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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.11.1925
- Strukturtyp
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- 1925-11-28
- Erscheinungsdatum
- 28.11.1925
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- Deutsch
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278, 28. November 1925. Redaktioneller Teil. Der Verfasser, ein erfahrener Praktiker, wie vor allem die zahlreichen Muster für Anmeldungen und Anträge beweisen, beschreibt ausführ lich den normalen Gang der verschiedenen Aufwertungsverfahrcn, wäh rend streitige Rechtsfragen nicht behandelt und infolgedessen auch Lite ratur und Rechtsprechung im großen und ganzen nicht verarbeitet werden. Die Wahl einer größeren Schrift wäre dem Auge des Lesers zuträglicher gewesen. Borolzheimer, vr. Hans: Vermögensteuergesetz vom ltt. August 1925, Erbschaftsteuergesetz vom 22. August 1925. München: C. H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung. 1926. 214 S. Leinen Mk. 4.80. Handlichkeit, Güte der Ausstattung und Zuverlässigkeit sind charak teristisch für die Beck'schen Handausgaben. Die Erläuterungen sind knapp, aber verständlich und enthalten das Wesentliche. Leider ist das Ncichsbewertungsgesetz, das sowohl für die Vermögen- wie die Erb schaftssteuer grundlegend ist, in diesem Band nicht mit ausgenommen worden, sondern lediglich in den Anmerkungen zitiert. Kurzgefaßte Einleitungen berichten über die Entstehungsgeschichte und die haupt sächlichen Neuerungen der Gesetze. Brönner, vr. für. 6t rer. pol.: Die Reichsfinanzgesetze 1925. Gesamtausgabe. jElsners Betriebs-Bücherei 30. Band.) Ber lin: Otto Elsner Verlagsgesellschaft m. b. H. 1925. VIII, 480 S. Mk. 8.—, geb. Mk. 9.50. In eine m Bande zusammengcfaßt sind hier die neuen Stcuer- und Aufwertungsgesetze, von denen die erstgenannten fortlaufend durch Ausschnitte aus der Begründung, Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Neichsfinanzhofs und amtliche Erlasse, vor allem aber an Hand zahlreicher Beispiele erläutert werden. Diese Art einer knapp kommen tierten Kodifikation muß als sehr geschickt bezeichnet werden, wenn auch dadurch Einzelkommentare für ein tieferes Eindringen in die Materie selbstverständlich nicht überflüssig werden. Finger, Chr.: Das Erbschastssteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1925. Berlin: Franz Wahlen. 3. Ausl. 1925. Geh. Mk. 12.—, geb. Mk. 14.—. Nicht minder kompliziert als die zivilrechtliche ist die steuerliche Regelung des Erbrechts. Eine gute Erläuterung des Erbschaftssteuer gesetzes gehört deshalb zu den schwierigsten Aufgaben des Steuer spezialisten. Der durch glänzende Stoffbehandlung charakterisierte Kommentar von Finger wird dieser Aufgabe im vollsten Maße ge recht. Die jetzt vorliegende dritte Auflage berücksichtigt besonders den Einfluß des Neichsbewertungsgesetzes auf die erbrechtlichen Wert- ermittelungsvorschriften, die größtenteils wiederum auf der Neichs- abgabenordnung fußen. Infolgedessen hat die zweite Auflage, da auch das Gattenerbe und der Tarif geändert worden sind, wesentliche Umgestaltungen erfahren. Ebmeier, Karl: Die neue Reichseinkommensteuer nebst Steuerüberleitung. Berlin: Carl Heymanns Verlag. 1925. 80 S. Mk. 3.60. Der Verfasser selbst bezeichnet seinen Leitfaden durch das Slcuer- tiberleitungs- und Einkommensteuerrecht als »leicht verständliche, voll ständige und zuverlässige Darstellung in ansprechender Lesesorm für alle Erwerbs- und Berufsstände und zur Einführung für Sleuer- praktiker«. Die Lektüre des Büchleins bestätigt die Richtigkeit dieser Behauptung. Abgeschlossen wird die Darstellung durch zwei Beispiele von rekonstruierten Anfangsbilanzen für die Einkommensteucrvcran- lagung 1925. kZuiims, 6ari: cker tteicti88leuer8Ü1re auk Orunck cker Iieicli88teuerresoril» 1925. I^sip^ig: ^L6-Ver1ag 6eoi-§ l'look- (19 5., 60 8. kl 8°. )lk 1.50. Ein praktisches Nachschlagebüchlein, das in alphabetischer Reihen folge die neuen Steuersätze sämtlicher Neichssteuergesetze wiedergibt und einen Anhang mit Auswertungskalender, Goldmarktabelle, über Jn- dustriebclastung, Verbuchung von Steuern und Zahlungsverkehr mit der Finanzkasse enthält. vr. K. Runge. Der Deutsche Meister-Gedanke. Werbeschrift vom Deutsche Mei ster-Bund E. V. in München. 8°, 16 S. Der Streit der Meinungen um die Buchgemeinschaften hat noch zu reiner Klärung geführt. Es soll nicht die Absicht dieser Be sprechung sein, in diesen Kampf, der noch in seinem Ansangsstadium steht, urteilend einzugreifen. Es soll nur die Art und Weise gezeigt werden, wie eine Buchgemeinschaft, und zwar eine, die die Mit wirkung des Buchhandels nicht ablehnt, Reklame für sich macht. Zunächst wird ein Gedanke propagiert, belegt von dem Worte Fichtcs: »Es ist eine Bemerkung, die uns Deutschen nicht sonderlich zur Ehre gereicht, daß unser Publikum, immer begierig nach Neuem, seine ersten Schriftsteller kaum mehr kennt, und daß unter den jetzigen Lesern vielleicht viele sind, die von den ersten Meisterstücken in unserer Sprache nur die Namen kennen«. So wird Fichte zum Kron zeugen eines Verlagsunternehmens, das sich prinzipiell von Er scheinungen fernhält, die außerhalb des Himmels der freigcwordcnen Autoren in schwerster Zeit um Ruhm und Lohn ringen. Hätte Fichte, der zur Zeit Goethes lebte, diesen Mißbrauch seines Wortes ge ahnt, hätte er es gewiß niemals ausgesprochen. Aber die vicl- züngige Reklame ist nun einmal ein schwatzhaftes Wesen, dem alle Dinge zum Besten dienen. Dem Worte Fichtcs als Leitgedanken folgt ein Artikel »Die alten Meister« von vr. Expeditus Schmidt, in dem das Unternehmen des Deutsche Meister-Bundes dem Leser sehr mundgerecht dargestellt wird. Es folgen Einzelurteile und Zu sammenstellung von Urteilen Uber das Unternehmen, dazwischen eine Bildprobe und ein Inhaltsverzeichnis der 1924 erschienenen Bände. Eingelegt sind ein raffiniert durchdachter Prospekt mit farbigen Wiedergaben der Einbände und eine Bestell- bzw. Anmeldungskarte für den Bund. Ohne Zweifel hat diese Reklame mit der Reklame anderer das eine gemein, daß sie mehr verspricht, als sie zunächst halten kann. Sehen wir uns das Verzeichnis der Bände an, so finden wir Abra ham a Santa Clara, Anzengruber, Arnim, Brentano, Büchner, Bür ger, Chamisso, die Droste, Eichendorff, Francois, Gerstäcker, Goethe, Hauff, Hebbel, Hoffmann, Jmmermann, Keller, Kleist, des Knaben Wunderhorn, Meinhold, Mörike, Nettelbeck, Pocci, Reuter, Rllckert, Hans Sachs, Scheffel, Sealsfield, Stifter, Storm, Zschokke vertreten, mit einer Ausnahme (Keller) alles Etnzelwerke, wenn auch gut aus gewählt. Sollte nun wirklich Fichte in seiner Forderung solche Kost probenlektüre gemeint haben? In einem aber ist diese Reklame richtig und wertvoll an prak tischer Erkenntnis. Die breite Masse des Volkes steht hinter der literarischen Geschmacksentwicklung einer dünnen Oberschicht Intellek tueller weit zurück — bestenfalls auf der Linie Ganghofer u. dgl. Aber sie hat doch den inneren Drang, dem literarisch Wertvollen näher zu kommen, ohne dem Neuen allzuviel Sympathie cntgegenzubringen, in dem sie — vielleicht nicht ganz mit Unrecht — Erzeugnisse einer ihr wesensfremden Kunstverfcinerung erblickt. Daß sie aber Namen wie Storm und Keller, Mörike und Hebbel sich nicht verschließen darf, weiß sie recht gut. So ergibt sich eine Brücke für wirklich bedeutende erzählende Kunst zum Volke, die von dem Unternehmen in geschickter Weise geschlagen wird. Ein anderes Moment kommt hinzu: In bezug auf Hausrat, Möbel u. dgl. begegnen wir oft bei geistig gar nicht oder nur wenig interessierten Menschen einem über raschend guten Geschmack. Diese Leute kennen oder fiihlen durch aus den Gegensatz, den schlecht ausgestattetc Bücher in gut ausge statteten Zimmern Hervorrufen. Der Deutsche Meister-Bund bietet in seinen Büchern Hausrat, der — rein äußerlich betrachtet — gut in eine Umgebung hineinpaßt, in der die Bücher noch fehlen. Und so stößt er abermals auf ein vorhandenes Bedürfnis. Dieser gute, vom Verlag an den Tag gelegte Geschmack in äußeren Dingen obwaltet auch in dieser Werbe- und Programmschrift, die in ein mustergültiges typographisches Gewand gehüllt ist und die Züge F. H. Ehmckes wie die anderen Erzeugnisse des Unternehmens an der Stirn trägt. Es sei die Frage erlaubt, ob nicht die Mehrzahl der vom Deutsche Meister-Verlag herausgegebcnen Bücher bereits in Ausgaben vor liegen, die in bezug auf Ausstattung und Preis mit ihnen in Wett bewerb treten können. In den meisten Fällen dürfte diese Frage bejaht werden. Nur sind sie nicht in eine so eng begrenzte Orga nisation eingespannt, sondern stehen im Laden des Sortimenters, wo sie nebst anderen des Tages der Auferstehung harren, d. h. des Tages, an dem sich ihrer der Buchhändler oder Kunde durch Empfeh lung und Kauf erbarmt. Daß der Sortimentsbuchhandel sein Licht nicht unter den Scheffel zu stellen braucht, wird sich zeigen, wenn er erst einmal dazu gekommen ist, seine unbestreitbaren Vorzüge vor den Buchgemeinschaften durch großzügige und richtige Werbung zu dokumentieren. 1^.
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