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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.11.1925
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1925-11-26
- Erscheinungsdatum
- 26.11.1925
- Sprache
- Deutsch
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1925
- Monat1925-11
- Tag1925-11-26
- Monat1925-11
- Jahr1925
- Titel
- Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.11.1925
- Autor
- No.
- [7] - 18833
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x> 276, 26. November 1925. Redaktioneller Teil. «Sri-ndl-tt f. d. Doch». v»ch»a»d«l. IS8Z3 mbglichte. Im Jahre 1786 erschienen seine ersten Berlagsartikel, zwanzig an der Zahl; darunter als zeitgemäße Neuheiten allein fünf Schriften, wahrscheinlich Nachdrucke, welche sich mit Friedrich dem Großen beschäftigten, der am 8. August gestorben war, und die er, aus starken Absatz rechnend, in Auflagenhöhe von 1500 Exemplaren drucken ließ. In dem Zeitraum von 1786—1816, den Jahren der französischen Revolution und des Kaiserreiches des ersten Napoleon, hat Lindauer trotz Kriegsnot und folgenschweren inneren Umwälzungen über 400 Werke herausgegeben und hierfür, wie sein sorgfältig geführtes Vcrlagsregister ausweist, an Druck losten, Papier und Honorar über 100 000 Gulden gezahlt, eine sür die damaligen bescheidenen Münchener Verhältnisse gewiß be deutende Summe. Freilich war es in jenen Tagen noch eine Lust, Verleger zu sein, denn Autorcnhonorare wurden meist nur sehr spärlich oder lieber gar nicht gewährt. Ja, der alte Lindauer erzählt einmal in seinen Ausschreibungen, daß Universitätspro- sessor Vitus Winter für sein klassisches Werk -Geschichte der evan gelischen Lehre in Bayern» nicht nur kein Honorar beanspruchte, sondern noch die Hälfte der Kosten für Papier und Druck bestritt. -Dies ist nun gewiß ein Beweis, daß er nicht fürs Geld, sondern nur für die Sache arbeitet», bemerkt dazu gerührt der Verleger. Anspruchsvoller dagegen war der treffliche Heimatforscher und Münchner Akademiker Westenriedcr, der für den ersten Band seiner heute so viel gesuchten »Beyträge zur vaterländischen Historie» ganze 37 Gulden erhielt. Je mehr das Geschäft an Bedeutung zunahm, um so eifriger war Joseph Lindauer bestrebt, ans dem versteckten Lädl am Frauenplatz hcrauszukommen in die Kau fingergasse, damals schon wie heute die Hauptverkehrsader Münchens, wo seine beiden Hauptkonkurrenten, die Buchhändler Strobel und Lcntner, ihren Sitz hatten. Im Juni 1803 erwarb er um den Preis von 15 500 Gulden das jetzige Anwesen Nr. 29. Freilich viel zu teuer, wie er erzählt, denn das heute noch ge schäftlich erstklassig gelegene Haus war nur auf 10 500 Gulden geschätzt worden. Aber sein letzter Wunsch war damit doch erfüllt worden. Auf dem festen Grunde, den der alte Lindauer gelegt hatte, der am 20. September 1821 in München das Zeitliche segnete, bauten sein Sohn Joseph (1779—1822) und nach diesem der zweite Ehemann seiner Schwiegertochter, Ehr. Th. Friedrich Sauer (1796—1852),' weiter. München war durch die groß zügige Kunstpolitik König Ludwigs I. eine Frcmdcnstadt geworden und gleichzeitig unsere bayerischen Berge ein vielbesuchtes Reiseziel. Die hieraus sich ergebenden neuen buchhändlerischcn Bedürfnisse an Reiseführern, Stadtplänen und Ansichten in Kupferstich und Lithographie, die damals unsere Photographien und Lichtdrucke vertraten, befriedigte die Firma unter Joseph Lindauers Nach folgern in weitestgehendem Maße. Daneben verlegte sie die seiner zeit viel gebrauchten militärischen Handbücher von Joseph Ritter von Lylandcr, zahlreiche Lehrbücher für Mittelschulen, Theolo gisches, Botanisches, Technisches, darunter F. K. von Sckells be kanntes Werk -Beiträge zur bildenden Gartenkunst sür angehende Gartenkünstler und Gartenliebhaber», Heimatgeschichtliches. Ja auch Schöngeistiges mitunter, wie den einst Aufsehen erregenden vielbändigen Roman -Rhonghar Jarr» des friesischen Abenteurers Harro Harring, der, von Ort zu Ort wandernd und überall, auch aus München ausgewiescn, am 21. Mai 1870 in London ein tra gisches Ende als Selbstmörder nahm. Bon allen diesen Richtungen sind vier: bayerische, insbesondere Münchener Geschichte, — Alpi nismus und Reiseschilderungcn, — Militärisches und Lehrbücher für höhere Untcrrichtsanstalten neben dem immer mehr an Be deutung gewinnenden Sortiment, von der Fjrma weitergepflegt worden. Diese ging im Jahre 1862 durch Heirat an KarlSchöp- ping, den damaligen Inhaber der. angesehenen Schaub'schcn Buchhandlung in Düsseldorf, und damit an die Familie Schöp- ping über, die sie noch heute besitzt. Sein Sohn Kommer zienrat Karl Schöpping wurde 1886 Teilhaber und 1899 nach dem Tode des Vaters Alleinbesitzer und nahm 1924 seinen Sohn Karl als Mitbesitzer aus. Die Firma hat sich also teil weise im weiblichen Stamme nahezu 140 Jahre in der gleichen Familie erhalten. Die Ansprüche der Gegenwart, auch auf dem Gebiete des Buchhandels, drängten zuni vollständigen Neubau eines Geschäfts hauses an der altvertrauten Stätte, der 1913 zur Ausführung kam. Im gleichen Jahre erhielt die Firma, deren Sor timent weit über 100 Jahre im geschäftlichen Verkehr mit der Universität steht, den Titel eines Universitäts buchhändlers, 1914 den eines Hofbuchhändlers S. K. Hoheit des Kronprinzen Rupprecht von Bayern und im Herbst 1924 den Buchvertrieb in dem von Oskar von Miller so einzigartig ins Leben gerufenen Deutschen Museum. Und so darf die Firma am Ehrentage des 29. November 1925 wohl mit Stolz und Zufriedenheit auf ihre dreihundertjährige Vergangenheit zurückschauen. Und sie darf es um so mehr, als sie in froher Arbeit auch heute noch an der gleichen Stätte waltet, die der alte Lindauer vor 122 Jahren erworben und die den Traum verwirklichte, der seine Seele erfüllte, als er wegzog aus seiner Bcrgesheimat am Stasfelsee, den Traum, Buchhändler zu iverden in München, und was ihm, dem bayerischen Bauernsohn, der auf der altererbten Scholle des schlichten elterlichen Anwesens in Vorderkehr herangewachsen war, gewiß nicht minder am Herzen lag: Buchhändler imeigenen Hause. Die Dermögenfteuererklärung. Von Vv. Kurt Runge. (Schluß zu Nr. 274.) Für die Bewertung der Zahlungsmittel, Wert papiere, Anteile, Forderungen sowie Schulden ist es gleichgültig, ob sie zum Betriebsvermögen oder zum sonstigen Vermögen des Pflichtigen zu rechnen sind, abgesehen davon, daß bares Geld als Betriebsvermögen stets, als sonstiges Vermögen nur dann anzugeben ist, wenn es einschließlich der laufenden Guthaben den Betrag von 1000 Mark übersteigt. Für ausländische Zahlungsmittel (Noten, Schecks usw.) ist der Mittelkurs für Auszahlungen nach dem Stener- kurszcttel maßgebend. Die Bewertung der Wertpapiere erfolgt nach Steuerkurswerten, die in der Stcuerkurs-Beilage zum Neichsanzciger vom 14. November 1925 veröffentlicht worden sind, wo auch in einer Vorbemerkung die Bewertungsvorschriften für Wertpapiere zusam- mengestellt sind. Diese Beilage ist gesondert, nicht von der Geschäfts stelle des Neichsanzeigers, sondern nur vom Verlag Hertel'scher Cours- Bericht G. m. b. H., Berlin SW. 19, Benthstr. 6, zu beziehen. Bei der Bewertung sämtlicher Wertpapiere ist zu beachten, daß der Steuerkurs oder der Verkaufswert vom 31. Dezember 1924. auch daun maßgebend ist, weuu der nach dem Geschäftsjahr sich richtende Stichtag ein anderer ist*). Ferner sei hcrvorgehoben, daß Aktien, Kuxe, sonstige Anteile und Genußscheine an inländischen Kapitalgesellschaften vom Eigentümer der Anteile oder Genußscheine nur mit der Hälfte des Steuert nrs Werts anzusetzen sind. Der Aufwertung unter liegende Reichs-, Landes- und Kommunalanleihen sind mit einem Fünftel des Kurs- oder Verkaufswerts vom 31. Dezember 1924, wert beständige Anleihen mit dem vollen Kurs- oder Verkaufswert vom gleichen Tage zu bewerten. Soweit ein Steuerkurswert nicht fest gesetzt ist, ist allgemein der Kurs- oder Verkaufswert vom 31. Dezember 1924 maßgebend. Für die inländischen Kapitalgesellschaften, also vor allem Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften aus Aktien und G. m. b. H., gilt die Besonderheit, daß diese grundsätzlich ihr Ver mögen mit der Summe der S t e u c r k u r s w e r t e anznsetzen haben, die für die von ihnen ansgegebencn Aktien, sonstigen Anteile und Genußscheine festgesetzt worden sind, wobei von dem Grund- oder Stammkapital am 1. Januar 1925 auszugehen ist (bei vorheriger Um stellung ist der Goldmarkbetrag, sonst der Papiermarkbetrag anzu- gcbcn). Eine Bewertung nach der Summe der Steucrknrswerte ist je doch ausgeschlossen, wenn für die gewöhnliche Stammaktie der Ge sellschaft ein Steuerknrswert nicht festgesetzt ist, oder dies zwar der Fall, nicht aber auch für die Vorzugsaktien oder Genußscheine geschehen ist, sofern die Goldmarkumstellung nach dem 1. Januar 1925 erfolgt. Ergibt die Handelsbilanz der Gesellschaft eine Abweichung um m i n d e st e n s e i n Z e h n t e l der Summe der Stenerknrswertc nach oben, so kann das Finanzamt, wenn nach unten, die Gesellschaft eine Einzelbewertung verlangen. *) Trotzdem die Wertpapiere heute vielfach nicht einmal den halben Kurswert des Stichtags erreichen und somit der Ber- mägensschwund zu versteuern ist! 2474
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