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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.05.1925
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1925-05-22
- Erscheinungsdatum
- 22.05.1925
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- Deutsch
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118, 22. Mai 1925. Mitteilungen des Deutschen Verlegervereins. Nr. XII. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 8401 Ferner verloren wir 11 Mitglieder durch den Tod, und zwar die Herren: Kommerzienrat Alfred Bonz-Stuttgart, gest. am 13. 4. 24. Hans von Weber-München, gest. am 22. 4. 24. Eduard von Mayer-Frankfurt a. M., gest. am 6. 5. 24. August Hosch-Neutitschein, gest. am 8. 5. 24. 1)r. Georg Hirzel-Leipzig, gest. am 15. 5. 24. Daniel Hafner-München, gest. am 16. 7. 24. Ludwig Nösl-München, gest. am 24. 10. 24. Cnrt Lehmann-Leipzig, gest. am 7. 11. 24. Bruno Schröter-Wien, gest. am 18. 11. 24. Heinrich Woldemar Schlimpert-Meißen, gest. am 24. 11. 24. Peter Haustein-Bonn, gest. am 24. 1. 25. Die Glückwünsche des Vereins zu Jubiläen hat der Vorstand folgenden Firmen übermitteln können: Zum 100jährigen Jubiläum: A. Bagel, A.-G., Düsseldorf. Zu in 50jährigen Jubiläum: Bntzon L Bercker, G. m. b. H., Kevelaer. Johannes Herrmann, Zwickau. Alwin Huhle, Verlagsbuchhandlung, Dresden. Max Kellerer's Verlag, München. Ludwig Möller, Lübeck. Benno Schwabe L Co., Basel. Zum 25jährigen (Inhaber-) Jubiläum: Herrn vr. Georg Paetel, i. Fa. Gebrüder Paetel, Berlin. Herrn Ernst Neinhardt, in Fa. Ernst Reinhardt, München. Der Vorstand des Deutschen Verleger Vereins. l)r. Gustav Kilpper. 1)r. Oskar Siebeck. Carl Linnemann. Dr. Cd. Urban. Bruno Hauff. Ernst Neinhardt. Tagesordnung der 39. Ordentlichen Hauptversammlung des Deutschen Verlegervereins am 9. Mai 1925. 1. Jahresbericht des Vorstandes. 2. Kassenbericht des Schatzmeisters und der Rechnungsprüfer. 3. Voranschlag für 1925: a) Geschäftsstelle: b) Adressenstclle. 4. Festsetzung der Beiträge nach dem Antrag des Schatzmeisters. Der M i t g l i e d s b e i t r a g für 1925 wird für die or dentlichen Mitglieder ans 40 Reichsmark jährlich, für die außer ordentlichen ans die Hälfte festgesetzt. Der Beitrag ist zum 1. Juni 1925 fällig. Von Mitgliedern der BAG wird der Bei trag durch diese eingczogen, die andern Mitglieder haben ihn unaufgefordert auf das Postscheckkonto des Vereins. Leipzig 60177, cinzuzahlen. Nicht rechtzeitig eingehende Beiträge wer den zuzüglich der Spesen eingezogen. Außer dem Jahresbeitrag wird 1925 laut 8 2, Punkt 6 der Satzung ein Bctriebsbeitrag erhoben, bei ordentlichen Mitgliedern in Höhe von 1 Reichsmark für die Kopfzahl der in Mitgliedern die Hälste. Die Zahl der bei den Mitgliedern be schäftigten Angestellten ist nach dem Stande vom 1. Juli 1925 der Geschäftsstelle des Deutschen Verlegervereins mit,Meilen. Der Betriebsbeitrag wird dann besonders eingefordcrt werden. Das Eintrittsgeld für neu ausgenommeuc Mitglie der beträgt 25 Reichsmark. 5. —9. Anträge des Vorstandes und Beirats auf Satzungs änderungen: Die Hauptversammlung wolle beschließen: 5. 80 Abs- 2 (Ausschließung) e) zu ändern in: (8 6. 2: der Vorstand kann ein Mitglied aus dem Verein ausschließcn, wenn es ... ) e) »sich gröblicher Verstöße gegen die Standesehre schuldig macht oder sonstwie geflissentlich die Interessen des Vereins schädigt.« 6. Erweiterung des Vorstandes um 8 Vertreter der Fachgrup pen an Stelle des Beirats 8 9 lautet: G e s a m t v o r st a n d 1. Der Gesamtvvrstand besteht aus dem engeren, geschäfts- führcnden Vorstand von 6 Mitgliedern und dem erwei terten Vorstand von 8 Vertretern der in Abs. 4 genann ten Fachgruppen. 2. Der Vorsteher und die übrigen 5 Mitglieder des e n g e - ren Vorstandes werden von der Hauptversammlung aus 3 Jahre gewählt und sind nach Ablauf dieser Zeit wie derum wählbar. Jährlich scheiden zwei Mitglieder nach der Reihenfolge ihres Eintritts, die ersten beiden Jahre nach Bestimmung durch das Los aus. Scheidet außerdem ein Mitglied während der Dauer seiner Amtszeit aus. so ist an dessen Stelle in der nächsten Hauptversamm lung ein Ersatzmitglicd für den Nest der dreijährigen Amtszeit zu wählen. Ohne Unterbrechung soll kein Mit glied länger als sechs Jahre dem engeren Vorstände an gehören, doch kann zum Vorsteher auch ein Mitglied des engeren Vorstandes gewählt werden, das diesem bereits ununterbrochen bis zu sechs Jahren, aber nicht als Vor steher, angehört hat. 3. Die Mitglieder der engeren Vorstandes verteilen die Ämter des Schriftführers und des Schatzmeisters sowie die Ämter der zwei stellvertretenden Vorsteher und des stellvertretenden Schatzmeisters unter sich. 4. Der erweiterte Vorstand besteht aus 2 Vertretern des wissenschaftlichen Verlags. 2 Vertretern des Verlags unterhaltender, bildender und volkstümlicher Literatur, 1 Vertreter des Schulbüchcr-Vcrlags. 1 Vertreter des Jugcndschriften- und Bilderbücher-Ver lags, 1 Vertreter des Zeitschriften-Verlags und 1 Vertreter der am Neisebuchhandel interessierten Ver leger. Außerdem gehört ihm der jeweils ausscheidende 1. Vorsteher für die Zeit eines Jahres nach Ablauf seiner Amtszeit an. 5. Die Mitglieder des erweiterten Vorstandes werden all jährlich durch die Hauptversammlung ans 1 Jahr ge wählt: sic sind stets wieder wählbar. Vorschläge für die Wahl des erweiterten Vorstandes sind von den genannten Fachgruppen spätestens 4 Wochen vor der Hauptversammlung durch die Geschäftsstelle an den Wahlausschuß zu richten. Für ein während des Vcrcinsjahres ausscheidcndes Mitglied ernennt der engere Vorstand nach Verständi gung mit der betreffenden Fachgruppe und dem Wahl ausschuß ein Ersatzmitglied für den Nest der Amtszeit. 6. Es ist dem engeren Vorstand überlassen, zu seinen Sitzungen den gesamten Vorstand oder nur die Vertreter einzelner Fachgruppen einzubernfen. 7. wie bisher 4. 8. wie bisher 5. 9. wie bisher 6. 10. wie bisher 7. Dabei ist, wie auch an den anderen Stellen ber Satzung (88 2, 6, 8, 22, 26, 28) statt »der Vorstand unter Zustimmung des Beirats« zu setzen »d:r Ge samtvorstaud«. 11. wie bisher 8. 8 11 fällt fort (richtig: 8 10). 7. Ehrenrat. Als 8 19 im Anhang der Satzung einzuschicben: 1. Der Ehrenrat hat die Aufgabe, wenn ein Verleger eines Verstoßes gegen die guten Sitten bezichtigt wird, oder die Stanbesehre gefährdet erscheint, ans Antrag des Vor standes sich gutachtlich — oder mahnend — zu äußern , und dem Bezichtigten dieses Gutachten zur Kenntnis zu bringen. 2. Das Gutachten des Ehrenrates ist schriftlich auszufertt- — gen. Uber seine Veröffentlichung entscheidet der Gesamt vorstand. Handelt es sich um ein Gutachten des Ehren- rats über ein Vorstandsmitglied, so ist für die Entschei dung über die Veröffentlichung an seiner Stelle der Vor sitzende des Ehrenrats zu hören. Die Veröffentlichung des Gutachtens muß erfolgen, wenn sie der Bezichtigte verlangt. 3. Der Ehrcnrat besteht ans 5 nicht dem Gesamtvorstanö ungehörigen ordentlichen Vereinsmitglieöern, die von der Hauptversammlung auf 3 Jahre gewählt werden. Wie derwahl ist zulässig. Der Ehrcnrat wählt seinen Vor sitzenden selbst. Wenn ein Mitglied während seiner Amtszeit anslchcidet. so ist an dessen Stelle in der näch sten Hauptversammlung ein Ersatzmitglied für den Nest der Amtszeit zu wühlen. 1117*
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