Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.11.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-11-27
- Erscheinungsdatum
- 27.11.1912
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19121127
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191211276
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19121127
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1912
- Monat1912-11
- Tag1912-11-27
- Monat1912-11
- Jahr1912
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
15100 Börsenblatt I. d. DIschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 27«, 27. November 1912. wir später noch zu sprechen kommen, bemerkenswert. Das Fenster läßt an Übersichtlichkeit der ausgestellten Objekte und an Sachlichkeit nichts zu wünschen übrig. Wenige Augenblicke genügen, uni dieses Bildes Herr zu werden und vom ganzen aus die Betrachtung der Einzelobjekte überzugehen. Bei derartigen Fenstern findet beim Beschauer eine Konzentration der Sinne nach einer bestimmten Richtung hin statt. Sie kann, weil es sich um einen Ausschnitt aus dem Spiegel der Zeit handelt, Abbildg. 7. Max I. Kummer, Landshut. nicht bei jedermann eintreten, muß aber dort, wo sie eintritt, eine sichere Wirkung auslösen, — Auch das Spezialgebiet des Antiquars kann im Schaufenster einen vollendeten Ausdruck finden, wenn die Forderung der Einheitlichkeit derart erfüllt wird, daß Spiegelbilder der Vergangenheit gegeben und das wahllose Durcheinander und die Preiszcttclwirtschaft nach Möglichkeit eingeschränkt werden. Wenn man glauben sollte, daß das Antiquariat hinsichtlich seiner Schaufenster über eine gewisse Eintönigkeit nicht hinwegkommen könnte, so irrt man sich. Man sehe sich einmal das Fenster der Firma Kummer in Landshut auf Abb. 7 an. Was ist da für eine schöne, harmonische Wirkung mit diesen alten in Schweinsleder gebundenen Foli anten, mit den alten charakteristischen Einbänden der kleineren Formate, mit Kupferstichen und Holzschnitten, mit Urkunden und Siegeln, mit Wappenbildern usw. erreicht! Hat hier nicht eine kunstverständige Hand mit Meisterschaft gewaltet, unr in einer zwanglosen, aber wohldurchdachten Anordnung der Einzel objekte eine Gesamtwirkung zu erzielen, die schlechterdings als mustergültig, ja in gewisser Beziehung als unübertrefflich gelten kann? Jedem Bibliophilen muß dasHerz im Leibe lachen, wenn er ein solches Antiquar-Schaufenster erblickt. Aber auch der unkundige Laie hat für derartige Gegenstände ein großes In teresse, weil es sich um Dinge handelt, die ihm als Erinnerungen an die Vorzeit eine gewisse Ehrfurcht abnötigen. sFortsetzung folgt.) Kleine Mitteilungen. Zum Streik im Leipziger Buchhandel. — Ist die Weigerung eines Bnchhandlungsgehilsen, bei plötzlich eingctretener Geschästs- stockung infolge Arbeitsniederlegung der Markthelser, solche Arbeiten zu verrichten, die zwar von Markthelfern mit ansgcsiihrt werden, jedoch kaufmännische Signatur tragen, Entlasfungsgrund? Die Frage ist bom Kausmannsgericht Leipzig in einer Entscheidung vom 22. November d. I. bejaht worden. Der Tatbestand wird von den »Leipziger Neuesten Nachr.« wie folgt dargestellt' Bon der Buchhandlung K. F. Koehler-Leipzig waren 9 Markt helfer entlassen worden, worauf weitere 80 die Arbeit niederiegten. Es wurden deshalb Aushilfskräfte angenommen. Ten entlassenen und streikenden Markthelfern waren außer anderen folgende hier in Frage kommende Arbeiten mit übertragen gewesen: sie hatten in den einzelnen Geschäftszimmern, in denen sich die Kommittentcnfächer befinde», auch die Pakete aus den von ihnen in diese Zimmer gefahrene» Rollwagen heraus- znnehmcn und in die einzelnen Kommittentensächer zu ver teilen, während die darauf folgende Arbeit — Entnahme der Bücherpakete aus den Kommittcntenfächern zur Fertigstellung der Sendungen — schon seither von zwei in jedem dieser Zimmer tätigen Buchhandlungsgehilse» verrichtet wurde. Die an Stelle der Markt helser angenommene» Leute vermochten, weil ihnen die Namen der Kommittentenfirmen völlig unbekannt waren, nicht mit der erforder lichen Sicherheit und Gewissenhaftigkeit den Betrieb aufrecht zu er halten. Die erwähnte» Buchhandlungsgehilfen sca.12j waren deshalb von ihrem Prinzipal ersucht worden, die Herausnahme der Pakete aus den von dritte» Personen in die Zimmer gefahrenen Rollwagen und das Verteilen der Pakete in die Kommittentcnfächer mit zu übernehmen. Dem kamen alle nach. Allein der Kläger weigerte sich, »weil er keineswegs verpflichtet sei, die aus Anlaß der Aus sperrung der Markthelfer im Buchhandel ihm zugemutete Markt- helserarbeit zu verrichten«. Er wurde daraus kiindigungslos ent lasten und seine wegen widerrechtlicher Entlastung erhobenen An sprüche abgewiesen. Das Kaufmannsgericht hat fden Kläger zur Vornahme der Arbeiten, wennschon deren Verrichtung im verklagten Handlungs- Hause sonst zu den Obliegenheiten der Markthelfer allein gehörte, sür verpflichtet erachtet, weil es sich nur um eine vorübergehend geforderte Arbeitsleistung bei plötzlich eingetretener Stockung gehandelt hat, die, wie das Gericht aus Grund eigener, aus seiner Zusammensetzung geschöpften Sachkenntnis angenommen hat, an sich kaufmännische Signatur trägt, insbesondere schon deshalb, weil zu ihrer schnellen und gewissenhaften Erledigung bnchhändlerische Kachkenntnisse erforderlich sind, weil sie ferner gerichtskundig ganz allgemein in kleineren Buchhandlungen von den Bnchhandlungsgehilsen anstandslos mit übernommen wird, und weil sie unbestritten auch in dem verklagten Geschäft bei großem Geschäftsgang von Bnchhandlungsgehilsen und auch von den Prinzipalen selbst mit ausgefllhrt worden ist. Gegen die Entscheidung ist, da bas Klageobjekt über 300 beträgt, Berufung an das Königliche Landgericht Leipzig zulässig. Tic Königliche Akademie der Wissenschaften in Berlin hielt am 7. November unter dem Vorsitz ihres Sekretärs Herr» Diels eine Gesamtfltzung, in der Herr Schottky über eine von ihm gemeinsam mit dem vr. Jung durchgesührte Untersuchung: Neue Sätze über
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder