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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.11.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-11-23
- Erscheinungsdatum
- 23.11.1912
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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14876 Börsenblatt f. ». Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. /S 273, 23. November 1912. Das nun muß ich, was die Niederlande angeht, entschieden bestreiten. Unsere »Vereeniging« hat seit Jahren den Kamps gegen Schlen derei geführt nnd darin wenigstens ebensoviel Erfolg erzielt wie der Börsenverein selbst. Auch ist sie, da sie das Nieuwsblad (unser Börsenblatt) verlegt und Besitzerin des »Bestelhuis« ist (unserer Bestellanstalt, die aber dieselben Aufgaben erfüllt wie die Leipziger Kommissionäre) sehr wohl imstande, Übertreter zu strafen, was doch wohl die Hauptsache ist. In der Versammlung der Kreisvereine wurde gesagt, wenn man dem deutschen Sortimenter das Schleudern z. B. nach Holland ver böte, würden französische oder belgische Buchhändler, ebenfalls schleudernd, das Geschäft machen. Das scheint mir aber übertrieben, denn erstens befaßt sich der außeröeutsche Buchhandel gar nicht in dem Maße wie der deutsche mit Export, uud zweitens wäre Schleu derei aus Paris oder Brüssel mit deutschen Büchern doch sehr wenig vorteilhaft. Die Klagen über ausländische Schlenöerer, die hier laut werden, betreffen denn auch immer deutsche Firmen. Oben drein würde es evtl. Sache unserer »Vereeniging« sein, auch dem Schleudern ans Frankreich oder andern Ländern einen Riegel vor- zuschieben. Das würde gewiß eher gelingen, wenn einmal der Börsenvercin das gute Beispiel geben würde. Haben sich übrigens die Gegner einer Rabatt-Übereinkunft mit uns wohl einmal überlegt, daß wir Holländer auch den Spieß um drehen und in deutschen Zeitungen, besonders in Universi tätsstädten, Anzeigen von Studienbüchern zu hohem Rabatt erlassen könnten? Bei direkter Versendung aus Leipzig an die Besteller, die vorher den Betrag zu zahlen hätten, ließe sich recht wohl auf diese Art ein gutes risikofreies Geschäft machen, und es würde wenn wir unsererseits nicht mithelfen wollen — nicht gerade leicht sein, den Schuldigen zu ermitteln. A m st e r d a m. Paulus Mülle r. Um nicht oft Gesagtes wiederholen zu müssen, verweisen wir auf das von Herrn Hermann Seippel erstattete Gutachten über die Schaf fung einer internationalen Verkaufsorönung (Bbl. 1911, Nr. 295) nnd die Herbstverhandlungeu des Verbandes der Kreis- und Orts vereine über den in dem Pragerschen Referat empfohlenen Zusatz zu 8 0 der Verkaufsordnung: »Das Verbot öffentlichen Nabattangebots erstreckt sich auch auf ini Ausland erschienene, im Gebiet des Börsenvereins ange botene Werke und von im Vereinsgebiete wohnenden Firmen nach dem Auslande gemachte Offerten«. (Bbl. 1912, Nr. 262 u. 263.) führung übernehmen könne, so wird er doch nicht in Abrede stellen, daß eine solche Verpflichtung nicht nur der »Vereeniging« eine un geheure Arbeitslast aufbürden, sondern auch in zahlreichen Fällen, wo es infolge der Nichtzugchörigkeit zum Verein an vertraglichen Verpflichtungen fehlt, praktisch versagen würde. Auch der Börsen verein kann nur auf Grund beweiskräftigen Materials gegen Schleuderer ein schreiten und ist bei dein gegenwärtigen Stande unserer Gesetzgebung besonders dann in einer schwierigen Lage, wenn die Bücher aus dritter Hand bezogen werden und ein schlüs siger Beweis nicht geführt werden kann, daß sie auf unrechtmäßige Weise (durch Verleitung zum Vertragsbruch usw.) in den Besitz des Schlenderers gelangt sind. Läßt sich dies schon bei Liefe rungen im Jnlande schwer ermitteln, um wieviel schwerer sind Feststellungen dieser Art, wenn die Bücher ins Ausland gehen! Was zudem Holland recht wäre, müßte England und den an deren Ländern billig sein. Denn auch von dieser Seite aus wird versichert, daß es sehr wohl möglich sei, dem Ladenpreise bzw. einer noch nicht einmal feststehenden Tarifierung einen aus reichenden Schutz zu gewähren. Wie es damit aber in der Praxis bestellt ist, dürfte auf einem anderen Blatte stehen, wenn man sich vergegenwärtigt,, daß in zahlreichen Londoner Buchhand lungen deutsche Bücher um 10 und 20"/, billiger verkauft werden als in Deutschland. So ungewöhnlich das klingt, so ist doch das Buch nicht der einzige Artikel, der nach dem Auslande billiger als im In lande geliefert wird. Niederländische Schiffsbaugesellschaften kön nen — um nur einige Beispiele aus der Heimat des Herrn Müller anzuführen — Schiffe aus deutschem Eisen billiger Herstellen, als die deutschen Gesellschaften, niederländische Drucker für Deutschland bestimmte Bücher — es sei nur an das in Leiden gedruckte Inter nationale Buchhändler-Adreßbuch erinnert, das von Leipzig aus re digiert wurde — trotz Fracht usw. billiger drucken als einheimische. Auch hier liegt der Grund darin, daß es den Syndikaten bzw. den Tarifgemeinschaften an der Möglichkeit fehlt, über einen räumlich oft nicht einmal auf ganz Deutschland ausgedehnten Kreis hinaus ihren Verkaufs- oder Arbeitsbedingungen Geltung zu verschaffen. Auf allen Gebieten ist das Ausland der freien Konkurrenz über lassen, und alle Versuche einer einheitlichen Regelung sind bisher an der Verschiedenheit der Gesetzgebung der einzelnen Länder und der Schwierigkeit der Durchführung vertraglicher Bestimmungen innerhalb dieser verschiedenen Nechtssphären gescheitert. Noch stehen in keinem Lande, selbst in Deutschland nicht, die Grenzen unver rückbar fest, in denen ein so tiefer Eingriff in das Selbstbestim mungsrecht des Einzelnen erlaubt ist, wie eine internationale Kar tellierung ihn herbeiführen würde. Es könnte weiter auf die Registrande des Vorstandes des Börsenvereins hingewiesen werden, aus der an mehreren Stellen hervorgeht, daß die Frage, was zum Schutze des deutschen Buches im Auslande geschehen kann, in den letzten zwei Jahren wieder holt Gegenstand eingehender Erörterungen gewesen ist. Sie ist auch keineswegs jetzt fallen gelassen worden, sondern wird vom Vorstande weiter im Auge behalten werden, da der Pragersche An trag sie erneut zur Diskussion gestellt hat. Nicht zutreffend ist auch, daß der Börsenverein sich nur deswegen gegen eine inter nationale Verkaufsordnung ausgesprochen habe, weil die ausländi schen Organisationen nicht genügend Sicherheit zu ihrer Durch führung bieten könnten. Er hat vielmehr erklärt (vgl. 100. Aus zug ans der Registrande des Börsenvereins, abgedruckt in 1911, Nr. 287), daß er einen derartigen Schutz auch des wegen nicht übernehmen könne, weil ihm selbst nicht genügend Machtmittel zur Verfügung ständen. Außerdem handelt es sich nicht allein um die Niederlande, auch die ^88oeiation ok k'oreiZn k2ook86lIer8 in England ist an den Vorstand des Börsenvereins mit denselben Wünschen herangetreten, mit denen sich ja auch der Inter nationale Verlegerkongreß bereits beschäftigt hat und noch beschäf tigen wird. Neben den Interessen der ausländischen Importeure sind aber auch die der inländischen Exporteure zu berücksichtigen, nnd es ist keineswegs leicht, aus dem Widerstreit der Meinungen nnd Interessengegensätze sich ein klares Bild der Verhältnisse zu machen. Denn so berechtigt einerseits der Wunsch ist, dem deut schen Buchhandel im Auslande einen wirksamen Schutz angedeihen zu lassen, so können wir doch andererseits nicht unfern Exporteuren die Hände binden, solange es an einer Bin dung des Auslandsbuchhanöels fehlt. Mit papiernen Bestim mungen ist niemandem geholfen, und wenn auch Herr Müller ver sichert, daß die dortige Organisation eine Gewähr für ihre Dnrch- Dazu kommt noch, daß auch die Interessentenkreise selbst sich über die Behandlung der Exportfrage nicht einig sind, weil neben den Interessen der ausländischen Importeure auch die der inländi schen Exporteure und — Ia8t not 1eu8t — die des Publikums zu berücksichtigen sind. Die Exportbonifikationen (Ausfuhrvergii- tungen) unserer Industrie siud ebenso wie der sogenannte Export rabatt im Buchhandel ein Beweis dafür, daß seitens der Fabri kanten bzw. Verleger Wert darauf gelegt wird, der deutschen Ware im Auslande Eingang zu verschaffen und ihr die Konkurrenz mit ausländischen Produkten zu erleichtern. Auch das deutsche Buch steht in Konkurrenz mit den Erscheinungen des ausländischen Bücher markts, und wenn nach unserem Dafürhalten auch hier die Billig keit nicht den Ausschlag gibt, so verwischen doch die tatsächlich anf- gewandten Spesen, oder besser gesagt, das, was jeder darunter versteht und berechnet, die im Jnlande geltenden Preise derart, daß es fraglich erscheint, ob eine internationale Preisfestsetzung überhaupt im Interesse der Beteiligten liegt. Es ist hier nicht der Ort, diese Frage in allen ihren Konsequenzen zu verfolgen, doch dürfte wohl schon aus diesen Andeutungen hervorgehen, daß die Zeit für die Schaffung einer internationalen Verkaufsordnung noch nicht gekom men ist. Denn die mangelnde Nechtsgiltigkeit dieser Ordnung würde nur dem Ansehen der kartellierten Organisationen schaden und denen Vorteile verschaffen, die sich moralisch nicht für gebunden erachten, sobald sie wissen, daß ihnen gesetzlich nicht beizukommen ist. Wenn dem gegenüber ans internationale Vereinbarungen, wie sie im Roten Kreuz, dem Weltpostverein usw. zustande gekommen sind, hingewiesen wird, so darf nicht übersehen werden, daß hinter diesen Konventionen die Staatsregierungen stehen, während wirtschaftliche Vereinigungen wie die »Vereeniging« und der Börsenverein sich nur auf ihre Mit glieder und ihr gutes, aber oft nicht einmal innerhalb ihrer Landes grenzen anerkanntes Recht stützen können. Red.
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