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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.11.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-11-11
- Erscheinungsdatum
- 11.11.1912
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- Deutsch
- Sammlungen
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14144 BöMnblaU f. d. Dtjchn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 263. 11. November 1912. und sagt: du verweigerst mir einen Rabatt auf deine Bücher, du behauptest, du dürftest den Rabatt nicht oder nur in der und der Höhe gewähren, hier bekomme ich eine Offerte von deinem Kollegen, der mir ohne Anstand 20 Prozent offeriert. Wenn wir da als Sortimenter den Leuten auseinandersetzen sollen: dieses Buch ist im Ausland erschienen, da darf der Mann den Rabatt geben, da ist er berechtigt dazu, — dann weiß ich wirklich nicht, was der Kunde dazu sagen soll. Wenn wir dem Kunden ein französisches Buch, aus Paris ver schrieben, liefern müssen und nun den Frank nicht mit 80 sondern mit 90 H berechnen, dann sagt der Kunde mit Recht: hier ist eine Offerte über ein französisches Buch, bei welchem dein Kollege mir 20 Prozent Rabatt bewilligen will, und du willst 10 Prozent Aufschlag machen. Derartige Angebote müssen also verboten und unmöglich gemacht werden. Auch noch eine andere Sache, die Herr Nitschmann bereits erwähnt hat, ist in die Erscheinung getreten. Es ist nach dem jetzigen Wortlaut, dieser eng ausgelegt, möglich, daß ein deut scher Buchhändler in einer Moskauer Zeitung annonciert: das Brockhaussche Lexikon kostet 200 -Ä, ich liefere es jedem Russen, der es bestellt, mit 15, 20 oder 25 Prozent Rabatt. Wenn ein derartiges öffentliches Angebot üblich wird, wenn ein deut scher Buchhändler in der Lage ist, in den deutschen oder aus ländischen Zeitungen derartige Offerten zu machen, so wird ein wesentlicher Teil unserer Rabattreform und unserer ganzen Bestrebungen illusorisch gemacht. Nun möchte ich aber noch auf eins zurückkommen. Wir haben uns im Laufe der letzten Jahre mehrfach mit Anträgen ausländischer Buchhändler über die Gründung von Kreisver einen im Auslande beschäftigt. Ich erinnere die ältern Herren Kollegen, die unter uns sind, an die im Jahre 1899 oder 1900 von England ausgehenden Bestrebungen, die Nutt in Leipzig vertrat, mit dem Grundsatz: daß die deutschen Buchhändler im Ausland geschützt werden müßten gegen die Konkurrenz, die von Deutschland aus erfolgt. Ähnliche Bestrebungen sind gegenwärtig von seiten der holländischen Buchhändler im Gange. Vor zwei Jahren aus dem internationalen Verleger kongreß in Amsterdam kam Herr van Stockum auf diese Sache zurück, und seine Kollegen aus Holland unterstützten seine Ausführungen. Es sollte also der Börsenverein den Schutz des Ladenpreises auch in den Niederlanden übernehmen. Aus Höflichkeit, da die Holländer die Gastgeber waren, mutzten wir diesen von seiten der Holländer gestellten Antrag außeror dentlich vorsichtig behandeln. Es wäre eine grobe Unhöflich keit gewesen, wenn wir als Gäste bei den Amsterdamer Kolle gen nun gleich ein für allemal diesen Gedanken totgeschlagen hätten. Wir behandelten daher die Sache dilatorisch, aber doch immerhin in einer Weise, die klar erkennen ließ, daß wir Mühe hätten, in Deutschland unsere Verkaufsbestimmungen ausrechtzuerhalten, und schwerlich in der Lage wären, unsere Verkaufsbestimmungen auch im Auslande zur Durchführung zu bringen. Ich möchte nur noch erwähnen, daß, falls wir in England oder Rußland oder den Niederlanden einen Kreis verein anerkennen würden, wir Verkaufsbestimmungen viel leicht durchführen könnten, soweit es sich um Börsenvereins mitglieder handelt; da wäre die Möglichkeit gegeben, einer in Deutschland sitzenden Firma die Sperre anzudrohen, wenn sie über die Konvention, die wir mit den Niederlanden ab geschlossen hätten, hinausgehen würde, daß aber uns keine Gewähr geleistet wird für die strikte Durchführung der Ver- kaussbestimmungen von seiten der ausländischen Vereine, wenn z. B. ein französischer Buchhändler deutsche Bücher zu unzu lässigen Preisen an einen Kunden in Holland liefert. Wir halten es ferner für undenkbar, einem deutschen Sortimenter die Verpflichtung aufzuerlegen, bei Lieferungen nach Belgien die Mark, sagen wir einmal mit 1,40 Frc. zu berechnen für den Fall, daß beim Umrechnungskurs die Belgier die Be stimmung festgestellt haben, die Mark bei Verkäufen in Belgien mit l,40 Frc. zu berechnen! Das wäre zu weitgehend. Diese Frage wird auf dem nächsten internationalen Verleger kongretz in Budapest eine ziemliche Rolle spielen, sie wird möglicherweise in den Vordergrund der Verhandlungen ge stellt werden, und Herr van Stockum, der gegenwärtig Prä sident des Verlegerkongresses ist, wird sicher auf die Ange legenheit zurückkommen. Wir haben gegenwärtig einen etwas erregten Briefwechsel mit Herrn van Stockum, der anschei nend zähe an seinen Vorschlägen festhält. Die internationale Verkaufsordnung, die allein in der Lage wäre, eine solche Sache zu regeln, haben wir im vorigen Jahre mit den Kreis- und Ortsvereinsvorsitzenden in Leipzig eingehend besprochen, und die Herren haben sich einstimmig auf den Standpunkt ge stellt, daß der Börsenverein nicht in der Lage ist, seinen Ar beitskreis noch weiter als aus Deutschland, Österreich und die Schweiz auszudehnen. Die von mir erörterte Sache trifft nur sehr wenig das, was gemeint ist, aber auf alle Fälle sollten wir aussprechen — und es mutz das in der Vorlage, die in betreff der Revision der Verkaufsordnung ge macht wird, unbedingt geschehen —: wir wollen derartige Angebote, wie sie von deutschen Firmen über ausländische Literatur gemacht worden sind, verbieten und wollen es unmöglich machen, daß nunmehr deutsche Buchhändler aus ländische Literatur öffentlich mit Rabatt anbieten. Also, meine Herren, nur das ist hier gemeint. Wenn die gewählte Form nicht die richtige ist, so wird man hierüber sprechen können. Im übrigen ist nicht zu vergessen, daß dieser hier vom Verbandsvorstand gemachte Vorschlag zu 8 9 gehört, in dem es heißt: »Jedes öffentliche Anerbieten von Rabatt oder Skonto in ziffernmäßiger oder in unbestimmter Form ist verboten«. Wenn Sie diesen Satz voranstellen, werden Sie den zweiten Satz, wie er hier vorgeschlagen ist, annehmen kön nen. Ich habe gar nichts dagegen, wenn der Vorschlag des Herrn Boysen nach dem eine Abstimmung nicht stattfinden soll, angenommen wird. Auf alle Fälle seien Sie aber nicht über rascht, wenn in der revidierten Verkaufsordnung dieser Satz dem Wortlaute nach ausgenommen oder der in ihm enthaltene Gedanke zum Ausdruck gebracht wird. Herr Otto Meißner, Hamburg: Meine Herren, ich mutz auf die Ausführungen des Herrn Koehler zurückkommen. Er sagte: Wir wissen nicht, wer eigent lich der Sünder bei den Angeboten ist. Ich mache darauf aufmerksam, daß wir auch im Auslände deutsche Buchhand lungen haben, die durch die Leipziger Schleuderofferten sehr geschädigt werden. Wenn Herr Koehler draußen Buchhändler als Kunden hat, so kann es ihm doch nur recht sein, wenn der Schleuderei eine Grenze gesetzt wird. Die rein buchhändle rischen Firmen im Auslande — nicht die kaufmännischen Fir men, die künstlich zu Buchhändlern gezüchtet werden — schleu dern überhaupt ntcht. Ich habe die verschiedensten Offerten gesehen, bei denen der volle Preis berechnet war. Ich halte es für sehr angebracht, daß auch für den Export dem schriftlichen, unverlangten Anerbieten von hohem Rabatt ein Riegel vor geschoben wird. Herr Karl Franz Koehler, Leipzig: Ich möchte Herrn Meißner doch erwidern, daß die Rabatt angebote des ausländischen Buchhandels — es handelt sich hauptsächlich um die Firma Stechert — derart sind, daß meine Firma vollkommen konkurrenzunfähig ist. Kunden haben direkt geschrieben: wir können von Ihnen nicht beziehen, denn Stechert liefert die deutschen Journale billiger als Sie. Zu dem Rabattangebot an das Ausland möchte ich bemerken, daß darauf gehalten werden muß — ich kann keinen Antrag stel len, möchte aber anheimgeben, das zu erwägen —, daß die Bücher auch wirklich ins Ausland geliefert werden. (Sehr richtig!) Mir sind Fälle bekannt — es handelt sich da beson-
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