Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich außer Sonn- und Festtags und wird nur an Buchhändler abgegeben. Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 weitere Exemplare zum eigenen Gebrauch je 15 für Nichtmilglieder ' 20 bet Zusendung unter Kreuzband (außer dem Porto) 5 mehr. Beilagen werden nicht angenommen. Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30Pfg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg, ebenso Gehilfen für Stellengesuche. Die ganze Seite umfaßt 252 dreigespaltene Petttzeilen. Die Titel in den Bücherangeboten und Büchergesuchen werden aus Borgis gesetzt, aber nach Petit berechnet Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 297. Leipzig, Sonnabend den 21. Dezember iSl2. 79. Jahrgang. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Im Anschluß an unsere Bekanntmachung vom 25. September d. I. bringen wir nunmehr zur Kenntnis das König!. Dekret 55 an die Sächsischen Stände, mit welchem der zwischen der Königlich Sächsischen Staatsregierung, der Stadt gemeinde Leipzig und dem Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig anläßlich der Gründung der Deutschen Bücherei in Leipzig abgeschlossene Vertrag veröffentlicht wird. Weiter lassen wir einen Abdruck des Berichts über die Verhandlungen der Zweiten Kammer des Sächsischen Landtages in der Sitzung am 17. Dezember d. I. und über die Verhandlungen der Ersten Kammer am 19. Dezember d. I. folgen. Leipzig, den 21. Dezember 1912. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig Karl Siegismund. Georg Krehenberg. Curt Fernau. Artur Seemann. Max Kretschmarin. Oscar Schmorl. 55. Dekret an die Stände, einen anläßlich der Gründung der Deutschen Bücherei in Leipzig vom Staatsfiskus im Königreiche Sachsen vorbe haltlich ständischer Genehmigung abgeschlossenen Beitrag betreffend. Wir, Friedrich August, von Gottes Gnaden König von Sachsen nsw. usw. usw. lassen den getreuen Ständen in der Anlage einen zwischen dem Staatsfiskus im Königreiche Sachsen vorbehältlich der Ge nehmigung der Ständeversaminlung, der Stadtgemeinde Leipzig und dem Börsenvereine der Deutschen Buchhändler anläßlich der Gründung der Deutschen Bücherei in Leipzig abgeschlossenen Vertrag nebst einer Schrift „Deutsche Bücherei des Börsen- vereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig" und einer Erläuterung D zur verfassungsmäßigen Beratung und Beschluß fassung wegen der vom Staatsfiskus in dem Vertrage übernommenen Verpflichtungen zugchen und sehen der darauf abzu gebenden Erklärung in Huld und Gnaden entgegen. Dresden, am 10. Dezember 1912. Friedrich August. Graf Bitzthum v. Eckstädt. v. Seydewitz. rim Vsp-Iiblau 1»r dvi D-Ugcheii vlichhmM. 7». Jahrr«,,.