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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.12.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-12-21
- Erscheinungsdatum
- 21.12.1912
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- Deutsch
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- Saxonica
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297, 21. Dezember 1912. Amtlicher Teil. «öörjenblatt f. b. Dtschn. Buchhandel. 16229 Aus der umstehend dargelcgten Aufgabe der „Deutschen Bücherei" erhellt, daß sie zu keiner der bestehenden und vorzüglich geleiteten deutschen Bibliotheken in irgend einen Wettbewerb treten wird, daß sic vielmehr bestimmt ist, sie alle zu ergänzen und in ihrer Tätigkeit zu fördern. Freilich wird sie bei dieser Tätigkeit aus eine vollständige Sammlung der periodischen Literatur verzichten müssen. Es ist eine physische Unmöglichkeit, die Tageszeitungen an einer Zentralstelle z» sammeln: auch die größten Räumlichkeiten, die man hierfür zur Verfügung stellen könnte, würden in kürzester Zeit über füllt sein. Die Verpflichtung der Bibliothek zur sorgsamen Aufbewahrung für alle Zukunft verbietet die sonst von den Biblio theken geübte Ausicihtätigkcit mit Rücksicht auf die Gefahr von Verlust und Verschleiß. Die künftige Deutsche Bücherei wird deshalb eine Präsenzbibliothek sein müssen. Außer den ölen dargelegten Aufgaben wird sie aber noch zwei andere, nicht weniger wichtige zu erfüllen haben, nämlich die Sicherstellung einer absolut vollständigen deutschen Bibliographie und die Schaffung eines Archivs des deutschen Buchhandels. Nur mit Hilfe der Bibliographie ist cs dein Buchhändler möglich, sich in der ungeheuren Masse der literarischen Erscheinungen zurcchtzufinden, jederzeit zu wissen, an welchem Orte und bei welchem Verleger ein bei ihm verlangtes Buch erschienen ist; nur so ist es ihm möglich, das betreffende Buch zu beschaffen, nur so vermag er Auskunft zu geben über das, was jeder Tag an neuen Erscheinungen hervorgebracht hat. Ohne eine unbedingt zuverlässige und vollständige Bibliographie ist nicht nur ein rationeller Buchhandel unmöglich, sondern auch für den Gelehrten und Schriftsteller jede Orientierung über das in den verschiedenen Wissenschaftsgebieten bereits Geschaffene. Man darf sagen, daß in Deutschland die bisher im Aufträge des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler von der Hinrichs'schen Buchhandlung in Leipzig herausgcgebeue Bibliographie in mustergültiger Weise bearbeitet worden ist. Angesichts der starken Zunahme der literarischen Erscheinungen aber und angesichts der Tatsache, daß weder der Börsenverein noch die Hinrichs'sche Buchhandlung irgendwelche Machtmittel besitzen, um auch nur die Anzeige erschienener Werke zu erzwingen, ge schweige denn die für eine zuverlässige Ausnahme in die Bibliographie erforderliche Vorlage, erscheint die Vollständigkeit der Bibliographie gefährdet. Sie ist sichergestellt in dem Augenblicke, wo eine Deutsche Bücherei alle Erscheinungen der deutschen Literatur sammelt und als Grundlage sür diese Bibliographie verwerten kann. Die Deutsche Bücherei hat endlich als Archiv des gesamten deutschen, deutsch-österreichischen und deutsch-schweize rischen Verlagsbuchhandels zu dienen; eine Aufgabe, deren große Bedeutung nach der wirtschaftlichen wie nach der urheber rechtlichen Seite hin keiner weiteren Erläuterung bedarf. In Sachsen ist die Bewegung in neuerer Zeit dadurch wieder in Fluß gekommen, daß sich der Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, der seit fast drei Menschenaltern die erste erfolgreiche Zusammenfassung des deutschen Buch handels bildet und durch das Börsenblatt für den deutschen Buchhandel, das Archiv für die Geschichte des deutschen Buchhandels, das Buchhändler-Adreßbuch und andere Einrichtungen seine Befähigung zu tatkräftiger Wirksamkeit erwiesen hat, auf Grund einer durch seinen früheren zweiten Vorsitzenden I)r. Erich Ehler,na,in in Dresden verfaßte» Denkschrift mit der Bitte um Förderung und finanzielle Unterstützung für eine in Leipzig zu begründende deutsche Zentralbibliothek an die Königlich Sächsische Staatsregierung und die Stadt Leipzig gewendet hatte. Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler will an seinem geschichtlich anerkannten Sitze: Leipzig unter der Bezeichnung „Deutsche Bücherei" mit Wirksamkeit vom 1. Januar 1913 ab ins Leben rusen: ein lückenloses Archiv des deutschen Schrifttums, eine öffentliche unentgeltlich an Ort und Stelle zur Benutzung freistehende Bibliothek, die als „Präsenzbibliothek" eine Gewähr dafür bietet, daß jedes Werk jederzeit in, Bibliotheksgebäude zur Verfügung steht. Und in der Tat, welche Stadt Deutschlands könnte für eine solche Deutsche Bücherei mehr in Betracht kommen, als die Metropole des deutschen Buchhandels, als Leipzig? Hier befinden sich frachtfreie Läger fast aller deutschen Verleger, hierhin gehen — aus großen Städten täglich — regelmäßige Sendungen aller großen Verlagshänser; Leipzig ist der Sitz des Bürsenvereins der Deutschen Buchhändler; in Leipzig erscheint die Deutsche Bibliographie — hier ist der fruchtbarste Boden schon vorbereitet, auf dem sich die Deutsche Bücherei entfalten kann. Welch' hohe Bedeutung diesem Plane des Börsenvereins in den zunächst beteiligten Kreisen beigemessen wird, dafür legt Zeugnis ab die freudige und dankbare Begeisterung, mit der er in den weitesten Kreisen des deutschen Buchhandels, der Gelehrten und der Presse ausgenommen worden ist. Diesem großzügigen, für ganz Deutschland wie sür unser engeres Vaterland und die Stadt Leipzig mit ihrem durch die Jahrhunderte entwickelten Geistesleben gleich bedeutsamen Unternehmen hat die Königliche Staatsregierung von vornherein geglaubt ihre tatkräftige Förderung angedcihen lassen zu sollen, und zwar angesichts der nicht bloß ideellen, sondern auch sehr reellen Bedeutung, die ein Unternehmen wie die Deutsche Bücherei in sich birgt. Nachdem eingehende Vorberatungen über den Weg, auf dem an, besten zum Ziele zu kommen sei, gepflogen worden waren, ist zwischen dem Staatsfiskus im Königreiche Sachsen, der zu Opfern bereiten Stadtgeineinde Leipzig und dem Börsen- vcreine der Deutschen Buchhändler zu Leipzig — auf etwas anderer Grundlage, als man ursprünglich beabsichtigt hatte — ein Vertrag abgeschlossen worden, in dem sür die tzZ 1 und 3, II die Genehmigung der Ständevcrsammlung Vorbehalten worden ist. Nach Genehmigung dieses Vertrages wird sich die Regierung sür berechtigt halten, über die 150 000 M. zu verfügen, die von der Ständeversammlung bereits als erste Rate für den Bau eines Gebäudes für die deutsche Zentralbibliothek in Leipzig bewilligt worden sind (vergl. Kap. 60 Tit. 9 b der Ergänzung zum ordentlichen Staatshaushalts-Etat für die Finanz periode 1912/13 nebst Erläuterung Dekret Nr. 47), Wegen der weiter erforderlich werdenden Mittel wird der im Herbst 1913 zusammentretenden Ständeversammlung besondere Vorlage gemacht werden. Spezielle Planungen und Kostenanschläge sind in Bearbeitung, werden aber erst im Laufe des nächsten Jahres fertiggestellt werden können. Zu den jetzt erforderlichen Bauten für die Deutsche Bücherei in Leipzig — die voraussichtlich auf 20 Jahre hinaus das Bedürfnis befriedigen werden — wird sich außer der im laufenden Etat 1912/13, Kap. 60 Tit. 9b bereits eingestellten ersten Baurate von 150 000 ^ ein Aufwand von etwa 1600 000 notwendig machen. Nach dem Gange der Entwicklung der Sache hat es sich notwendig gemacht, die Entschließung der Ständeverfamm- lung, abweichend von Punkt 3 des Vertrages am Schluffe, schon jetzt herbeizufühlen. Börsenblatt sLr den Deutschen Buchhandel. 79. Jahrgang. 2110
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