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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.12.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-12-21
- Erscheinungsdatum
- 21.12.1912
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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16230 Börsenblatt I- b. Dtschn. Buchhandel. Amtlicher Teil. ^ 297, 21. Dezember 1912. Verhandlungen tm Sächst>chen Landtage über die Deutsche Bücherei. II. Kammer. 119. öffentliche Sitzung am 17. Dezember. Beginn der Sitzung 10 Uhr 45 Min. vormittags. Am Regie- rnngstliche Ihre Exzellenzen die Staatsminister DDr. Beck, Graf Vitzthum v. Eckstädt und v. Seydewitz, sowie die Regiernngskommis- sare Ministerialdirektoren Wirkt. Geh. Rat Dr. Schroeder, Geh. Räte Dr. Roscher, Kretzschmar, ferner Geh. Rat I)r. Kühn, Geh. Finanzräte Dr. Hedrich, Dr. Böhme, Geh. Negierungsräte Dr. Schmaltz, Dr. Böhme, Thiele, Haebler und Regierungsrat Dr. Kuppert. Beurlaubt für heute ist Herr Abg. Biener (Hosp. d. kons. Frakt.) wegen dringender Berufsgeschäfte. Nach Erledigung der Registrande tritt die Kammer in Punkt 1 der Tagesordnung ein: 1. Schlußberatung über den mündlichen Bericht der Finanz- depnlation der Zweiten Kammer über das Königl. Dekret Nr. 55, einen aus Anlaß der Gründung der Deutschen Bücherei in Leipzig vom Staats fiskus im Kö nigreiche Sachsen vor behältlich ständischer Ge nehmigung abgeschlossenen Vertrag betreffend. Die Deputation beantragt, die Kammer wolle beschließen: den mit Dekret Nr. 55 vorgelegten Vertrag zwischen dem Staatsfiskus im Königreiche Sachsen, der Stadtgemeinde Leipzig und dem Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig vom 3. Oktober 1912 zu genehmigen, mit der Maßgabe, daß auch Er weiterungsbauten (vgl. Ziffer 3 des Vertrags), die über den in der »Erläuterung« festgestellten Betrag von 1 750 000 hinausgehen, der besonderen Genehmigung der Kgl. Staatsregierung bedürfen. Berichterstatter Dr. Hähnel (kons.) weist darauf hin, daß über die Errichtung einer deutschen Zentralbibliothek in Leipzig oder, wie es nunmehr heiße, der Deutschen Bücherei schon bei der Ver abschiedung des im Dekret dir. 47 vorgelegten Ergänzungsetats in der Kammer insofern beraten worden sei, als für die laufende Finanzperiode 1912/13 in Titel 9 0 des Kapitels 00 zum Bau eines Gebäudes dafür die erste Rate von 150 000 ^ unbeschränkt über tragbar einstimmig bewilligt worden sei. Seitdem habe die wich tige Angelegenheit nicht geruht. Sie sei in der Tagespresse und Fachliteratur eingehend erörtert worden, vor allem aber durch die an dem Unternehmen zunächst unmittelbar beteiligten drei Fak toren, die Staatsverwaltung, die Stadtgemeinde Leipzig und den Börsenverein der Deutschen Buchhändler eifrig weiter gefördert worden. Die Erwartung, daß sich von vornherein noch weitere Kreise zur Übernahme der laufenden Unterhaltungskosten bereit- findcn lassen würden, habe sich bisher nicht verwirklichen lassen. Unter solchen Umständen hätten sich angesichts der ganzen Sach lage und namentlich angesichts der unverkennbaren Dringlichkeit Stadtgemeinde und Börsenverein auf den Vertrag vom 3. Oktober d. I. geeinigt, der mit Dekret Nr. 55 zur verfassungsmäßigen Be ratung und Beschlußfassung über seine Genehmigung vorliege. Das Neue für den Staatsfiskus, der schon nach dem Ergänzungsetat die Kosten des Baues auf Landesmittel zu übernehmen sich bereit erklärt habe, sei darin enthalten, daß er sich weiter verpflichte, zur Er richtung und Erhaltung, Prüfung und Erweiterung der Sammlung dem Börsenverein der Deutschen Buchhändler für das Jahr 1913 einen im Jahre 1914 zahlbaren Betrag von 50 000 und in den Jahren 1914 bis mit 1923 jährliche Beiträge von je 85 000 ^ zn leisten. Die Deutsche Bücherei solle bereits 1913 ins Leben treten und einstweilen provisorisch nntergebracht werden. Eilte nachträg liche Einstellung in den Etat 1912/13 erfolge also nicht. Was zu bewilligen sei, werde erst eingestellt werden in den Etat für 1914/15. Znm Vertrag vom 3. Oktober 1912 sei die Zustimmung der Ständc- versammlung ausdrücklich Vorbehalten. Diese Zustimmung sollte nach Ziffer 3 Absatz 2 im nächsten ordentlichen Landtage eingeholt werden. Die Negierung habe offenbar erst die spezielle Planung und die Kostenanschläge für den Bau fertigstellen wollen. Inzwischen seien Verhältnisse eingetreten, die es notwendig gemacht hätten, noch in dieser Tagung die Entschließung des Landtages herbeizuführen. Sollte das Unternehmen von vornherein gedeihlich und auf fester Grundlage arbeiten können, so köttne die Entscheidung nicht vertagt werden. Es handle sich um einen Ausnahmefall — das sei schon mehrfach betont worden —, auf den man sich später etwa der Kon sequenz halber nicht werde berufen können. Die Deputation habe diese Sachlage anerkannt und habe sich eingehend damit zu beschäf tigen gehabt, ob vom Standpunkte des sächsischen Staats die Ge nehmigung des Vertrags sich rechtfertige oder nicht. Die Deutsche Bücherei habe die Aufgabe, in möglichst großer Vollständigkeit alles zu lammeln, was in Deutschland und im Anslande in deutscher Sprache erscheine, sie habe das Gesammelte zn ordnen, zu registrie ren und für die Zukunft sorgsam zn bewahren. Sie habe außerdem die für den Buchhandel hervorragend wichtige Aufgabe, eine voll ständige deutsche Bibliographie zusammenzustellen. Sie solle an dem Sitze des Börsenvereins der deutschen Buchhändler in Leipzig er stehen. Ihre Benutzung an Ort und Stelle solle unentgeltlich sein. Das ganze große Unternehmen mit seiner hohen idealen und realen Bedeutung, mit seinen bedeutsamen Beziehungen zum deutschen Geistesleben, aber auch zum wirtschaftlichen Leben unseres deutschen Voltes werde getragen von der vollen Unterstützung des Buch handels im deutschen Sprachgebiete, von dessen großer Organisation im Börsenverein der Deutschen Buchhändler und von dem tatkräftigen Börsenvereinsvorstand. Daß auch noch andere berufene Stellen dem Unternehmen, wenn es ins Leben getreten sein werde, ihre tätige und fördernde Teilnahme mehr und mehr zuwenden würden, dürfe erhofft werden. Die Deputation habe sich daran zu erinnern gehabt, daß der Landtag mit der einstimmigen Bewilligung der ersten Ban- rale von 150 000 bereits grundsätzlich seine Stellung im zustim menden Sinne genommen habe. Sie habe sich zu fragen, ob diese Stellungnahme sich auch aufrecht erhalten lasse, nachdem nunmehr die Baukosten annähernd übersehen werden könnten und der Staats fiskus weiter bis zum Jahre 1923 Jahresbeiträge zur Unterhaltung übernommen habe. Die jetzt erforderlichen Bauten würden voraus sichtlich auf 20 Jahre hinaus das Bedürfnis befriedigen und einen Aufwand von etwa 1 000 000 außer den schon bewilligten 150 000 erforderlich machen. Uber die erste Baurate von 150 000 wolle die Regierung bereits nach der in Frage stehenden Vertragsgcnehmignng je nach den Umständen verfügen; spezielle Planungen und Kostenanschläge sollten bei Einstellung der zweiten Baurate im nächsten Etat 1914/15 vorgelegt werden. Es werde also in den Erläuterungen zu dem Dekret die im Laufe der nächsten 20 Jahre etwa erforderliche Summe von 1 600 000 ^ verlangt. Da mit werde aber keineswegs verlangt, daß nun nicht noch eine Vor lage erfolge. Es werde, je nachdem der Bedarf sich einstelle, in den jedesmaligen Etat von der Staatsregierung die zu bewilligende Summe einzustellen sein. Das sei also der geschäftliche Verlaus. Den letzteren Zusatz des obigen Antrags halte die Finanzdeputatio» für notwendig, weil die Ziffer 3 des Vertrags allgemein gehalten sei. Es sei notwendig, daß man auch das noch erwähnte, was für etwaige Erweiterungen auch später noch notwendig werden könnte. Was über diese Summe hinaus noch notwendig werde, das werde der besonderen Genehmigung der Staatsregierung bedürfen. Es sei von einer Seite betont worden, daß man sagen möchte: der Staats regierung und der Stände; aber der Antragsteller habe den Antrag zurückgezogen, weil es ganz selbstverständlich sei, was er im An träge gewünscht habe. (Bravo!) Abg. Dr. Löbncr (nl.): Er verweise auf die Verhandlungen, die in der Ersten Kammer am 22. Mai 1912 stattgefunden hätten. Man sehe aus dem Anträge der Deputation, daß die vielleicht be denkliche Stelle in Nr. 3 des Vertrags unter 2, wo es heiße, daß die Verpflichtung des Staatsfiskus auch soweit gehen solle, daß er zur Errichtung der im Laufe der Jahre notwendig werdenden Erweite rungsbauten verpflichtet sei, auch in der Finanzdcpntation F. in Rücksicht gezogen worden sei. Man habe die Frage aufgeworfen, wer denn nun darüber zu befinden haben solle, ob wirklich die Not wendigkeit von Erweiterungsbauten vorliege. Es sei die Meinung ausgesprochen worden, daß nicht allein dem geschäftsführenden Aus schüsse, der nach der Satzung vorgesehen sei, die Entscheidung darüber znstche, daß vielmehr Erweiterungsbauten und dadurch entstehende Mehrausgaben erst erfolgen könnten nach Bewilligung der Kosten im Etat. Nun wende er sich der Frage zu: Müsse man die Not wendigkeit der ganzen Frage anerkennen? Es liege auf der Hand, daß der Wunsch nach einer Sammlung alles dessen, was deutsch ge schrieben sei, berechtigt wäre. Die Angelegenheit sei nicht etwa eine bloße Leipziger Angelegenheit, wenn auch Leipzig natürlich ein Interesse daran habe, in seinen Mauern ein solches Institut zu haben, und welches, wie man aus dem Vertrage ersehe, auch bereit sei, Opfer dafür zu bringen. Wenn man Leipzig als Sitz vorschlage, so sei der Hauptgrund dafür der, daß man sage, Leipzig sei notorisch
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