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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.12.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-12-03
- Erscheinungsdatum
- 03.12.1912
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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»O 281, 3. Dezember 1912. Nichtamtlicher Teil. »«rl-M-tt I. d. Mich». «uchSand-l. l 5457 Prinzipal auf fünf Jahre verpflichtet. Fünf lange Jahre, wäh rend welcher ich lernen sollte, wo nichts zu lernen war, und zum Entgelt nur Kost und Logis bekam, während ich den Hausknecht jeden Sonnabend uni seinen baren Wochenlohn beneidete.« — Nun, zum Glück ist dein Autor das Schlimmste erspart geblieben. Seine musikalische und dichterische Begabung habe» ihn schließlich auf andere Gebiete der Tätigkeit geführt. Ihm war bestimmt, die Schätze unserer Literatur mehren zu helfen, nicht mit ihnen zu handeln. Die Stadt mit den goldenen Türmen ist Lübeck. Hier im Schatten von Sankt Marien hat der Dichter seine erste, nicht freude lose Jugend verlebt. Seine Wandcrjahre führten ihn nach Ham burg, uach Essen, nach Thüringen. Wieder nach Hamburg zurück- gekehrt, hängte er de» Buchhandel an den Nagel und gab Musik unterricht, bis sein aufstrebender Dichtcrruhm und der Erfolg seiner Werke ihm erlaubten, auch diesen Frondienst fallen zu lassen. In zwischen hatte er die Lebensgesährtin und das Glück einer eigenen Häuslichkeit gefunden. Von großer Bedeutung wurde für ihn die Freundschaft mit Ltlicncron und Dehmel. Hamburgs Senat und Bürgerschaft haben sich selbst ein Denkmal gesetzt, als sie den Dichter »wegen seiner Verdienste um die deutsche Literatur« an sei nem fünfzigsten Geburtstage durch einen lebenslänglichen Ehrcn- sold auszeichneten. Heute ist Falke 59 Jahre alt, und seine Ver ehrer können noch manche schöne Gabe von ihm erwarten. Seine vorliegende Lcbcnsgeschichtc werden hoffentlich recht viele Buch händler nicht nur verkaufen, sondern auch selbst lesen. Vielleicht zieht dann der eine oder der andere auch seinen schon vor siebzehn Jahren erschienenen Roman: »Landen und Stranden«, einen der beste» unter den sogenannten »Bnchhändler«°Romanen, wieder hervor. Hans Kein per t. Kleine Mitteilungen. Entfernung der Briefmarken von der Postpaketadrcsfe. Urteil des Reichsgerichts. (Nachdruck verboten.) — Der Arzt Oi. K. hatte in zwei Fällen, als er ein Paket erhielt, trotz des Widerspruches des Postboten die 5V -j -Marke von der Postpaketadresse abgclöst, um sie seiner Briefmarkensammlung cinzuvcrleiben. Da er in »ge winnsüchtiger Absicht« (die 59 «s-Marke hat einen Katalogwert von 1 I) in zwei Fällen eine Urkunde, nämlich die Postpaket adresse beschädigt hatte, wurde er am l. Juni vom Landgericht Regensburg zu drei Monaten einem Tage (die Minbeststrasc beträgt für jeden Fall drei Monate) Gefängnis verurteilt. — Seine Revision beschäftigte dieser Tage das Reichsgericht. Der Reichs anwalt bedauerte es lebhaft, daß für solche außergewöhnlichen Fälle dem Gericht nicht die Möglichkeit gegeben ist (der Entwurf des neuen Strafgesetzbuchs hat cs), mit dem Strafmaß entsprechend herunter zugehen oder gar auf Straffreiheit zu erkennen. Da an der Ur- kundeneigenschast der Paketadrcsse (Stempel, Gewichtsvcrmerk) nicht zu zweifeln sei, müsse er leider Verwerfung der Revision beantragen. — Das Reichsgericht vertagte die Entscheidung aus de» 19. De zember. (1V 793/12). I,, Winke für den Verkehr mit Rotterdam. — Kür den Verkehr mit dem Kaiserl. Konsulat Rotterdam gelten im allgemeinen die von dem Kaiser!. Generalkonsulat in Amsterdam ausgestellten Winke. - S. Handbuch für den Deutschen Außenhandel (Verlag von E. S. Mitt ler k Sohn, Berlin) S. 55/58. Als Auskunfteien für Rotterdam sind zu nennen: Verleur L Nolten, Gelderschestraat Nr. 12, zugleich Jnkassoburcau; Rotter- damcr Filiale der R. Schimmclpsengschen Auskunftei, Gclderschc- kade Nr. 27»: Van der Eraas si Co., Wynhaven 2. Nr. 199. Als Anwälte in Rotterdam werden die Herren E. Jacobson und H. van Blommcstci», doriselbst, Wnnljaven 87, empfohlen, die Die Königliche Akademie der Wissenschaften in Berlin hielt unter dem Vorsitz ihres Sekretärs Herrn Dicls am 21. November eine Gesamtsitznng ab, in der Herr Eduard Meyer Untersuchungen über die älteste Geschichte Babyloniens und über Nebukaduezars Befe stigungsanlagen vortrug. Im Anschluß an die von Scheil veröffent lichte Königslistc wurde das neue Material sür die Geschichte Baby loniens im dritten Jahrtausend besprochen, sodann, im Zusammen hang mit der Bestimmung der Lage von Opis und KiS, der Versuch gemacht, von de» großen Anlagen Nebukadnezars zur Verteidigung Babylons ein anschauliches Bild zu gewinnen. — Vorgelegt wurden Börsenblatt ftir den Deutschen Buchhandel. 79. Jahrgang. zwei neu erschienene Bände akademischer Unternehmungen: Lief. 34 des »Tierreich«, enthaltend die ärnatlrnsiiäas, bcarb. von H. Sti chel, und Bd. 8 von Kants gesammelten Schriften, enthaltend die Abhandlungen nach 1781, beide Berlin 1912: ferner von Herrn Brunner das Ouellcnhest zu dem von der Akademie aus Mitteln der Wcntzcl-Stistung begonnenen Deutschen Nechtswörterbuch. Wei mar 1912. Ein Forschungsinstitut sür Völkerkunde in Leipzig. — An das Leipziger Grassi-Museum, dessen Räume demnächst ganz der Völkerkunde eingeräumt werden, wird ein großer Erweiterungsbau angesügt werden. In ihm sollen ein Forschungsinstitut für Völker kunde und eine kolonialethnographische Abteilung und andere Kach- sonberausstellnngcn eingerichtet werden. Der 11. Internationale Pharmazeutische Kongreß findet im September nächsten Jahres in Scheveningen statt. Errichtung einer geologischen Zentralstelle sür die deutsche» Schutzgebiete. — Bei der geologischen Landesanstalt zu Berlin ist eine geologische Zentralstelle für die deutschen Kolonien errichtet worden. Die Aufgaben der neuen Einrichtung sind einmal die Sich tung, Bearbeitung und Bewahrung des ihr von der Kolonialvcrwal- tung oder auf deren Veranlassung übergebenen und des anderweitig aus den Schutzgebieten bei ihr eingehenden geologischen und minera logischen Materials. Ferner soll die Zentrale aus Erfordern oder mit Zustimmung der Kolonialvcrwaltung geologische und minera logische Gutachten erstatten und wissenschaftliche Aussätze über geo logische Verhältnisse, Mineralvorkommeu ln den Schutzgebieten veröffentlichen. Die Zentralstelle besorgt auch die Herstellung und Prüfung geologischer Übersichtskarten und Sondcrausstellungen aus den Schutzgebieten. Außerdem liegt ihr die Unterhaltung und Vervollständigung einer öffentlichen und geologische» Schausamm lung ob, die Beratung und Belehrung von Beamten, Gelehrten und anderen vorgebildeten Personen, die ihr von der Kolouial- verwaltung überwiesen oder empfohlen werden, und jdie Fürsorge für wissenschaftliche Vorlesungen Mer die Geologie der Schutz gebiete und anschließende Übungen. Das eingehende Material soll vorläufig in der LaudeSanstalt untergcbracht und verwendet werden. Besteuerung der Großbetriebe im Kleinhandel. — Das preußische Haus der Abgeordnete» verhandelte am 11. November über den Antrag Hammer und Genossen bctr. Besteuerung der Großbetriebe im Kleinhandel. Ein Regicrnngsvertreter führte u. a. aus: »Die Regierung . . . verkennt nicht die große» Schäden, die durch die Warenhäuser hervorgcrusen werden. Sie hat dies dadurch bewiesen, daß sie das Warenhausgcsetz seiner zeit erlassen hat, und sic hat auch ausdrücklich erklärt, daß sie mit Ernst in eine Prüfung dieser Krage eintrcten wird. Also an gutem Willen fehlt cs der Regierung nicht. ES ist aber schon hervorgchoben worden, daß man auf steuerlichem Wege doch nur bis zu einem gewissen Grade diesen Mißständen abhelfe» kann. Käme man zu einer Erdrosselungssteuer, so würde das der von der Reichsgesetzgebung garantierten Gewerbefreiheit entgegen sei». Bei Erlaß des Gesetzes hat sich die Regierung schon von dem Steucr- prinzip in starkem Maße abhalten lassen. Sie hat mehr die großen wirtschastspolitischen Gesichtspunkte in den Vordergrund gestellt. Ich glaube aber, daß man aus de», Gebiete der Steuergesetzgebung nicht ganz über die steuerrcchtlichen Prinzipien hinausgehe» darf. Deshalb hat sich die Regierung gegen den Vorschlag des Antrags Hammer gewandt, wonach unter lln,ständen die Steuer über 29"/» des Reinertrags hinausgehen sollte. Eine Steuer von 29"/« des gcwerbesteucrpslichtigeu Ertrags bedeutet für die Inhaber der Wa renhäuser eine steuerliche Vorbelastung von weit mehr als 29"/» ihres, gewerblichen Einkommens, welche zu der mit den Gemeinde- und Korporationszuschlägen bereits a»f 19, 15 und vielleicht noch mehr Prozente des Einkommens zu berechnenden Einkommensteuer sowie zu der zu zahlenden Gemeindegewerbesteuer hinzutritt. Dem Steuer pflichtigen werden durch alle diese Steuern zusammen 39—49 "/» seines Einkommens zu Steuerzwecken entzogen, deshalb kann dem Anträge Hammer, die Höchstgrenze der Warenhaussteuer allge niein aus 39"/» des gcwcrbesteucrpslichtigen Ertrags hinauszusetzen, nicht entsprochen werden. Wenn die Steuersätze noch höher hinauf gesetzt werden, so wächst die Gefahr, daß die Warenhäuser die 2919
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