Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.01.1876
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- 1876-01-25
- Erscheinungsdatum
- 25.01.1876
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- Deutsch
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süsss.s AnsangSFcbrnar erscheint im Ber lage des Unterzeichneten: Die Erfahren der neuen Achulgefehgedung sür die religiös-sittliche Erziehung der Kinder in den Volksschulen. Ein Wort der Belehrung und Er mahnung an die Eltern. Von Wilhelm Emanuel Freiherrn van Kcttcler, Bogen 8. Geh. Preis 30 ^ Mit 33HN Rabatt und ans 12-ftl Freiexemplar. Zrrthuln und Wahrheit in den großen Fragen der Gegenwart. Von vr. Conrad Martin, 13 Bogen 8. Geh. Preis 1 50 s» LL' Mit 33tb°/o Rabatt und auf 12-ft I Freiexemplar. Mainz, 21. Januar 1876. Frau, ltirchheim. s2870.s In unserem Berlage wird demnächst erscheinen: Die Mlitairischen Gesetze des Deutschen Reichs mit Erläuterungen herausgegeben auf Veranlassung des König!. Preußischen Kriegs-Ministeriums. Der Prospect zu dem Unternehmen sagt: Die Reichsgesetzgebung auf dem Gebiete des Militairwesens ist in der Hauptsache zu einem festen Abschluß gelangt. Die Ausführungs- Verordnungen zu den zahlreich ergangenen Mi- litairgesetzen sind größtentheils erlassen, die Publication der noch rückständigen Verord nungen steht unmittelbar bevor. Somit ist der Zeitpunkt gekommen, wo cs möglich ist, einem in weiten Kreisen empfundenen praktischen Be- dürsniß entsprechend, das reiche, jetzt aber an einem Handbuche übersichtlich zusammenzufassen. In Anerkennung des Bedürfnisses hat das Königlich Preußische Kriegs-Ministerium selbst Werkes veranlaßt und der Redaction alle Hilfs mittel zur Verfügung gestellt, welche die zuver lässige und gründliche Lösung der Aufgabe ver bürgen. Das Werk wird alle militairischeu Reichs gesetze mit den dazu ergangenen Ausführungs- Verordnungen, sowie alle Staatsvcrträge und allgemeinen Reichsgesetze, soweit sie für das Kriegswesen oder die Militairpersonen von be sonderer Bedeutung sind, enthalten. Der Stoff wird derart geordnet, daß das Zusammenge hörige sich unmittelbar zusammen befindet; wo würde, wird der Zusammenhang der einzelnen Vorschriften durch kurze Hinweise ersichtlich ge macht werden. Soweit es außerdem zum vollen Verständniß und zur sicheren Handhabung der Gesetze nothwendig erscheint, werden dem Wort laut derselben knappgehaltene Erläuterungen, in der Regel unter Angabe ihrer offiziellen Grund lage, beigefügt werden. Die Militairstrafgesetz- gebnng beabsichtigt man jedoch, mit Rücksicht darauf, daß bereits ihrem Zweck völlig ent sprechende Sammelwerke und Commentare zu derselben vorhanden sind, zunächst nur insoweit in Betracht zu ziehen, als dies zum vollen Ver ständniß anderer Gesetze erforderlich ist. Demnächst wird das Werk folgende Ab schnitte enthalten: Einleitung: Geschichtlicher Ueberblick. I. Abschnitt: Reichsverfassung undMilitair- Konventionen. II. Abschnitt: Organisation des Reichsheeres und Wehrpflicht. (Gesetz, betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienste, vom 9. November 1867; Reichs- Müilairgesetz vom Mai 1874; Gesetz, be treffend die Ausübung der militärischen Kon- trole über die Personen des Bcurlaubten- standes rc. rc., vom 15. Februar 1875; Ge setz über den Landsturm, vom 12. Februar; Gesetz über die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit, vom 1. Juni 1870; Staatsverträge Norddeutsch lands und der Süddeutschen Staaten mit Nord-Amerika vom Jahre 1868; die bezüg lichen Bestimmungen über die neueren Frie densverträge; Kartell-Konventionen; die ans die Wehrpflicht bezüglichen Bestimmungen der Strafgesetzgebung; Gesetze über Unter stützung der Familien der zur Fahne ein- berufenen Mannschaften der Reserve rc.; Deutsche Wehrordnung vom 28. September 1875 U. s. W.) III. Abschnitt: Naturalleistungen für das Heerwesen. (Gesetz über die Quartierleistung sür die bewaffnete Macht während des Friedens zustandes, vom 25. Juni 1868; Gesetz über die Naturalleistungen sür die bewaffnete Macht im Frieden, vom 13. Februar 1875; Gesetz über die Kriegsleistungen, vom 13. Juni 1873; Gesetz, betreffend die Beschränkung des Grund- eigenthnms in der Umgebung von Festungen, vom 21. Dezember 1871.) I V. Abschnitt: Rechtsverhältnisse der Beam ten der Militair-Verwaltung. (Gesetz, betreffend die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten, vom 31. März 1873; Gesetz, betreffend die Bewilligung von WohnnngS- geld-Zuschüssen w., vom 30. Juni 1873; Ver ordnungen über Kautionen der Reichsbeamten, Umzugskosten, Reise- und Tagegelder rc. rc.) V. Abschnitt: Versorgungswesen. (Reichs-Militair-Pensions-Gesetz vom 27. Juni 1871; Ergänzungsgesetz dazu vom 4. April 1874; Gesetz, betreffend die Gründung und Verwaltung des Reichs-Jnvaliden-Fonds vom 23. Juni 1873; Civil-Versorgungs-Regle- ment rc.) > VI. Abschnitt: Finanz- und Verwaltungs- Gesetze. (Gesetz über die Rechtsverhältnisse der zum dienstlichen Gebrauch einer Reichsverwaltung bestimmten Gegenstände, vom 25. Mai 1873; > Gesetze über den Rechnungshof, sowie über die Verwaltung der Einnahmen und Aus gaben des Reichs; über Portofreiheit und kehr rc.) ch VII. Abschnitt: Rechtsverhältnisse der Mili tairpersonen. Verschiedenes. (Gesetz wegen Beseitigung der Doppel besteuerung, vom 13. Mai 1870; Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes, vom 6. Februar 1875; Auszüge aus dem Frei zügigkeitsgesetz, der Gewerbe-Ordnung, aus dem Gesetz über die Presse, aus der Civil- Prozeß-Ordnung, der Straf-Prozeß-Ord nung rc. rc.) Ein sorgfältiges Inhalts-Verzeichniß in Verbindung mit einem chronologischen und einem alphabetischen Sachregister wird den Gebrauch des Werkes wesentlich erleichtern. Es ist nach Lage der Verhältnisse zu erwar ten , daß der Inhalt des Werkes für längere Zeit Gültigkeit behalten wird. Außerdem wird die Verlagshandlung, um dem Werke einen dauernden Werth zu sichern, von Zeit zu Zeit, nach Maßgabe des Bedürfnisses, Nachträge zu demselben erscheinen lassen. — Das Werk wird in Heften von ungleicher Stärke erscheinen. Das erste Heft, 3'/? Bogen stark, die geschichtliche Einleitung und Reichsverfassung nebst Erläuterungen ent haltend, liegt zur Versendung fertig. Wir liefern dasselbe L cond. zu thätiger Verwendung beliebiger Anzahl. Das 2. Heft, die Militair- nahe vollendet. Wir liefern die Fortsetzung nur fest und bitten daher, Ihren Bedarf uns mög lichst früh anzugeben. Berlin, 21. Januar 1876. E. S. Mittler L Sohn. Nur auf Verlangen! s287».s Im Februare, erscheint in meinem Verlage: Derjfwerks- und Hiittrn-Klirle des Wcstpsiälischcu Obcr-Bcrgamts- Bcsirks. Enthält sämmtliche in Betrieb befindliche Steinkohlen- und Eisen-Gruben, zum Betrieb vorbereitete Anlagen von Actien- Vereinen, alle industriellen Etablissements, Eisenbahnen,Kohlen-Zweig Bahnen,Flüsse, Chausseen, Städte, Dörfer rc. des West- phälischen Ober-Bergamts-Bezirks; zu gleich ist der wichtigste Theil des Kreises Minden und Jbbenbühren mit auf gezeichnet. 8. verb. und bereich. Auflage, gr. 8. In Mappe 3 ord. In Rechnung 25 U Rabatt u. 13/12; gegen baar 33'chU, Rabatt u. 13/12 rc. Bei den voraussichtlich zahlreich eingehen den Austrägen werde ich ö, cond.-Bestellungen nur in mastiger Anzahl, und dann nur. wenn gleichzeitig sest oder haar verlangt, berücksichtigen können. Essen, Mitte Januar 1876. G. D. Biidekcr. 38«
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