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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.06.1925
- Strukturtyp
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- 1925-06-03
- Erscheinungsdatum
- 03.06.1925
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- Deutsch
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^ IL7, 3. Juni 1925. Redaktioneller Teil. vörsenblall f. d. Dtschn. Bu-LbandU 9041 sendung, die an Stelle eines Rundschreibens tritt, bestellt das Sortiment zunächst seinen etwaigen Bedarf von dem Werk selbst und ferner die zur Werbung für das Werk benötigte Anzahl Buch karten. Es ist natürlich höchst wichtig, daß bestellte Buchkartcn dem Sortiment sofort zugestellt werden und daß die Erledigung dieser Bestellungen mit derselben Sorgfalt gchandhabt wird wie Bestellungen aus Verlagswerke selbst. Es ist zu bedenken, daß es jedem Sortiment darauf ankommen muß, ein neuerschienenes Werk von Bedeutung seinem Kundenkreis so schnell wie irgend möglich bekanntzugeben. Wenn aber die vomsSortimcnt bestell ten Buchkarten erst nach Wochen beim Sortiment eintrcffen, so hat es für das Sortiment keinen Zweck mehr, diese Buchkarten zu versenden, denn es ist anzunehmen, daß längst eine andere Firma die Zeitversäumnis gut ausgenutzt hat. Wenn also die Buch karten ihren Zweck erfüllen sollen, so muß im Verlag streng darauf geachtet werden, daß die vom Sortiment bestellte Anzahl Karten stets unverzüglich geliefert wird, denn erst dann ist der Sorti menter In die Lage gesetzt, Buchkartcn systematisch zu verschicken. Im übrigen ist es zweifellos praktisch, mindestens für die wich tigsten älteren Verlagswerke ebenfalls Buchkarten herzustellen. Auch im Sortiment scheint man sich über die Verwendungs möglichkeiten der Buchkarten noch nicht ganz im klaren zu sein. Das geht u. a. auch daraus hervor, daß einzelne Sorti menter die regelmäßige Zusendung von fünf und» mehr Exem plaren aller Buchkarten wünschen. Das führt natürlich zu einer Verschwendung des verlegerischen Wcrbematerials, denn es ist kaum anzunehmen, daß diese Sortimenter ihre Kartei etwa in so viel Unterabteilungen teilen, daß sie von jeder Buchkarte fünf oder gar zehn Exemplare benötigen. Die von der Werbe- stclle regelmäßig veröffentlichten Sortimenterlistcn sollen nur den Zweck haben, daß den Verlegern diejenigen Sortimentsbuchhand lungen bekanntgegeben werden, die für die Anlegung einer Karto thek die Zusendung wünschen. Im allgemeinen wird cs genügen, wenn das Sortiment eine Kartothek, geordnet nach dem Verfasser- Alphabet, einrichtet und eine weitere, geordnet nach Stichworten. Hier muß die Anordnung nach Stichworten, wie schon oben be merkt, dem Empfänger der Karten überlassen bleiben, in diesem Fall also dein Sortiment. Während die eine Kartei ohne jede weitere Unterabteilung nur nach dem Namen des Verfassers ge ordnet ist, wird die andere in mehrere Unterabteilungen zerfallen, wie beispielsweise: Schöne Literatur, Lyrik, populäre Wissenschaf ten (darunter einige Unterabteilungen), wissenschaftliche Literatur (die je nach der Bedeutung und der Spezialrichtung des betreffen den Sortiments etwa eingeteilt ist in Medizin, Naturwissenschaften, Philosophie; oder aber, wenn es sich um ein medizinisches Spezial sortiment handelt, in Unterabteilungen, wie Chirurgie, Orthopädie usw. usw.). Selbstverständlich hat die Anlegung einer solchen Kartothek nur einen Zweck, wenn sie mit großer Sorgfalt geführt wird, und ihr Nutzen wird sich sehr bald Herausstellen, wenn bei spielsweise einmal ein Kunde eine Übersicht über alle Neuerschei nungen aus der Chirurgie verlangt und wenn man sie ihm an Hand der Kartei dann rasch und übersichtlich zusammenstcllen kann. Es lieg! in der Natur der Sache, daß es sich hierbei in den meisten Fällen um eine Auskunfts-Kartei handelt. Es ist jedoch möglich, daneben herlaufend noch eine Lager-Kartei anzulegen, d. h. also eine Kartei, die nur Buchkarten über Werke enthält, die sich gegenwärtig auf Lager befinden. Es ist hier unmöglich, alle Verwendungsmöglichkeiten der Buchkarte näher auszusühren, die Praxis allein kann die volle Verwendbarkeit der Buchkarte dartun. Bon verschiedenen Seiten ist die Werbcstelle bereits ausge fordert worden, eine großzügige Ausklärungsarbcit des Publikums über Einrichtung, Zweck und Verwendungsmöglichkeit der Buch- kartc durch die Fachzeitschriften und durch die Tagespresse einzu- leitcn. Diese Aufklärungsarbeit ist auch beabsichtigt, kann jedoch erst dann begonnen werden, wenn sich nun auch genügend Ver lags firmen an der Buchkarte beteiligen. Denn es ist unmöglich, etwa in der Presse das Gelehrten- oder Laicnpublikum dazu auf zufordern, sich bei einem Sortiment in die Liste derjenigen Bücher freunde eintragen zu lassen, die die regelmäßige Zusendung von Buchkartcn z. B. über Reise- und Abenteurerwcrke verlangen, so lange sich ein großer Teil der maßgebenden Verlage der neuen Bvrlei«»« s. den Dentlchen Buchhandel. A3. Jahrgang, Einrichtung noch verschließt. Denn wenn einmal ein Bücher freund eine derartige Aufforderung an das Sortiment richtet, dann erwartet er wöchentlich oder mindestens aller zwei Wochen die Zusendung einer ganzen Reihe von Buchkarten. Es ist ihm aber nicht gedient, wenn er etwa aller Vierteljahre einmal eine Karte möglicherweise noch über Werke zugesandt erhält, die un wichtig sind, während über die wichtigsten Werke Buchkartcn nicht herausgegcben werden. Sobald sich aber der Verlag in seiner Mehrheit der Buchkarte angeschlosscn haben wird, dann wird die Werbestelle nicht unterlassen, in der Öffentlichkeit auf diese neue Einrichtung hinzuweisen, und wenn es gelingt, die Bücherfreunde dafür zu interessieren, daß sie mit Hilfe der Buchkarten Karto theken über die besonders gepflegten Gebiete anlegcn, so wird zwei fellos damit zum mindesten eine Förderung der Übersicht über den Buchmarkt verbunden sein. Wenn dann einmal — um bei dem gewählten Beispiel zu bleiben — Herr Prosessor Schulze Geld übrig hat, dann wird er sich seine Kartei ansehcn und überlegen, welches von den darin aufgeführten Büchern er sich jetzt kaufen könne. Im allgemeinen werden ja die Bücherfreunde eine der artige Systematik, selbst wenn sie ihnen anfänglich sehr begrüßens wert erscheint, bald wieder aufgeben. (Man soll sich am meisten vor Überschätzung eines Werbemittels hüten.) Aber die Gelehrten und Wissenschaftler, die an das Arbeiten mit Karteien gewöhnt sind, werden die Buchkartcn mit ihrer zunehmenden Vollständigkeit immer ausgedehnter anwenden, und gerade für den wissen schaftlichen Verlag und für das wissenschaftliche Sortiment ist ja die Buchkarte in erster Linie bestimmt. Wir bitten alle diejenigen Verlagssirmen, die die Einführung der Buchkarte beabsichtigen, dies der Werbestelle möglichst um gehend mitzuteilen. Die Geldeinziehung durch die Post. Von Postinspcktor I. Nienas in Leipzig. Die Post übernimmt die Einziehung von Geldbeträgen bis zu 1000 Mark durch Nachnahme und Postauftrag. Mit Nach nahme kann jede Postsendung, außer Bviafen mit Znstellungsnrknnden. Bahnhofbriefcn und Päckchen, belastet werden. Also auch bei Wert briefen und Wertpaketen, Einschreibsendungen, Warenproben, Ge- fchästspapieren und Drucksachen ist die Einziehung von Geldbeträgen zulässig. Jede Nachnahmesendung ist als Nachnahme zu bezeichnen und muß ferner den einzuziehcnden Betrag in Zahlen und Buchstaben sowie die Mse nderan gäbe enthalten. Des weiteren ist ihr eine anis st e füllte Postanweisung older Zählkarte beizufügen. Diese Post anweisungeid und Zählkarten find nicht mit Freimarken, wie viel fach geschieht, zu bekleben, sondern die Postanweifungs- oder Zahl karten gebühr ist vom Nach nah me betrag zu kürzen. Bei Paketen sind 'die erwähnten Angaben außer ans der Sendung selbst auch ans der Paketkarte a uz »bringen. Hierzu sind nur die vorgeschriebe nen Paket karten zu benutzen. Desgleichen dürfen für Nachnahme p o st karten nur die amtlichen oder ähnliche braune Nachnahme karten mit anhängender Postanweisung oder Zahlkarte verwendet werden. Häulfig wevden irrtümlich gewöhnliche Postkarten als Nachnahme ausgeliefert, dies ist unzulässig und die Karten werden von den Postanstalten zurückgesandt. Erwähnt sei noch, daß auch bei postlagernden Sen dungen die Erhebung der Nachnahme zulässig ist. Die Gebühren für Nachnahmesendungen sind dieselben wie für die gleichen Sendun gen ohne Nachnahme zuzüglich einer Vovzeigcgebllhr von 10 Pf. Die Einlösung der Nachnahme kann sofort oder erst nach sieben Tagen er folgen, je nach Wunsch des Empfängers. Wünscht der Absender da gegen, daß dem Empfänger die siebentägige Lagersrist nicht gewährt werde, so hat er ans der Sendung den deutlichen, möglichst farbig zu unterstreichenden Vermerk »Sofort zurück« anzubringen. Die Er- fatzpslicht der Post richtet sich bei Nachnahmen nur nach der Art der Sendung. Für gewöhnliche Briefe mit Nachnahme wird z. B. keinerlei Ersatz geleistet. Ist jedoch der Betrag ordn n n g s g e in ä ß eingezogen worden, so leistet die Post dem Absender in voller Höhe des Nachnahmebetrags Ersatz. Ist dagegen bei gewöhnlichen Briesfendnngen die Einziehung des Betrags versehentlich unterblieben, so bleibt allerdings eine Ersatzleistung ausgeschlossen. Durch Po stauftrag können Rechnungen, Vereinsbeilräge, Wechsel und Schecke eingezogen werden (aber nur dis 1000 Mark). Das Verfahren ist folgendes: Will man den Betrag einer Rechnung ciniziehen, so nehme man ein grünes Postanstragsformular, fülle beide 1199
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