I4764»SrI-nriatt s. b. Dtkchn. Fertige und Künftig erscheinende Bücher. X? 228. 80. September 1025. Das Einkommensteuergesetz vom 10. August 1925 Erläutert von vr. Walter Blilmich und vr. Herbert Schachian Regierungsrat am Landesfinanzamt Berlin Rechtsanwalt und Notar in Berlin 1925. Geh. 18 RM., geb. 20 RM. Eine systematische Einleitung iübrt über den üblichen Umfang hinaus in die wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen der Einkorn, inensteuer. Die für die Praxis im Vordergrund stehenden Materien, wie vor allem der Begriff des EinkoMinens, Gewinn, Buchfüh rung, Handelsbilanz und Steuerbilanz, Einkommensteuereröifnungsbilanz. Werbungskosten und sonstige Abzüge, Verbrauchsbesteueruna, Lohnabzug usw. erfahren eine besonders ausführliche Behandlung unter eingehender Verwertung der Recht sprechung und des Schrifttums und unter Berücksichtigung der Praxis der Reichsfinanzoerwaltung. Aandkommentav zum ^Srveirschaststeuersesetz vom 10. August 1925 mit Einschluß der maßgebenden Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes und mit besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Reichsfinanzhoss herausgegeben von ^ vr. Martin Fuchs, 1925. Geb. 6.50 RM. Da die Veranlagung der Körperschaften, der Aktiengesellschaften, der Gesellschaften m. b. H. usw., infolae der komplizierten BuchungS- und Vilanzsragen mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist, ist ein zuverlässiger Führer durch das wichtige Gesetz unentbehrlich. Ein solcher Führer wird in dem vorliegenden Kommentar geboten. Die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs, die in diesen Fragen ergangen ist, ist in dem Kommentar in kurzer übersichtlicher Form wiedergegeben. Auch sind über den Rahmen der Körperschaftlusteüerung hinaus die wichtigsten Fragen deS Einkonimensteuergesetzes unter Würdigung der Judikatur behandelt. Für den praktischen Gebrauch ist der Kommentar ein leicht zu handhabendes, unentbehrliches Hilfsmittel. Gterrerrfühver 1H2S Eine Ueberstcht über das geltende Reichssteuerrecht yach dem Stande am 15. August 1925. Von vr. Otto Model, Rechtsanwalt m Mühlhausen i. Thür. (Früher RegierungSrat und Vorsteher des Finanzamts.) 1925. Geh. 4 RM. Der Modelsche Steuersührer hatte bei seinem ersten Erscheinen allgemeinen Anklang gefunden, so daß die auf Grund der neuen Steuer reform völlig umgearbeitete Ausgabe 1926 mit Ungeduld erwartet wurde. Allen, welche sich den Inhalt der neuen Steuergesetze zu eigen machen wollen, sei die Anschaffung der neuen Ausgabe empfohlen. In Vorbereitung befindet sich und gelangt in Kürze zur Versendung: EvbschaMteuevgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1926 erläutert von Chr. Finger, Geheimer Justizrat Dritte Auflage Preis etwa 12 RM. Das Erbschaftsfiluergesek hat durch die zweite Steuernotverordnung und die Steuerreform des Jahres 1925 nach Form und Inhalt erhebliche Aenderungen erfahren und durch die Bekanntmachung vom 22. August 1925 eine neue Fassung erhalten. Neben der Neuordnung des Gattenerbes und der Aenderung deS Tarifs ist insbesondere die Bewertung infolge des Reichsbewertungs- gesetzes ganz neu geregelt. Diese Umstände sind bei der neuen Herausgabe des Buches berücksichtigt worden. LV Bei entsprechender Verwendung bzw. Auslage sind die Werke leicht verkäuflich. Ich liefere gegen bar mit 33*/,o/o u. 9/8 2 Exemplare zur Probe mit 40°/o. Ich bitte zu bestellen. — Zettel liegt bei. Vevtttl tV v, Linkstlabe 16. (I SviM) OUtzleN.