erscheint: Reichs-Gtrafgesehbuch mit besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Reichsgerichts erläutert von vr. Ludwig Cbermayer vr. Adolf Lobe Oberrelchaanwatt Senatepräfidnit am »eichseeitcht vr. Werner Rosenberg K«ich«g,richlsral Dritte, vermehrte und verbesserte Auflage Oktav. XI, 4218 Seiten. Preis ra. M. 4S.- H^ie zweite, schon lange vergriffene Auflage dieses Kommentars ist in knapp zwei Jahren abgeseht worden, ein deutlicher Beweis dafür, wie rasch sich das Werk in der Praxis eingesührt hat und wie unentbehrlich es für die Rechtsanwendung geworden ist. Die neue Auflage ist völlig neubearbeitet und in einigen Teilen nicht unwesentlich erweitert. Die neuen Gesetze über Geldstrafen, Bermögensstrasen, Bußen usw. sind eingearbeitet und die neuesten Ergebnisse der Gesetzgebung und Rechtsprechung sowie der Literatur eingehend berücksichtigt. Auch der amtliche Entwurf zu einem neuen Strafgesetz buch hat eingehende Berücksichtigung gefunden, und überall, wo es nötig war, ist aus die Änderungen, die dem geltenden Recht gegenüber eintreten sollen, hin gewiesen worden. Obwohl die Strafrechtsreform nähergerückt ist, wird die neue Auflage unseres Kommentars dennoch mit einem guten Absatz rechnen dürfen, denn bis der neue Entwurf durch all die Instanzen, die sich zu ihm zu äußern haben, hindurch gesteuert ist und das neue Strafgesetzbuch in Kraft treten kann, werden voraussichtlich noch einige Jahre vergehen. In der Zwischenzeit wir- aber kein Gericht und kein Anwalt die neue Auflage entbehren wollen. Interessenten: Gerichte — Rechtsanwälte — überhaupt jeder Jurist — Studierende der Rechtswissenschaft. —T" Waller de Gruyter S Co. / Berlin W 4V und Leipzig