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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.11.1872
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1872-11-06
- Erscheinungsdatum
- 06.11.1872
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- Deutsch
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4146 Nichtamtlicher Theil. 260, 6. November. seines „Abriß einer Historie der Gelehrsamkeit" (l 752 —54) zwei Thaler, für den Fall einer neuen Auflage soll ihm der Band zwölf Reichsthaler ertragen. Bemerkungen im Hauptbuch der allen Leip ziger Firma ergänzen die aus jenen Jahrzehendeu spärlich auf uns gekommenen Verlagscontracte. Wie die Honorare ständig wachsen, so wird auf den möglichen Fall eines Neudrucks zeitweise Rück sicht genommen. So empfängt Sulzer für die zweite und dritte Auflage seiner Theorie der schönen Künste, die ihm in der ersten Auflage l500 Thaler eintrug, 283 Thaler. I. G. Zimmer mann erhält für den Bogen seines Buches über Friedrich den Großen, von dem zwei Ausgaben gedruckt worden, fünfzehn Thaler in Louisd'or zu fünf Thalern, dafür soll aber für den Fall eines Neudrucks nur für wirkliche Zusätze Honorar bezahlt werden. Welch beträchtliche Summen Wieland von der Weidmannschen Buchhand lung (so lange PH. E. Reich Theilhaber war, Weidmann's Erben und Reich) bezog, ist an anderer Stelle ausführlich gesagt.*) Hier nur so viel, daß er seine Manuscripte anfänglich bedingungslos der Leipziger Handlung verkaufte, daß aber dann später, als Streitig keiten zwischen dem Schriftsteller und der Verlagshandlung aus brachen, Reich, um das Verhältniß zu halten, zu Neubewilligungen sich bereit finden ließ. **) Übersetzungen, deren die damaligen Meßkataloge so viele enthalten, scheinen zu eigentlichen Verlags- contracten nicht Anlaß gegeben zu haben, so daß sich hier die Mög lichkeit nicht bietet, zu sagen, wie es bei zweiten Auflagen von Ueber- setzungen in der Regel gehalten wurde. Auf deu Conten der Weid mann scheu Autoren findet sich nur ausnahmsweise eine Zahlung für die neue Auflage einer Uebersetzung. So auf Namler's Conto für Batteur, Einleitung in die schönen Wissenschaften, in welchem Fall es sich ja auch mehr um eine Bearbeitung als um eine gewöhn liche Uebersetzung handelte. Für gewöhnliche Uclersetzungen erscheint lange Jahre ein Honorar von IVs bis 2 Thaler genügend. So werden dem Magister Lessing von der Weidmannschen Buchhand lung für den Bogen der Uebersetzung von Law's „ernsthafter Er munterung" und Richardson's „Fabeln" zwei Thaler gutgebracht. Daß für Richardson's Fabeln, die ein sehr guter Verlagsartikel der Firma blieben und oft neu gedruckt wurdeu, Lessing nur ein ein maliges Honorar von fünfzig Thalern gezahlt worden ist, spricht dafür, daß für neue Auflagen gewöhnlicher Übersetzungen nichts gezahlt zu werden pflegte. Die Lessing'schen Uebersetzungen fallen theils kurz vor, thcils kurz nach die mit Winkler unternom menen Reise. Für die Vorrede zur Uebersetzung von Thomfon's Trauerspielen erhielt Lessing vier Thaler. Im Ganzen kann allem nach als Regel festgehalten werden, Laß die Manuscripte für immer gekauft und daß Honorare für zweite und folgende Auflagen nur ausnahmsweise bewilligt wurden. Es ist sehr verführerisch, ans solchen Thatsachen den Beweis zu holeu, daß der deutsche Buchhandel der damaligen Zeit die besten Köpfe habe hungern lassen. Es ist dies um so ver führerischer, als einerseits die Nichtigkeit der Zahlen nicht ange- zweifelt werden kann, andererseits aber die schlechten Verhältnisse z. B. Lessing's und Schiller's bekannt sind. Und doch Ware es unrecht, dem Buchhandel einen Vorwurf zu machen, der das Volk im Ganzen, speciell aber Die trifft, die als der gebildete Theil des Volks für die Literaturerscheinungen Sinn haben oder doch haben sollten. Denn es kann nicht bezweifelt werden, daß das vom Verleger gezahlte Honorar dem Werth entspricht, den Jener bei einer Unter nehmung dem von ihm zu erkaufenden Manuscript beimißt. Dieser *) Büchner, Wieland und die Weidmannsche Buchhandlung, an ver schiedenen Stellen. **) Die „Abderiten" kaufte jedoch Reich ausdrücklich „für immer", a. a. O. S. 76. Werth wird ihm gegeben durch seine auf Erfahrung ruhende An nahme, daß eine bestimmte Anzahl von Eremplaren wohl verkauft werde. Was über diesen in seiner Berechtigung immerhin sehr zwei felhaften, vorveranschlagten Absatz, der ihm die aufgewandten Kosten (Honorar, Druck, Papier re.) decken soll, hinausgehl, gibt dem Ver leger erst den muthmaßlichen Gewinn. Es steht sonach der Werth eines Manuscriptes in geradem Verhältniß zu dem Namen und der Bedeutung seines Verfassers, zu seinem Inhalt und zu dem Schutz, den der Staat dem Verleger in Ausübung von dessen durch Kauf des Manuseripts erworbenen Rechte gewährt. Hiernach kommen in der Wahrscheinlichkeitsrechnung des mo dernen Verlegers noch unbekannte Größen zur Genüge vor, um ein abgeschlossenes Verlagsunternehmcn in seinem pecuniären Erfolg sehr zweifelhaft erscheinen zu lassen. Immerhin aber hat der Ver leger von heute eine bestimmte und sehr wichtige Größe, die ihm sicher ist: den Schutz des Gesetzes gegen Nachdruck. Wir heute Lebenden haben zwar den Nachdruck noch kennen ge lernt, aber er lag damals in den letzten Zügen, und hatte nichts mehr von der Lebensfreudigkeit, zu der er in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts sich überall entwickelt hatte unter dem Schutz kaiser licher Majestät in Wien, wie unter dem der verschiedenen größeren, kleineren und kleinsten Herrscher Deutschlands. Aber die Belege fehlen uns nicht, aus denen sich mehr als zur Genüge ergibt, wie schädlich der Einfluß des noch frech auftretenden Nachdrucks auf Buchhändler und Schriftsteller war, wie er demoralisirend sich überall einnistete, wie er das Verhältniß zwischen Autor und Verleger lockerte und zu vernichteu drohte. „Wenu Sie", ruft Reich Klopstock zu,*) „es mit uns beim Reichstage und bei den sämmtlichen Fürsten Deutschlands durch Ihre Freunde dahin bringen könnten, daß man wider den Nachdruck ein allgemeines Gesetz annehmen und darüber halten wollte, dann würden wir die Früchte Ihres Fleißes nach Würden bezahlen kön nen, und dadurch allen Vorwürfen entgehen, die uns jetzt so em pfindlich sind, weil wir sie den Umständen nach nicht verdienen." Nichts ist richtiger als diese Behauptung. Wer ein Manu- seripl druckt und stets fürchten muß, daß sein Verlagswerk ihm nach gedruckt werde, dem entschwindet in dieser Gefahr nicht nur die Aussicht vielleicht selbst ein gutes Geschäft zu machen, sondern auch die Gewißheit, wenigstens das in dem Verlagsartikcl angelegte Ca pital wieder zurückzuerhalten. Die Folge ist, daß der Verleger Dem gegenüber sparsamer wird, den für sich zu gewinnen, eigentlich in seinem Interesse lag. Dem Papierhändler und Buchdrucker ließ sich nicht mehr abhandeln, wohl aber dem Schriftsteller, der sich die ge ringen Honorare mußte gefallen lassen, sofern er nur gedruckt sein wollte. Als weitere Folge dieser Verhältnisse ergab sich, daß die Bücher preise verhaltnißmäßig hoch waren und sein mußten, um den Nach druck drohenden Verlust möglichst zu verringern.**) Gegenüber dieser den Buchhandel wie die Schriftsteller gleich mäßig stets aufs neue bedrohenden Gefahr standen beide Parteien zunächst geschlossen neben einander. Der erstere suchte sich durch Privilegien zu schützen, die in Wien theuer erkauft werden mußten und dann doch nicht viel halfen. Größere Handlungen hatten da mals ein Buch, in dem jeder Verlagsartikel eine Stelle erhielt, und daneben ward dann bemerkt, wann das Privilegium entnommen, wann es erneuert wurde. Daneben suchte man auch wohl noch ein preußisches oder kurfürstlich sächsisches Privileg nach. Letzteres wurde *) Zusällige Gedanken eines Buchhändlers über Herrn Klopstock'S An zeige einer gelehrten Republik. S. 25. ") Die Frage, ob der Nachdruck die Bücher vcrlhcure oder woklfeiler i mache, war eine in jenen Jahrzehenden gern behandelte. Daß sie von den i Nachdruckern und ihren Freunden in letzterem Sinne beantwortet wurde,
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