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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.11.1872
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1872-11-06
- Erscheinungsdatum
- 06.11.1872
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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plL 260, 6. November. Nichtamtlicher Tbei!. 4147 desto wichtiger, je mehr es sich zeigte, daß die kaiserlichen Privilegia mehr zum Nutzen kaiserlicher Räthe als zum Schuhe rechtmäßigen Verlages da waren. Daß Privilegien an Nachdrucker verliehen wurden, und daß auf Grund solcher Privilegien norddeutschen Ver legern ganze bändereichc Schriftsteller nachgedruckt wurden, ist be kannt. In Oesterreich und der Schweiz war das Nebel nicht gerin ger. Dort war es nachgerade soweit gekommen, daß der Nachdruck als „eremt" galt, gegen ihn gab es keine Hilfe. In der Schweiz aber saßen auch verschiedene gefährliche Nachdrucker, die wie die Oesterreicher ihren Absatz hauptsächlich nach Süddeutschland, aber auch weiter nach Norden ihre Verbindungen hatten. Doch ver mochte man sich da durch Privilegien einigermaßen zu schützen, wenn auch diese schweizer Privilegien durch ihre Kostspieligkeit ihrem Entnehmer unangenehm genug blieben. Für Bücher von schweizer Autoren werden sie meist für nölhig erachtet. Diese Verhältnisse besserten sich dann, als die sächsische Re gierung die groben Sünden kaiserlicher Regierung benutzend und sich stützend auf den heimathlichen Buchhandel 1773 dem Nachdruck die Leipziger Messe verschloß und dem Verlage die Möglichkeit gab, durch ein Privilegium oder einfachen Eintrag in die Leipziger Bücherrolle seine zur Messe gebrachten Artikel zu schützen. Ver suche, Erfurt, dann Hanau als Cöncurrenzplatz für Leipzig in die Höhe zu bringen, erstickten entweder im Keim oder hatten kein lan ges Leben. (Fortsetzung solgt.j Ein Vorschlag. Die mit einer furchtbaren Rapidität zunehmende Zahl der Ver lags- und SortimentshandlungcnmachtdasGeschäft, insbesondere der letzter», sehr schwierig, ebenso das Commissionsgeschäst durch die wachsende Zahl der Baarpackete, die den Commissionären so enorme Arbeit verursachen. Wäre cs nun nicht praktisch, wenn sich Leipziger Handlungen bereit fänden, für den Buchhandel eine gleiche Einrichtung zu treffen, wie es für den Musikalienhandel zur großen Erleichterung bereits der Fall ist? Solche Leipziger Handlungen lieferten den Sortimentern auf Vi ertcljah r es rechnung (event. bei entsprechen der ü Conto-Zahlung) denVerlag der Handlungen, mit denen man der Geringsügigkeit des ganzen Bezuges wegen nicht erst offene Rechnung anlegen wollte, zum Originalnettopreise. Der Verleger müßte dann freilich diesen Leipziger Handlungen Ertravortheile dadurch gewähren, daß diese Ordinär-Artikcl mit 40 H, die Netto-Artikel mit 33sh"/o geliefert erhielten. Beide Theile, Verleger wie Sortimenter, wären imVortheil, sollteichmeinen. Von Remittende» dürfte keine Rede sein! Auf weitere Ausführung meines Vorschlages will ich verzichten. Es fragt sich nur, ob Leipziger Geschäfte mit dem Gewinn von und 8sh A> jetzt zufrieden sein werden; früher lieferten einzelne Sortimente mit noch geringerem Zuschlag auf die Nettopreise. Ob mit diesen Handlungen nun von Seiten der Verleger auch viertel jährliche Rechnung, die sich des bewilligten höher» Rabatts wegen empfehlen dürfte, geführt werden soll, wäre zu erwägen. Numeri rung der Facturen oder Transportangabcn von Seiten des Liefe ranten würden es ermöglichen, von einer speciellenNotirung der ein zelnen Sendung abzufehen und nur die Summa am Schluß des Vierteljahres zu buchen. Jedenfalls müßte ein solcher Verkehr, nach meiner Meinung, das Geschäft sehr erleichtern; es sei also mein Vorschlag der Prüfung einsichtiger College» empfohlen. Eduard Berger in Guben. Zur Krankenkasse des Allgemeinen Deutschen Buch Handlungs-Gehilfenverbandes. II.») Aus die Warnung in No. 254 des Börsenblattes glauben wir dem Hrn. Einsender Folgendes erwidern zu sollen. Die statistischen Angaben, welche derselbe macht, dürften nicht ganz genau mit dem in dieser Beziehung vielfach veröffentlichten Material stimmen. Wir haben, ehe wir unser» Ausruf (Börsenbl.No. 224) erließen, genaue Ermittclungen über Krankheitsverhältnissc angestcllk und haben dazu hauptsächlich die vorzügliche Schrift I)>. Carl Hehm's über Kranken- und Jnvaliden-Vcrsicherung benutzt. Aus derselben ergibt sich, daß von 100 Mitgliedern 19 Per sonen dem Kranksein unterliegen und zwar in dem Alter von 20— 40 Jahren bei einer Dauer der Krankheiten von 31 Tage» pro Person, daß also eine Summe von 484 Thlr. »öthig wäre, um diese Anzahl zu unterstützen. Nun zahlen allerdings 100 Mitglieder nur 400 Thlr., das Resultat würde also ein Deficit von 84 Thlr. sein. Wenn der Hr. Einsender nun berücksichtigt, daß wir erstens be absichtigen, im ersten Jahre des Eintritts gar keine Unterstützungen, zweitens das volle Krankengeld nur 26 Wochen, die zweiten 26 Wochen jedoch nur das halbe Krankengeld zu zahlen; wenn er ferner berücksichtigt, daß wir für Krankheiten unter einer Woche nichts zahlen, und daß wir endlich auf die bekannte und bewährte Opserwilligkeit unserer Prinzipale, in deren Interesse ja auch das Jnslebentrete» eines derartigen Instituts liegt, rechnen, so glauben wir in unser», Aufrufe nicht zu viel gesagt zu haben. Ein anderes Erempcl, welches Hepm macht, ist der Durch- schnittsbcitrag von 15 bereits seit vielen, thcils feit 100 Jahren be stehenden Krankcncassen, welcher 27—28 Gr. beträgt bei 52 Thlr. Krankengeld pr. nun«, was also an 5ZH Thlr. bei einem Kranken gelde von 300 Thlr. ausmachcn würde. Das Resultat ist ziemlich dasselbe wie oben angeführt. Roch ein Beispiel bietet die Krankcncasfc der Leipziger Markt- Helfer, welche bei einem jährlichen Beitrag von 2 Thlr. ein Kran kengeld von 10 Thlr. pro Monat empfange», außerdem aber noch beträchtliche Sterbegelder zahlen. Diese Casse besteht seit I75S. Was die Controle anbelangt, so wird beabsichtigt, den Verband in Kreise, ähnlich wie dies bei der Buchdrucker-Krankencasse der Fall ist, cinzutheilen. Unsere Agenten, resp. Vertrauensmänner werden dann, so hoffen wir, im Stande sein, die größtmögliche Controle auszuüben; außerdem glauben wir, zur Ehre unseres Standes sei's gesagt, annehmen zu dürfen, daß es we»ig oder keine College» gibt, welche auf Grund gefälschter Zeugnisse re. Kranken gelder beanspruchen werden. Wir können ferner die Mitthcilung machen, daß die Statuten des Verbandes in, Entwurf bereits fertig sind und in Kürze den Mitgliedern zur Begutachtung resp. Modificirung zugehen werde». Unter diesen Umständen glauben wir unser», jungen Institute Lebensfähigkeit nicht absprechen zu können und bitten unsere Herren Prinzipale, wie unsere Herren College», demselben ihre Thcilnahme zuzuwenden. Ei» Circular an die Herren Prinzipale wird demnächst zur Versendung gelangen. Leipzig, l. November 1872. Der Vorstand des Allg. Deutschen Buckih. - Gehilfenverbandes., Eduard Baldamus. »1 i. S. Nr. 254. 562"
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