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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.06.1925
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- 1925-06-06
- Erscheinungsdatum
- 06.06.1925
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- Deutsch
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>6 13«, 8, Juni 1925. Redaktioneller Teil. Redaktioneller Teil, (Nr. 78.) Bekanntmachung.' An die Herren Vorsitzenden der Orts- und Krelsoercine. Der Unterzeichnete Wahl-Ausschuß hat immer wieder die Feststellung zu machen, daß die Slimmvcrtrctungs-Vollmach- ten noch nicht mit der wünschenswerten Sorgsalt ausgeführt wer den. Es werden immer noch viele Vollmachten an Nichtmitglicder bzw. nicht Zeichnungsberechtigte ausgestellt, die für ungültig er klärt werden müssen und dann den betreffenden Vereinen als Stimmvertreter verloren gehen. Der Wahl-Ausschuß sieht davon ab, die einzelnen Ausstel lungen hier zu veröffentlichen, wohl aber ist ein einstimmiger Be schluß gefaßt worden, von jetzt ab die Namen derjenigen Herren, die Stimmvertretungen übernommen und ihre Stimmvoll- machtcn nicht abgeholt haben, int Börsenblatt zu veröffentlichen. Die Liste wäre noch bedeutend größer, wenn cs den Bemühungen des Wahl-Ausschusses nicht noch in letzter Stunde gelungen wäre, verschiedene säumige Abholer ausfindig zu machen und ihnen die Stimmvcrtrctungen zu behändigcn. Nach Auffassung des Wahl- Ausschusses ist die Übernahme von Stimmvcrtretungcn eine außer ordentlich wichtige Angelegenheit, die größter Sorgfalt bedarf, schon im Hinblick auf die Verantwortung, die ein derartiger Ver treter von Stimmen für seine abwesenden Kollegen übernimmt. Es kann leicht Vorkommen, daß von dem Fehlen derartiger Stimm vertretungen das Ergebnis einer Wahl abhängt. Leipzig, den 2. Juni 1825. Der Wahl-Ausschuß des Börscnvcrcins der Dcntschen Buchhändler. vr. Georg Paetel, Vorsitzender. Bekanntmachung. Im Bbl. Nr. 64 vom 17. März 1825 ist seitens des Vorstandes des Börsenvereins auf die vom Vorsitzenden des Kartellgerichts zur Verhängung der Lieserungsspcrre gegen die Firma Geitzler's Antiquarium in Nürnberg, Ludwig struße 58, erteilte Genehmigung hingewiesen worden. Gegen diese hat der Inhaber der Firma Einspruch eingelegt. Das Kartcllgericht hat aber durch Entscheidung vom 9. Mai 1925 die Genehmigung unter Verwerfung des Einspruches bestätigt. Indem wir dies zur Kenntnis unserer Mitglieder bringen, fordern wir die Mitglieder des Verlags und Zwischenhandels auf, sich jeder Lieferung an die genannte Firma zu enthalten, die nicht nur in größtem Maße Schleuderei betreibt, sondern auch in un üblicher und unzulässiger Weise durch marktschreierische Reklame den ortsansässigen Buchhandel zu schädigen trachtet. Leipzig, den 2. Juni 1925. Geschöstsstclle des Börscnvcrcins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. l>r. Heß, Syndikus. Handelsoertragsverhandlungen und Buchhandel. Von vr. A. Heß. Der Entwurf der sogenannten Kleinen Zolltarif-Revision liegt endlich dem Reichskabinett vor, um sobald als möglich an den Reichsrat und Reichstag zu gelangen. Man erhofft dann ein schnelleres Vorwärtsschreiten der völlig ins Stocken geratenen Ver handlungen mit Frankreich und Italien und daran anschließend eine Aufnahme von Besprechungen mit den vielen teils alten, teils neuen kleineren Staaten in Europa. Nebenher gehen die Arbeiten an der großen Zolltarif-Revision, die den endgültigen, den neuen Verhältnissen angepaßten Status schaffen soll. Diesen Entwurf will man aber aufs sorgfältigste vorbcreiten, Erfahrungen sammeln und verwenden; er soll die endgültige Festlegung der deutschen Zollsätze bringen und wird auch die Einteilung und Systematik des alten Schemas vom Jahre 1992 nicht unbeeinflußt lassen. Die Richtung der Zollpolitik dagegen wird die gleiche bleiben wie bisher. Ihre Festlegung besteht schon seit Friedenszeitcn und ist mehr noch wie damals durch die Situation des Reiches und durch die Einstellung der anderen Staaten bedingt. Wenn diese insgesamt, nachdem schon vor mehreren Jahrzehnten die Ber einigten Staaten und Rußland zu einem Hochschutzzollsystem übcr- gegangen waren, diesem Beispiele folgten, insbesondere alte Frei handelsländer wie England und Holland, kann Deutschland nicht an geringen Aufschlägen festhalten oder gar sich zum Freihandel bekennen; jetzt weniger denn je bei den ihm obliegenden Lasten und bei der unabweisbaren Notwendigkeit, Ausfuhrüberschüsse im höchsten Ausmaße zu erzielen. Darin liegt aber — man kann wohl sagen — das Groteske des jetzigen Zustandes, daß Deutsch land zwar auf Grund des Dawes-Planes und des Londoner Ab kommens zahlen soll und daß es nur zahlen kann, wenn cs hohe Aussuhrzisfern erzielt, daß man aber in den Siegerstaaten diese Ausfuhr als Einfuhr ins eigene Land nicht will, weil die ein heimische Industrie gestärkt werden soll. So war die Situation in der zurückliegenden Zeit bei den Verhandlungen mit Frank reich und Italien; mehr vielleicht auf diese Tendenz als aus das Fehlen der kleinen Zolltarifnovelle ist die Unfruchtbarkeit der bisherigen Verhandlungen mit beiden Ländern zurückzuführcn. Deutschland kann nichts anderes wollen, als nicht schlechter be handelt zu werden als die anderen, mit anderen Worten, es ver langt die Einräumung der Meistbegünstigung. Wo ihm diese ge währt wurde, kam man schnell zum Ziele. Das beweisen am besten die Beispiele der Vereinigten Staaten, Englands und der belgisch luxemburgischen Zollunion. Wie sich in den Nachkriegsjahren die Dinge zu ungunsten Deutschlands verschoben haben und sich die Absperrung der Länder untereinander zu ungunsten der deutschen Handelsbilanz auswirkt, zeigen am besten einige Zahlen. Während 1923 der Einfuhrüber schuß nur 39,3 Millionen Reichsmark betrug, belief er sich 1924 aus 2759 Millionen Reichsmark. Deutschlands Ausfuhr nach den Staaten, die als seine Hauptgläubiger anzusehen sind, ist ganz wesentlich zurückgegangen: so in Großbritannien von 1438 Millio nen Reichsmark im Jahre 1913 auf 612 Millionen Reichsmark im Jahre 1924, in Frankreich von 796 auf 124 (einschließlich Elsaß- Lothringen), in Belgien von 531 auf 94, in Italien von 393 auf 241 und in den Bereinigten Staaten von 713 auf 599. Dagegen ist bei allen diesen Ländern mit Ausnahme von Belgien ihr eigenes Ausfuhrkontingent nach Deutschland gestiegen. Wie sich ein solcher Zustand, wenn er dauernd bliebe, auf die Zahlungs verpflichtungen Deutschlands auswirken müßte, ist unschwer zu sagen. Diese wenigen Zahlen beleuchten die Schwierigkeit der Situa tion. Wenn liberale Grundsätze obwalteten, ginge es wohl leicht von statten. Sie fehlen aber vollkommen. Man führt in der Mehrzahl der Staaten immer noch Wirtschaftskrieg gegen Deutsch land und will die Früchte des Krieges einheimscn, gleichzeitig aber auch Garantie für das eigene Land und für dessen Industrie auf möglichst lange Zeit schaffen, indem man die unliebsame deutsche Konkurrenz ausschaltet. Bei solcher Sachlage bleibt für Deutsch land gar nichts anderes übrig, als ebenfalls zum Hochschutzzoll überzugehen. Die Sätze hierfür zu schaffen, soll Aufgabe der kleinen Zolltarisnovelle sein. Worauf kommt es für den Buchhandel bei den wieder ein- setzenden Verhandlungen an? Die Auffassung, der man oft be gegnet, der Buchhandel sei an diesen Fragen recht wenig oder gar nicht beteiligt, trifft durchaus nicht zu. Für Musik- und Kunst verlag spielen ganz erhebliche Interessen mit; gegen ihre Erzeugnisse ISIS'
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