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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.12.1872
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1872-12-09
- Erscheinungsdatum
- 09.12.1872
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18721209
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Freunden zu trautem Gedenken, Wo er im Stillen Gutes wirken konnte, lieg er die Gelegenheit nickt vorübergehen, und Biele wer den den immer bereiten und einsichtige» Berathcr, pietätvollen An denkens, schmerzlich vcrnussen. Die Lücke, welche der Tod zu srühe gerissen, wird sich für diescKreise kaum eher schließe», als sür seine Familie und seine näheren Freunde, Er ruhe in Frieden! Bremen, 5. Deccmber 1872. Hermann Schafsert, Zur Krankencasse des Allgemeinen Deutschen Buch- handlungs-Gchilfenverbandes. IV,») In Nr, 281 d. Bl. befindet sich von Hrn, I)r, Carl Heym ein Artikel gegen unsere Krankencasse, Wir sind dem Hrn, Einsender sehr dankbar, dag er sich für eine Angelegenheit interessirt, die, wenigstens im Buchhandel, allscitiges Interesse in Anspruch nehmen sollte, Befremden muß cs uns indessen, daß eineAutorität wieHr, Dr, Heym ein a bfälliges Urthcil, geschmücktmitcinigenunpar la- mentarischen Ausdrücken, fällt, ehe er unsere Statuten ge lesen, er würde, hätte er dies gethan, sich über manches haben infor- miren können, was sein Urtheil ganz anders gestaltet hätte. Dankbar werden wir es anerkennen, wenn der Hr, Kritiker nach Kcnntnißnahnre unsers Statutenentwurss (derselbe wird in 14 Tagen zur Ausgabe an die Mitglieder gelangen) sich über unscrn Verband nochmals äußern wollte. Im Allgemeinen sehen wir uns jedoch veranlaßt, hier einige Punkte, die man theilweise als Erläuterungen zu den Statuten be trachten mag, zu widerlegen. Wir glauben zunächst allerdings imErnste, daß sich dasPrin- zip der Co llegialiIät gerade in unser», Stande auf einen Verband von Personen anwenden läßt, der alles, was deutsch heißt, umfassen soll, denn es gibt wohl keinen Stand, der vermöge seiner eigenthümlichen Organisation so sehr zusammenhält, als der Buchhandel, in dem die Tugenden der Humanität und Näch stenliebe in allen Fällen, wo es galt sie zu zeigen, geübt worden sind, Hr, vr, Heym mag diese Aeußerung sür Schwärmerei oder übermäßige Begeisterung für unser» Beruf halten; wir könntcwes ihm leicht durch Thatsachen beweisen. Abgesehen nun selbst von diesen Tugenden, so erheischt es nicht allein das Interesse der Gehilfen, sondern auch das der Prin zipale, ein derartiges Institut ins Lebe» treten zu sehen, und wir sind überzeugt, daß unser Appell an diese letztere» uns die Mittel an die Hand geben wird, es zu ermöglichen, mit eincm,geringern Beiträge, als derselbe nach den Wahrjchcinlichkeitsberechnungen betragen müßte, das Institut lebensfähig zu machen und zu erhalten. Wir wollen dabei der Schenkungen nicht gedenken, die wie bei allen übrigen im Buchhandel bestehenden Hilfscasscn, so auch bei uns nicht ausblekbcn werden, (Die erste Sammlung sür uns ver anstaltete der Krebs zu Berlin, dieselbe ergab 26 Thlr, 20 Ngr,) Gleich im Anfang haben wir betont, daß wir keine Casse gründen wolle» sür Invaliden, Altersschwache, Sieche u, s, w,, sondern eine Casse, die ihren Mitglieder» das Recht ge währt, sür eine statutenmäßig festgesetzte Zeit ein Hilss- geld in Krankheiten zu beziehen (vergl, Börsenblatt Nr, 260). Wir haben sür 26 Wochen den vollen Betrag, für fernere 26 Wochen den halben Betrag und höchstens dann noch aus besonder» Beschluß des Vorstandes auf ein Vierteljahr pro Woche 2 Thlr, Krankengeld festgesetzt; wir versolgen dabei ganz andere Prinzipien, wie Vcr- ') II, S, Nr, sso, tl>, Nr, 28t, sichcrungsanstaltcn und daß wir dabei nicht falsch gerechnet haben, davon gibt uns die Krankencasse unserer Markthclser, welche seit I75V besieht und bei 2 Thlr. Jahresbeitrag 2tb Thlr, wöchentlickes Krankengeld aus dieselbe Zeit, wie oben angegeben, gewährt, den sichersten Beweis, diese Casse zahlt außerdem noch Sterbegelder bis zu 40 Thlr. Glaubt Hr, l>r, Heym, daß wir auch solche Personen auf nehme», welche notorisch unheilbar krank sind, so irrt er sich auch hierin, denn außerdem, daß wir derartige Kranke ganz ausschließen, zahlen wir das Krankengeld erst nach Ablauf eines Jahres vom Tage des Eintritts an gerechnet. Die Controlc anlangend, so können wir auch hierin Hrn. Or, Heym nicht Recht geben, denn es ist wohl etwas ganz anderes, eine Controle auszuüben bei Leuten aus allen Bcrufsclassen, die einer Versicherungs-Gesellschaft beitreten, wie bei Männern, welche einem Beruf angehörcn, dessen Standesgenossen durch die Eigen artigkeit eben dieses Berufes so eng zusammenhängen, daß schon hierin eine größere Sicherheit liegt, mögen sie in Nord oder Süddcutschland weilen, ja selbst unsere deutschen College» jenseits des Oceans fühlen sich als Glied in der großen Kette, welche den ganzen deutschen Buchhandel umschlingt. Auch über diesen Punkt werden die Statuten das Nähere besagen. Hier sei nur erwähnt, daß der Verband in Kreise einge- thcilt wird, deren jeder einen Vorort hat. In den Vororten ernennt der Verband Vertrauensmänner, welche zweifelhafte Fälle zu überwache» haben. Auch wird uns das ärztliche Zeugniß allein nicht genügen, sondern der betreffende Prinzipal würde das selbe zu bestätigen habe» und daß letzterer kein Interesse daran haben kann, seinen Gehilfen lange krank zu wissen, sondern daß ihm daran gelegen sein muß, ihn recht bald wieder in Thätigkeit zu sehen, das wird uns Hr, vr, Heym wohl zugestehe», „Probiren geht über Studiren." Sollte die Probe ein ungünstiges Re sultat ergeben, so bleibt uns nach §, 7. unsrer Statuten immer noch übrig, die Beiträge zu erhöhen; wir glauben indessen nach allen gemachten Erfahrungen, daß dieser Fall nicht eintreten wird. Wir unsrerseits werden alles aufbietcn, um einen Verband lebensfähig z» machen, der segensreich für uns Gehilfen werden muß, und wir glauben uns in unfern Standesgenosseu nicht zu täuschen, Leipzig, den 3, Decembcr 1872, Der Vorstand des Allgem. Deutschen Buchhandlungs-Gehilfenverbandcs, Eduard Baldanrus, Richard! Haupt, Vorsitzender. Stellvertreter. Ei» cigcnthnmliches Verfahren der Paetz'schen Buch- druckcrei in Naumburg. Das nachstehend erzählte Verfahren der K. Paetz'schen Buch- druckcrci i» Naumburg mir gegenüber halte ich mich verpflichtet zur Kenntnißnahme der Herren College» zu bringen; umsomehr, als Hr, Paetz auch jetzt noch beharrlich behauptet, sich eines Miß brauches mir gegenüber nicht schuldig gemacht zu haben, daher in einem analogen Falle anderen Auftraggebern gegenüber ebenso Verfahren dürfte. Am 3. Juni d, I. übersandte ich Hrn, Paetz eine russische Ori ginalausgabe des Turgeniew'schcn Romanes „ Frühlingsfiuthcn" zum Satz und Druck im Format eines in meinem Verlage erschiene nen russischen Werkes, das in Zeilenzahl und Columnengröße genau mit der bei Hrn. Gerhard in Leipzig erschienenen russischen Biblio thek übcreinstimmt, Hr. Paetz übernahm den Auftrag in circa ä Wochen auszusühren und begann den Satz sofort; die Correcturen wurden von meinem Corrector in Berlin gelesen, 667'
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