9Z44 «riwu-v 4 d G-chhimdU Fertige Bücher. 131, 8. Juni 1925, Lakini.un«s oeu vlktUUk ikxiauroaskti erscheinen jeweil» unmittelbar nach Verabschiedung der Gesetze Bereits erschienen: Vas Steuerüberleitungsgesetz vom 2». Mai 1425 mit Steuerabzug vom Arbeitslohn vom I. Juni 1425 ab in einem Sand herausgegeben von vr. Rdolf hollaender, Rechtsanwalt, Berlin, mit ausführlicher Einleitung, den einschlägigen Lrgänzungrvorschriften, den Durchführungsbestimmungen mit Anmerkungen, mit Erläuterungen und sorgfältig bearbeitetem Sachregister Preis Mk. 1.80 Diese billige Ausgabe kauft Jedermann Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, denn sie vereinigt die Handlichkeit einer Taschenausgabe mit den Vorzügen «ine» ausführlichen Kommentar» dank ihrer ausgezeichneten Bearbeitung. Sie enthält di« Überleitung in die regelmäßig« Veranlagung nach dem künftigen Einkommen steuer» und USrperschaftrsteuergesetz, dt« KblSsung der Einkommen- und USrper- schaftrsteuer 1424, die vorau»zahlung«n und den Steuerabzug von Lohn u. Gehalt. Käufer sind: alle Industriellen und Uaufleut«, alle Lohn- und Gehaltsempfänger, jeder freie Arbeiter, Kapitalrentner usw. ^ir lietera mit ZF°/„ un«l 11/10, bei Vorauzbertellung aut <lic ibrer Versd»«bieüung erzckeinea, oüer nnrerer großen Komm« i. vkNl.aaLsuc«mm! X- 131, 8. Juni 1925. Fertige Bücher. >. ». «g«». «u4Sa»SÄ. vz4k c«eir ocreire rikvkirtt Unsere großen Kommentar« erscheinen sofort nach der Verabschiedung der Gesetze. ^Sie sind bearbeitet von ersten Finanz- und Steuerfachleuten, die zum Teil als Referenten beim Zustandekommen der Gesetze mitgewirkt haben, l Unser« Kommentare zeichnen sich besonder» au» durch ihre systematischen Ein leitungen, durch maßgebende Erläuterungen, durch übersichtliche Anordnung und sorgfältig bearbeitet« Sachregister. St« sind daher von Wissenschaft und praxi» bevorzugt. In Vorbereitung befinden sich: Oie grohen Kommentare zu den Gesetzen über die neue Einkommensteuer Vermögenssteuer Erbschaftssteuer vier- unö Tabaksteuer Verkehrssteuer Nörperschaftssteuer Reichsbewertungssteuer Zinanzausgleichssteuer Gegenseitige Besteuerung Abnehmer: Industrie und Handel, Kartelle, Syndikate und verbände, Gericht« und Anwälte» Finanzämter und andere Behörden. Benutzen Sie -a, heutige Vorzugsangebot. Ieder Sand ca. M. 5.— Nelbe nvrerer erläuterten?ext»n»gLben, clie zotort narb mit 4v°/o uaü I1/IV. venntren 8!e bitte ilen 6ezteU»cbeiv. »«a skkl.i»i ».kipria