Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.10.1872
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- 1872-10-21
- Erscheinungsdatum
- 21.10.1872
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- Deutsch
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246, 21. October. Nichtamtlicher Theil. 3885 del der Welt, den englischen. Der englische Buchhandel hat Halb- jahresrechnung, welche Ende Juni und December schließt. In die ser Halbjahresrechnung figuriren Posten, die im deutschen Buchhan del unbedingt mit baarer Zahlung abgethan werden müssen. Halb jahresrechnung ist nun englische Usance. Dagegen bestehen abwei chende Normen, wie und in welcher Zeit der sich daraus ergebende Saldo beglichen werden muß. In den Katalogen der knblwllsri; und ^VIiole8nl6-Häuser findet man diese Normen vielfach angege ben. Von den mir zur Hand befindlichen Katalogen wähle ich für ein Beispiel den von A. L CH. Black in Edinburgh, da er eingehende Zahlungsbedingungen nachweist. Blacks bedingen hiernach, daß die Ende Juni und Ende December schließende Halbjahresrechnung in folgender Weise zu regeln sei-: Summen unter 10 L. baar bis zum 1. August und 1. Februar. ,, von 10—20 L. durch Drei-Monats-Wechsel. ,, von 20—50 L. durch Vier-Monats-Wechsel. „ von 50 L. und mehr durch Sechs-Monats-Wechsel. Baarzahlungen, welche vor dem 1. Februar und 1. August ge leistet werden, genießen 2^0^ Discont. Hiernach frage ich: wer gibt unter Berücksichtigung des deut schen Baarverkehrs einen längeren Credit, der eigenartige, d. i. fach männisch betriebene Buchhandel Deutschlands oder der nach der kaufmännischen Schablone betriebene Buchhandel Englands? Kleinwächter fügt seiner Behauptung eines „Credits von l5 Monaten als Regel" noch hinzu, daß derselbe im deutschen Buch handel „ in zahllosen Fällen auf Jahre hinaus prolongirt werde". Damit können nur die Disponenden gemeint sein, denn anders würde dieser Zusatz keinen Sinn haben. Wer in den Disponenden nichts weiter erkennt als eine Prolongirung des Credits, steht mit seinen Anschauungen vom deutschen Geschäftswesen auf dem Stand punkte von vor 70 Jahren, wo man einmal in ähnlicher Auffassung ernstlich daran dachte, dieselben gänzlich abzuschaffen. Die Dis ponenden lassen sich aber so wenig abschaffen wie das Conditions- geschäft, wenn der Verleger nicht in seinem eignen Fleisch wühlen will. Der Mißbrauch, welcher damit getrieben werden kann, indem fällige Zahlungen darunter maskirt werden, steht in keinem Verhältniß zu dem Nutzen, welchen dieser Brauch für den Verleger wie für den Sortimenter hat. Jenem Mißbrauch läßt sich aber bis zu einem verschwindenden Rest beikommen, wenn man die eingehenden Dis- poncndenfacturen auch nur oberflächlich mit den Transporten und Zahlungen der betreffenden Handlungen regelmäßig vergleicht. Bei diesem Vergleich wird man sich sogar überzeugen, daß die Sucht, den Credit in dieser Form zu prolongiren, im deutschen Buchhandel gar nicht so stark ausgebildet ist, ebenso wenig wie der Sortimenter darauf aus ist, jeden neuen Artikel, wenn auch mit klingendem Titel, zu disponiren. Für die Pünktlichkeit und Reinlichkeit der deutschen Buchhänd ler-Zahlungen habe ich schon in der Schrift, auf die Kleinwächter sich bezieht, statistische Materialien beigebracht, die keinen Wider spruch zulassen. Hier noch beziehe ich mich auf den Geschäftsbericht der ersten Generalversammlung der Bazar-Actien-Gesellschaft, welche nach der diesjährigen Ostermesse stattfand. „Das Buchhändler- Conto — heißt es darin — ist mit 88,441 Thlrn. 24 Sgr. 8 Pf. debitirt, worauf bis zum 22. Mai jedoch bereits 76,883 Thlr. 10 SA gezahlt worden sind. Der Rest wird nach Buchhändler- Usance zur Michaelismesse gedeckt. Verluste, infolge von Insolven zen, sind, soweit ersichtlich, nur in geringem Maße zu erwarten; wir haben für alle Fälle 800 Thlr. .(also nicht einmal 1 Proc.!) für das verflossene Geschäftsjahr vorgesehen, welche Summe nicht absorbirt (!!) werden dürfte." «Fortsetzung folgt.) MiScellen Unter dem Titel: ,, Wider den Nachdruck!" ist soeben eine nteressante Blumenlese von Aussprüchen berühmter deutscher Schrift steller über den Nachdruck erschienen, die auf alle Zeiten literar-histo- rischen Werth behalten wird*). Die Sammlung wurde durch die Verhandlungen des Deutschen Reichstags im Jahre 1870, der be kanntlich den Entwurf eines gemeinsamen Nachdrucksgesetzes für den Norddeutschen Bund zu berathen hatte, veranlaßt. Der Verfasser, amtlich an diesen Verhandlungen betheiligt, wurde dadurch bewo gen , die Stimmen der hervorragendsten deutschen Schriftsteller über Nachdruck und Nachbildung aufzusuchen und zusammenzu stellen. Mit doppeltem Recht übergibt er jetzt die Sammlung der Oeffentlichkeit, da es nicht bloß für die betheiligten Berufskreise, sondern auch für die weiteren Kreise der literarisch gebildeten Welt von Interesse ist, die schlagendsten Urtheile der viro- inm äoetornm über den genannten Gegenstand kennen zu lernen. Der Verfasser hat vorzugsweise die Aussprüche solcher Männer aus genommen, welche jedem gebildeten Deutschen bekannt sind (es sind dies Albr. Dürer, Luther, Klopstock, Lichtenberg, Kant, Wieland, Fichte, Goethe, Schiller, Lessing, Jean Paul, Hegel, Müllner, Heine, Arth. Schopenhauer, I. Grimm, Chodowiecki), und nur die von zwei Juristen (Carpzow und Pütter), weil es eben nicht eine Sammlung juristischer Gutachten, sondern allgemeiner literarischer Ansichten und Meinungen sein soll. Natürlich sind nicht alle die mitgetheilten Aussprüche von gleichem literarischem Gewicht und Interesse. Zu den schlagendsten möchten wir die von Luther und Lichtenbcrg rechnen, die beide in einer naturwüchsigen Derbheit ercelliren. Da der Luther'sche Ausspruch zu lang ist, so möge es uns erlaubt sein, wenigstens den Lichtenberg'schen zur Probe mitzu- theilen. Er befindet sich in der Epistel Lichtenberg's an Tobias Göbhard in Bamberg (der einen Verlagsartikel von Dieterich in Güttingen, bekanntlich dem Verleger von Lichtenberg's Schriften, nachgc^ruckt hatte) und lautet: ,.Vieles von dem Unbegreiflichen, das Eie und Ihre Bande noch in den Beweisen von der Unrecht mäßigt it des Nachdrucks finden, steckt in dem Wort Nachdruck und Nachdrucker selbst, das mir allerdings auch nicht gefällt. Mich dünkt, wenn es von Ihnen gebraucht wird, müßte nothwendig mehr vom Spitzbuben hinein. Ich will, bis mir ein besseres angegeben wird, die Wörter Schleichdrucker und Schlcichdrnck gebrau chen, wenn ich von Ihnen und Ihrem Verfahren rede. Die Ver wandtschaft mit Schleichhandel würde niemand leicht wegen ihrer Bedeuiung in Zweifel lassen, und daß ich sie zuerst von Ihnen brauche, bestimmt ihre Unehrlichkeit völlig." — Die Ausstattung des Büchleins in Druck und Papier ist ausgezeichnet, und macht es da durch auch sehr geeignet, bevorstehende Weihnachten zu Geschenken für junge Buchhändler verwendet zu werden. Personalnachrichten. Bei der Preisvertheilung der Moskauer Polytechnischen Ausstellung wurden prämiirt: 1) mit der großen Goldenen Me daille: die Lithographische Kunstanstalt von I. G. Bach (I. Klink- hardt), Leipzig; das Geographische Institut (F. H. Arnd), Weimar; die Xylographische Anstalt von R. Brend'amour LCo., Düsseldorf; und 2) mit der großen Silbernen Medaille: die Litho graphische Anstalt von F. M. Straßberger, Leipzig; die Xylo- graphische Anstalt von C. Zimmermann, Leipzig; die Kunstan stalt von C. H. Gerold, Berlin. Von dem Stuttgarter Buchhandlungs-Gehilfenverein ,,Ulk" wurden für das bevorstehende Wintersemester Herr C. Gilbers (bei I. Engelhorn) zum Vorsitzenden, Herr M. Pagel (bei A. Kröner) zum Schriftführer, und Herr O. Manz (bei G. Weise) zum Cassirer gewählt. (8. IV, 29 8.) Kkllin 1872, iul. 8prinsser. l'rei8 10 ^r.
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