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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.01.1878
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1878-01-23
- Erscheinungsdatum
- 23.01.1878
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Erscheint außer Sonntags täglich. — Bis früh g Uhr eingehende Anzeige» kommen in der nächsten Nummer zur Ausnahme. Börsenblatt für dm Äcirriige sür das Börsenblatt sind an die Redaction — Anzeigen aber an die Expedition desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigcnthum des BörseuvereinS der Deutschen Buchhändler. 19. Leipzig, Mittwoch den 23. Januar. 1878. Nichtamtlicher Theil. Zur Reform des Buchhandels. Reform — Reform! So ruft man von allen Seiten, und nicht etwa erst feit gestern und heute. Seit vielen Jahren kehrt dieser Ruf immer wieder, und ein Blick in die Register des Börsenblattes zeigt, daß über dieses Thema schon unendlich viel geschrieben und gedruckt Worden ist. Und doch ist in der Hauptsache alles beim Alten ge blieben! Werden die Frommann'schen Vorschläge und die Resolu tionen des Berliner Buchhändlervereins ein anderes Resultat haben? Leider muß ich es bezweifeln. Daß man vielleicht, wenn es thunlich ist, statt des Cantate-Sonntags den ersten Sonntag im Mai zur Hauptversammlung des Börscnvereins wählt, daß man den Ver legern sagt: Ihr dürft Euer Geld nicht mehr selbst auf der Börse in Empfang nehmen,—das läßt sich möglicherweise durch Commissions berichte und Generalversammlungsbeschlüsse erreichen — aber was haben diese Dinge mit einer Reform des Buchhandels zu thun? Absolut nichts! Ist der Buchhandel krank, so wird er durch eine Reform in diesen durchaus nebensächlichen Dingen wahrlich nicht ge sunden. In der Hauptsache aber, in den Creditverhältnissen, ist eine zeitgemäße Reform lediglich durch ein energisches Vorgehen der bedeutenderen Verleger möglich. So lange diese nicht den Muth haben, mit dem alten System zu brechen und, unter Gewährung ent sprechender Vortheile an die Sortimenter, den Credit zu verkürzen, so lange wird die Reform der Creditverhältnisse aä oalsuckas §ras- oas verschoben bleiben. Wenn ich daher ein bedeutender Verleger wäre, dessen Verlag den meisten Sortimentern nicht wohl entbehrlich ist, so würde ich im Einverständniß mit einigen College« oder nöthigenfalls auch ganz allein das nachstehende Circular erlassen, weil ich überzeugt bin, daß die darin festgestelltcn Geschäftsbedingungen sowohl dem Verleger als auch dem Sortimenter nur zum Vortheil gereichen könnten: Ich beehre mich, Ihnen hierdurch anzuzcigen, daß ich von der nächsten Jahresrechnung an meinen Verlag nur unter folgenden Be dingungen liefern werde: 1) Die Jahresrechnung beginnt bei mir nicht mehr mit dem 1. Januar, sondern mit dem 1. December und schließt mit dem 30. November des folgenden Jahres. 2) Ich führe zwei streng getrennte Conti, a) für alle fest verlangten Artikel und feste Continuationcn, K) sür alle Novitäten und ä. cond. verlangten Artikel. 3) Die volle Ausgleichung des ersten Contos für feste Bezüge ver lange ich halbjährlich und zwar sür die vom 1. December bis 31. Mai bezogenen Artikel am 15. August, für die festen Bezüge vom 1. Juni bis 30. November am 15. Februar des folgenden Jahres, während die Regulirung des zweiten (Commissions-) Contos in gewöhnlicher Weise in der Ostermesse ohne Uebertrag stattfiuden muß. 4) Rechnungs-Auszüge über die halbjährlich zu saldirenden Bezüge sende ich Ansangs Juni und resp. Anfangs December und zwar mit einem Nachlaß von am Netto-Betrag als Ver gütung für die frühere Zahlung. Ist die Zahlung nicht spätestens Fünfundvierzigster Jahrgang. 8 Tage nach dem festgestellten Termin erfolgt, so ziehe ich den Betrag durch Post-Mandat oder kurzsichtige Tratte ein. 5) Uebcrtragungen von einem Conto auf das andere finden unter keiner Bedingung statt, doch nehme ich einzelne fest bezogene Artikel zurück, wenn sie vor dem Zahlungstermin in meinen Händen sind. 6) Als fest verlangt betrachte ich nur, was ans dem betreffenden Verlangzettel ausdrücklich und deutlich als solches bezeichnet ist. Wo dies nicht der Fall ist. wird ä cond. ausgeliefert. Die Expe dition findet, um jeden Jrrthum zu vermeiden, mit getrennten Facturen statt, L cond. auf weißem, fest auf rothem Papier. Unverlangt versende ich nichts. 7) Freiexemplare gewähre ich nur bei festen Bezügen, und zwar bei 10 Exemplaren auf einmal bestellt 1; — nachträglich niemals. 8) An Handlungen, mit denen ich nicht in Rechnung stehe, liefere ich gegen baar auch nur mit 6hp Extra-Rabatt vom Netto und ge währe denselben keine anderen Vortheile, als die mit mir in Rechnung stehenden Handlungen auf dem halbjährigen Conto ge nießen. Ich bitte auf umstehendem Zettel um Ihre Erklärung, ob Sie mit diesen Bedingungen einverstanden sind. Erhalte ich Ihre Zustimmung nicht vor dem 1. December, als dem Beginn der neuen Jahresrechnung, so nehme ich an, daß Sie in der Folge meinen Verlag nur gegen baar zu beziehen wünschen. Achtungsvoll und ergebenst X. X. 2. Ich würde diesem Circular vielleicht noch folgende Motive hinzufügen: Der buchhändlerische Credit ist ohne Zweifel zu lang für alle festen Bezüge, also für Artikel, welche entweder beim Sortimenter schon fest bestellt, also so gut wie abgesetzt sind, oder die er nach seinen bisherigen Erfahrungen fest auf's Lager nimmt, weil er ge gründete Aussicht für den Absatz hat. Was würde man in kauf männischen Kreisen sagen, wenn der Zwischenhändler für seine Lagerbestellungen einen bis zu 15 Monaten ausgedehnten Credit verlangen nnd als Grund dafür angeben wollte, daß seine Kunden nicht gewohnt seien, halbjährliche Rechnungen zn erhalten? Man würde ihn einfach auslachen! Anders verhält es sich mit den s, cond. und pro novitats be zogenen Artikeln. Hier ist der Credit thcilweise, nämlich für die in den letzten Monaten des Jahres sich häufenden Nova-Sendungen zu kurz, weil der Sortimenter bis zur Remission nicht Zeit genug hat, für den Absatz thätig zu sein. Beiden Uebelständen, dem zu langen und dem zu kurzen Credit, werden meine Geschäftsbedingun gen abhelfen. Die Vortheilederselben für den Sortimenter sind einleuch tend, es sind namentlich die folgenden: 1) Die festen Bezüge im Monat December und namentlich die Zeitschriften, welche seither meist noch bis zur Ostermesse in alte Rechnung geliefert wurden, brauchen statt in der Oster messe erst am 15. August bezahlt zu werden, wodurch die 38
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