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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.01.1878
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1878-01-23
- Erscheinungsdatum
- 23.01.1878
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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Nichtamtlicher Theit. 19, 23. Aanuük. 278 frühere Zahlung am 15. Februar für die festen Bezüge des zweiten Halbjahres eine angemessene Ausgleichung findet. 2) Durch den Schluß der Jahresrechnung am 30. November wird mehr Zeit gewonnen für den Vertrieb von Neuigkeiten, und der Zahlungstermin für das Commissions-Conto wird um einen Monat verlängert. 3) Der Extra-Rabatt von 6 A, vom Netto der fest bezogenen Ar tikel ist sicher nicht bloß eine genügende, sondern sehrbedeutende Entschädigung für die frühere Zahlung. Der Sortimenter wird durch dieselbe denjenigen Handlungen mehr als gleichgestellt, welche unter denselben Bedingungen nur baar beziehen, er kann also mit den größeren Sortimentshandlungen, die man als „modernes Antiquariat" zu bezeichnen pflegt, coucurriren, wenn er Lust dazu hat 4) Die Baarpackete werden sich voraussichtlich vermindern, jeden falls aber nicht vermehren, was unzweifelhaft der Fall sein würde, wenn die seitherigen Creditverhältnisse fortdauern. Denn viele Verleger, welche seither die Baarbezüge nicht be günstigt haben, werden allmählich dazu gedrängt, weil die Baarsendungen anderer Verleger dem Sortimenter die Mittel nehmen, das, was er in Rechnung bezogen hat, rechtzeitig zu bezahlen. Die Vortheile, welche dem Verleger aus der getroffenen Ein richtung erwachsen, sind allerdings bescheidener — aber ich glaube, der Verleger darf ein Opfer nicht scheuen, um zu besseren Credit- verhältnissen zu gelangen. 1) Der Verleger würde die Credit- und Zahlungsfähigkeit der Sortimenter besser kennen lernen und dadurch eine größere Sicherheit für seine Forderungen erhalten; seine Creditverluste würden geringer werden. 2) Er würde nicht so lange in neue Rechnung zu creditiren haben, ohne zu wissen, ob zur Ostermesse die alte Rechnung saldirt wird, ein Punkt, der namentlich für Verleger von Schulbüchern von Wichtigkeit ist, deren Hauptabsatz kurz vor der Ostermesse stattfindet. Hat ein Sortimenter die Zahlungstermine am 15. August und 15. Februar pünktlich eingehalten, so kann der Verleger mit größerer Sicherheit wie bisher darauf rech nen, daß dies auch in der Ostermesse der Fall sein wird. 3) Die dem Verleger durch die halbjährlichen Zahlungen zu fließenden Beträge werden ihn in den Stand setzen, auch seinen Gläubigern: Buchdruckern, Papierhändlern, Buchbindernu. s. w. früher gerecht zu werden und den dem Sortimenter gewährten Extrarabatt durch Scontoabzüge wenigstens theilweise wieder einzubringen. Leider bin ich nicht in der Lage, zur Durchführung einer solchen Reform die Initiative zu ergreifen. Vielleicht aber geben diese Vor schläge einem oder dem anderen größeren Verleger Veranlassung, in der hier angedeuteten Weise vorzugehen; an Nachfolgern wird es ihm nicht fehlen. 6. X. X. Miscellen. Aus Leipzig. Es kommt nicht selten vor, daß von aus wärtigen Firmen Zahlungen an eine Reichsbankstelle für Rechnung hiesiger Commissionäre gemacht werden, ohne den letzteren, wie es im Kaufmannsstand allgemein herrschende Ordnung ist, sofort Avis darüber zukommen zu lassen. Durch diese Unterlassung ent stehen aber allerlei mißliche Verhältnisse. Die hiesige Reichsbank stelle hat nämlich dem betreffenden Empfänger lediglich die Notiz zu geben, daß in dem und.dem Orte eine Zahlung für ihn geleistet worden ist, nnd wenn dies denselben im Unklaren über den Einzahler läßt, so bleibt ihm nichts anders übrig, als die besondere Gefälligkeit der Reichsbank mit der Bitte um weitere Auskunft in Anspruch zu nehmen, oder die Aufklärung eben von der Zukunft zu erwarten. Ja, selbst die Fälle sind schon dagewesen, daß solche Zahlungen durch Vermittlung eines dritten Geldinstitutes gemacht worden sind nnd beispielsweise ans einer Notiz von der Rcichsbank: „Zahlung in Frankfurt a/M. 100 auf erbetene nähere Auskunft zunächst die Frankfurter Bank als Einzahlerin hervorging, und erst in weiterer Folge die N. N.'sche Buchhandlung in Mainz sich als Auftraggeberin entpuppte. Es kann keiner weiteren Auseinandersetzung bedürfen, daß dergleichen Vorkommnisse einerseits das buchhändlerische Ver kehrswesen in den Augen der Handelswelt in einem bedenklichen Lichte erscheinen lassen, anderseits aber für die zahlende Handlung manchmal die unangenehmsten Geschäftsstörungen zur Folge haben, und so wird die heutige Notiz für die Folgezeit gewiß zur strengen Beobachtung der Ordnung genügen: daß alle Zahlungen der fraglichen Art ohne Aufschub entweder in einem directen Briefe, oder wenigstens per Postkarte dem betreffenden Herrn Kommissionär zu avisiren sind. Entgegnung auf den Artikel „Aus Riga" in Nr. 7 d. Bl.—Obgleich es bei mir Grundsatz ist, anonymen Angriffen keinerlei Werth beizulegen, so bin ich diesmal doch aus besonderen Gründen genöthigt, auf den Angriff des Hrn. X. X. zu antworten, resp. dem deutschen Buchhandel gegenüber meine buchhändlerische „Hcldenthat" zu analysiren! — Seit 7 Jahren hat sich bei mir ein festes Lager von Büchern und Musikalien aufgehäuft, welches ein Capital von über 20,000 Rbl. repräsentirt. Die gegenwärtig hohen Bücherpreise in Riga (1 Mark — 60 Kop.) sind aber keineswegs geeignet, Be wegung in dieses Capital zu bringen, folglich liegt dasselbe lahm und verschlingt Zinsen. In Anbetracht der gegenwärtigen Zeitver hältnisse, die schwer genug auf dem Buchhandel lasten, habe ich es nun für zweckmäßig erachtet, während der Weihnachtszeit mein festes Lager etwas zu lichten, und die alten Preise, wie solche vor Ausbruch des Krieges in Kraft waren — also 25U billiger — eintreten zu lassen. Daß ich somit nicht unter dem Werth verkaufte, also auch von „Schleuderei" keine Rede sein kann, wird jedem ver nünftigen Geschäftsmann einleuchten. — Daß ich es nicht für noth- wendig hielt, den X. X. vorher zu fragen, auf welche Weise ich mein Eigenthum zu verwerthen habe, wird er mir wohl verzeihen müssen; wurde ich doch auch bisher niemals gefragt, wenn die Herren Kol legen hier jedes Jahr zur Weihnachtszeit ihr Lager „zu ermäßigten Preisen" öffentlich empfahlen (während ich die vereinbarten Laden preise bis zur äußersten Consequenz festhielt), ob mir solche buch händlerische „Heldenthat" bequem wäre. So wurden beispielsweise auch während der letzten Weihnachtszeit noch vor meiner Ankündi gung von der Firma I. Deubner eine Anzahl Prachtwerke zu herab gesetzten Preisen angezeigt. Wenn nun mein Verfahren von X. X. „Schleuderei" genannt wird, wie nennt er denn das von Deubner? Merkwürdiger Weise beobachtet aber X. X. darüber tiefes Schwei gen! — Zum Schluffe möchte ich nur noch dem X. X. den Rath ertheilen, künftig seine Denunciationen für sich zu behalten, und nicht einen Mann damit zu behelligen, der stets, wiewohl vergeblich, auf Einigkeit hingearbeitet, der, oft gegen seine Ueberzeugung, nur des halb „Conventionen" unterschrieb, um eine Einigung zu erzielen. Wie nachher derartige Conventionen von einzelnen Kollegen gehalten wurden, wird X. X. besser wissen, als ich. — Dies mein erstes und letztes Wort! Riga, 3/15. Januar 1878. Wilhelm Betz.
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