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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.06.1925
- Strukturtyp
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- 1925-06-09
- Erscheinungsdatum
- 09.06.1925
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. — Sprechsaal. ^ 132, 9. Im»t 192». spielte in dieser Gegend. Tie Ausführung der Tafel, die den Kopf Hauffs in Relief zeigen soll, ist dem Stuttgarter Bildhauer Oskar Glöckner übertragen worden. Die Sammlung des Rachlasses Joses Viktor von Scheffels in einem Archiv, dessen sich der neugegründete deutsche Scheffelbund (vgl. Bbl. Nr. 124) annimmt, ist nunmehr in Karlsrtche begonnen worden, und die wesentlichsten Teil« des literarischen und künstlerischen Nachlasses des Dichters werden jetzt dort aufbewahrt. Aus dem Archiv wird etn Album bisher unveröffentlichter Skizzen und Zeichnungen folgen, die für das Verständnis seiner menschlichen und künstlerischen Entwicklung wichtig ist. Bestrafter ungarischer Schriftsteller. — Wegen Verletzung der Sitt lichkeit hatte die Staatsanwaltschaft in Budapest den bekannten un garischen Schriftsteller Tcrsanszski in Anklagezustand versetzt. Der zur jüngeren Generation zählende Schriftsteller hatte vor einiger Zeit — angeblich aus unerträglicher Not — einen Selbstmordversuch verübt und war auch hierdurch in weiten Kreisen bekannt geworden. Er arbeitete früher für die christlich-nationale Presse, die sich aber später von ihm abwandte. Wegen seiner reaktionären Gesinnung fand er aber bei der übrigen Presse lange Zeit hindurch keine Unter kunft. Seit seinem mißglückten Selbstmordversuch verschafften ihm nun liberale Literatenkreise eine Existenz. Er wurde Mitarbeiter des »k^ugat«, eines fortschrittlichen Organs, und veröffentlichte in diesem Blatte unter dem Titel »Die Lotterdirne und die Jungfrau« eine Novelle, in deren naturalistischen Schilderungen erotischer Szenen die Staatsanwaltschaft ein Vergehen gegen die öffentliche Sittlichkeit erblickte. Sie beschlagnahmte die Zeitschrift und machte dem Verfasser der Novelle den Prozeß, der kürzlich vor dem Staatsgerichts hof in Budapest unter Ausschluß der Öffentlichkeit verhandelt wurde. Das Urteil gegen Tersanszski lautete auf eine Geldstrafe von drei Millionen Kronen. Zcitungsabonncmcnt und Versicherungsvertrag. (Nachdruck ver boten.) — M. ist Reisender für einen Zeitungsverlag in Coblenz. Im Aufträge dieses Verlages warb er im vorigen Jahre in Gladbach Kun den für eine Lebensversicherungsgcsellschast und schloß Versicherungs verträge ab. Nach dem Vertrage wurde jeder Versicherte zugleich Abonnent einer Zeitschrift des betreffenden Verlages. Der Abonne mentspreis war in der monatlich zu zahlenden Versicherungsprämie eingeschlossen. Jeder Versicherte erhielt bei dem Vertragsabschlüsse als Quittung eine Zeitschrift. Uber einen Wandergewcrbeschein ver fügte M. nicht, ebensowenig über einen Gewerbeschein. Abweichend vom Amtsgericht verurteilte der I. Strafsenat des Kammerge richts M. zu 80 Mark Geldstrafe und führte unter anderm aus, M. habe außerhalb seines Wohnortes ohne Begründung einer gewerblichen Niederlassung und ohne vorherige Bestellung in eigner Person Ge schäfte betrieben. Entscheidend sei, daß M. das Gewerbe im Umher- zichen persönlich betrieben habe. M. habe ferner auch Waren feil- geboten, nämlich die nach dem Geschäftsabschluß als Quittung aus gehändigten Zeitschriften, auch habe er Warenbestellungen ausgesucht, nämlich auf Nummern von Zeitschriften. Aus den Vertragsurkunden gehe hervor, daß das eigentliche Geschäft des M. in dem Abschluß von Abonnements aus Zeitschriften, nicht in dem Abschluß von Versiche rungsverträgen bestanden habe. Nur Abonnenten von Zeitschriften konnten Versicherungsnehmer werden. Jeder Abonnent wurde dies durch die Bestellung einer Zeitschrift. Soweit M. Zeitschriften mit sich führte, bot er sie feil, soweit er sie nicht mit sich führte, suchte er Bestellungen auf Zeitschriften aus. Die mitgesührtcn Nummern waren nicht nur Proben oder Muster, sondern stellten sich als Waren dar, dies ergebe sich daraus, daß sie den Beginn der Nummern-Liefe- rung an die Besteller bildeten. Die betreffenden Nummern wurden als Quittung, d. h. als Bescheinigung über den Empfang der Num mern bezeichnet. Das von M. betriebene Gewerbe gehöre zu den jenigen, die nach der Gewerbeordnung im Umhcrzichen nicht betrieben werden dürfen, wie sich aus § 56 der Gewerbeordnung ergebe: uner heblich sei, daß der Vorteil, der zugesichert wurde, nur bedingt war. Die Verurteilung ergebe sich aus 8 20 des Gesetzes betr. den Gewerbe betrieb im Umhcrzichen in der Fassung vom 31. Juli 1923. Marx auf Ehincslsch. — Ein Chinese, der jetzt in San Francisco lebt, hat eine Übersetzung des ersten Bandes von dem »Kapital« ins Chinesische vollendet, und es ist ihm auch gelungen, dafür einen Ver leger zu finden. Bei den chinesischen Buchbändlern sind so zahlreiche Vorbestellungen eingelaufen, daß die erste Auflage schon vor dem Er scheinen verkauft war. PersonalnMiiliteii. Ncsiorbcn: am 4. Juni schnell und unerwartet Fräulein Margarethe Lurgenstetn, eine mehrjährige treue Mitarbeiterin der Firma Friedrich Schneider in Leipzig. SpreWlll. Mhue Verantwortung der Redaktion: jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) Neuester Werbetrick „der Buchgemeinschaft". In den hiesigen Optiker- und Photogeschäften fand ich auf den Ladentischen zum Mitnehmen für die Kunden einen Prospekt der Deutschen B u ch g e m e i n s ch a s t ausgelegt, die darin ein Preis ausschreiben über Mk. 10 000.— erläßt zur Erlangung von Photo graphien, die sie zur Herstellung von »Bilderbüchern der deutschen Hei mat« benutzen will. Anschließend in dem 16 Seiten starken Prospekt bringt die Buchgcmeinschaft selbstverständlich auch einen Artikel »Der neue Weg zum Buchbesitz durch Mitgliedschaft bei der Deutschen Buchge meinschaft« mit vorgedruckter Beitrittserklärung und ferner einen Auf ruf zur Werbung neuer Freunde. Wie sich das von selbst versteht, habe ich natürlich sofort dafür gesorgt, daß die Prospekte zum Mitnehmen auch tatsächlich »mitgenommen« wurden. Und das ging sogar sehr schnell, im Nu waren alle vergriffen. Ich empfehle allen Kollegen, in den Optiker- und Photogeschäften ihrer Stadt herumzuschicken, und wo solche Prospekte sich vorfinüen. für schnellstes Vcrgriffensein besorgt zu bleiben. Kein Kaufmann wird Schwierigkeiten machen, wenn man ihn darauf aufmerksam macht, daß der Zweck der Buchgemeinschaft die Umgehung des Einzelhandels ist. Ob es immer noch Sortimenter gibt, die Werke von Verlegern oder Autoren, die mit der Buchgemeinschaft oder ähnlichen Einrich tungen Zusammenarbeiten, auf Lager halten und forcieren? Man sollte es nicht für möglich halten. Trier. HansAdams, i. Fa. Buchh. Petrus-Verlag. Im Anschluß hieran sandte uns Herr Adams auch das Anschreiben der Buchgemeinschaft an die verschiedenen Photogcschäfte ein. Es hat folgenden Wortlaut: »Deutsche Buchgemeinschaft, G. m. b. H.. Berlin SW. 61. Teltowerstraße 29. den 9. Mai 1925. (folgt Firma) Wir hatten in der vorigen Woche Gelegenheit, mit dem Gesamt vorstand Ihres Verbandes über unser Preisausschreiben zu verhan deln, das sowohl bei Ihrem Vorstand als auch in einer Berliner Ge samt-Verbandssitzung. in der wir Vortrag über unser Preisausschrei- haben halten konnten, allgemeinen Beifall fand. Der Vorstand Ihres Verbandes hat beschlossen, das Preisausschreiben allen angeschlosscnen Geschäften zu empfehlen, besonders unter dem Gesichtspunkte, daß es sich hier um ein voll kommenneutrales Preisausschreiben handelt, das für keine Firma des photographischen Gewer bes gesondert wirbt. Diese seine Meinung wird er auch in Ihrer Fachpresse zum Ausdruck bringen. Wir haben Ihnen bereits gesondert zwei Plakate und 50 Prospekte übersandt und bitten um Aushang und Ausgabe in Ihrem Kunden kreis. Wir hoffen, daß auch Sie sich intensiv für das Preisausschrei ben einsetzen werden, das ja ganz in Ihrem Interesse liegt. Wir wür den uns freuen, wenn Sie weitere Plakate und Prospekte anforöerten, die Ihnen jederzeit kostenlos zur Verfügung stehen. Indem wir Ihnen für Ihre Unterstützung bestens danken, zeich nen wir mit vorzüglicher Hochachtung ergebenst gez. Deutsche Buchgemeinschaft. G. ». b. H.« Gesuchte Adressen. Dienemann. Albert. Neisevcrtreter. zuletzt in Hamburg. Aus kunft vergüten Storm L Sohn, Exportbuchhandlnng in Bre - m e n, Hohcnpfad 26. Dippel, A. von, Reisevertreter, zuletzt in Hamburg. Auskunft ver güten ebenfalls Storni L Sohn in Bremen. Hauser, Erwin. Vcrlagsbuchhändler. bis Febr. 1925 in Stutt' gart wohnhaft. Gesl. Mitteilungen unter Vergütung der Aus lagen erbitten Ningicr L Co., G. m. b. H., Stuttgart, Filderstraße 55. Vieth, Han s. 'Ncisevertretcr. Zu näherer Auskunft ist jederzeit bereit: Buchhandlung Reinhard Müller t« Ham burg 2 4.
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