132, 9, Juni 1925. Künftig erscheinende Bücher. DSrs-nb,-» ,. d. Dt,««. ->E°"b-l. S4!N I. Schweitzer Verlag (Arthur Sellier) München, Berlin, Leipzig Demnächst beginnt (D eine neue Auflage und zwar die 9. I. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Einführungsgesetz zu erscheinen. Die 7./8. Auflage ist trotz ihrer außergewöhnlichen Auflagenhöhe bis aus wenige Eremplare vergriffen. Gesetzgebung und Rechtsprechung haben im letzten Jahrzehnt einschneidende Änderungen und Neuerungen gebracht. Die neue Auflage ließ sich daher nicht mehr weiter verzögern. Sic wird von den deutschen Juristen mit Freude und Genugtuung begrüßt werden. Denn Staudingers Kommentar, der sich den Ruf erworben hat, in keiner Frage zn versagen, wird ihnen in all der Unklarheit und Unsicherheit, die auf dem Gebiete des Bürgerlichen Rechts besteht, wieder der treue Helfer und Berater bei der täglichen Arbeit sein. Der Praktiker vor allem kann den „Staudinger" nicht entbehren. Deshalb muß der Buchhandel gerade diesem Kommentar die größte Beachtung schenken. Käufer sind: Die Gerichte und sonstigen Justizbehörden, Richter, Rechtsanwälte, Notare, Syndici, Gerichtsassefforen, Referendare, Professoren, Studenten, Bibliotheken. Auch die Justizbehörden, großen Gerichte und Bibliotheken des Auslands kommen in Frage. Wir laden Sie ein, für dieses Hauptwerk der juristischen Literatur auch in der neuen Auflage mit allen Kräften und bei jeder Gelegenheit zu werben. Ein vollständiges, gebundenes Exemplar wird mindestens M. 5ZO.— ord. kosten. Auch an kleineren Orten kann daher mit Staudinger bei dessen leichter Absatzfähigkeit ein ansehnlicher Verdienst erzielt werden. Die 9. Auflage wird in Lieferungen ausgegeben. Die ersten beiden Lieferungen erscheinen gleichzeitig. Lieferung l des Gesamtwertes enthält: Band III, Lfg. l: Sachenrecht» §§ 854—871, erläutert von Oberstlandesgerichterat l)r. K. Kober, München. Lex.'8". 80 S. Geh. M. Z.-. Lieferung 2 des Gesamtwertes enthält: Bd. I» Lfg. I: Einleitung» Allgemeiner Teil §§ 1 — 105, erläutert von Professor vr. E. Riezler, Erlangen. Lex..8°. 25 Bogen. Geh. M. 15—. Bd. I wird noch vor den Gerichteferien, Bd. Hl bis zum Herbst 1925 fertig. Daran schließen sich Bd. IV (Familie „recht, bearb. von OberstLGRat Or. Th. Engelmann), Bd. V (Erbrecht, bearb. von GehRat Or F. Herzfelder), Bd. II (Schuldverhältnisse, bearb. von Rechtsanwalt vr. A. Werner, München, ObLGRat Or. K. Kober, ObLGRat Or. Th. Engelmann. Prof. Or. H. Nipperdey, Prof. RA. vr. Geiler) und Bd. Vl/Vll (EinführungSgeseh, bearb. von Prof. Or. P. Klein und ObLGRat F. Keidel und Gesamtregister, bearb. von ObLGRat F. Keidel). Die Vollendung Auch von der y. Auflage werden di- Bände einzeln abgegeben. Es liegt aber in Ihrem und der Käufer Interest-, wenn Sie möglichst aus Bestellung eines kompletten Exemplars der 9. Auflage dringen. Die Anschaffung verteilt sich ohnedies von selbst aus -ine längere Zeit. Jeder Band hat ein eigenes alphabetisches Sachregister. Einzelne Lieferungen können nicht bezogen werden. Lieferung I des Gesamtwerkes ist in mäßiger Anzahl auch L conil. zu haben. Im übrigen liefern wir Probehefte (Gew. 82 Zr) und ausführliche Prospekt- mit Probeseiten und Urteilen. Die Bezugsbedingungen sind fl2°/- und ll/12, für bevorzugt« Firmen und ll/12.