Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.06.1905
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1905-06-23
- Erscheinungsdatum
- 23.06.1905
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19050623
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190506233
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19050623
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1905
- Monat1905-06
- Tag1905-06-23
- Monat1905-06
- Jahr1905
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
5792 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 143. 23. Juni 1905. gründe gerichtet wurde. Heute aber gewährt das Patentgesetz fünf zehn Jahre lang — die andern »Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums- für eine längere Frist — ganz allein ihm die soge nannte hohe Kante, auf der er den klingenden Lohn für seine Geschick lichkeit und seinen Fleiß auftürmen kann, ohne angstvoll in die Zukunft schauen zu müssen. Sogar der Geschmack genießt in der Gesetzgebung für eine lange Iahresreihe den Schutz des Staates, während früher jedes ansprechende Muster den Händen des Künstlers oder des anständigen Erwerbers erbarmungslos von der Konkurrenz entrissen wurde. Auch die einfachen, nicht an an eine Erfindung anknüpfenden Fälle des unlautern Wettbewerbs hat der Gesetzgeber im Interesse des ehrsamen Kaufmanns unter Strafe zu stellen begonnen, und das Steigen des Selbst bewußtseins in den beteiligten Kreisen hat zweifellos, trotz der Zulässigkeit des berüchtigten Differenzeinwandes im Bankgeschäft, zur Hebung des Anstandes im Konkurrenzkämpfe wesentlich bei getragen.- Der Aufsatz kommt zu dem Schluß, daß die Gegenwart in Schnelligkeit und Wohlfeilheit der Produktion und des Absatzes jedem frühern Zeitalter bei weitem überlegen ist, daß für die, die reich werden wollen, die Chancen ganz gewaltig gestiegen sind. Die schlechtern alten Zeiten sind den bessern neuen ge- neuem Erwerb. Freilich, -es fordert Gott, verlangt ihr seinen Segen, die Hände, die er euch verliehn, zu regen-. (Red.) Volkstümliche Lesehalle in Berlin. — Dem kürzlich ausgegebenen Jahresbericht sei entnommen, daß die älteste volks tümliche Lesehalle in Berlin, die öffentliche Lesehalle der Deutschen Gesellschaft für ethische Kultur, Münzstr. 11, ihr erstes Jahrzehnt vollendet hat. Ihrem Beispiel folgend, sind in diesen zehn Jahren eine größere Zahl städtischer und andrer Lesehallen errichtet worden, doch ist sie noch immer die einzige, die auch in den Mittagsstunden und am Sonntag den ganzen Abend hindurch bis 10 Uhr geöffnet ist. Ihre alte Beliebtheit beim Publikum hat sich erhalten; sie ist im Jahre 1904 von 95127 Lesern besucht worden, von denen 14257 auf die Sonntage entfielen. Unter den Lesern finden sich viele, denen die Lesehalle den einzigen Raum bietet, wo sie in Ruhe der Lektüre sich widmen können. Infolgedessen hat das seit einigen Jahren eingeführte Ausleihen der Bücher außerhalb der Lesehalle die Frequenz in ihr nicht wesentlich beeinflußt. In der Lesehalle wurden 25019 Bände gelesen, zu häuslicher Lektüre 7449 verliehen. Von diesen kamen 74, von jenen 82 Prozent auf schöne Literatur und Zeitschriften, während 26 und 18 Prozent wissenschaftliche Bücher verlangt wurden. Der Bücherbestand konnte um 300 Bände vermehrt werden und beträgt etwas über 7000 Bände. Nachdruck technischer Abbildungen. Vom Reichs gericht. (Nachdruck verboten.) — Vom Landgericht Prenzlau ist am 5. Januar d. I. der Reise-Ingenieur Karl Hartmann in Semlin zu einer Geldstrafe von 150 ^ verurteilt worden, nach dem ein früheres gleichlautendes Urteil vom Reichsgericht auf ist bereits durch rechtskräftiges Urteil vom 17. Dezember 1903 ausgesprochen worden. Gegen den Angeklagten konnte damals persönlich nicht verhandelt werden, da er sich im Auslande befand. In den Jahren 1895 und 1896 war der Angeklagte bei der Maschinenfabrik von K. L Co. in Leipzig-Sellerhausen tätig, dann als Reise-Ingenieur für die Firma K. L Co. in Leipzig-Plagwitz. Im Jahre 1897 trat er bei der Firma I. L H. in Prenzlau in Stellung. Da diese Firma nur einen kleinen und unzureichenden Katalog besaß, so stellte er einen neuen, umfangreicheren zu sammen und benutzte dazu 69 Abbildungen aus den Katalogen der beiden Leipziger Firmen, die dann später Strafantrag gegen ihn stellten. — Auf die Revision des Angeklagten hob am 20. Juni das Reichsgericht auch das obige Urteil auf und ver wies die Sache an das Landgericht zurück. Dabei wurde hervor gehoben, daß die gewerbsmäßige Verbreitung der Nachdruck- Exemplare durch den Angeklagten im Urteile nicht genügend dar gelegt ist. Lentze. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. ^Vorlre LU8 vsr^ebisckeven ^Vi^sngAsbistell. Xatalox Nr. 205 (-Uarckino. 8^. 44 8. 832 Nrn. 8^34 ^ veixüton Uoll L 6o. m Oawdriäxs. Das litterarische Echo. Halbmonatsschrift für Litteraturfreunde. Herausgeber: vr. Josef Ettlinger. Verlag: Egon Fleischel L Co. in Berlin. VII. Jahrgang, Nr. 18 (zweites Juni-Heft), 1905. 8«. Sp. 1311—1382. Mit 1 Porträt. Inhalt: Hans Hoffmann, Die deutsche Schillerstiftung. — Helen Zimmern, Giovanni Pascoli. — Franz Schultz, Ro- mantika. — Gustav Zieler, Reformationsdramen. — Anton E. Schönbach, Hansjakob. — Echo der Zeitungen. — Echo der Zeitschriften. — Echo des Auslandes: Englischer Brief (Elizabeth Lee) — Amerikanischer Brief (A. von Ende) — Norwegischer Brief (Viggo Moe) — Polnischer Brief (Josef Flach). — Echo der Bühnen: Breslau (Erich Freund) — München (Hans von Gumppenberg) — Wien (Fritz Tel- mann). — Kurze Anzeigen. — Nachrichten. — Der Bücher markt. — Antworten. Xalonäer 1906. Ua§6r-Vsr26iebvi3 von Otto Oro880- Nsulsnssre ä. Uruxs1l68. .^nnse 1905/06. 8". 44 p. 680 nr8. 86l1ier) in Nüneben. XVIII. 1905, No. 6. Uei.-8o. 8p^297—359^ S^^V^XX?V« Innöe^ No.^^17,^X, ?. 497 L 560. (Sprechsaal.) Konkurrenz-Verlagsuntcrnehmen desselben Verfassers. (Vergl. auch Börsenblatt 105 u. 109.) nahmen wir von ihm den Verlag eines populär-wissenschaftlichen Werks, dessen Herstellungskosten infolge ganz enormer Korrek turen selbst bei gutem Absatz des Buchs jeden Gewinn aus schließen. (Der Verfasser sandte offenbar ein Konzept statt eines druckfertigen Manuskripts, obwohl er dieses auf seinen Wunsch erst volle 8 Wochen nach Fertigstellung ablieferte.) Zu gleicher Zeit gab der Verfasser in einem andern Verlag einen Leitfaden über dasselbe Thema heraus, wobei er aber keinem der beteiligten Verlage von dem andern Unternehmen etwas mitteilte! Natürlich wäre es bei Kenntnis dieses Umstands keinem der beiden Verleger eingefallen, den Verlag eines Buches zu über nehmen, dem vom Verfasser selbst sofort beim Erscheinen eine der artige Konkurrenz gemacht wird! Kann der Verfasser für den dadurch entstandenen enormen Schaden verantwortlich gemacht werden? Verlag der Ärztlichen Rundschau, München. Anmerkung der Redaktion: Wir werden diese Rechts frage durch unfern juristischen Mitarbeiter ausführlicher behandeln lassen, bitten aber trotzdem um Meinungsäußerungen aus unserm Leserkreis. Besonders interessant sind immer Mitteilungen über ähnliche Fälle aus der Praxis und darüber geführte Prozesse.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder