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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.09.1905
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1905-09-07
- Erscheinungsdatum
- 07.09.1905
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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7796 Nichtamtlicher Teil. 208. 7. September 1905. Nichard LchröPcr tl»»'»,. Ed. DSring's Erben» in Berlin. v 4 B. G. Tenbncr in Leipzig. 7813 Kranz Bahlen in Berlin. 78>g 10 ^ geb"l!^Ä. IN -L niicin. Verlag Continent, Theo Gntmann in Berlin. 7814 Nichtamtlicher Teil. Der Sortimenterverein in Sicht. Die Düsseldorfer Sortimenter laden zu einer konsti tuierenden Versammlung auf den 10. September nach Berlin ein. Eine große Anzahl Kollegen in 12k Städten haben sich schon mit festen Jahresbeiträgen als Mitglieder an- gemeldel. Es scheint so. als ob der seit Jahrzehnten hier und da austauchende Gedanke Fleisch und Blut gewinnen ivürde. Warum auch nicht? Es ist an sich gewiß nichts einzuwenden gegen einen Sortimenteroercin. Wünsche und Beschwerden sind genug im Sortiment vorhanden, berechtigte und unberechtigte. Aus dem Rundschreiben, das die Düsseldorfer Sorti menter diesen Sommer versandten, geht hervor, daß man zunächst und hauptsächlich vier Angriffspunkte ins Auge gefaßt hat. die als Schädigung des Sortiments bezeichnet werden, nämlich: 1. Das stete Angliedern von Warenhäusern an den Buchhandel. 2. die vielen Zwergbetriebe und modernen Antiquariate, die wie Pilze aus der Erde schießen, 3. mißbräuchliche Maßnahmen eines Teils der Verleger. 4. der allmähliche Rückgang des Verleger-Rabatts. Diese vier Punkte scheinen also den Plan der Tätigkeit des neuen Vereins bilden zu sollen; ihnen will er begegnen oder die dem Sortiment daraus entstehenden Schädigungen beseitigen. Über die Mittel, die dazu angewendet werden sollen und können, ist bisher nichts gesagt; mutmaßlich wird das am 10. September in Berlin geschehen, denn diese Mittel und ihre Anwendung sind die Hauptsache. Wer möchte nicht alle Mißstände gern beseitigt sehen! Die Hinweise der Düsseldorfer Kollegen sind durchaus nicht neu; über die Beseitigung der Schäden ist schon viel beraten und verhandelt. Soviel ich mich erinnern kann, haben aber die Düsseldorfer Kollegen sich an den Verhandlungen der Abgeordneten-Versammlungen und Haupt-Versammlungen in Leipzig nie beteiligt und auch aus dem Boden ihres Kreis vereins die Durchdringung ihrer Ansichten nicht ernstlich ver sucht. Wenn sie überhaupt etwas erreichen wollen von ihren Zielen, so bedarf es großer Besonnenheit; mit Fanfaren be seitigt man keine Mißstände. Der Aufruf, dem z. B. das Datum fehlt und der bedauerlicherweise von »Sortimenter- Micheln« spricht, die im Börsen- und ihrem Kreisvcrein ihre Schutzpatrone erblicken, läßt an manchen Punkten Besonnen heit vermissen. Eins wolle man nicht vergessen: Will man kämpfen, muß man Machtmittel haben! (Ein Beispiel vom Gegen teil: Unser deutsches Parlament von 1848) Der Börsenverein besitzt Machtmittel; aber diese werden dem Sortimenterverein als solchem nicht zur Verfügung stehen, weil er nicht Organ des Börsenvereins werden kann Dazu wäre eine Satzungsänderung nötig, und die scheint mir aus solchem Anlaß ausgeschlossen zu sein. Um so mehr ist ruhiges Wägen und Erwägen erforderlich. Altona (Elbe), 4. September 1905. Wilh. Halle. Wenig bekannte Vrstiminungen aus dem Gebührentarif für den Telegraphen- und Fernsprechverkehr innerhalb des deutschen Neichstelegraphrngebiets. Von Oberpostassistent Langer. Erhebung der Telegrammgebühren. Sämtliche bekannte Telegrannngebühren sind bei Aufgabe des Tele gramms im voraus zu entrichten. Vom Empfänger werden solche Gebühren nur in Ausnahmesällen erhoben, z. B. für Seetelegramine, für die Eilbestellung von Telegrammen, für die nachzusendcnden Telegramme, oder bei den nach Orten des Reichstelegraphengebiets gerichteten Telegrammen, die unvollständig oder gar nicht frankiert durch die Ortsbrief kasten oder die Briefkasten der Bahnposten eingeliefert worden sind. Außerdem können die Gebühren nachträglich vom Empfänger erhoben werden für Telegramme, die von Mannschaften oder Reisenden der au der Küste vorüber fahrenden Schiffe durch Vermittlung von Lotsen oder Boots leuten aufgeliefert werden. Wenn Gebühren bei der Bestellung zu erheben sind, so wird das Telegramm nicht eher ausgehändigt, als bis die Gebühren bezahlt sind. Diese können bei den Rcichs- telegraphenanstalten entweder bar oder in Briefmarken — bei den Eisenbahntelcgraphenstationen nur in bar entrichtet werden. Auflieferung von Telegrammen. Für jedes Tele gramm. das einem Telegrammbcstcllcr oder Landbriefträgcr vom Absender zur Auflieferung bei einer Tclcgraphenanstalt mitgegeben wird, ist eine feste Gebühr von 10 H zu ent richten. Für die Mitnahme gebührenfreier (Staats-) Tele gramme durch einen Boten ist diese Gebühr von 10 H nicht zu entrichten. Für die Ausnahme von Telegrammen durch die Tele graphenanstalt durch Fernsprecher beträgt die Gebühr für das Wort 1 H, mindestens 20 H. Überschicßende Pfennig- deträge werden auf die nächste höhere durch 10 teilbare Pfennigsuminc abgerundet. Für die Weiterbeförderung ent weder durch die Post, durch Eilboten oder Telegraph werden außerdem die tarifmäßigen Gebühren erhoben. Die Gebühr für das Zusprechen eines angekomincncn Telegramms durch die Telcgraphenanstalt an einen Fern sprechteilnehmer beträgt ohne Rücksicht auf die Wortzahl IO H; sie wird aber nicht erhoben, wenn der Absender bei Aufgabe des Telegramms Eilbotenlohn vorausbezahlt hat. Quittung über bezahlte Telegrammgebühren. Eine Bescheinigung über erhobene Telegranirngebühren ivird nur auf Verlangen des Absenders und gegen Entrichtung von 20 Pfennig erteilt. Die Auflieferung gebühren freier Staatstclegramme wird auf Verlangen des Absenders unentgeltlich bescheinigt. Stundung von Telegrainmgebühren. Personen
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