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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.09.1905
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1905-09-26
- Erscheinungsdatum
- 26.09.1905
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19050926
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8476 Nichtamtlicher Teil. ^ 224, 26. September 1905, den Nummern nach bezeichnet sind. Die Rückgabe der hinterlegten Aktien oder Depotscheine erfolgt nach Schluß der General versammlung.« — Zur Teilnahme an der Generalversammlung sind alle die jenigen berechtigt, die sich bei dem Eintritt in die Generalver sammlung durch Vorzeigung ihrer Aktien der Gesellschaft oder durch Depositenscheine, in welchen von einer öffentlichen Behörde oder von einem Notar oder von der Allgemeinen Deutschen Creditanstalt in Leipzig oder von der Leipziger Buchbinderei- Aktiengesellschaft vorm. Gustav Fritzsche die Hinterlegung.von Aktien mit Angabe der Nummern bescheinigt wird, als Aktionäre ausweisen. Leipzig, den 21. September 1905. Leipziger Buchbinderei-Actiengesellschaft vorm. Gustav Fritzsche. Der Aufsichtsrat. Der Vorstand, (gez.) vr. Küstner. (gez.) Fritzsche. Falsches Geld. — Falsche Reichsbanknoten zu 100 ^ sind, wie die Zeitungen melden, seit kurzer Zeit im Umlauf. Bei aufmerksamer Betrachtung sind sie als Nachbildungen unschwer zu erkennen. Die Noten sind den Reichsbanknoten der Emission vom 1. Juli 1898 nachgebildet und tragen in den Nummern stets die Zahlen 0 788 904, nur die Zusammenstellung ist verschieden. Auf der Vorderseite ist die Farbe in den Worten Reichsbanknote, Ein Hundert Mark und in der Zahl 100 dick aufgetragen und die Schrift dadurch erhaben und glänzend. Dre beiden übereinander stehenden roten Stempel sind bei den Nachahmungen etwas kleiner und stehen 3 mm dichter nebeneinander als bei den echten Noten. Die Rückseite bietet im allgemeinen einen rauhen Anblick und läßt in ihrem ganzen Eindruck die Fälschung erkennen. Post. — Im internationalen Postverkehr haben die Post verwaltungen das Recht, im Einverständnis untereinander bei ge wissen, als wertlos erachteten Drucksachen, die im Bestimmungs lande unbestellbar bleiben, von der Rücksendung an den Absender Abstand zu nehmen. Eine solche Vereinbarung besteht zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika schon seit den siebziger Jahren. Im Verkehr zwischen beiden Ländern werden nur solche unbestellbare Drucksachen nach dem Aufgabeort zurück geschickt, die einen dauernden Wert haben und deren Wieder erlangung für die Absender daher von Interesse ist, wie Büchersendungen, Korrekturabzüge mit den Manuskripten und dergleichen. Dagegen werden alle andern Drucksachen, wie Zei tungen, gedruckte Rundschreiben, Geschästsanzeigen, Kurszettel, Bör sen- und Marktberichte usw., im Fall der Unbestellbarkeit im Be stimmungslands zurückbehalten und vernichtet. Für den Fall, daß Drucksachen, die nach ihrem Inhalt als wertlos zu erachten wären, regelmäßig aus demselben Ort mit unrichtiger oder unzureichender Adresse eingehen, werden deutscherseits einzelne derselben mit ge nauer Angabe des Grundes der Unbestellbarkeit zurückgesandt, damit der Absender von der unrichtigen Adressierung Kenntnis erhält und die Adresse berichtigen oder die Versendung einstellen kann. (Leipziger Neueste Nachrichten.) Verein Deutscher Buchhandlungsgehilfen in Wien. — In der am 20. September d. I. im Vereinsheim Lehninger, Wien I, Johannesgasse, abgehaltenen VI. ordentlichen Haupt versammlung wurden folgende Kollegen in den Vorstand neu- Artur Gradmann (i. H. Artaria L Co.) als I. Vorsitzender; Hans Bertleff ^i. H. Moritz Trömel) als II. Vorsitzender; Jacques Sieberg (i. H. Artaria L Co.) als I. Schriftführer; Bruno Gläser (i. H. L. L A. Last- als II. Schriftführer; Rudolf Müller (i. H. Jos. Sasat) als Schatzmeister. im Monat im Vereinsheim Lehninger, Wien I, Johannesgasse, abgehalten. Gäste jederzeit willkommen. Anfragen und Mitteilungen sind stets an den I. Vorsitzenden zu richten. Personalnachrichten. Urheberrechts-Sachverständige in Österreich. — Die amtliche Wiener Zeitung gibt folgendes bekannt: Der Leiter des Ministeriums für Kultus und Unterricht hat auf Grund des § 4 der im Einvernehmen mit dem Ministerium für Kultus und Unterricht erflossenen Verordnung des Justiz ministeriums vom 31. Juli 1896, Reichsgesetzblatt Nr. 151, be treffend die Errichtung von Sachverständigen-Kollegien in Sachen des Urheberrechts, nach Ablauf der Funktionsdauer der im Jahre 1898 für den Bereich der bildenden Künste und für den Be reich der Photographie in Wien bestellten Kollegien auf die Dauer von sechs Jahren ernannt: I. für das Sachverständigen-Kollegium in Sachen des Urheber rechts für den Bereich der bildenden Künste in Wien: zum Vorsitzenden: Ludwig Lobmeyr, Großindustriellen, Mitglied des Herrenhauses; zum Vorsitzenden-Stellvertreter: Karl Kundmann, Professor an der Akademie der bildenden Künste in Wien, und zu Mitgliedern: August Artaria, Inhaber der Kunsthandlung Artaria L Co.; Eduard Gerisch, kaiserlichen Rat und Kustos an der Akademie der bildenden Künste; Edmund Hofmann von Aspernburg, Bildhauer; Karl König, ordentlichen Professor an der Technischen Hoch schule in Wien; Artur von Scala, Hofrat und Direktor des österreichischen Museums für Kunst und Industrie; Stephan Schwarz, Professor an der Kunstgewerbeschule des österreichischen Museums für Kunst und Industrie; William Unger, Professor an der Akademie der bildenden Künste in Wien, und Rudolf Weyr, a. o. Professor an der Technischen Hochschule in Wien; — II. für das Sachverständigen - Kollegium in Sachen des Urheber rechts für den Bereich der Photographie in Wien: zum Vorsitzenden: vr. Josef Maria Eder, Hofrat und Di rektor der graphischen Lehr- und Versuchsanstalt; zum Vorsitzenden-Stelloertreter: Ernst Ganglbauer, Hof rat und Direktor der Hof- und Staatsdruckerei, und zu Mitgliedern: KarlAngerer, kaiserlichen Rat, Inhaber der Hof-Kunstanstalt C. Angerer u. Göschl; Jakob Blechinger, Inhaber der Kunstanstalt Blechinger u. Lepkaus; Wilhelm Burger, Hofphotographen; Artur Freiherrn von Huebl, Obersten und Leiter der tech nischen Gruppe des militärgeographischen Instituts; Gustav Loewy, Inhaber der Firma Josef Loewy, Hof- Photographische Anstalt; Richard Paulussen, kaiserlichen Rat, Direktor der Gesell schaft für vervielfältigende Kunst. Gestorben: am 22. September im oierundsechzigsten Lebensjahre der Kunst händler Herr Valentin Heck, Inhaber der angesehenen Kunstverlags- und Sorlimentshandlung V. A. Heck in Wien. (Sprechsaal.) Ungenaue Ortsangaben auf Bücherzetteln, Die Redaktion empfing folgendes zur Veröffentlichung: Als Korrespondent einer großen Firma mache ich leider oft die Erfahrung, daß die Genauigkeit der Ortsangabe auf Bestell postkarten (Bücherzetteln) zu wünschen läßt. Ich habe z. B. eine Karte nach Altona (Elbe) zu beantworten. Die Karte trägt aller dings aus der Bestellseite — wenn ich dieses Wort gebrauchen darf, um verstanden zu werden — die Firma und den Ort: Altona, diesen aber ohne jede nähere Bezeichnung. Wenn man jede Karte erst umwenden müßte, um nach dem Poststempel zu sehen, so würde man bei großer Korrespondenz viel Zeit ver lieren, zumal der Stempel häufig verwischt, manchmal auch gar nicht maßgebend ist, wenn die Karte mit Bahnzug befördert worden ist. Jedesmal aber im -Buchhändler-Adreßbuch« sich über die genaue Ortsangabe zu unterrichten, würde die Arbeit doch sehr erschweren. Beim Druck von Bestellkarten (Bücherzetteln) richte man sich stets nach der Ortsbezeichnung der Post. Man wird sich dadurch manche Verzögerung ersparen. 6. 1.äw.
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