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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.06.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-06-19
- Erscheinungsdatum
- 19.06.1918
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Börsenblutt f. d. Dtschn. Bucht,anbei. Redaktioneller Teil. X- 14V, 19. Juni 1918. Wir machen unsere Mitglieder darauf aufmerksam, daß sie an die Notstandsordnung, die durch Beschluss der letzten Haupt versammlung des Börsenvereins zum Gesetz erhoben ist, unbe dingt gebunden sind. Wer also den Teuerungszuschlag nicht er hebt, verstößt gegen eine Ordnung des Börsenvereins. In die sem Falle würden wir gezwungen sein, die uns zur Verfügung stehenden satzungsmätzigen Bestimmungen anzuwenden und evtl, die Hilfe des Börsenvereins-Vorstandes anzurusen. Pirna, den 14. Juni 1918. Der Borstand des Buchhändler-Verbandes für das Königreich Sachsen. A. Diederich, I. Vorsitzender. Verein Leipziger Musikalienhändler. Jahresbericht für 1917. Die Eigenart des Musikalienhandels, mitsamt seiner Aller- weltssprache in Tönen, hat ihn nicht gefeit vor den herben Ein wirkungen auch im 3. Kriegsjahre. Außer der Abwehr geschäft licher Benachteiligungen im allgemeinen, Regelung im Kriegs- Hilfsdienst, Ersatzbeschaffung von Arbeitskräften für Heeres- pflichlige, mußte im besonderen gegen die Verbreitung deutsch feindlicher »Chansons« und Hetzereien energisch eingeschriiten werden. Die Bemühungen, einen einheitlichen Kriegsteue rungszuschlag von 507° durchzusetzen, fanden Wohl Zustimmung und Unterstützung bei den meisten Verlegern, konnten aber nicht volle Gültigkeit erringen. Die Zerfahrenheit in Handel und Gewerbe, die nach Einsetzung schroffer Lieferungsbedingungen seitens des graphischen Gewerbes eine ungewöhnliche Schärfe annahm, muß unheilvolle Spuren hinterlassen, wenn nicht bei zeiten den Preistreibereien ein kräftiger Riegel vorgeschoben werden kann. Hierzu wird der Frieden im Osten willkommene Handhaben bieten, ebenso zur Wiederanknüpsung der abgebro chenen Verbindungen mit dem Auslande, auch ohne den Um weg über die Schweiz, Holland und die nordischen Staaten. In Leipzig vollzog sich der Besitzwechsel von zwei bedeu tenden Musikverlagcn: I. Rieter-Biedermann (an C. F. Peters) und D. Rahter (an Anton I. Benjamin). Die günstig beeinflußte und gesteigerte Kauflust für geisti ges Gut hatte teilweise großen Absatz zur Folge, auch für ältere Sachen, da sehr viel gangbare Erzeugnisse wegen Papier- u. a. Mangels nicht nachgedruckt werden konnten. Hand in Hand damit machte sich ein recht schwunghafter und zwangloser Bücher- bzw. Musikalien-, ja auch Jnstrumenten-Bettel bemerk bar. Das Angebot von Manuskripten überstieg bei weitem den Bedarf und die Erwerbsmöglichkeiten, trotz der Bremse GDT. Der im Sortiment erzielte Umsatz hat sich im Berichtsjahr entschieden gesteigert, allerdings zum Teil verursacht durch die im Laufe der Zeit immer höher werdenden Kriegszuschläge der Verleger, was sich besonders in den Schlußmonaten, nachdem die Editionen den Zuschlag auf 507» gesetzt hatten, bemerkbar machte. Hieraus schlechtweg auf eine Steigerung der Ertrags- sähigkeit des Sortiments zu schließen, wäre falsch; im Gegen teil hat die außerordentliche Zunahme aller Unkosten (allein schon an Packpapier und Bindfaden), Löhne, Steuern und Le bensunterhalt, den Vorteil stark vermindert. Immerhin scheint das Sortiment, das von Kriegsanfang an unter den unange nehmen Folgen der Kriegswirtschaft zu leiden hatte, die größ ten Schwierigkeiten überwunden zu haben, während der Verlag jetzt erst die Kriegslasten schwerer empfindet, infolge der teil weise gänzlichen Stockung der Herstellung. Der Verkehr mit dem Publikum litt unter den all gemeinen Verkehrsschwicrigkeiten, dem Kohlen- und Licht mangel, sowie den Folgen minderwertiger Leistungen eines ungeschulten Personals. Die sorgfältige Bedienung der Sortimenter-Kundschaft stößt aus ungeahnte Hinder nisse und verursacht doppelte und dreifache Arbeit, weil hinreichende Auskünfte über Lieferungsverhinderungen, Preisänderungen usw. schwer oder gar nicht zu erlangen find. Wiederholungen mit allen bösen Nebenumständen sind dann unvermeidlich; das Handwerkszeug, die Bücher- und Musikaltenverzeichnisse, sind wertlos geworden. Unter diesen 3»4 Umständen haben auch die Leipziger Kommissionäre einen schwe ren Stand, denn die auswärtigen Kommittenten verlangen oft das Unglaublichste, was die Leistungsfähigkeit weit übersteigt. In einer Zwickmühle befindet sich der Sortimenter bei der Erhebung von Zuschlägen auf alte Lagerbestände, die der eine Verleger verlangt, der andere verdammt unter Androhung von Kontosperre. Im Hintergründe drohen noch das Kriegswuchcr- amt und die örtlichen Preisprüsungsstellen. Die Herrlichkeit des schwererrungenen Ladenpreises ist allüberall dahin, und das haben mit ihren Kämpfen das Sortiment und der Verlag getan. Wann wird uns ein Brockhaus oder Kröner aufs neue erstehen, um die aufs falsche Gleis geratene Sache wieder in Ordnung zu bringen? Die neuen Bestimmungen der Kriegswirtschastsstelle, daß »in Zukunft Bestellungen (Abrufe) nicht mehr auf monatliche, also kleinere Teilmengen, sondern gleich auf die ganzen, dem einzelnen Verleger im Vierteljahr zustehenden Mengen zu er teilen und in einem Bezugsscheine anzugeben sind«, erweisen sich als erschwerend und unvorteilhaft. Die Papierknapphcit vermittelte die Übertragung einer Ausgeburt des Wirtschaftslebens, die »Hamsterei«, auch auf den Buch- und Musikalicnhandel, was wiederum zu einer soge nannten »Rationierung« führte. Genau wie beim Lcbensmittel- markt werden hierdurch dem Schleichhandel und dem Schieber- tum Tür und Tor geöffnet. Über die Vorteile der durchgehenden Geschäftszeit sind die Meinungen mindestens stark geteilt. Die Beköstigung ist mit Schwierigkeiten verbunden, und die Anordnung der durchgehen den Geschäftszeit in den städtischen Verwaltungsbetrieben hat wieder abgeändert werden müssen. Die Einrichtung einer paritätischen Stellenvermittlung in Berlin für den gesamten Buchhandel hat hier wenig Anklang gefunden, da solche Stellen seit langer Zeit am Platze bestehen und sich gut bewährt haben. Die bedeutende Erhöhung der Ortskrankenkassenbeiträge wird schwer empfunden werden. di. di. kettelkeim, Anton: Otksvsr kriek LN äia Kit- aidsiterunckk'reuuckeäesLioArLpkisekoll ckakrbuobks und veutsokon dlelrroiogeo. 8". 9 8. VVWn 1918, im 8eIbstvsr>LZ das Verfassers, slluvsrlriiukliedsr I'rivatdruelr. RuckpLndlsr-Lestelluiig'en werden uiedt ausgekiidrt.j 6ru^ter, kr. Walter äe: dloei, ein okksner Lriek an die Uitarbtziler und freunde d68 »Lio- Araptiiseden dalirbueli8 und I)6ut8ek6N ^ekro1o^8«. 6r. 8". 11 8. Lerlin 1918, Verlag Oeorg Reimer. Die beiden vorliegenden »Offenen Briefe« behandeln eine An gelegenheit, die trotz ihrer eigenartigen Veranlassung und des engen Kreises, für den diese Briese, nach ihrer Adresse zu schließen, bestimmt sind, Schriftsteller und Verleger in gleicher Weise interessiert. Han delt es sich doch hier nicht nur um die Frage, ob und inwieweit der Verleger in jenen Fällen verantwortlich ist, in denen der Herausgeber sich bereit erklärt, die Verantwortung zu übernehmen, sondern dar über hinaus um die rechtliche und moralische Verantwortlichkeit deS Verlegers überhaupt. Zum Verständnis der Sachlage ist es notwen dig, kurz auf den Tatbestand einzugehen. Im 18. Bande des im Verlage von Georg Reimer in Berlin er scheinenden, von Prof. Or. Anton Bcttelheim in Wien herausgegebe- nen »Biographischen Jahrbuchs und Deutschen Nekrologs« veröffent lichte Prof. I)r. Kleinbcrg einen Beitrag über Karl May, von dein 1)r. E. Schmid, Leiter des Karl-May-Verlags in Dresden-Nadebeul und Nechtsbeistand der Witwe Karl Mays, sowie eine Reihe anderer darin genannter Personen behaupteten, daß er Unwahrheiten enthalte und das Andenken Karl Mays beleidige, vr. Schmid verlangte, daß die weitere Auslieferung des Bandes unterbleibe, widrigenfalls er Klage aus 8 189 des StrGB. (Beschimpfung des Andenkens eines Toten) gegen Or. de Gruyter als Verleger erheben werde, der übrigens zuerst durch dieses Schreiben von dem inkrimi- nierten Artikel Kenntnis erhielt. Ans Vorhalten war Prof. Kleinberg, der Verfasser des beanstandeten Beitrags, zu so wesentlichen Andv-
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