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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.12.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-12-02
- Erscheinungsdatum
- 02.12.1912
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19121202
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191212023
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1912
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V 280, 2, Dezember ISI2 Amtlicher Teil. ^n,LSIa« I- 3. Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen, 4. Verkaufs-Anträge, Kaus-Gesuche, Teilhaber-Gesuche, Teilhaber-Anträge. 5. Fertige Bücher <im allgemeinen und im illustrierten Teil). 6. Künftig erscheinende Bücher (im allgemeinen und im illustrierten Teil). 7. Anzeigen über Aushebungen des Ladenpreises und über Verkäufe von Rest-Auslagen (§ 4 der Buchhändlerischen Verkehrsordnung). 8. Angebotene Bücher. Die kleinste Schrist für die Büchertitel ist Borgis. Hervorhebungen durch Auszeichnungsschriften sind gestattet, jeder Titel muß mit einer neuen Zeile beginnen. 9. Gesuchte Bücher. Die Bücheititel werden in Borgis-Antiqua gesetzt. Jeder Titel muß mit einer neuen Zeile beginnen. Nur Werke desselben Autors oder solche Titel, die unter einem Stichworte zusammengefaßt werden, dürfen fortlaufend, aber durch — getrennt, ausgenommen werden. Hervorhebungen von Titeln durch Auszeich nungsschriften sind nicht gestattet. 10. Kataloge und Versteigerungen. 11. Zurückverlangte Neuigkeiten. 12. Angebotene, gesuchte und besetzte Stellen. 13. Vermischte Anzeigen. 14. Familiennachrichten. 0. Umschlag. Alle Teile des Börsenblattes werden in einen Umschlag geheftet, der mit Anzeigen bedruckt wird. (Siehe § 10.) Leilligen Min Lörsrnblatt. 8 3- L. Tägliche Beilagen. Bestcllzettclbogen auf weißem und auf rosa Papier. Jeder Bestellzettel hat eine Mindestgröße von 20 Petit zeilen. Erweiterungen finden in Stufen von je 10 Zeilen statt. Die Petitzeile kostet 10 Pfennige. Der Bestellzettel enthält Raum für die Firma des Auftrag gebers und sür Ort und Datum, Angabe der Beförderungs wege, Büchertitel (vollständig oder in der vom Auftraggeber bestimmten Abkürzung), Preis und Bezugsbedingungen, sowie die Angabe der Seite des Börsenblattes, welche die dazu gehörige Anzeige enthält. Sonstige Zusätze sind unzulässig. Die Bestellzettelbogen auf weißeni Papier enthalten Be stellzettelvordrucke zuden im Anzeigenteile dsrselbenNummerdes Börsenblattes zum ersten Male von den Verlegern angekündigten, neu erschienenen oder künftig erscheinenden Werken des Buch-, Kunst-, Musikalien- und Landkartenhandels, bei deren Ankündigung die Beigabe eines Bestellzettels Be dingung für die Aufnahme der Anzeige ist. Die Titel künftig erscheinender Werke werden aus den Bestellzetteln durch einen <*> gekennzeichnet. Bar«, Groß- und Auslands-Sortimenter können sür ihre Ankündigungen fremden Verlages keinen Bestellzettel beanspruchen. Der ersten Anzeige eines erschienenen oder künftig erschei nenden Buches, sei es als Neuigkeit oder als neue Auslage, hat der Auftraggeber die Druckvorlage zu dem Bestellzettel beizu fügen. Fehlt die Druckvorlage, so besorgt sie die Redaktion des Börsenblattes (und zwar den Bar-Bestellzettel getrennt von dem Rechnungs-Bestellzettel) nach dem Wortlaute der Titel angaben und Bezugsbedingungen in der Anzeige. Die An- sertigung kostet 50 Pfennige für jeden Zettel. Alle Titel, die im Bestellzettel ausgesührt werden sollen, müssen auch in der Anzeige genannt sein. Es ist also nicht zu lässig, in der Anzeige etwa nur eine umfassende Bezeichnung, einen Sammeltitel und dergl. anzugeben und im Bestellzettel die einzelnen Titel aufzuführen. Bei Anzeigen über neue Abteilungen, Bände, Hefte oder Lieferungen von Fortsetzungs- und Serienwerken kann nur der neu erscheinende bzw. erschienene Teil einen weißen Bestellzettel beanspruchen, während früher erschienene Teile nur aus dem roten Bcstellzettelbogen verzeichnet werden können. Ist seit der ersten Anzeige eines künftig erscheinen den Werkes bis zu dessen Fertigstellung mehr als ein Viertel jahr verstrichen, oder sind so wesentliche Änderungen eingetreten, daß der ursprüngliche Bestellzettel keine rechtliche Gültigkeit mehr besitzen würde, so ist der Verleger berechtigt, der ersten Anzeige des fertigen Werkes ebensalls einen Bestellzettel beizufügen, der als eine Wiederholung des früheren kenntlich zu machen ist. Die Redaktion des Börsenblattes fertigt solche wiederholte Bestell zettel nicht an. Bei Anzeigen, die keine oder unbestimmte Preise auf weisen oder Bezugsbedingungen nicht enthalten, werden Bestellzettel nur abgedruckt, wen» die Druckvorlage dazu vom Anzeigenden eingesandt wird. Die Bestellzettelbogen auf rosa Papier enthalten Be stellzettelvordrucke zu Anzeigen von älteren Werken oder wiederholt angezeigten Neuigkeiten, zu denen Bestellzettel ausdrücklich gewünscht werden. Zur Aus nahme dieser Bestellzettelvordrucke ist die Einsendung einer Druckvorlage erforderlich. Zifsern-Eindrucke in die Vestellrubriken werden nicht aus geführt. Bei Aufträgen zu mehrmaligen! Abdrucke einer Anzeige wird bei Mangel gegenteiliger Bestimmung des Auftraggebers der Bestellzettel ebenso oft abgedruckt wie die Anzeige, doch bei Wiederholungen auf dem rosa Bogen. Anzeigen, zu denen ein Bestellzettel auf weiße in Papier gehört, erhalten ein <A, solche, denen ein Bestellzettel auf rosa Papier beigegeben ist, ein L. Wöchentliche Beilage. Das von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung in Leipzig herausgegebene »Wöchentliche Perzeichnis der er schienenen und der vorbereiteten Neuig keiten des deutschen Buchhandels« nebst Monatsregister. Weitere Exemplare oder einzelne Nummern sind nur von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung zu beziehen. 6. Halbmonatliche Beilage. Die »Grüne Liste«, d. i. eine aus grünem Papier gedruckte Liste derseit dem letzten Erscheinen dieser Beilage durch Anzeigen in der entsprechenden Abteilung des Börsenblattes zurück- verlangten Neuigkeiten, nach dem Alphabete der Verleger geordnet. Format, Laden- und Nettopreis, sowie Rücknahmesrist sind angegeben, soweit diese Angaben in der Anzeige des Verlegers enthalten sind. Die vom Januar bis zur Ostermesse erscheinenden Num mern der Grünen Liste enthalten außerdem ein Verzeichnis der Verleger, die laut Anzeige im Börsenblatte von ihrem gesamten Verlage zur Messe keine Disponenten gestatten. !9»8»
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