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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.12.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-12-02
- Erscheinungsdatum
- 02.12.1912
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19121202
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191212023
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19121202
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- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1912
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^ 280, 2. Dezember 1912. Amtlicher Teil. «sq-nblatt ,. d. Dtichn. Buchhand-r 15381 zweiten, dritten und vierten Umschlagseite werden nur viertel-, halb- und ganzseitige Anzeigen ausgenommen, die viertelseitigen nur halbbreit. Die Anzeigen werden mit Ausnahme der angebotenen und gesuchten Bücher in der Regel aus deutscher Schrift gesetzt, falls nichts anderes vorgeschrieben ist. Abbildungen in Strichätzung sind in den Abteilungen »Fertige Bücher« und »Künftig erscheinende Bücher« zulässig, wogegen Anzeigen mit Abbildungen anderer Technik und in freierer typographischer Anordnung auf den »Illustrierten Teil« und auf den Umschlag beschränkt sein sollen. Marktschreierische Satzanordnung, klei nere Schrift als Petit sowie übertrieben auffällige Verzierungen, Umrahmungen und Abbildungen sind unzulässig. Verlagszeichen find im ganzen Börsenblatt zulässig. Unverständliche Anzeigen, die zum Zwecke der bloßen Er- regung von Aufmerksamkeit beispielsweise nur einen Namen oder Titel ankündigen, ohne die Bezugsquelle anzugeben, sind zurückzuweisen. L. Berechnung der Anzeigen. In der Abteilung »Angebotene Bücher« ist für die Titel Borgis oder größere Schrift, in der. Abteilung »Gesuchte Bücher« dagegen nur Borgis - Antiqua gestattet, die An zeigen werden aber in beiden Abteilungen nach Petit zeilen berechnet. Mitglieder des Börsenvereins und die nach z 13 der Satzun gen anerkannten buchhändlerischen Vereine zahlen für ihre eigenen Anzeigen im Börsenblatt mit Ausnahme des »Illu strierten Teiles» und der ersten und zweiten Umschlagseite 10 Pfennige für die viergespaltene Petitzeile oder deren Raum; für eine ganzseitige Anzeige statt 36 Mark 32 Mark, für eine halbseitige Anzeige statt 18 Mark 17 Mark. Nichtmitglieder zahlen für die Petitzeile oder deren Raum 30 Pfennige; dieser Preis gilt auch sür Mitglieder, wenn sie Anzeigen für Nichtmitglieder aufgeben. In der Abteilung »Gesuchte Stellen« kostet auch für Nicht mitglieder des Börsenvereins die Petitzeile oder deren Raum nur 10 Pfennige. Für Anzeigen, in denen die Geschäftsstelle des Börsen vereins zur Annahme von Angeboten genannt wird, ist eine einmalige Gebühr von 25 Pfennigen zu entrichten. Bekanntmachungen der im § 2 I unter 2 genannten Unter stützungsvereine werden einmal unberechnet ausgenommen; unherechnete Wiederholungen derselben Anzeige bedürfen der Genehmigung des Ausschusses. Für dcu illustrierten Teil gelten folgende Preise: Mit glieder zahlen sür die Zeile 15 Pfennige, für die ganze, halbe oder viertel Seite entsprechend 50 Mark, 26 Mark oder 13,50 Mark. Nichtmitglieder zahlen für die Zeile 40 Pfennige, sür die ganze, halbe oder viertel Seite 100 Mark, 60 Mark oder 32 Mark. Für die erste Seite werden nur ganzseitige, halbseitige und viertelseitige Anzeigen ausgenommen, viertel seitige nur halbbreit. Der verfügbare Raum gilt als volle Seite. Die erste Umschlagseite kostet sür Mitglieder 100 Mark, für Nichtmitglieder 150 Mark. Auf der zweiten Umschlagseite zahlen Mitglieder 60 Mark für eine ganzseitige, 32 Mark für eine halbseitige, 18 Mark für eine viertelseitige Anzeige, Nichtmitgliedcr 90 Mark, 50 Mark und 26 Mark. Anzeigen auf der dritten und vierten Umschlagseite werden wie Am zeigen im Börsenblatt selbst berechnet. Eine ganze Seite umfaßt 360 viergespaltene Petitzeilen (siehe nebenstehenden Zeilenmesser). Der Betrag der Anzeigenrechnungen ist sofort zahlbar und wird von der Geschäftsstelle durch Barfaktur eingezogen. Die «Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. Geschäftsstelle kann Vorausbezahlung beanspruchen. An zeigenbeträge über 30 Mark können direkt eingesandt werden,^ . sobald bei Erteilung des Auftrags ein entsprechender Wunsch^k"1 ausgesprochen ist. Beträge, die nicht binnen 10 Tagen nach Absendung der Rechnung eingehen, werden durch Barfaktur 1 erhoben. ^ A Andere Vergünstigungen (Rabatt) können nicht gewährt ! 4 werden. S 8 n. ? Anzeigen sür das Börsenblatt selbst (vom Illustrierten Teil g und Umschlag abgesehen), die an Wochentagen bis 10 Uhr vor- : io 1 mittags bei der Geschäftsstelle eingehen, werden in der Regel l 11 in der am nächsten Tage erscheinenden Nummer abgedruckt. Eine Verpflichtung zur Aufnahme von Anzeigen an bestimmten 44 Tagen oder an bestimmter Stelle wird nicht übernommen. ^ 15 Anzeigen sür die Umschlagseiten und den illustrierten Teil ! >6 können nur nach der Reihenfolge des Eingangs und nur nach ^ Maßgabe des verfügbaren Raumes berücksichtigt werden. ^ ig Der Illustrierte Teil des Börsenblattes erscheint nach 2v Maßgabe des vorhandenen Stoffes und zwar in einem 121 Umfang von 4 Seiten oder einem Mehrfachen davon. ^ 2z Anzeigen-Aufträge sind an die G e s ch ä f t s st e > l e des ! 24 Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig zu richten. ! 25 2k 2? Keimktion. > 28 29 8 12. 3? ^ Die für die Redaktion nötigen Beamten werden vom Vor- 82 stände auf Vorschlag des Ausschusses angestellt oder entlassen. > 34 ! 35 8 13. Der verantwortliche Redakteur hat den Inhalt des Börsen- ! 88 blattes, einschließlich der Anzeigen, deren Prüfung, Druckein- j 40 richtung und Korrektur ihm und den Hilfsredakteuren obliegt, ! 41 unter Beobachtung der Reichs- und Landesgesetze gemäß diesen ! 42 »Bestimmungen« und den sie etwa ergänzenden, vom Vorstande ! 48 genehmigten Anordnungen des Ausschusses zusammenzustellen ^ 44 und für rechtzeitige Drucklegung Sorge zu tragen. Den verantwortlichen Redakteur vertritt nötigenfalls der zweite Redakteur. 8 14. Schriftstellerische und andere Einsendungen sollen in der Regel nur mit Nennung des Namens oder der Firma des Ein senders zum Abdruck gelangen. Diese Nennung muß erfolgen in allen Fällen des ß 17 dieser Bestimmungen. Die Mitgliedschaft des Börsenvereins begründet kein An recht auf Abdruck derartiger Einsendungen. 8 15. Die von der Redaktion veranlaßten oder unter Honorarver sprechen angenommenen Aufsätze werden den Verfassern zu dem üblichen oder dem etwa vereinbarten Satze bezahlt. Die Ab rechnung erfolgt in der Regel vierteljährlich. Alle Einsendungen sür den textlichen Teil sind an die Adresse der Redaktion zu richten. 8 1«. Von der Aufnahme sind auszuschließen: I. Aufsätze, Anzeigen oder.Ausdrücke, die a) schwindelhafter Art sind oder sonst dem Buchhandel oder dem Börsenblatte zur Unehre gereichen, t>) kenntlich gemachte Angehörige des Buchhandels in ihrer Ehre kränken können, sofern nicht den Einsendern der 1889
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