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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.01.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-01-29
- Erscheinungsdatum
- 29.01.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1913
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Redaktioneller Teil. ^ 23, 29. Januar 1913. ein 11. 8. vistriet Court, der 11. 8. Owtriet dudge (Richter). Er ernennt für alle Konkurssachen einen kekeree in kankrupte^ (Hilfs- konkursrichtcr) auf zwei Jahre. Da dieser »exerewes mued ok tlio judieial sutdorit^ ok tlie eourt ok baidirupte^ and is ossontiull^ an a88istant to ttie jud^o« und »eompetent to perkorm tlie dutie8 ok tliat okkice« (einen großen Teil der richterlichen Gewalt des Konkurs- gerichts ausübt und im wesentlichen ein Gehilfe des Richters ist und die Pflichten dieses Amtes zu erfüllen befähigt) sein muß, so pflegt er ein attorue^ at lan (Anwalt) zu sein. Er erläßt Zwischenbescheide, gegen die sofort der dud^e angerufen werden kann. Die Schluß- Verfügung ist dem dudZe Vorbehalten. Für jeden einzelnen Konkursfall wird vom Konkursrichter ei« Konkursverwalter (trustoe in dsukruptey) bestellt. Als solcher kann auch cijie Gesellschaft bestellt werden; die als trust eompanies be- zeichneten Banken mit einzelstaatlichem Charter rechnen diese Betäti gung unter ihre regelmäßigen Geschäfte. Vom Konkurse verschieden ist das ^sissnment, d. i. eine außer halb des Konkurses erfolgende freiwillige Abtretung eines in Zah lungsschwierigkeiten geratenen Geschäfts, Unternehmens oder Ver mögens an einen Dritten. Der Dritte wird »88iAU66 genannt. Die gesetzliche Regelung des s^ißnmeut ist Sache der Einzelstaaten. Gleichfalls einzelstaatlich geregelt ist die dem s^i^nment ähn liche rocoivei^trip; nur wird der receiver auf Antrag der Gläubiger vom einzelstaatlichen Gerichte (Circuit Court in Missouri, vwtriet Court in Kansas) bestellt, während dem L88ixue6 der Schuldner aus eignem Antriebe — voluntaril^ — die Verwaltung abtritt. Bemerkt sei noch, daß nach Bundesbankrecht für die zwangsweise Liquidierung einer Nationalbank, die Bundesbanknoten einzulösen dem Gesetze zuwider sich weigert, ein »receiver« von der Regierung be stellt wird. Die Regeln für Konkurse usw. sind nachstehend angegeben: Konkurs. 1. Der Hilfskonkursrichter (rekereo in danlrrupte)') sendet an alle Gläubiger unter ihrer in der gerichtlichen Gläubigerliste angegebenen Adresse eine Benachrichtigung durch die Post mindestens zehn Tage vor der Anhörung des Gemeinschnldners sowie vor jeder weiteren Maßnahme im Konkursverfahren. 2. Alle Forderungen müssen innerhalb eines Jahres nach der Er öffnung des Konkursverfahrens angemeldet werden. 3. Die Anmeldung erfolgt bei der Gerichtsschreiberei des Kon kursgerichts (11. 8. Vi8triet Court) oder bei dem Hilfskonkursrichter. Der Konkursverwalter (tru8teo in baukrupte^) hat etwa bei ihm ein gehende Anmeldungen an den Hilfskonkursrichter abzugeben (vgl. auch 4. am Schlüsse). 4. Die Anmeldung enthält eidliche Angaben über die Art der Forderung, ihren Betrag und etwaige Teil- oder Abzahlungen darauf, etwaige Sicherheiten dafür und über ihre rechtliche Begründung. ^ppoint8 (Urkunden, Schuldscheine, Schecks, Wechsel, Akzepte usw.) sind in Urschrift beizufügen. Die Anmeldung erfolgt in englischer Sprache oder unter Beilegung einer beglaubigten englischen Übersetzung. Eine Erklärung in Konkurssachen vor einem diplomatischen oder konsulari schen Vertreter der Vereinigten Staaten von Amerika ist gleichfalls unter Eid abzugeben. Liquidation, a) ^88i§nment ist eine außerhalb des Konkur ses erfolgende freiwillige Abtretung der Vermögensverwaltung an einen Dritten. Der Dritte (a^i^neo) sendet an alle Gläubiger, deren Adressen ihm bekannt sind, eine Benachrichtigung durch die Post min destens vier Wochen vor dem ersten Verhandlungstermin und rückt gleichzeitig eine Bekanntmachung in eine Zeitung des Bezirks ein, in dem das Verfahren gerichtlich anhängig ist. Die Bekanntmachung besagt, wo und wann die Forderungen anzumelden sind; sie erscheint während vier Wochen mehrmals, zuletzt eine Woche vor dem Ver handlungstermin. Den vorstehenden für den Staat Missouri geltenden Bestimmungen ähnlich sind die von Kansas und Illinois. In Arkansas und Okla homa ist die Benachrichtigung durch die Post oder durch die Zeitung nicht vorgesehen. d) koeoivei^kip ist dem ^88i8uui6ut ähnlich. Nur wird der Dritte (reeoivor) auf Antrag der Gläubiger vom einzelstaatlichen Kreisgericht (Circuit Court in Missouri, Vi8triet Court in Kansas) bestellt. (Bericht des Kaiserl. Konsuls in St. Louis in den Nachr. f. Handel, Industrie usw.) Die Lieferung der Schulbücher durch die Gemeinde Der Ge- meinderat zu Gera beschloß, Kindern von Eltern mit einem Einkommen bis zu 1200 .// in der Volksschule die Lernmittel umsonst zu gewähren. Zur Hundertjahrfeier der Befreiungskriege der Provinz Ostpreußen haben der Kaiser und der Kronprinz ihre Teilnahme in Aussicht gestellt. Die Feier wird am 5. Februar in Königsberg begangen werden, Verantwortlicher Redakteur: E m i l T h o m a 8. — Verlag: Der^B ö r s^e n v crci in Erinnerung an das damalige Zusammentrcten der Stände der Pro vinz zu einem Landtage, der dem General Aork die erforderlichen Mittel und Mannschaften zur Verstärkung seiner Truppen bewilligte. Dieser Tag gilt als Gründungstag der Landwehr und für die Provinz Preußen als Beginn der Befreiungskriege. Die Feier wird durch einen Festakt im Provinziallandtage und durch die Eröffnung der Jahr hundert-Ausstellung in der Kunsthalle zu Königsberg begangen werden. Eine theologische Preisaufgabe. — Die Teylersche Theologische Ge sellschaft hat als neue Preisfrage ausgeschrieben: »Was ergibt sich aus Hugo Grotius' Leben und Schriften hinsichtlich seiner religiösen Ge danken und seiner Frömmigkeit?« Die Preisschriften müssen bis zum 1. Januar 1914 an die Gesellschaft in Haarlem eingesandt werden. Die Deutsche Pathologische Gesellschaft hält ihre diesjährige Tagung am 31. März und 1. und 2. April inMarburg a. L. ab. Zur Ver handlung steht als Neferatthema: Uber Herkunft und das weitere Schicksal der Lymphozyten bei entzündlichen Prozessen. Der diesjährige Alldeutsche Verbandstag wird in der Zeit vom 5. bis 8. September in Breslau abgehalten werden. Die Früh jahrstagung des Gesamtvorstandes des Alldeutschen Verbandes wird Sonntag, den 20. April, in München stattfinden. Verein Deutscher Bibliothekare. — Der nächste Bibliothekartag findet in der Pfingstwoche 1913 in Mainz statt. Der 3. Internationale Straßenkongreß findet in London vom 23. bis 28. Juni unter dem Protektorat des Königs von England statt. Die deutsche Negierung wird sich an dem Kongreß beteiligen. Neue Bücher, Kataloge etc. 19^2^8°." 130^8.^0^' gründet 1818. ^u^eßoben ZauZ. Ar. 1, dauuar 1913. 8°. 8. 1—16. 8etixvar26 ^rwiclitsu von 8tädteu, kurzen, 8ell1Ö88ern und Canon I)6nt8cd1and8 und 068t6rr6ieli8 »U8 den dalireu 1490 di8 1860. — ^utiqu.-^ureiZer Ar. XX der 6ucli-, Xun8t- und Uumlralieukiaud- 8^ell ünauO "V-" 'o9^8. ^72 Äru. ^ 8tra886 27 6. 8°. 34 8. 540 Aru. 8^3886^^8°. 64 8.^1692 Aru. Verbotene Druckschriften. Pschütt (Caricaturen) 20. Jahrg. Nr. 5 vom 4. Febr. 1911. Teilweise Unbrauchbarmachung. Hilfsstrafkammer 1 b des kgl. Landgerichts I Berlin. 38 I. Nr. 313/11. (Deutsches Fahndungsblatt Stück 4218 vom 27. Januar 1913.) Personalnachrichten. Gestorben: am 23. Januar im 89. Lebensiahre Herr Eduard Freyhofs. Inhaber der Verlagsbuchhandlung und Buchdruckerei unter der Firma seines Namens in Oranienburg. Der Verstorbene gründete am 1. April 1878 eine Buchdruckerei, der er später einen Verlag angliederte, der seit 1877 mit dem Buch handel in Verbindung steht und 1884 durch Ankauf des Verlags von H. Neuburger in Dessau erweitert wurde. In feinem Verlage er schienen auch der Praktische Wegweiser siir Bienenzüchter, der gegen wärtig im 15. Jahrgange steht, und der Oranienburger General anzeiger, der beim 52. Jahrgange angelangt ist. Guuba Bceg s. — Die Schriftstellerin Gunda Beeg ist an den Folgen eines Unfalles, den sie vor einigen Tagen aus der Straße er litten hatte, im Alter von 57 Jahren gestorben. Sie ist in Frauen- kreiscn als langjährige Chesrcdakteurin der »Modenwclt«, der sie schon unter deren Begründer, Freihcrrn Franz v. Lippcrheide, an- gchört hatte, bekannt geworden. der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhändlcrhaus, Hospitalstrage. Adresse der Redaktion: Leipzig-N., Gerichtsweg 111.
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