Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.01.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-01-23
- Erscheinungsdatum
- 23.01.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19130123
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191301235
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19130123
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1913
- Monat1913-01
- Tag1913-01-23
- Monat1913-01
- Jahr1913
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
ist, und wenn ste den juristischen Ausführungen des Vorsitzenden, soweit sie subjektiver Natur sind, nicht offiziell widersprechen, so ist damit nicht gesagt, daß ste diese ohne weiteres zu den ihrigen machen. Jedenfalls ist das Urteil nie die Einzelansicht des Rich ters, da über das Urteil abgesttmmt wird. Bei den Schöffen gerichten haben die Schöffen doch ebenfalls keinen vorherigen Ein blick in die Akten genommen, der Gang der Verhandlung ist hier vielmehr analog, es ist also nicht richtig, hieraus dem Kaustnanns- gericht einen Vorwurf zu machen. Der Verfasser sagt, daß der Richter jeden einzelnen Prozeß mit den Beisitzern beraten solle; das ist natürlich zur Festlegung eines Urteils unbedingt notwendig. Dann folgt wörtlich: »In welcher Weise dieses geschieht, weiß jeder, der einmal Beisitzer gewesen ist.« Darauf folgt die Behauptung, daß bei einer Ab teilung des Berliner Kaufmannsgerichts die Praxis bestehe, daß der Richter die geladenen Parteien hintereinander vernimmt und erst zum Schluß die ganzen zur Verhandlung stehenden Fälle durch seine Beratungen mit den Beisitzern entscheidet. Zugunsten des Verfassers nehme ich an, daß er hier die Vorverhandlung ohne Beisitzer meint! denn hier werden vorerst die einzelnen Fälle vom Vorsitzenden allein mit den Prozeßbeteiligten durch beraten, um zu Unrecht eingereichte Prozesse gleich auszuscheiden oder einfache durch Vergleich zu schlichten. Bei der Hauptver handlung wird natürlich jeder Fall nach der Beweisaufnahme einzeln mit den Beisitzern beraten, denn die Parteien verlangen das Urteil, falls ein solches überhaupt gefällt werden kann, so fort und warten darauf nicht bis zum Schluß der ganzen Sitzung. Ein solches summarischer Verfahren, wie es der Verfasser hier behauptet, läßt sich praktisch gar nicht durchführen, und ich be zweifle, daß es wirklich so geübt worden ist. Zum mindesten ist die Angelegenheit falsch dargestellt und verallgemeinert. Ferner bemängelt der Verfasser die Sachberständigkeit der Beisitzer. Im Gegensatz zu den ordentlichen Gerichten sind die Kaufmannsgerichte Fachgerichte, genau wie die Militärgerichte und werden mit Ausnahme des juristischen Vorsitzenden gerade mit Fachleuten besetzt. Die meisten Streitfälle, die vor das Kauf mannsgericht kommen, sind aus dem Anstellungsvertrag entstan den, dessen Grundsätze im Handelsgesetzbuch festgelegt und für alle Branchen gleich sind. Darüber kann jeder Beisitzer entscheiden, ganz gleich, welche kaufmännische Tätigkeit er ausübt. Nur in ganz besonderen Fällen werden Sachverständige zu Rate gezogen oder Gutachten eingeholt. Auch die ordentlichen Gerichte können in viel größerem Maßstabe die sogenannten Sachverständigen nicht entbehren, und es ist durchaus ungerechtfertigt, wenn der Verfasser hieraus gerade dem Kaufmannsgericht einen Strick drehen will. Ich weiß nicht, welches Motiv den Verfasser bei der Ab fassung des Artikels geleitet hat. Er sagt, die Notwendigkeit, das Gesetz zu revidieren. Das ist gut, aber dann hätte er wirkliche Mängel darlegen sollen; er hat jedoch nur wichtige Garantien des Gesetzes sehr subjektiv kritisiert. Das Leitmotiv unseres Strebens soll Verständigung sein, und das Kaufmannsgericht ist ein wichtiger und guter Bundesgenosse zur Erreichung dieses Zieles. Hoffentlich bemüht sich der Verfasser fernerhin, in posi tivem Sinne an der Verbesserung mitzuarbeiten. H. C. Jessen, Betflyender der HI. Kammer des Berliner Kaufmannsgerichts. Die internationale Statistik der geistigen Produktion. (Übersetzung aus »De Droit ä'Lutsur«. Bern 1912. S. 161—173.) (Fortsetzung zu Nr. 14, IS, 16 u. 17.) Frankreich. Nach den Verzeichnissen der »Ribliograplus äs la Uranos«, die ihrerseits sich aus die Einrichtung der gesetzlichen Hinterlegung stützen, stellt sich die statistische Übersicht in ihrer Gesamtheit, und durch die Zahlen des Jahres 1911 vervollständigt, wie folgt: Jahre Werke Musik Gravüren usw. 1902 I2I9S «719 843 W0S 12284 «824 950 1904 12138 «429 927 ,905 1241« «197 738 1908 10898 5928 1054 1907 10785 7848 832 1908 11073 7531 488 1909 13185 7035 589 1910 I2S15 5787 534 1911 11852 4848 504 Die für das Jahr 1910 gezeigte Minderung hat auch diesmal in allen drei Abteilungen angedauert <— 963, — 919, — SO). Die musikalische Produktion war sogar seit zehn Jahren niemals so gering, eine Tatsache, die mit der lebendigen Wirklichkeit wenig im Einklang steht. Bestimmtere Nachweise können wir erhalten, wenn wir unsere Aufmerksamkeit auf die jährlichen systematischen Tabellen der »Libliograxkie sie la Uranos« richten, wo weder die unvollstän digen noch die in Lieserungen erscheinenden Werke, weder die Kalender, noch die einzelnen Bände oder Ausgaben eines und des selben Werkes besonders gezählt sind. Diese eingeschränkten, wie wohl gleichfalls aus der Quelle der gesetzlichen Hinterlegung ge schöpften Zahlen sind alles in allem folgende: Jahre Werke Jahre Werke 1902 9542 1907 8884 1903 9853 1908 8799 1904 9488 1909 10298 1905 9844 1910 1128« 1908 8725 1911 10398 Für das Jahr 1910 wurde eine gründliche Umgestaltung der Einteilung vorgenommen; sie umfaßte 7 Haupt- und 66 Unter abteilungen. Diese Einteilung ist für die »lablss sxstsmatiguss« von 1911 neuerdings umgearbeitet und auf 9 Hauptabteilungen ausgedehnt worden. Eine Auslösung des Zusammenhangs mit den bisher ausgestellten Übersichten drohte sich zu zeigen. Um das zu vermeiden, haben wir zunächst die Angaben der neuen Einteilung auf die der bisherigen zurückgesührt, was sich ohne zu viel Gewaltanwendung durch Einschränkung der Gruppen machen ließ. Wir haben nun damit eine erste Übersicht gewonnen, die ent sprechend der für 1910 angenommenen Einteilung geordnet ist. Hier ist sie: Soziales Leben. 1910 I9II Soziologie: Allgemeines und Demographie 206 258 Organisation der Arbeit 51 68 Hauswirtschaft 19 15 Gegenseitigkeit, Hilfeleistung 179 169 Versicherungen 22 35 Sozialökonomie: Landwirtschaft 282 237 Handel 105 119 Finanzen 36 38 Industrie 274 284 Kolonisation 130 88 Recht 388 349 Verwaltung 133 128 Heer und Flotte 464 414 Geschichte nnd Politik der Gegenwart 277 258 Unterricht. Geschichte und Pädagogik 109 138 Programme und Handbücher 117 78 Primärer Unterricht 345 S82 Sekundärer Unterricht 385 350 Höherer Unterricht 34 3g Freier Unterricht 98 42 Spanische Sprache 29 39 Anschauungs-Unterricht 13 g Esperanto 18 IO Steno-Daktylographie 12 9 Sport und Spiele 77 110 Wissenschaften. Allgemeines g IO Mathematische Wissenschaften 21 42 Astronomische Wissenschaften 41 49 Physikalische Wissenschaften 97 82 Chemische Wissenschaften 47 48 Naturwissenschaften izg 134 Aviatik 87 55 lFortsetzung aus Seite 8S9)
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder