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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.01.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-01-24
- Erscheinungsdatum
- 24.01.1913
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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.1? 19, 24, Januar 1913. Redaktioneller Teil, Börsenblatt f. d, Dlschn, Buchhandel. 699 lFortjetzung zu Seite 882,> Während also die literarische Produktion sich um mehr als 4000 Titel vermehrt hat, haben die Eintragungen wissenschaft licher und literarischer Werke nur eine verschwindende Mehrung (4- 18S) erfahren. Da erst die Erfüllung der Formalitäten in Italien das Urheberrecht begründet, so kann man sich aus diesen Zahlen leicht ausrechnen, wie viele italienische Werke in Italien selbst und auch in den Ländern der Berner Litcrar-Union schutzlos sind, solange die revidierte Berner Konvention von der italienischen Regierung nicht ratifiziert sein wird, (Fortsetzung folgt.) Die Kaufmannsgerichte. <Vgl, Nr, 18 u, 18.) Sie sind noch nicht sehr alt, die Kaufmannsgerichte, und sie haben weder alle Hoffnungen noch alle Befürchtungen erfüllt, die man an sie geknüpft hat. Die Kaufmannsgerichte entspringen dem Gedanken, die Mitwirkung der Laien bei der Rechtsprechung zu erweitern. Sie sind also enorm populär. Die Kaufmanns gerichte sind absichtlich von den ordentlichen Gerichten voll ständig getrennt, sie sind nicht staatlich, sondern kommunal, die Vorsitzenden sind Gemeindebeamte, die Beisitzer aus öffentlichen Wahlen hcrvorgegangen. Der Gesetzgeber hatte also offenbar nicht die Absicht, eine Behörde zu begründen, deren Rechtsprechung sich eng an die der ordentlichen Gerichte anschlietzt oder über haupt einer strengen juristischen Nachprüfung standhält, Ihre Rechtsprechung soll vielmehr populär, schnell und billig sein. Billig in jedem Sinne, sie soll nicht viel kosten, sie soll aber auch dem Rechtsbewutzlsein des Volkes entsprechen, das nun einmal nicht immer mit dem Juristenrecht harmoniert. Um diesem Zweck entsprechen zu können und gegebenenfalls sich über gesetzliche Bestimmungen geradezu hinwegsetzen zu können, wenn die Beson derheit des einzelnen Falles dies erforderlich macht, mußten die Kaufmannsgerichte von jeder lästigen Beaufsichtigung durch an dere Juristen als den Vorsitzenden befreit werden. Da der Vor sitzende in allen Fällen Jurist ist und die Rechtsprechung im wesent lichen wohl fast immer in seiner Hand liegt, ist hinreichend da für gesorgt, daß die Gesetze nicht zu kurz kommen. Daß Rechtsanwälte nicht zugelassen werden, mag seine Schattenseiten haben, es ist aber doch Wohl das kleinere Übel, Wären Rechtsanwälte zugelassen, so würden die Prinzipale sich Wohl fast immer durch Rechtsanwälte vertreten lassen, und zwar Wohl auch dann, wenn sie keine Aussicht aus Erstattung ihrer Gebühren hätten. Die Angestellten aber würden sich benach teiligt glauben, wenn sie persönlich ihre wirklichen oder ver meintlichen Rechte einem Juristen gegenüber, dem sie sich geistig nicht gewachsen fühlen, verteidigen sollten. Die Folge würde sein, daß auch die Gehilfen, wenn sie es sich irgend leisten können, sich einen Anwalt nehmen würden, oder aber, daß ihnen in zahlreichen Fällen, wo sie es sich nicht leisten können, aus Billig keitsgründen ein Jurist im Wege des Armenrechts beigeordnet werden müßte. Bei der Trennung der Kaufmannsgerichte von den ordent lichen Gerichten würden die Anwälte nicht in der Lage sein, eine Praxis bei den Kaufmannsgerichten nebenher zu betreiben. Wenn sich also nicht Spezialjuristen für die Kaufmannsgerichte heraus bilden sollten, so würden die Anwälte für die Kaufmannsgerichte und die Kaufmannsgerichte für die Anwälte eine ziemlich bedeu tende Belastung darstellen. Bei der Abneigung vieler Chefs, mit ihren in Unfrieden geschiedenen Angestellten direkt zu ver handeln, würden Vertagungen infolge unzulänglicher Informa tion an der Tagesordnung sein. Die Schnelligkeit und die Billigkeit würden darunter leiden. Die größere Richtigkeit der Entscheidungen würde für die Seltenheit der Vergleiche kein Ersatz sein. In den seltenen Fällen, in denen die Vertretung einer Par tei durch das Fehlen eines regulären Vertreters und durch die räumliche Entfernung gar zu sehr behindert ist, werden sich die Parteien wohl zu helfen wissen. Und wenn die Vertretungen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände versagen, so wird ein intelligenter Vorsitzender Wohl einmal ein Auge zudrücken, wenn als Vertreter einer Partei ein Angestellter eines Rechts anwalts erscheinen sollte, der ja im Gegensatz zu seinem Chef nicht kraft Gesetzes ausgeschlossen ist, vr, Alfred Simon, Rechtsanwalt, Kleine Mitteilungen. Nemittendenfakturen. — Aus dem Leserkreise wird Klage geführt, daß ein großer Teil der Nemittendenfakturen noch ausstehe. Nach 8 29 der Verkehrsordnung ist der Verleger zur Einsendung einer Re- mittendenfaktur oder einer besonüern, etwaige Bestimmungen über Meß - Remittenden oder -Disponenden enthaltenden Mitteilung bis 31. Januar verpflichtet. Es dürfte sich daher empfehlen, nunmehr so rasch als möglich die Zusendung zu bewirken und so das Sortiment in den Stand zu setzen, die Ostermeßarbeiten ohne unliebsame Stockun gen zu erledigen. Vortrag Uber Nichtlinien für die neue typographische Kunst. — Im Festsaale des Papierhauses in Berlin, Dessauer Straße 2 (Gartenhaus), spricht am Dienstag, den 28. Januar, abends 9 Uhr, Herr Max Woeller, Leiter der Hausdruckerei der Schrift gießerei Flinsch, Frankfurt aM., über Richtlinien für die neue typo graphische Satzart. Der Vortrag wird die Ausstaltungsarten der modernen Typographie beleuchten und wird an Lichtbildern, auö- gelegten Beispielen und an der angekündiglen Ausstellung erläutert werden,- letzteres durch eine Führung, die im Anschluß an den Vor trag stattfinden wird. Stundenzählung. — Der schweizerische Bundesrat hat nach einer Meldung des »W. T.--B.« beschlossen, bei den Verkehrsanstalten die Stundenzählung bis 24 einzuführen, vorausgesetzt, daß Deutschland und Österreich-Ungarn sie ebenfalls einführen. Die Gesandtschaften in Berlin und Wien werden beauftragt, entsprechende Unterhandlungen einzuleiten, damit am 1. Oktober 1913 oder am 1. Mai 1914 die neue Zählung eingeführt werden kann. Falls die Regierungen der beiden Länder sich nicht anschließen, behält sich der Bundesrat weitere Ent schließungen vor. Neugriechisch an der Pariser Universität. — Die griechische Regie rung hat jetzt an der Pariser Universität einen Kursus von Vorlesungen über neugriechische Sprache und Literatur errichtet. Mit der Abhaltung der Vorlesungen ist Hubert Pernot beauftragt worden. Der 21. deutsche Anwaltstag tritt in der Zeit vom 10. bis 13. Sep tember in Breslau zusammen, um über folgende Gegenstände zu be raten: 1. Verhandlungstag, 11. September: Reform der Rechtsanwalts ordnung: Freizügigkeit, Lokalisierung, Änderung des 8 5 Ziffer 5 der Nechtsanwaltsordnung, Ehrengerichtswesen (Strafensystem, Ehren gerichtshof). 2. Verhandlungstag, 12. September: Die Ermittlung der Wahrheit im Zivilprozeß. Post. — Der Dampfer St. Augustin der Compagnie Generale Transatlantique ist auf der Reise von Marseille — Abgang am 31. De zember 1912 — nach Bona (Tunis) auf offenem Meere leck geworden und gesunken. Der Dampfer hatte eine sehr starke Briefpost nach Tunis, insbesondere auch für die Stadt Tunis an Bord. Es erscheint nicht ausgeschlossen, daß sich darunter Sendungen aus Deutschland befunden haben, die nach dem Dampferabgange vom 30. Dezember 1912 ab Marseille nach Tunis in Marseille eingetroffen waren. Näheres hierüber ist nicht bekannt, da die Briefsendungen für Tunis nicht in unmittelbaren deutschen Briefposten dahin, sondern zur Weiterbeför derung der französischen Postverwaltung überliefert werden. Postsendungen nach der Schweiz.— Da gegen 8 11 und 12 des schweize rischen Zolltarifgesetzes fortwährend bei Abfassung der Deklarationen für die Schweiz verstoßen wird und dem Empfänger dadurch ganz erhebliche Unkosten entstehen, so drucken wir, einer Anregung aus dem Leser kreise folgend, die Bekanntmachung der Schweiz. Oberzolldirektion in Bern vom 6. Oktober 1911 ab, obwohl wir bereits in Nr. 274 vom Vor jahre auf die durch ungenaue Deklarierung entstehenden Weiterungen hingewiesen haben. Das Schriftstück hat folgenden Wortlaut: Ungeachtet wiederholter amtlicher Bekanntmachung, den Zollbezug auf Postsendungen betreffend, wird die Zollverwaltung fortwährend wegen vermeintlich unrichtiger Zollbehandlung der Fahrpoststücke mit Reklamationen überhäuft, welche aus ungenaue, nicht tarifgemäße De klarationen seitens der Absender zurückzuführen sind. Unter Hinweis auf die Art. 11 und 12 des Zolltarifgesetzes von 1902, welche folgendermaßen lauten: »Art. 11. Güter mit zweideutiger Jnhaltsbezeichnung unter liegen der höchsten Gebühr, die ihnen nach Maßgabe ihrer Art auf erlegt werden kann.
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