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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.01.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-01-30
- Erscheinungsdatum
- 30.01.1913
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- Deutsch
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/ / * ^ ^ ^chsn^ Meiches. Ni<^tmitglieder^>l^ ;»2eil^berechnet. — In dem illustrierte, Teil: sur 7IIitgl!e0se ^ . - ,. .Inch ^d-m^Mu-oand ^?solgt ^i-s-r^ng »kM-iumIZP!.. >/.S.I3.S0M.^/s.2S2N° ^.s'zöM^siN-Nich" »» ,llbee Leipzig oder dur-^ Kreuzband, an Nichtmitglieder in 5»Mitglieder dd sds., 32 M.,6d DI... ldd M. — Deilagen werden ^ Nr. 24. Leipzig, Donnerstag den 30. Januar 1913. 80. Jahrgang. Redaktion Die Abonnentenversicherunfl und der Buchhandel. Dem Reichstag ist vor einigen Tagen eine imReichsamt des Innern ausgearbeitete Denkschrift über die Abonnenten- Versicherung*) zugegangen, die durch die Reichstagsverhandlun gen vom März 1911 hervorgerufen worden ist. Damals lagen zwei Resolutionen vor: eine vom Zentrum, die schlechthin ein Verbot der Abonnentenversicherung verlangte, und eine von der nationalliberalen Partei, die zunächst regierungsseitig sestgestellt sehen wollte, »welchen Umfang die Verbindung einer Versicherung mit der Herausgabe von Zeitungen und Zeitschrif ten angenommen hat und ob Mißstände dabei hervorgetreten sind«. Am 20. März 1911 wurden beide Resolutionen ange nommen, und in dem seither verflossenen Zeitraum sind nun Er hebungen seitens der verbündeten Regierungen veranstaltet wor den, deren Ergebnis jetzt in klarer und übersichtlicher Form vorliegl. Wie bekannt, versteht man unter Abonncntenver- sich erring die Versicherung, welche die Abonnenten von Zei tungen oder Zeitschriften in ihrer Eigenschaft als Abonnenten genießen, in der Regel ohne eine besondere Prämie dafür zu zahlen, wiewohl auch dieses in einzelnen Fällen vorkommt. Meist handelt cs sich um Versicherung gegen Unfälle, die den Tod oder dauernde oder teilweise Invalidität des Versicherten oder auch seiner Ehefrau zum Gegenstand haben, in weniger zahlreichen Fällen auch um die Versicherung von Sterbegeld, vereinzelt noch um Haftpflicht Versicherung. Die Veranlassung zur Einführung der Abonnentenversiche- rung ist wohl darin zu suchen, daß die Zeitungen und Zeit schriften auf diese Weise ihren Abonnentenstand er höhen und sich auf längere Dauer erhalten, daß sie im Konkurrenzkampf einen Vorteil in die Wagschale werfen wollten, den das gegnerische Blatt nicht hatte. Daher auch die Animosität gegen die Abonnentenver sicherung im Lager der Zeitungspresje, insbesondere bei der Presse gewisser Parteien, die ihren Einfluß in den breiten Massen der Volkes suchen. Denn gerade derArbeiter-undHand- werkerstand wird durch eine Versicherung gegen die bei ihnen am ehesten eintretenden Unfälle besonders angelockt. Sieht man aber von dem Durchschnittsfalle ab, wo dem Zettungsveclage ein Versicherungsgeschäst als Nebenbetrieb willkürlich angegliedert worden ist, so gibt es außerdem auch selbständige Versicherungsbetriebe, deren Organisation die Hauptsache und wo dieZeitung bzw.Zeitschrift nur Hilfsorgan im Dienste des Versicherungsbetriebes ist. Es ist erklärlich, daß beide Betriebsarten verschieden beurteilt werden müssen, und daß sie auch in bezug auf das öffentliche Recht eine verschiedene Be handlung erfahren. Dazu kommt noch ein weiterer Unterschied: einmal gewährt der Zeitungsverleger die Versicherung auf eigenen Namen und auf eigene Gefahr, wobei der versicherte Abonnent nur zu der Zeitung selbst in Rechtsbeziehungen tritt, und das andere Mal vermittelt der Verleger die Versicherung seiner Abonnenten bei einer Versicherungsanstalt, wofür er eine Prämie bezahlt; dabei tritt der Abonnent mit seinen Rechten und Pflich ten aus der Versicherung nur zu der Versicherungsgesellschaft in Beziehung. *) Carl Heymanns Verlag, Berlin. Preis L.— ord. eller Teil. Da die Versicherungsgesellschaften aber dem Kaiserlichen Aufsichtsamt für Privatversicherung unterstehen, so fallen auch die Abonnentenversicherungen, soweit sie von den Zeitungen den Versicherungsgesellschaften übertragen worden sind, der Beaufsichtigung durch diese Behörde anheim. Und das ist gut, denn das Kaiserliche Aufsichtsamt hat, wie aus der Denkschrift zur Genüge hervorgeht, das Interesse der ver sicherten Abonnenten im Auge, es prüft u. a. die dies bezüglichen Verträge zwischen den Zeitungen und den Ver sicherungsanstalten usw., übt überhaupt die ihm laut Versiche rungsaussichtsgesetz vom 12. Mai 1901 zustehenden Befugnisse aus. Das Kaiserliche Aufsichtsamt vertrat früher die Auffassung, daß auch die S e l b st v e r s i ch e r u n g der Zeitungsverleger unter das genannte Gesetz und damit unter seine Aufsicht falle, worin ihm aber das Reichsgericht nicht beigetreten ist, so daß diese Art der Versicherung auch als unbeaufsichtigte zu be zeichnen ist. Ehe wir-was uns der Kernpunkt derDenkschrift zu sein scheint — auf die Mängel der unbeaufsichtigten Abonnentenver sicherung eingehcn — möchten wir noch einige Daten Mitteilen, welche die Ausdehnung der Abonnentenversiche rung überhaupt illustrieren. Ende 1911 hatten 146 Zeitungen und Zeitschriften ihre Abonnenten bei drei Versicherungsanstalten (eine Anstalt ver sicherte allein 140 Zeitungen und Zeitschriften) gegen Unfall versichert, vier Familienzeitschriften (kein Tagesblatt) hatten mit zwei Versicherungsanstalten Verträge über Sterbegeld- Versicherung abgeschlossen, einige wenige Fachzeitschriften waren Haftpflicht Versicherungen im Interesse ihrer Abonnenten mit Versicherungsgesellschaften eingegangen. Die Zahl der versicherten Abonnenten betrug 1911 ohne mitversicherte Ehefrauen 1 766 465. An Schadengeldern sind im Jahre 1911 über 3 Millionen Mark ausgezahlt. 32 141 Schadenfälle und Sterbegeldzahlungen gelangten in dem einen Jahre zur Erledigung. In der Abon- nentensterbegeldversicherung allein lag schon 1910 der außer- ordentlich hohe Bestand von beinahe 95 Millionen Versiche rungssumme vor. Von den innerhalb rund vier Jahren (1. Ja nuar 1909—Anfang Dezember 1912) beim Aufsichtsamt einge laufenen 50 Beschwerden haben sich 34 als unbegründet, 6 als begründet erwiesen, in 8 Fällen handelte es sich um zweifel hafte Rechtsfragen, eine war teilweise begründet, eine schwebt noch. Gewiß ein Beweis dafür, daß die Zeitungen und deren Versicherungsgesellschaften bestrebt sind, ihre Versicherungsnehmer in weitgehendem Matze zufriedenzustellen. An Zeitschriften, die durch den Buch- und Zeit schriftenhandel Vertrieben werden, gehörten unter diese Rubrik im Jahre 1911 folgende: Das Blatt für Alle, Häuslicher Rat geber, Feierstunden, Meine Selbsthilfe (4 in Berlin), Für die Familie, Nach der Arbeit, Hilfsbereit (3 in Charlottenburg), Nach der Schicht (Wiebelskirchen), Sonntagsblatt für die katholische Familie (München), Die Fundgrube (Nürnberg), Am stillen Herd (Dresden), Die Fürsorge, Nach Feierabend, Das neue Blatt (3 in Leipzig), Die Volkswohlfahrt, Interessante Blätter für Alle (2 in Stuttgart). Was die unbeaufsichtigte Abonnentenversicherung betrifft, so kommen dafür 143 Blätter, darunter 127 Tageszeitun gen in Betracht, mit einer Abonnentenzahl von 2 569 226 Ver- 140
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