Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.01.1913
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- 1913-01-30
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- 30.01.1913
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Redaktioneller Teil. 24, 30. Januar 1913. rigen Jahr auf die Notwendigkeit dieser Maßnah,neu in den »Blattern für Volksbibliotheken und Lesehallen« nachdrücklich hingewiescn, und ebenso hat es der Deutsche Ostmarkenverein nicht an Mahnungen in dieser Richtung fehlen lassen. Eine von der Danziger Geschäftsstelle dieses Vereins veranstaltete Umfrage ergab, daß in Westpreußcn, auf dessen Rückgewinnung für die deutsche Kultur Friedrich der Große so außerordentlichen Wert legte, das Volksbildungswesen sich fast durchweg in einer geradezu traurigen Verfassung befindet. So ist denn die For derung Professor Liesegangs berechtigt, daß auch in Westpreußen ganze Arbeit geleistet und nicht aus leidigen Sparsamkeitsgründen eine wichtige nationale Aufgabe versäumt werde. Es ist tatsächlich eine deutsche Kulturarbeit von hoher Bedeutung, die auf dem Gebiet der deutschen Volksbüchereien in den Ostmarken zu leisten ist. Der Ernst der Zeit erfordert, daß das Deutschtum der slawischen Hochflut gegen über sich mit ganzer Kraft zur Wehr setzt. Wie wir erfahren, wird gegenwärtig die Errichtung einer großen Pro- vinzial-Wanderbibliothek in der Provinz Westpreußen mit Eifer be trieben, so daß ein günstiges Resultat mit Sicherheit zu erwarten steht. Die deutsche Sprache in China. — Am 28. Januar richtete im Reichstage Abg. Bassermann (Natl.) nachstehende kurze Anfrage an die Negierung: »Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß die neue chinesische Elementarschulordnung vorsieht, daß in jeder höheren Elementar schule eine fremde Sprache, und zwar in der Regel die englische, gelehrt werden muß? Ist der Herr Reichskanzler bereit, bei der chinesischen Regierung für eine Gleichstellung der deutschen Sprache einzutreten?« In unmittelbarer Beantwortung erklärte darauf Geh. Rat Vr. Lehmann: Dem Reichskanzler ist bekannt, daß nach der chinesischen Elementarschulorduung vom September vorigen Jahres in den höheren Schulen englischer Sprachunterricht eingeführt werden kann, aber nicht eingeführt werden muß. Es kann auch an Stelle der englischen eine andere Sprache gefordert werden. Die deutsche Negierung hat bereits die nötigen Schritte getan, damit von dieser Möglichkeit zu gunsten der deutschen Sprache ausgiebiger Gebrauch gemacht wird. Der 7. internationale Kongreß für Lebcnsrettung und Unfallver sicherung wird unter dem Patronat des Erzherzogs Leopold Salvator im kommenden September in Wie n tagen. Die Arbeiten der Tagung werden in zehn Abteilungen für folgende Gebiete vorgenommen werden: medizinische und chirurgische erste Hilfe bei Unfällen; Anleitung von Laien zur ersten Hilfe; Lebensrettung und Ambulanz in Stadt und Land, im Landverkehr, im Seeverkehr, in Bergwerken, bei der Feuer wehr und im Gebirge; Ambulanz und Sport, Verhütung von Unfällen im allgemeinen, unter Arbeitern und im Straßenverkehr. »Jüdisch oder nichtjüdisch.« — Von einer Berliner Sortimeutsbuch- handlung ging uns eine Reihe Postkarten bzw. Drucksachen mit nach stehendem gedruckten Texte zu: »Aus Ihrer Offerte geht nicht hervor, ob Ihre Firma eine jüdische oder nichtjüdische ist. Sollte das letztere der Fall sein, so erhalten Sie nähere Mitteilungen vom .Hammer-Verlag*, Leipzig, Königstr. 27.« Bei einzelnen dieser Karten, die keine Unterschrift tragen und in verschiedenen Städten des Deutschen Reiches aufgegeben wurden, ohne daß der Empfänger anzugeben weiß, aus welcher unmittelbaren Veran lassung sie an ihn gerichtet wurden, fehlt der Hinweis auf den Hammer- Verlag, und der Text hat folgende Fassung erhalten: »Aus Ihrer Offerte geht nicht hervor, ob Ihre w. Firma eine jüdische oder nichts, ist, da das für den intern. Geschäftsver kehr verabredete Zeichen fehlt.« Insgesamt handelt es sich um vier an ein und dieselbe Firma um die Mitte des Dezember 1912 gerichtete Karten, deren Ursprung un zweifelhaft auf eine gemeinsame Quelle zurückgcht, wenn auch verschie dene Personen an ihrer Absendung beteiligt sein mögen. Aller Wahr scheinlichkeit nach sind jedoch auch andere Firmen mit denselben Zu sendungen beehrt worden. Auf eine an den Hammer-Verlag in Leipzig gerichtete Anfrage der Redaktion erklärt dieser, daß die Zettel nicht von ihm hcrrührten und daß er mit ihnen »in absolut keiner Verbindung« stehe. »Diese Anfragen, von denen wir schon sehr viele zur Beantwortung erhielten«, heißt es weiter, »geschahen wahrscheinlich deswegen, weil die Mitglieder des .Neichs-Hammerbundes*, Bundesblatt die Halbmonatsschrift: .Ham mer*, Leipzig, verpflichtet sind, nur in nichtjüdischen Geschäften ihren Bedarf zu decken«. Es bleibt natürlich auch im Buchhandel jedem unbenommen, seine politische und religiöse Stellungnahme in angemessener Form zum Aus druck zu bringen und nur mit den Firmen in Verbindung zu tre ten, mit denen ihm ein Verkehr genehm ist, zumal auch durch die Zugehörigkeit zum Börsenverein ein Kontrahierungszwang der Mitglieder untereinander nicht begründet wird. Dieses Recht aber wird zum Unrecht, wenn es, wie hier, zu einer in groben Unfug aus artenden Belästigung mißbraucht wird, der wir uns um so weniger schuldig machen sollten, als die Achtung vor der politischen und religiö sen Überzeugung anderer diesen gegenüber erst das Recht auf die gleiche Forderung gewährleistet. Winke für Gläubiger bei Konkursen in Griechenland. — Die Kon kurseröffnung wird im Amtsbezirk des Kaiserlichen Generalkon sulats Athen durch Veröffentlichung des bezüglichen Gerichtsbeschlusses im Regierungsblatt und durch Anschlag an Gerichtsstelle sowie im Rat haus zur Kenntnis gebracht. Von dieser Veröffentlichung erhalten die auswärtigen Gläubiger keine direkte Benachrichtigung; da aber fast alle in den verschiedenen Handelszentren Griechenlands Vertreter haben, so informieren diese sie von der Konkurseröffnung. Zur Anmeldung und Verifizierung der Forde rungen werden die Gläubiger, die aus der von dem Falliten oder dem Konkursverwalter dem Gericht eingereichten Bilanz bekannt sind, durch den Gerichtssekretär mittels eingeschriebenen Briefes aufgcfor- dert; den einheimischen Gläubigern wird zur Anmeldung eine Frist von mindestens 20 Tagen gewährt, welche für die auswärtigen Gläu biger in Europa auf 3 Monate verlängert wird. Das Gericht kann auf Antrag eines Gläubigers genehmigen, daß die Anmeldung (und Veri fizierung) auch später — noch zur Zeit des Vergleichs — ja sogar noch bis zur Verteilung der Masse erfolgt. Die Anmeldung und Verifizierung findet bei dem Sekretär des Ge richts I. Instanz am Orte des Konkurses statt. Die Anmeldung und Verifizierung erfolgt mündlich durch den be vollmächtigten Rechtsanwalt, wobei vom Gerichtssekretär in Gegenwart des Richterkommissars und des Konkursverwalters ein Protokoll aus genommen wird. Stützt sich die Forderung nicht auf ein Akzept oder auf einen Kontrakt, so ist eine schriftliche Eingabe in griechischer Sprache erforderlich. Eine Beglaubigung wird nur beim Bestreiten der For derung für erforderlich erachtet. Präventivkonkordate, gestattet durch Gesetz vom 6. Februar 1893, sind durch Gesetz vom 7. August 1895 abgeschafft. Liquidationen erfolgen, wenn die Interessenten nicht einig sind, gerichtlich. Sind alle Gläubiger einig, so kann ein außergerichtlicher Vergleich vor der Konkurseröffnung stattfinden. (Bericht des Kaiser!. Generalkonsuls in Athen in den Nachr. f. Handel, Industrie etc.) Persoimlimchrichten. Julius Franz f. — In Breslau ist am 28. Januar der Direktor der dortigen Sternwarte, ord. Universitätsprofessor vr. Julius H. G. Franz, im Alter von 65 Jahren gestorben. Die Zahl seiner wissen schaftlichen Arbeiten, die er meist in den »Astronomischen Nachrichten« veröffentlicht hat, ist ziemlich beträchtlich. Besonders geschätzt sind seine Forschungen über die Natur des Mondes, die er 1906 in einem größeren Werk »Der Mond« zusammenfaßte. Sprechsaal. Zum Verstcherunysgcsetz für Angestellte. «Vgl. Nr. Lv.> Herr Staar hat die Angelegenheit betr. Wirkung des neuen Ver- sicherungsgesctzes mit Recht zur Sprache gebracht. Es ist geradezu un begreiflich, daß dieses Gesetz Hals iiber Kops ins Dasein gerufen wurde, ohne jede sorgsältige Prüfung der dadurch entstehenden Folgen. Hun derte, ja Tausende von Firmen nicht nur im Buchhandel, sondern auch in anderen Gewerbebetrieben werden aufs empfindlichste durch das neue Gesetz belastet — aber auch die Angestellten, die ja die Hälfte des Beitrages zahlen, haben neue Lasten zu tragen. Wenn der Staat einen solchen Schritt unternehmen wollte, so hätte er wenigstens fz der Lasten selbst tragen müssen und vor allem die ungeheure Wirkung des Gesetzes sorgfältiger vorpriisen sollen. Unbegreiflich ist, daß der Reichstag s. Zt. das Gesetz ohne viel Debatten annahm. Es wäre Sache des Staates, auf irgendeine Weise die nun entstandenen Lasten zu beseitigen resp. zu erleichtern. Ich halte es für wichtig, daß die berufenen Vertretungen des Handelsstandes Stellung zu der Sache nehmen und an die Regie rung bezw. an den Reichstag eine Petition oder eine Erklärung cin- reichen. Düsseldorf. C. Schaff »it, Verlag. der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Deutsches Buchhändlcrhaus, Hospitalstrakc. -Adresse der Redaktion: Leipzig N , Gerichtsweg ll I.
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