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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.01.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-01-30
- Erscheinungsdatum
- 30.01.1913
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- Deutsch
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- Saxonica
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Redaktioneller Teil. 24, 30. Januar 1913. sicherten, wobei vermutlich auch eine erhebliche Zahl mitversicher ter Ehefrauen hinzugezählt ist. Sonst wären hier rund 800 000 mehr als bei der beaufsichtigten Abonnentcnver- sichcrung. Nähere Angaben über die Schadensälle und ausge zahlten Schadengelder sind nicht zu erbringen, weil eine behörd liche Kontrolle mangels der gesetzlichen Grundlage nicht statt- findet. über die Art der Geschäftsführung bei der unbeauf sichtigten Abonnentenversichcrung äutzert sich die Denkschrift im großen und ganzen nicht gerade unbefriedigt: schwerwiegende Klagen seien im allgemeinen nicht vorgekommen, wiewohl man nicht wissen könne, ob nicht doch Mißstände vorhanden sein und in vielen Fällen die Versicherten nur aus Rechtsunkenntnis von der Verfolgung ihrer Rechte abgesehen hätten. Die Zeitungen und Zeitschriften bemühten sich im großen und ganzen offenbar, schon um konkurrenzfähig zu bleiben, den Ansprüchen ihrer Abon nenten tunlichst entgegenzukommen. Indessen deuten doch manche Wahrnehmungen darauf hin, daß einzelne Verleger sich »durch peinliche Handhabung der Versicherungsbedin gungen oder durch Erhebung frivoler Einwendungen im Prozesse« ihrer Zahlungspflicht zu entziehen suchten. Kenn zeichnend für das Rechtsempfinden sei es aber, daß sich die ordentlichen Gerichte in Prozeßfällen im Interesse der Erhaltung von »Treu und Glauben« meist auf die Seite der Versicher ten gestellt hätten. Wir wollen unsere Leser nicht mit Einzelheiten hierüber ermüden, doch ist der Denkschrift gewiß noch darin recht zu geben, wenn sie gegen die vielfach übertriebene Reklame bei der unbeaufsichtigten Abonnentenverficherung protestiert. So paradieren am Kopfe gewisser Blätter Ankündigungen mit fetter Schrift, wonach die Abonnenten mit soundsoviel Mark gegen töd lichen Unfall versichert sind, und die näheren, stark einschränkenden Bedingungen werden in kleinster Schrift und nur selten veröffent licht. Beachtet der Abonnent aber die Bedingungen nicht genau, so riskieren er oder seine Hinterbliebenen, nachher leer auszugehen. Das Gesetz gegen den unlauter« Wettbewerb bietet bis lang das einzige Mittel, gegen solche Ausschreitungen zu Felde zu ziehen. Da dieFrage, ob der selbstversicherndeVerlegernachseinemVer- mögensstande überhaupt in der Lage ist, Versprechun gen zur Auszahlung von Versicherungssummen zu machen, jetzt von keiner behördlichen Instanz nachgeprüft wird, so ist auch nach dieser Richtung der Schädigung der Abonnenten Tor und Tür geöffnet, indem sie infolge des vielleicht nicht verläßlichen Versprechens der Zeitung bzw. Zeitschrift, andere, bessere Mög lichkeiten der Versicherung versäumen. Die unausgesprochene Tendenz der Denkschrift scheint dahin zu gehen, daß auch die Selbstversicherung der Verleger unter staatliche Aussicht gestellt wird, daß die Versicherung?- bedingungen, wo nötig, im Interesse der Versicherten verbessert und daß Garantien zur Befriedigung der Versicherten geboten werden. Wir glauben nicht, daß dagegen viel zu sagen ist. Der Buchhandel ist bei der geringen Bedeutung der hier (näm lich bei der unbeaufsichtigten Abonnentenversicherung) in Betracht kommenden Wochenschriften an dieser Frage weniger interessiert als die Tageszeitungen, die sie in erster Linie unter sich auszumachen hätten. Im Zeitungsverlag bekundet sich aber vielfach eine gewisse Abneigung gegen die Abonnen- tcnversicherung: sowohl der »Verein Deutscher Zeitungsverleger« als auch die Redakteurverbände haben öfter Stellung dagegen genommen. Sie schließen hier anscheinend auch die beauf sichtigte Abonnentenversicherung mit in die Bekämpfung ein. So weit braucht jedoch der Buchhandel u. E. nicht zu gehen. Die wirtschaftliche Bedeutung der unter Staatsaufsicht stehenden Abonnentenversicherung wird in der Denkschrift mit warmen Worten gewürdigt; es wird anerkannt, daß dadurch den breiten Schichten des Volkes bis zu einem ge wissen Grade die Segnungen des Versicherungsschutzes zugäng lich gemacht werden. Während sich die private Unfallversicherung in der Hauptsache nur an bessergestellte Volkskreise wendet, fin den die Vcrsicherungsblätter gerade in der arbeitenden Bevölkerung ihre Verbreitung und stillen damit eine Lücke aus. Durch die Verbindung des Zeitschriften- und Versicherungs- gefchäfts werden für das letztere eine Masse Unkosten gespart — man denke nur an die Einkassierung der Versicherungsbeträge, die jetzt auf die wöchentliche Abgabe eines Zeitschriftenheftes abgewälzt werden. Ob die alten Gegner der Abonnentenversicherung, die darin eine unnatürliche Verbindung zweier fremdartigen Gebiete, des Zeitungs- oder Zeitschriftenwesens und des Versiche rungswesen, sehen, durch die Denkschrift bekehrt sein werden? Wir glauben es nicht, da die treibenden Kräfte hier tiefer liegen. Der Buchhandel hat aber Wohl kaum Veranlassung, sich den Gegnern zuzugesellen. Weitere Kreise des Buchhandels werden durch die ganze Frage überhaupt kaum berührt, da die Verleger der Versicherungsblätler sich eigene Organisationen geschaffen haben, die mit dem regulären Buchhandel Wohl nur in losem Zusammenhang stehen, aber es bleibt doch die Zuge hörigkeit zum Börsenverein seitens der Mehrzahl der betreffenden Verleger und einer Anzahl ihrer Vertreiber be stehen, so daß der deutsche Buchhandel der Sache nicht teilnahm- los gegenüberstehen, sondern sich u. E. getrost auf den in der Denkschrift niedergelegten Standpunkt der Regierung stellen darf. Eine weitere Ausdehnung der Abonnentenversicherung als aus die jetzt schon herangezogenen Kreise ist für den Buchhandel so wieso nicht zu erwarten, da für den weitaus größten Teil seines Publikums auch künftig die Leistungen der R e d a k t i o n für das Abonnement einer Zeitschrift maßgebend sein werden. Nachschrift: Der »Zeitungs-Verlag« beschäftigt sich in seiner letzten Nummer (vom 24. Jan.) auch mit der Denkschrift; er bemängelt, daß die ganze Frage nur unter dem Gesichtspunkte des Versicherungsgedankens behandelt, und daß alle andern, namentlich gewerblichen Erwägungen ausgeschieden wären; so fände das Zeitungs w e s e n als solches darin keine Berücksichtigung. Auch würde die für Zeitungsverleger wichtigste Frage nicht gestreift: ob nämlich die Abonnentenversicherung aus moralischen, Politischen oder gewerblichen Gründen zu verbieten sei. Die Art der Fragestellung verrät, daß die Mehrzahl der Zeitungen die Versicherung als unerwünschtes Mittel einer lästi gen Konkurrenz der Minderheit betrachtet. Der Buchhandel als solcher kann die weitere Entwicklung mit mehr Gelassenheit ver folgen, bezüglich der Zeitschriften besteht hier kein easu» belli mehr*). L. vx., L. Das billige Buch. Ein Ratgeber für Bücher käufer von Kurt Loele. 52 S. 8°. Leipzig 1912, Verlag von Hermann Zieger. Brosch. 30 Pf. ord. Wir haben die kurze Besprechung dieser gut ausgestatteten Bro schüre, die als erweiterter Sonderabdruck der Artikelreihe »Das billige Buch« in 1812, Nr. 1S4—ISS dieses Blattes erschienen ist, absichtlich bis jetzt zuriickgestellt, weil wir glaubten, das Augenmerk des Buch- *) Wir können den Standpunkt des Verfassers nicht teilen. Denn ivcnn es auch richtig ist, das; z. Zt. der reguläre Buchhandel von der Abonnentenversichcrung wenig berührt wird, so ist doch zu befürchten,das; die wohlwollende Stellungnahme der Regierung gegenüber den Berfiche- rungsblättern, wie sie in dieser Denkschrift zum Ausdruck kommt, noch weitere Zeitschriftenverleger veranlassen wird, sich dieses Reklamemittels zu bediene». Daran kan» aber der Buchhandel umsoweniger Interesse haben, als besonders siir den Sortimenter diese Einrichtung eine Menge Scherereien und ein nicht unbedeutendes Risiko als »Versicherungs beamter« im Gefolge hat, die in umgekehrtem Verhältnis zu dem Ver dienst an diesen Blättern stehen. Ein weiteres und für die ablehnende Haltung des Buchhandels gegenüber der Abonnentenversicherung aus schlaggebendes Moment ist die Tatsache, bah der literarische Wert der Mehrzahl der hier in Frage kommenden Zeitschriften mit Versicherung ein so bescheidener ist, daß es nicht unwichtig gewesen wäre, wenn die Denkschrift der Regierung auch dieser vom kulturellen Standpunkt ge wiß nicht bedeutungslosen Erscheinung ihre Aufmerksamkeit zugewandt hätte. Für eine Institution, die den Schwerpunkt mehr aus das Ber- sicherungsgcschäft als aus die Literatur legt, hat aber der Buchhandel umsoweniger Veranlassung einzutreten, als dadurch seine eigentliche Auf gabe zurückgedrängt und das Publikum der Literatur weit eher ent fremdet, als gewonnen wird. Red. (Fortsetzung aus Seite 11LS).
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