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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.09.1925
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1925-09-12
- Erscheinungsdatum
- 12.09.1925
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1925
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v. Deckers Äerlag ' Schenck, Berlin SÄö 19 Gegründet 171Z Jortsehung: (Siehe nebenstehende Seite» Vorsubskription Deutsches Arzneibuch 6. Neuausgabe Berichtigung zum Artikel in Nr. 8 des „Gildeblattes" Seite 440. 1. Es ist unwahr, daß unser Verlag gegen den Handelsbrauch verstoßen hat. Was .buchhändlerischer Handelsbrauch* — hier im besonderen bei SubskriptlonSangeboten — ist, das zeigt einwandfrei allein die buchhändlerlsche Verkehrs-Ordnung, ebenso die buch händlerische Verkaufs-Ordnung und die Satzungen de« Börsenvereins, welche den Biederschlag der wichtigsten Handelsbräuche im Buchhandel bilden. Die Maßnahmen des Verlages stützen stch, wie bereits oben bemerkt, pflichtmähig aus diese buchhäudlerischen Verkehrsbedingungen. Das .Gildebla««' kann eben hier einen „Ausnqhniesall" im Sinne der Satzungen § z Absatz 3 von einem „Bormalsall" im Buchhandel, wie er sonst häustg gegeben ist, nicht unterscheiden, deshalb kommt daS .Gildeblatt' zu ganz abwegigen Schlußfolgerungen bezüglich des Handelsbrauches bei Subskrlptlonsangeboten. Das .Gildeblatt' arbeitet aber auch mit solchen Auf fassungen direkt den Interessen de« Sortimentsbuchhandels entgegen. ES ha« stch die sachlichen Konsequenzen seiner Ausführungen gar nicht vor Augen gehalten! 2. Würden solche Unmöglichkeiten im Handelsbrauch, wie sie das .Gildeblatt' hervorheb«, mangels einer Organisation im Buchhandel zur Möglichkeit werden können, dann würde stch der Verlagsbuchhandel hüten, derartige Subskriptionen durch Vermittlung de» Sortimentsbuchhandels vom Stapel zu lassen, er würde dann im Sinne der setzigen Satzungen deS BörsenvercinS h 3 Ziffer 3 und im Sinne der Verkehrs-Ordnung h 11 Ziffer 1 eine Supskrlption unter Mitwirkung der Behörden, der Apotheker- und Dro» gisten-Verelne etc. unter Ausschaltung de« Sortimantsbuchhsndel« direkt vornehmen, um dann auch noch in den Genuß der Vorteile zu treten, die seht dem Sortimentsbuchhandel zukommen. 3. Unzutreffend sind die Ausführungen de« .GildeblatteS' bezüglich der „Aullagebestimmung". Wie in der Börsenblatt- Anzeige gesagt, soll da« Ergebnis aus der Subskription einen Anhalt bieten für die.Auflagenbestimmung'. Deshalb ist der »Ausnahmefall" besonder« notwendig, denn, würden wie bei einem Bormalfall .VorzugSangebol an da« Srtiment' Lagereindeckungen staltstnden können, dann würde da« Ergebnis der Subsiription kelnessoll» für «in« auch nur annähernd richtig« Auslagenhestlmmung brauchbar sein, denn e« komm« dem Verlage darauf an, die Johl d«r Verbrauch»« de« .Arzneibuches' teilweise zu eruieren. Bel der Lagerelndeckung durch da« Sortiment käme er zu einem falschen und sehr irreführenden Ergebnis. 4. Das .Gildeblatt' präg« da« neue schöne Wort! „Spekulations-Subskripttonen d«< Sortiments". Hier übersieh« da« »Gildeblatt' die schlimme fachliche Konsequenz die stch au« der „Preisberechnung' ergeben würde. Bach der Auffassung de« .Gilde blatte«' könnte fcder Sortimenter Lagereindeckung nach Wunsch vornehmen, also evtl, auch für 1—2 Jahre. Wenn ein Sortimenter einige hundert Exemplare für stch bestellt, bezieh« er dieselben zum SubskripiionSpreiS von M. I.— pro Exemplar nett». Anzunehmcn ist, daß der Ladenpreis lm Januar n. I. auf ca. M. W.— zu stehen komm«. Der Sortimenter könnte also demnach 13.— M. pro Exemplar ohne Ausschlag ln seine Tasche stecken! DaS «st „Preiswucher schlimmster Art", da feine Kollegen lm Sortiment, die fair und korrekt nach den buchhändlerischen OrganIsatlonSbestimmungen handeln, nur s.— M. an dem Exemplar verdienen! Aber selbst wenn man einmal Unterstetten würde, daß eine buchhändlerlsche Organisation hie« nicht bestände, auch bann würden die Ausführungen de« .Gildeblatte«' ganz falsche und unzutreffende, dem Buchhandel schädlich« sein, s. Die Gültigkeit des SubskrlptionsPretse« war ln unserer Anzeige deutlich und klar von der Bestellung de» Verbraucher» an den Sortimenter mit sofortiger Zahlung deS Betrage» abhängig gemacht. Bach dem BAG find Verträge nach Treu und Glauben und der Verkehrssttte auszulegen. Wer also gegen die Bezugsbedingungen de« Verlages Handel«, der verstößt nicht nur gegen Treu und Glauben, sondern setzl stch auch ln Konstik« mit den Bestimmungen de« § 263 StGB und mit den Bestimmungen über den Preiswucher. Die „Spekulations-Subskriptionen" de« .GildeblatteS' sind — aus unseren Aast angewandt — weiter nicht« al« organi- salionS» und gesetzwidrige Hanblungen (die paffende Wortbezelchnung wollen wir hier nicht anwenden), die von jedem ehrbaren Handelsgewerbe auf da« schärfste bekämpft werden. Solche Handlungen benachteiligen den stch fair und korrekt verhaltenden Kollegen lm Sortiment und schädigen den Verlag durch Vorspiegelung falscher Tatsachen > 6. Inbetreff des Schlußsätze« de« Artikels ln Br. 8 des .Gildeblalte«' Seite 116 heben wir hervor, daß wir bei dem Vorstand de« Börsenvereins in Leipzig vorstellig geworden sind. Wir haben Bessere« für Buchhandel und Wissenschaft zu tun, als un« welterhln mit dem Artlkelschreiber deS .GildeblatteS' ln eine unerquickliche und uferlose Pressefehde einzulassen. Wlr werden eS nach der obigen Klarlegung unsere« Standpunkte« deshalb für dle Folge unterlassen, auf die Angriffe d-S .GildeblatteS' zu antworten, um so mehr, als wlr die Überzeugung gewonnen haben, daß stch der Artlkelschreiber de« .GildeblatteS' offenbar eine besondere Freud- daraus macht, alte seriöse Verlagsanstalten, wie letzthin auch daS «Bibliographische Institut ln Leipzig' ohne Sachkenntnis durch gehässige Angriffe zu schikanieren. Jux gefl. Bott,! Die Subskription auf die 6. Beuaufgabe de« .Deutschen Arzneibuches' ist bereii« lm April b. I. geschloffen! Dle vorbe stellten Exemplare werden zum Subskriptionspreise an erster Stelle sofort nach Erscheinen de« Werke« (voraussichtlich Januar 1926) zur Auslieferung gelangen. Vorbestellungen auf die 6. BeuauSgabe werden erst nach Festsetzung v-s endgültig«» Ladenpreise« nach späterer Bekanntgabe im Börsenblatt (Dezember d. I.) entgegengenommen. Berlin SÄ) 19, im September 1S28. v. Decker s Derlag, G. Schenck
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