Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.02.1913
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- 1913-02-24
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- 24.02.1913
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Redaklionellcr Teil. 44, 24. Februar 1913. Die deutschen Apotheker werde» ihre Hauptversammlung vom LS. dis 28. August in Kiel abhalten. Die Tagung verspricht siir die Ent wicklung des Apothekerberufes sehr bedeutungsvoll zu werden. Eine Apothekenreform hält man für dringend notwendig, und da diese vom Reiche nicht kommt, erwartet man sie von Preußen. Gegen die Ver staatlichung und Kommunalisierung des Apothckenwesens wollen die Apotheker mit aller Energie Front machen. Sie weisen, wie auch Ab geordneter Frank im Abgeordnetenhaus« dies bereits getan hat, daraus hin, daß beamtete Apotheker wohl das nicht leisten diirsten wie die sehtgen Der diesjährige Deutsche Richtertag. — Aus einer Tagung des Deutschen Richterbundes in Jena, aus der sämtliche Landesvcreine aus allen Teilen Deutschlands vertrete» waren, wurde beschlossen, den Deutschen Rtchtertag in Berlin abzuhalten, und zwar zu Ende der diesjährigen Gertchtsserien. Aus ihm sollen vor allem die Fragen be handelt werden: 1. Wie ist den Hauptklagen über den Ztvilprozeß ab- zuhelfcn? und 2. Der Richter und die Verbrecherbekämpfung im neuen Strafrecht. -LzM Winke für Gläubiger bei Konkursen in Charkow (Rußland). Das Kaiserliche Konsulat in Charkow berichtet: Jede Konkurseröffnung wird vom zuständigen Bezirksgericht außer in russischen Zeitungen in deut scher Sprache in der »St. Petersburger Zeitung« bekanntgemacht. Die Anmeldung der Forderung hat binnen einer vom Tage der Bekannt machung an laufenden sechswöchigen Frist bei dem Bezirksgericht zu erfolgen, das die Bekanntmachung erlassen hat. Eine besondere Form ist für die Anmeldung, die bis auf die Unter schrift in russischer Sprache abzufassen ist, nicht vorgeschrieben; der Anmeldung sind die im Besitze des deutschen Gläubigers befindlichen Belege für die Forderung beizufügen. Soweit die Belege in deutscher Sprache abgefaßt sind, müssen sie von einer von der zuständigen russi schen Vertretung (Gesandtschaft oder Konsulat) beglaubigten ruffischen Übersetzung begleitet sein. Präventivkonkordate und Liquidationen find außergerichtliche Ver träge, die im Gesetze nicht geregelt sind und deren Inhalt vom Willen der Parteien abhängt. sli. »Selbstkostenpreis -i- 10°/, — eine unlautere Reklame. — Das Perkaufsprinzip »Selbstkostenpreis -l- 10°/«, Reklame« wird einmütig von allen Kreisen des Handels bekämpft, aus denen mehr und mehr Stimmen sich erheben, die das neue Prinzip als die Gepflogenheit des reellen Handels verletzend verurteilen, und in der Verkaufsankündigung »Selbstkostenpreis -l- 10°/,« eine unlautere Reklame erblicken. In einer besonderen Schrift faßt der wissenschaftliche Hilfsarbeiter bei der Han delskammer zu Berlin, Gerichtsaffeffor H. Willemsen, noch einmal alle Gründe zusammen, die diese Auffassung stützen, und schließt: Verstößt aber die Reklame »Selbstkosten -s- 10°/,« gegen das Gesetz zur Be kämpfung des unlauteren Wettbewerbs, so ist der von der Handels kammer zu Berlin und vielen anderen Handelskammern ausgesprochene Wunsch gerechtfertigt, daß sie aus dem Geschäftsleben verschwinden möge. Das sogen. Verkaufsprinzip »Selbstkosten -i- 10°/,« wird mit der Reklame verschwinden; denn seine Aufstellung, die von beteiligter Seite als eine geniale Idee, als eine volkswirtschaftliche Großtat hinge stellt wird, verfolgt nichts weiter als Reklamezwecke. Vom kauf männischen Standpunkt aus ist dieses Prinzip unhaltbar. Eine ge naue Schätzung der Unkosten eines Jahres im voraus ist unmöglich. Das zeigen am besten die Mitteilungen einer nach dem Prinzip ver fahrenden Firma, nach denen in einem Jahre die Unkosten ca. 30 000 ./l zu gering, in einem anderen 15 000 zu hoch veranschlagt waren. Ganz undurchführbar ist aber eine einwandfreie Verteilung der General- nnkosten auf die einzelnen Waren, selbst dann, wenn ein Geschäft nnr einen Artikel führt, z. B. Wein. Auch hier bestehen große Unterschiede hinsichtlich der verschiedenen Sorten. Daß ein Rheinwein, der erst nach mehrjährigem Faß- und Flaschenlagern vertriebsfähig ist, einen grö ßeren Anteil an den Geschäftsunkosten hat, als ein 1011er Moselwein, der im Jahre 1012 bereits zum Verkauf kommt, leuchtet ohne besondere Branchenkenntnisse ein. Bei dem Verkanfsprinzip »Selbstkosten -l- 10°/,« trägt aber, um bei dem Beispiel zu bleiben, dieser Moselwein die durch das Lagern und die Behandlung eines erst nach Jahren zum Verkauf gelangenden Rheinweins entstehenden Unkosten mit, während der Rheinwein, wenn er zum Verkauf gelangt, nur an den Unkosten seines Verkaufsjahres teilnimmt. Daß eine solche ungerechte Ver teilung der Unkosten vom kaufmännischen Standpunkte als durchaus verfehlt, und vom Standpunkte des kaufenden Publikums wenig zu be grüßen ist, liegt auf der Hand. Deshalb hat nicht nur der Handel, sondern auch das Publikum ein Interesse daran, daß wie jede unlautere Reklame auch die Verkaufsaukiindigung »Selbstkostenpreis -l- 10°/,« aus dem Geschäftsleben verschwindet. Reue Bücher, Kataloge etc. Mittelalter. 6e8ctüetite und Kultur. - ^ntiqu.-Kataloß As. 228 von K e r cl. liaabe' 8 Kaedk. Ku^en Ueinriek ü» Ko ni x 8 d e r x i. ? r. 8°. 67 8. 1819 dlrn. "^8etivtt6N8a886 Ko^ 8°". ^ 268 8.* 5631 Krn. I^o. 250: Xutoxrapüen. 8*. 36 8. 913 Krn. 1169^rn^"^'^' klvuvLraMeu. >lo. 252: Iüterari8etie Zeltendeiten. 8°. 32 8. 704 Krn. per'8). 8°. 52 8. 1484 Krn. Persmuilnachrichttn. Gestorben: am 21. Februar an den Folgen einer Darmoperation im 56. Lebensjahre Herr Heinrich Gerhard Wallmann in Leipzig. Inhaber der Kommisfionsbuchhanblung unter der Firma seines Namens und der Firmen: Biologischer Verlag Heinrich Wallmann und Sächsischer Volks-Schriften-Verlag, sämtlich in Leipzig. Wir kommen auf die Tätigkeit des Verstorbenen, der sowohl dem Vorstande des Vereins Leipziger Kommissionäre als auch verschiedenen Ausschüssen des Börsenvercins angehörte, in einer späteren Nummer noch eingehend zurück. Sprechfaul. «Ohne Verantwortung der Redaktion: jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) Verlegerschleuderei. Im Börsenblatt vom 18. Februar ist das Telephon-Adreßbuch für das Deutsche Reich als soeben erschienen mit einem Ladenpreis von ^25.—, 17.— bar angezeigt: in Kommission oder mit Nemts- sionsrecht wird nicht geliefert. Bei meiner Anwesenheit in Berlin war ich gerade Zeuge der Ab lieferung eines Exemplares dieses Adreßbuches durch die Post an mein Hotel. Der Nachnahmebetrag belief sich auf 17.25 einschließlich Porto, wozu noch 15 ^ Bestellgeld kamen. Bestellschein und Quittung über die Zahlung habe ich der Redaktion des Börsenblattes vorgelegt.*) Was sagt das Sortiment dazu, daß dieses Buch, das am 18. Fe bruar als »soeben erschienen« mit weißem Zettel zu einem Ladenpreis von 25. — im Börsenblatt angezeigt ist, bereits am 7. Februar dem Berliner Hotel unter Nachnahme zum Barpreis von 17.— geliefert wird? Der Konsument erhält also nicht bloß das Buch zeitiger, als das Erscheinen des Buches dem Buchhandel im allgemeinen bekannt gegeben wird, er erhält es auch zum Buchhändler-Barpreis. Es scheint also die Anzeige des Buches eigentlich nur pro korma gegeben zu werden, oder glaubt der Verleger wirklich, daß das Sortiment sich unter diesen Umstän den für das Buch verwenden kann? Ich bemerke, daß die Firma »Ver lag des Telephon-Adreßbuches« selbst nicht im Buchhändler-Adreßbuch steht, daß aber in demselben Hause eine Firma Moritz Warschauer wohnt, die allerdings nicht Börsenvereinsmitglied ist, aber früher das Telephon-Adreßbuch unter ihrem Namen als Verleger herausgab, und daß die Quittung neben dem Stempel »Verlag des Telephon-Adreß buches« auch diesen Namen im Stempeldruck trägt. — Wenn Herr Moritz Warschauer mehrere solcher Verlagsartikel hat, so wird er sich wohl nicht wundern, wenn das Sortiment sich nicht für ihn verwendet. Oder braucht er es nicht? Leipzig, 22. Februar 1913. Walter Bielefeld i. Fa.: Otto Wigand. *) Wird bestätigt. Eine kleine Korrektur erfährt das Eingesandt in sofern, als die Zahlung von 17.^ für »einmalige Aufnahme in das Namen- und Branchenverzeichnis je 1—2zeilig einschl. Gratis-Liefe- rungdesTelephon-Adreßbuchexkl. Porto« erfolgte. Auf den Preis von .// 25. — nach Erscheinen des Buchs ist in einer seitlich stehenden Randnotiz des Bestellscheins hingewiesen. An der Tatsache selbst, daß das Buch zum Preise von ^ 17. — an den Abnehmer geliefert wurde, wird dadurch selbstverständlich nichts geändert, wenn man nicht etwa in der Aufnahme der Firma des Bestellers in das Namen- und Branchenverzeichnis noch eine weitere Bevorzugung erblicken will. Red. Verontwortlichcr Redakteur E m 1 l D h » m a st. - Verlag Der B d r s e n v e r e i n der Deutschen Buchhändler zu Letpzia. Deutsches Buchhändlerhaus, Hosvitalstrake Dru.1: Ramm » Seemann. Sämtlich in Leipzig. -Adresse der Redaktion: Leipzig-R, Gerichtsweg II'.
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