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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.03.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-03-03
- Erscheinungsdatum
- 03.03.1913
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. /tz 50, 3. März 1913. Selbst auf den Gebieten des Bank-, des Versicherungs- und des Bahnwesens, für welche grundlegende Prinzipien seit langer Zeit bekannt sind und geübt werden, kommt ein Reichtum von neuem Material zum Vorschein, augenscheinlich unter dem Einflüsse des sich allerwärts kundtuendeu Bestrebens, den Betrieb der Fabrik und des Bureaus modernen Verhältnissen anzupassen. Noch vor nicht langer Zeit würde ein Geschäftsmann oder Fabrikant jemand nur wenig Gehör geschenkt haben, der ihm versicherte, das; sein geschäftlicher Nutzen sich wesentlich erhöhen ließe durch besseres Studium der Evolution des menschlichen Geistes. Heute ist es eine Sache von hoher Wichtigkeit, den Inhalt der Zeitungsanzeigen, der Zirkulare und selbst der Geschäftsbriefe »ach gewissen Prinzipien wirksamen Appells einzurichten. Und diese Tendenz, mehr und mehr auf die Lösung kommerzieller und industrieller Probleme Psychologie anzuwenden, unter gleichzeitiger Betätigung geschäftlicher Erfahrung und ruhiger Überlegung verleiht dem modernen Verkaufssystem eine neue Würde. Doch die Vervielfältigung des gedruckten Wortes betreffend Verkaufs- und Fabrikationsprobleme, sowie das profitable Verlagsgeschäft mit Werken dieser Art weist auf die Ausbreitung des kommerziellen Geistes im Lande hin, auf die fortschreitende Einrichtung von Handels-Schulen und -Universitäten, sowie darauf, daß das Geschäft um erfolgreich zu sein, jeden Zweig der Wissenschaft neuerdings heranzieht und sich dienstbar zu machen sucht.« Uber eine Änderung der Strafvorschriften gegen Verletzungen des literarischen Urheberrechts schreibt die »Köln. Volkszeitung«: In neuerer Zeit sind in steigender Zahl Strafanzeigen bei der Staats anwaltschaft wegen Verletzung des Gesetzes betr. das Urheberrecht an Werken der Literatur vom 19. Juni 1901 erstattet, bei denen es augen scheinlich lediglich darauf ankam, Honorare, die auf dem Wege der Zivilklage nicht zu erlangen waren, als Buße in einem Strafverfahren zu erhalteu. Ein solcher Mißbrauch mit den Organen der Strafrechts pflege ist auch von den maßgebenden Stellen bereits vor Jahren als unzulässig anerkannt. Es war daher in der dem Reichstage im No vember 1909 vorgelegten neuen Strafprozeßordnung vorgesehen, daß alle Verletzungen des literarischen Urheberrechts auf den Weg der Privatklage verwiesen werden sollten, sofern nicht ein öffentliches In teresse vvrliegt. Nur in diesem letzteren Falle sollte öffentliche Klage erho ben werden. Die Erfahrung hat auch bewiesen, daß es den Verletzten meist gar nicht sowohl um eine Bestrafung des Schuldigen zu tun war, als vielmehr darum, auf Kosten der Staatskasse den Sachverhalt feststellen zu lassen, um entweder Unterlagen für eine Zivilklage zu gewinnen oder vom Schuldigen eine Abfindung zu erhalten. Die Strafprozeh reform ist bekanntlich nicht zustande gekommen. In den beteiligten Kreisen sind nun Vorarbeiten eingeleitet, um diesen Teil der Straf prozeßordnung baldmöglichst durch eine besondere Novelle zu verab schieden. Eine Gelegenheit hierzu dürfte sich bald bieten, da bekanntlich ein anderer Teil der Strafprozeßreform, nämlich die Gewährung von Tagegeldern an Schöffen und Geschworene, durch ein Sondergesetz er ledigt werden soll. Eine Vereinigung beider Fragen zu einer gemein samen Novelle wäre mithin wohl möglich. Absatzgelegenheit für Lehrmittel in Ecuador. — In dem vom letzten Kongreß verabschiedeten Staatshaushaltsgesetz ist bestimmt worden, daß die Verwaltungsorgane der Universitäten und Lehranstalten und die Schulräte bei Aufstellung ihrer Etats mindestens 15 der ihnen zugewiesenen Renten für jene Ausgaben bestimmen sollen, welche für Verbesserung des öffentlichen Unterrichts, wie die Ausbildung der Kabinette (physikalische, chemische, bakteriologische), Anschaffung von Mobiliar und Lehrmitteln, Instandhaltung der Lokale, Bau solcher für den Elementarunterricht usw., erforderlich sind. Durch ein Spezial gesetz ist nun eine Dienststelle errichtet worden, von der aus die Ver teilung der Lehrmittel erfolgen soll. Es werden alljährlich Anschaf fungen im Werte von etwa 200 000 8uei68 — 400 000 in Frage kommen, und zwar außer Büchern und gewöhnlichen Schulutensilien auch Möbel und physikalische und chemische Gerätschaften. (Nach einem Berichte des Kaiser!. Konsulats in Quito.) Die Stellen, an die Kataloge (möglichst in spanischer Sprache) ein- znsenden sein würden, und sonstige wichtige Angaben können inländischen Interessenten auf Antrag vom Bureau der »Nachrichten für Handel, Industrie und Landwirtschaft«, Berlin ^V. 8, Wilhelmstraße 74 III, mitgeteilt werden. Die Anträge sind unter Beifügung eines mit Auf schrift und Freimarke versehenen Briefumschlags an das genannte Bureau zu richten. Der erste deutsche Kongreß für alkoholfreie Jugenderziehung findet in der Zeit vom 26. bis 28. März im Preußischen Abgeordnetenhanse in Berlin statt. Der neue Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Kolo- nialgerichtshofes ist, wie offiziös gemeldet wird, dem Bundesrate zn- gegangen. Neue Bücher, Kataloge etc. Orderw- und Ii1o8i6rZ686llietil6. — ^nti^n.-Katalog No. 607 von .1o86pk 6aer Lr 6 o. in 6 r a n k k u rt a. Nl., 6oe1i8tr. 6. 8". 115 8. 1733 Nim. XVIII. dalirtnuiderk. Or.-8°. 140 8. mit Lalilroielion ^bbil- clunAon und ^ae8imil68 im lext. 624 Nrn. — Vo^ieiAorun^: Mttvvoeti, cion 2., und Donnerstag, den 3. ^pril 1913 von 6. 0. Doernerin 6 eipLiA. ?rei8 2 ./i. annee. No. 2. 15 kevrier 1913. 6ex.-8°. Da^es 17 ü^28. ^nordnunZ. VII. 6snd, 1. duli 1910 di8 31. Derember 1912. ä 1 60 ord. ^l8atiea. 6oZen IX- XII: Drösawle — Tvdllinß und NaelltraZ. ^ntiqu.-XstaloA No. 40 von 6 indner'8 6ueli1landlun§ i. 6I8L88, 61suvvoIIc6N§a886 27. 8". 8. 129—192. No. 3381—5048. PerssMluachnchten. Zum Tode Adolph Benies. — Im Anschluß an die bereits in Rr. 4L gebrachte Notiz über das Ableben des Musikalieuverlegcrs Adolph Bente ist noch zu berichten, daß der Verstorbene sich um die musika lische Leitung von Henry Lttolff's Verlag sehr verdient gemacht hat. Die Einsiihrung von Phrasierungsausgaben erkannte er schon friih als eine Notwendigkeit und zog deshalb bedeutende Musiker zur Unterstützung seines Bestrebens heran, die Kompositionen durch genaue Bezeichnung von Phrasierung, Dynamik und Agogik zu einem klar übersichtlichen Bilde zu gestalten. Aus die Aussiihrung der Ornamentik legte er viel Wert und entwickelte hierin manche neue Idee. Doch nicht allein durch derartig bezeichnete Ausgaben, die die Spielbarkeit und den Unterricht erleichtern, förderte der Verstorbene die Pädagogik, sondern auch durch die Herausgabe von vorzüglichen Klavier- und Geigen schulen: das unter seiner Anleitung zusammengestelltc »Buch der Lieder« ist weit und breit cingcsührt als ein unerschöpflicher Schatz für sangcs- frohe Menschen. Auch ans die Gesetzgebung gewann A. Bente Einfluß. Als es sich vor einigen Jahren um die Festsetzung der Schutzfrist für geistiges Eigentum handelte und auch die Firma Litolff um ein Gutachten von der Reichsregierung aufgefordert wurde, stellte er in der schwierigen Frage umsangreiches, vorzüglich begründetes Material zur Ver fügung und hatte die große Freude, daß seine Vorschläge, trotz viel facher Bekämpfung, im Reichstage Gesetzeskraft erlangten. Sein Hin scheiden war ein neuer Schlag für die Firma Litolff, die erst im März vergangenen Jahres ihren Scniorches Kommerzienrat Theodor Litolff verloren hatte. Seit den sechziger Jahren des vorigen Jahr hunderts, wo jener seinen Schwager Bente an feine Seite rief, haben beide unermüdlich und nicht vergebens dahin gewirkt, Henry Litolff's Verlag aus seine heutige Höhe zu bringen. Die jetzigen Leiter der Firma sind der Sohn des Kommerzienrats Litolff, Herr Richard Litolff, und Herr Clemens Schulze-Biesany, der lange Zeit mit Adolph Bente zusammengcarbeitet und jetzt dessen Arbeiten übernommen hat. Verantwortlicher Redakteur: EmtlThomas. — Verlag: Der Bürsenvereinder Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhäudlerhaus, Hospitalslrabe. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich iu Leipzig.- Adresse der Redaktion: Leipzig-R., Gerichtsweg ! > I.
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