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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.02.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1913-02-25
- Erscheinungsdatum
- 25.02.1913
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- Deutsch
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2082 Börsenblatt f. d, Dtlchn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. ^ 45, 25. Februar 1913. bedarf immer der Deckung oder Genehmigung seitens eines an deren (des Verlegers oder des Herausgebers), um seinen Wün schen Geltung zu verschaffen. So abgegrenzt sehen wir klar, was der »Verlagsredakteur« — wenigstens nach meiner Ansicht — ist. Daß es Spielarten, Grenzsälle, Übergänge und Ausnahmen gibt, ändert natürlich an der Grundiatsache nichts. Der Verlagsredakteur gehört also Wohl zu der großen Gruppe der »technischen« Angestellten (K 133 a der Gew.-O.). Darüber werden wir weiter unten noch reden müssen, wie denn be greiflicherweise mein Aufsatz im wesentlichen aus Rechtsfragen wird hinauslaufen müssen. Über die Zahl dieser »technischen« Angestellten und ihre wirtschaftliche Lage wird zurzeit kaum Näheres mitgeteilt werden können. Denn dazu wäre eine Untersuchung durch Umfrage not wendig. Soviel wird man aber jetzt schon sagen dürfen, daß viele größere Verlagshandlungen einen oder mehrere solcher Ver lagsredakteure beschäftigen (in oder außer dem Hause — darüber Näheres später) und daß die Stellung eine in akademischen Krei sen ganz beliebte ist. Bei der Überfüllung der akademischen Be rufe rechnen viele mit solchen privaten, halb wissenschaftlichen oder künstlerischen, halb geschäftlichen Posten, bei denen junge Leute oft schneller zu standesgemäßem Einkommen gelangen, als im Staats- und Gemetndedienste oder gar in der Hochschul karriere. Die Honorierung dürfte — je nach Alter, Leistungsfähigkeit, Dauer des Dienstes, Tragsähigkeit des Unternehmens — bis zu 8000—10 000 Mark gehen. Dabei macht es natür lich einen Unterschied, ob die Arbeitskraft des Verlagsredakteurs ganztägig oder in der Art einer Nebenbeschäftigung gebraucht wird. Beides kommt vor. Die im Hause des Verlags arbeitenden, dort ein Bureau habenden Verlagsredakteure werden meist ganz tägig beschäftigte Angestellte sein, die im Dienstvertrag stehen. In der Redaktionsführung außerhalb des Kontors liegt dagegen schon, daß der Angestellte über seine Zeit freier verfügen kann, nur ein bestimmtes Maß von Arbeiten zu erledigen braucht, sein Arbeitsvertrag sich also mehr als Werkvertrag darstellt. (Auf die Art der Verträge und die urheberrechtlichen Fragen kommen wir noch zurück.) Ist die Stellung gemäß dem Unternehmen, an dem sie hängt, von Dauer — also wenn es sich um ein periodisches Unter nehmen handelt —, so erscheint dies von vornherein als ein Beruf, während sie, für ein einzelnes, in bestimmter Zeit ab zuschließendes Unternehmen geleistet, nur ats B e s ch ästi gung (mit oder ohne Aussicht auf etwa sich anschließende Anwart schaften auf ähnliche Beschäftigungen) anzusehe» ist. Große Ver lagshandlungen werden jedoch oft in der Lage sein, den Ver lagsredakteur mit der Aussicht aus dauernde Beschäftigung zu en gagieren, selbst wenn er nicht an einem periodischen Unternehmen tätig ist. Denn vorausgesetzt, daß der Verlagsredakteur sich auch für mehr verlagstechnische Arbeiten, Entwerfen von Prospekten, Propaganda, Herstellung usw. eignet und Lust dazu hat, wird der Verlag immer für ihn Beschäftigung haben, wenn es sich beispiels weise um die Ausfüllung der Zeit zwischen zwei Auflagen des Werkes, für das er engagiert ist, handelt. Der Verlagsredakteur kann also, wenn er will und das Verhältnis zum Verlage ein gutes ist, ein gewisser Ventil für Zeiten der Arbeilshäufung oder des Pcrsonalwechsels sein und insofern, da es sich um einen gebildeten Mann handelt, eine schätzenswerte Kraft für mancherlei Arbeiten des Verlages sein. Das trifft natürlich nur für den im Berlagskontor tätigen, ganztägig beschäftigten Angestellten zu. Neben seiner redaktionellen Tätigkeit wird dem Verlags- redakteur fast immer die Prüfung der in sein Fach gehörenden Manuskripte obliegen, die dem Verlag angeboten werden. Der außerhalb, in »Nebenbeschäftigung« arbeitende Verlags redakteur hingegen wird selbständiger in seiner Betätigung sein, d. h. er kann mehr über sich selbst und seine Arbeits kraft verfügen, aber er wird auch, wenn die Campagne, für die er gedungen war, vorüber ist, um so leichter vis-ä-vis cke risn stehen und keine Anwartschaft aus Weiterbefchästigung haben. Hat er nicht beizeiten vorgesorgt und zwei Eisen im Feuer gehabt, so vermehrt er nunmehr das akademische Proletariat; denn so reich gesät sind die Verlagsredakteurstellen noch nicht, daß sie zu sammen einen Stand ausmachen, bei dem Angebot und Nach frage dauernde wirtschaftliche Größen sind. Hierbei sprechen wir immer von Leuten, die auf eigne Faust sich dieser Aufgabe zuwandten und es unmittelbar mit einem Verlage zu tun haben. Anders ist es, wenn sie als Redaktions sekretäre von dauernden Redakteuren und Herausgebern angestelli oder dem Verlage angeboten wurden, etwa Assistenten von Pro fessoren sind, die dann später für ihr Fortkommen sorgen, oder wenn sie die ganze Betätigung im Verlage von vornherein als eine Durchgangssiation ansehen. Die Frage, ob der Verlagsredakteur eine Konkurrenz für den Buchhandlungsgehitfen, namentlich bei der Anwartschaft auf ge hobene Posten, ist, wird mit Ja und mit Nein zu beantworten fein, je nachdem. Es gibt Fälle, wo Verlagsredakteurc sich auch buchhändlcrisch als tüchtig erwiesen haben, so daß sie in Siel- lungen gerückt sind, die sonst mit einem besonders gut gebildeten Buchhandlungsgehilfen besetzt worden wären. Aber die Kon kurrenzfrage ist gewiß nicht so wichtig. Dem Verlagsredakteur fehlt ja nur die buchhänülerische Lehre und Ausbildung, dafür hat er aber eine — wohl noch längere — Studienzeit hinter sich, und wenn der Buchhandlungsgehilfe von dieser Seite wirklich eine Gefahr befürchtet, so kann er ihr dadurch begegnen, daß er sich seine Vor- und Fortbildung angelegen sein läßt. Dann wird er für geschäftliche Posten Wohl immer bevorzugt werden und den Verlagsredakteur auf diejenigen Stellen beschränken, die eine eingehendere Kenntnis aus einzelnen Gebieten des Schrifttums oder der Fachwissenschaft verlangen. (Ein II. u. III. Kapitel folgen.) Stuttgarter Briefe. ii. (I siehe Nr. 8.) An frischen Gräber». — Kunst und Altertümer. — Tierärztliche Hoch schule. — Ausstellungen. — Theater- »nd Literaturfragen. In voriger Woche führte mich mein Weg ans den Pragsried- hos. Nahe beim Haupteingang, nicht weit von den Grabstätten Eduard Mörikes, Hermann Schönlcins, Wilhelm EffenbergerS und der Familie Hallberger befindet sich das Grab Alfred von Kiderlcn-Wächters. Ich fand es noch unberührt, geschmückt mit den überreichen prächtigen Kranzspenden, die von nah und fern dem Andenken des wackeren Schwaben gewidmet worden waren, die Schleifen schon von der Witterung mitgenommen und ihres schimmernden Glanzes beraubt. Da war der Kranz des Kaisers mit Schleifen in der weißen Friedensfarbc, die das Monogramm der Majestäten tragen; Weiler Spenden von zahlreichen Fürstlich keiten und Behörden, von ausländischen Regierungen mit Schleifen in den Nationalfarben und fremdsprachigen Widmungen. Wieder, wie im Oktober vorigen Jahres, war unser Stuttgart in den ersten Tagen des neuen Jahres in den Mittelpunkt des Weltinteresses gerückt durch den unerwarteten Tod dieses Mannes, von dem man wußte, daß er mit zähem Schwabenstnne ein Freund und Wächter des Friedens gewesen war. Auch dieses Grab an dieser Stelle ist ein Denkmal des Zusammenschlusses aller deutschen Stämme zu einem großen Vaterland. In den Katalogen des Buchhandels ist der Name Kiderlen-Wächter, wenigstens bis jetzt, nicht ver zeichnet, dagegen darf in diesem Blatte wohl die Tatsache er wähnt werden, daß ein Vorfahre des Staatssekretärs mütter licherseits, Oskar v. Wächter, als erster deutscher Jurist schon in den Jahren 1857 und 1858 das Verlagsrecht mit Einschluß der Lehren von dem Verlagsvertrag und Nachdruck in einem zwei bändigen Werke behandelt hat, dessen zweiter Teil im Jahre 1875 von demselben Verfasser durch das »Autorrecht nach dem gemei nen deutschen Recht« ersetzt worden ist. — Die hinterlassene Bibliothek Kiderlen-Wächters ist vom Antiquariat Oskar Ger- schel G. m. b. H. in Stuttgart erworben worden. Nur wenige Tage nach der Beisetzung des StaatSsekrelärs wurden auf dem Pragfriedhof die sterblichen Überreste eines anderen wackeren Schwaben, des Orientalisten Geh. Rat Pro fessor vr. Julius Euting, etngeäschert, eines Sohnes unserer Stadt, der sich um sein deutsches Vaterland und seine engere IFortscsmnq ans E. 2148.)
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