Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.03.1913
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- 1913-03-12
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- 12.03.1913
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Redaktioneller Teil. ^ 58, 12. März 1913. Lustigen Witwe verfaßte Textbuch, wenn es auch dasselbe Sujet wie das französische Lustspiel behandle, der Ausfluß einer eigenen schöpfe rischen Leistung, also eine »eigentümliche Schöpfung« im Sinne von § 13 des literarischen ttrheberrechtsgesetzes, wonach die freie Be nutzung eines fremden Werkes zulässig sei. Sei dies aber der Fall, dann könne auch nicht davon die Rede sein, daß die Lustige Witwe »zum Teil« ein Plagiat des französischen Lustspiels und zum Teil eine Bearbeitung desselben sei. Deshalb seien alle Anträge des Klägers unbegründet. Die Revision des Klägers wies darauf hin, daß sich nach 8 12 des literarischen ttrheberrechtsgesetzes die aus schließlichen Befugnisse, die dem Urheber in Ansehung seines Werkes zuständen, auch auf die Bearbeitungen dieses Werkes erstreckten. Der Urheberrechtsschutz gegen Bearbeitungen sei nur dann zu ver sagen, wenn sich die Bearbeitung als etwas Neues barstelle. Das sei aber bei der bloßen Umarbeitung desselben Sujets im Kunstgenre der Operette nicht der Fall. Der beklagte Verlag machte demgegenüber geltend, die Grenze, jenseits deren eine Bearbeitung anfange, Plagiat zu werden, sei stets flüssig. Im vorliegenden Falle müsse man aber doch sagen, daß, wenn auch das Motiv der Lustigen Witwe im wesent lichen dem französischen Lustspiele entlehnt sei, das operettenhafte Beiwerk die Hauvtsache sei, nicht das Motiv; und wenn es den Li brettisten der Lustigen Witwe gelungen sei, das gleiche Motiv in so zugkräftiger Weise zu gestalten, so liege in der Tat etwas Neues vor, das das Urheberrecht nicht verletze. Das Reichsgericht trat dem Urteil der Vorinstanz bei und wies den Kläger gleichfalls ab. Die Lustige Witwe sei eine freie Benutzung desselben Motivs, bedeute aber eine eigentümliche Schöpfung im Sinne des § 13 des Gesetzes. (Akten zeichen: I. 161/12.) — Oanackja» National kxüiditio» loronto 1913. — Wie in den Vor jahren findet auch im Herbst d. I. in Toronto eine »Oaoadiao National Lxdidition« statt, deren Leiter, wie die »Ständige Ausstellungskom mission für die Deutsche Industrie« bekanntgibt, es besonders be grüßen würden, wenn die Veranstaltung aus Deutschland mit Artikeln »typisch deutschen Ursprunges«, insbesondere mit Kunstgegenständen, Gemälden usw. beschickt werden würde. Die Behörden haben sich bereit erklärt, Transport und Versicherung sowie insbesondere den Verkauf aller Kunstgegenstände zu den angesetzten Preisen zu übernehmen, und der Kaiserlich Deutsche Konsulatsverweser hat sich heimischen Aus-! stellern ausdrücklich in jedem Betracht zur Verfügung gestellt. Erwähnt sei, daß die vorjährige Ausstellung trotz der ungünstigen Witterung von rund 1 Million zahlender Besucher besichtigt wurde. Weitere Mit teilungen bleiben Vorbehalten. Der nächste Verbandstag der deutschen Gewerbe- und Kaufmanns gerichte soll nach einem Beschluß der Ausschußsitzung, die im Berliner Gewerbcgericht getagt hat, in Leipzig vom 18. bis 20. September abgehalten werden. Richter- und Anwaltstag. — Im Herbst wird in Berlin der 3. Deutsche Nichtertag stattfinden. Als Zeitpunkt ist das Ende der Ge richtsferien in Aussicht genommen. Auf die Tagesordnung setzte der Vorstand des Deutschen Nichterbundes zwei Fragen: »Wie ist den hauptsächlichsten Klagen des Volkes über den Zivilprozeß abzuhelfen?«, ferner »Der Richter und die Verbrecherbekämpsung im neuen Staate«. Neue Bücher, Kataloge etc. Tsklungs-kiste. O.-U. 1913 (VorleZer-k'irmtzn). 46,6x29,3 em. 14 8. keiprig 1913, Verlag von Oskar keiner. 75 dar. Katalog cier 8amm1unA ^u^ust Ztein-Vüsselckork: Oemälcke unck HanckLeieknunZen erster Geister unserer 2eit. 31,1x24,5 em. gartenstrasZe"4. Or. 8°. 46 8. 800 Nrn. Verbotene Druckschriften. — Die Druckschriften: »Lari-Fari« »Paprika«, »Aufschnitt«, »Confect«, »Dessert«, »Tutti-Frutti«, »Caviar«, »Ehrlich Haha 606«, »Salz und Pfeffer«, Druck der Buchdruckerei Franz Staudenraus in Würzburg, Verlag Edmund Birn in Nürnberg. Zurückweisung der Beschwerde des Druckers und Verlegers gegen die erfolgte Beschlagnahme. Landgericht Würzburg. v. 153/13. Persünalimchrichten. Ernennung. — Herr Verlagsbuchhändler Gustav Moritz in Halle (Saale) wurde vom Herzog von Sachsen-Meiningen zum Herzoglichen Hos-Verlagsbuchhändler ernannt. Sprechsaal. sLhne Verantwortung der Redaktion,- jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) Zur Rabattfrage. <Vgl. Nr. S5.s I. Ohne ans den wetteren Inhalt der Sprechsaalartikel der Herren Volkentng und Diesterweg weiter einzugehen, möchte ich nur sest- stellen, daß die meisten Bibelgesellschaften schon seit einiger Zeit ihre Bibeln mit 25 A Rabatt liefern bei postfreier Zusendung ssrither mit 28A). Die Barsortimenter allerdings geben in einzelnen Fälle» geringeren Rabatt, aber der Sortimenter wird von ihnen auch nur ausnahmsweise eine Bibel beziehen. Witten. Bernhard Koetzolb. II. In Nr. 55 des Börsenblattes wird der Firma Moritz Diester weg in Frankfurt der Vorwurf gemacht, dass sie die Ausgabe 6 von Schäfer, Biblisches Lesebuch nur mit 12 »/„ rabattiere. In der Erwiderung behauptet die Firma M. Diesterweg: »man wird dieselben Rabattierungen, wie ich sie bei dem Biblischen Lesebuche leider habe vornehmen müssen, bei der Cansteinschen Bibelanstalt usw. finden«. Diese Behauptung ist vollständig aus der Luft gegriffen, und ver wahren wir uns dagegen. Wie aus unserem Verzeichnis und Rundschreiben ersichtlich, die wir der Redaktion hiermit unterbreiten, werden unsere Bibelausgaben und Neuen Testamente mit 28"/. und 25°/. rabattiert. Außerdem liefern wir Bestellungen im Betrage von 28 ./k an innerhalb Deutsch land sracht- und spesenfrei. Halle». S. vonCansteinscheBibelanftalt C. Manz. Kino und Buchhandel. iVgl. Nr. 58.) Zu den Ausführungen des Herrn O. Paustian, in Fa. Paustian Gebrüder in Hamburg, kann ich Mitteilen, daß unsere Firma durch die Kino-Ausführungen von »1-ss Mstzrabloo« in Frankreich einen ganz bedeutenden, nach vielen Tausenden zählenden, durch den regulären Sortimentsbuchhandel erzielten Mehrabsatz unserer billigen viel bändigen Ausgabe von »I-ss dlisöiablss« sin französischer Sprache) gehabt und daß wir gleiche Erfahrungen mit unseren billigen englischen Ausgaben von Hugo, Dickens, Dumas, Scott usw. in England machten. Bis vor kurzem haben nur die Verleger von Schundliteratur wie Buffalo Blll, Nick Carter usw., resp. deren Verkaufsstellen aus dem Kino großen Nutzen gezogen, indem sie in oder neben dem Kino, wo der betreffende Roman im Film sgezeigt wurde, Verkaussstände einrichteten oder andere Reklame machten. Jetzt, wo die Film fabrikanten angesangen haben, auch die beste Literatur als Unterlage der Darstellungen zu benutzen, ist auch für den regulären Sortiments buchhandel die Zeit gekommen, sich dieser großartigen und für ihn ganz billigen Reklame z» bedienen. Durch Anzeigen aus der -Weiße» Wand-, durch Prospektverteilen oder gar durch den Verkauf der Bücher im Theater, welch letzteres ich allerdings im Interesse des Sortiments nicht empfehlen möchte, lassen sich sicherlich schöne Erfolge erzielen. Vielleicht ließe sich auch das Kino zweckmäßig in den Dienst des Kampfes gegen die Schundliteratur stellen, indem aus der »Weißen Wand» von den vereinigten Buchhändlern einer Stabt eine gemein- schastliche Reklame gemacht wirb. Leipzig, den 18. März 1818. L. Rincklakc, Geschäftsführer von Thomas Nelson L Sons. Hochzeitsalbum. Welche Erfahrungen haben die Herren Kollegen mit einem Hochzeitsalbum gemacht, dessen Kosten durch Inserate gedeckt werden sollen? 3. Verantwortlicher Redakteur: E m t l L h o m a 8. — Verlag: Der Bürsenverei n der Leuljchen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchiia.idlerhauo, Hospiialstrunr. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion: Lcivztg-R-, Gerichtsweg tl I.
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