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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.09.1925
- Strukturtyp
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- 1925-09-10
- Erscheinungsdatum
- 10.09.1925
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212, 10. September 1925. Redaktioneller Teil. vdrlcndlatt f. ». Ltsch». «uLdanütr. IZggZ Eine Porträtgalerie der byzantinischen Kaiser. — Unter dem Nachlaß des verstorbenen Athener Byzanttntsten Sptrtdion Lam - dros ist von ganz besonderem Wert die Porträtsammlung der byzan tinischen Kaiser, Uber die Lambros seit 1905 auf verschiedenen Kon gressen Mitteilung gemacht hat, und die auch auf der Internationalen Ausstellung in Nom zur" Schau gestellt war; damals hat Lambros einen illustrierten Katalog der Bilder in französischer Sprache heraus- gegeben. Seitdem ist die Sammlung, die der Gesellschaft für Ge schichte und Ethnologie Griechenlands zur Ausstellung überwiesen ist, mehrfach bereichert worden und besteht heute aus 275 Photographien cor, Miniaturen ans Codices der Bibliothek Este in Modena und der Nationalbibliothek in Madrid, 33 Photographien nach Holzschnitten in dem zu Nürnberg 1493 herausgegebenen leider ckrouieaium des Hart man» Schedcl, 99 farbigen und photographischen Abbildungen nach verschiedenen Handschriften und anderen Kunstwerken. Der Nachlaß des hervorragenden Byzantinisten enthält jedoch auch einige neue Por träts, viele Notizen zu deni Gegenstand und schließlich ein Handexemplar des Katalogs von 1911 mit Aufzeichnungen und Ergänzungen. Zunächst ist nun beabsichtigt, diesen Katalog mit den handschriftlichen Bemerknn gen neu herauszugeben und an die Byzantinisten aller Länder mit der Bitte um Vervollständigung zu versenden. Ans dieser Grundlage soll dann die Ausgabe aller bekannten Bilder erfolgen. Nachdem die Arbeit durch die politischen Ereignisse stark verzögert worden >st, erläßt jetzt das Komitee einen Aufruf an die wissenschaftlichen Körper schaften und Verleger zugunsten der Veröffentlichung, die bestimmt ist, allen auf dem Gebiete der byzantinischen Geschichte, Kunst und Kostümkunde Arbeitenden unschätzbare Dienste zu leisten. Nochmals: Gutcnberg-Bibeln. (Vgl. Nr. 176 u. 188.) — Ein Mr. Edrvard Goldfton erzählt in I^udlwkers' Oireulsr, wie er das seltenste Buch der Welt erobert habe. Er hätte von dem Angebot einer 42zeiligen Gutenberg-Bibel gehört und wäre sofort nach Köln gereist, wo sie sein sollte, er hätte aber 24 Stunden Weiterreisen müssen nach Wien, wohin man ihn verwies, und dann mußte er weiter ins Kloster Melk, wo er trotz der ungeheuren Summe, die man forderte, den Kauf abschloß. Da er nicht so viel Geld bet sich hatte, fuhr er nach London zurück, und vierzehn Tage nach der ersten Nachricht konnte er die zwei Bände nach London bringen. Mr. Goldston zeigt sich sehr erfreut über dies Geschäft. Die Bibel sei besser erhalten als die in der Wiener National-Bibliothek, sie hätte 300 Jahre im Kloster geruht und sei in bestem Zustand und vollkommen sauber. Weiterhin erzählt der glückliche Besitzer, daß die Zahl 13 dabei eine Glücksrolle gespielt hätte. Viermal hätte er im Schlafwagen die Platznummer 13 gehabt, nach dem ersten Ausflug landete er in London am 13. mit noch 13 Schillingen in der Tasche, das deutsche Visum war am 13. ausge stellt. Der erste Vertragsentwurf war aus der Rückseite eines Kalender blattes eines 13. ausgestellt, und man kenne von der Gutenbergbibcl 13 Stück (?), die meist im Besitz von Staatsbibliotheken seien. Sch. Eine angeblich umwälzende Erfindung im Buchdruck. — Wie eng lische Blätter melden, wollen zwei Engländer ein Verfahren gesunden haben, das geeignet sein soll, die ganze Technik des Druckver fahrens zu revolutionieren. Soweit sich aus den bisherigen Mel dungen erkennen läßt, will die neue Erfindung an die Stelle der metallischen Lettern ein photographisches Verfahren setzen, das mit Filmstreifen arbeitet und alle Typen photographisch reproduziert. Auch die Setzmaschine, diese große Errungenschaft der Neuzeit, solle, so heißt es, durch die neue Erfindung überflüssig werden, die die ausge dehnten Setzersäle und Druckereträume angeblich überflüssig machen soll. Man könne in Verbindung mit dem Funk auch gleichzeitig den selben Text an verschiedenen Orten drucken. — Ähnliche Nachrichten sind in letzter Zeit schon öfters verbreitet worden, ohne daß sie sich bewahrheitet haben. Man muh also auch obiger Meldung zunächst den nötigen Zweifel entgegenbringen. Die Behandlung von Manuskripten in den Redaktionen. — D»e kinlaufenden Manuskripte finden in den Redaktionen ganz verschiedene Behandlung. In einem gerichtlichen Gutachten hat die Industric - und Handelskammer zu Berlin darüber Folgendes ausge-^ führt: Die meisten Redaktionen bringen, um späteren Weiterungen" aus dem Wege zu gehen, an der Spitze des Blattes besonders znin Ausdruck, daß sie für unverlangt eingesandte Manuskripte keinerlei Verantwortung übernehmen. Andere erklären sich nur unter der Be dingung zm^-Nücksendung bereit, daß Rückporto beigelegt ist. Im übrigen ist das Wort Manuskript sehr dehnbar. Im allgemeinen werden dnrchgeschriebene Manuskripte, besonders wenn sie keine wertvolle eigene Geistesarbeit darstellen, sondern nur Mitteilun gen, Wiedergabe von Verhandlungen usw. enthalten, bei Nichtbenutzung fortgeworfen. Wo es sich aber um ein wirkliches Geistesprodukt handelt, also z. B. bei einer Novelle, einem interessanten politischen Artikel, einem Gedicht oder ähnlichem, wird ein seiner Verantwortung sich bewußter Redakteur, selbst wenn das Manuskript unverlangt einge schickt worden ist, es bei Nichtverwendung nicht einfach vernichten, sondern eine Zeitlang in dem betreffenden Redaktionssekrctariat aus bewahren und dann auf Wunsch zurückgehen lassen. Das gilt aber in der Hauptsache nur für Original Manuskripte, nicht für durchgeschriebene, bei denen man von vornherein annimmt, daß der Autor mehrere Abschriften in Händen hat. Die Tatsache der Empfangs bestätigung ändert nichts an der in den Redaktionen herrschenden Aus fassung, daß die Zusendung unverlangter, insbesondere sogenannter »durchgefchriebener« Manuskripte auf alleinige Gefahr des Einsenders geschieht. Insbesondere übernimmt keine Redaktion die Verantwortung für ein etwa abhanden gekommenes Manuskript, es sei denn, daß ausdrücklich um Rücksendung unter Beifügung des Portos gebeten worden ist. In diesem Falle wird jede Redaktion versuchen, mit dem Verlustträger zu einer Einigung zu gelangen. Aus einer langjährigen Verbindung könnte man den Schluß ziehen, daß die Einsendung von Beiträgen erwünscht war. Im vorliegenden Falle war die erste Bei tragssendung .im Jahre 1911 erfolgt. Nun liegt ja allerdings die Kriegszett dazwischen, sodaß man nicht ohne weiteres annehmen darf, daß die Verbindung dreizehn Jahre bestand. Es wäre zu prüfen, ob während des Krieges das Verhältnis geruht hat und erst nach dem Kriege die Beitragssendung ohne vorherige Aufforderung der betref fenden Zeitung ausgenommen worden ist. Die Autoren pflegen sich Durchschläge von ihren Manuskripten zu machen, um für alle Fälle ein Duplikat in Händen zu behalten. Man kann einem Manuskript, selbst wenn cs durchgeschricben ist, nicht ohne weiteres ansehen, ob es sich um ein in Massen hergestelltes Manuskript handelt. Das wird im einzelnen Falle sich aus der Kenntnis der einschlägigen Verhält nisse ergeben. Die meisten Redaktionen kennen ihre Mitarbeiter so weit, um sofort zu wissen, ob diese ihre Manuskripte an mehrere Zei tungen zugleich schicken, oder ob sie nur Originalmanuskripte, die lediglich für die betreffende Zeitung bestimmt sind, liefern. Der Ein sender der Manuskripte wäre zweckmäßig darüber zu hören, ob er die betreffenden Manuskripte auch anderen Zeitungen oder Zeitschriften zugesandt hat, da das das Charakteristische eines durchgeschriebcnen Manuskripts ist. Die Beifügung von Rückporto ändert die Sachlage insofern, als dies auf den Wunsch des Verfassers schließen läßt, den Beitrag zurückzuerhalten. Es ist üblich, solchen Wünschen zu entsprechen. 6 2679/25 (XU ^ 4). Zur Erhaltung der deutschen Namen. — Zum Schutz deutscher Namen hat die sächsische Regierung den Nachgeordneten Be hörden empfohlen, bei Veröffentlichungen, amtlichen Schriftstücken, Karten usw. nach folgendem Beschluß des Deutschen Geographentages zu verfahren: »In den Gebieten des Grenz- und Auslandsdeutschtums sind heute zahllose gut deutsche, oft wertvolle Erinnerungen geschicht licher Natur bergende Namen für geographische Begriffe aller Art (Wohnorte, Länder, Gebirge, Gewässer usw.) mit Ausrottung bedroht. Der Deutsche Geographentag erkennt es als eine nationale Pflicht, diese Namen zu schützen, und richtet an alle Kreise, namentlich an die Verfasser und Herausgeber von Karten, Atlanten, Reisehandbüchern und geographischen Veröffentlichungen aller Art, sowie an die Ver treter der Schulen und Presse, des Handels und des Verkehrs die eindringliche Bitte, in allen Fällen, wo geographische Doppelnennnngen bestehen, den deutschen Namen den Vorzug zu geben und sie an erster Stelle zu setzen.« Eine Neichsschulmusikwoche. —Bei der vierten Schulmusik woche, die von dem »Zentralinstitut für Erziehung und Unterricht«, Berlin, und der Oberschulbehörde Hamburg vom 4. bis 10. Oktober 1925 in Hamburg veranstaltet wird, werden u. a. Ministerial direktor Kaestner, Berlin, über »Schule und Freude«, Professor Her mann Abert über »Die Musikgeschichte in der Schule«, Direktor Prof. Carl Thiel, Berlin, über »Die Ausbildung der Mnsiklehrer für höhere Schulen« sprechen. Professor vr. Hans Freyer, Leipzig, wird das Thema »Musik und Erziehung«, Professor Willibald Gurlitt, Frei burg, das Thema »Alte und neue Musik in der Schule« behandeln. — Während der Schulmusikwoche wird die Buchhandlung C. B o y s e n, Hamburg 36, Heuberg 9, eine Ausstellung der in Frage kommen den Bücher veranstalten, für die sie einschlägige Verlagswerke in Kom mission in einfacher Anzahl erbittet.
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