Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.03.1913
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- 1913-03-13
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- 13.03.1913
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Redaktioneller Teil. /V 59, 13. März 1913. werten. Das ist bereits geschehen, ein armer Teufel ist bereits davon betroffen, wie nachfolgender klägliche Brief bezeugt: »Sie söie Genossenschaft) weiß meine schwere Notlage und gibt zu, dass ich nicht in böslicher Absicht der Ammre bcigetrctcn sei, rechnet mir aber dennoch den Beitritt so schwer an, dass sie meine Notlage gänzlich ignoriert und nur dem Gedanken »ähertritt, daß die Los lösung von der Ammre zuerst ersolgc; ob ich in der Zwischenzeit zu grunde gehe, scheint der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer vollständig gleichgültig zu sein. Also obwohl die GDT. mein Versehen ent schuldigt, geht sic in brutal rücksichtsloser Weise gegen mich vor mit der Vorenthaltung der Unterstützung.« Es würde zu weit führen, wollte ich den ganzen Inhalt der Broschüre, den ich nur an seinen Hauptpunkten streifte, hier auch nur auszugsweise wiedergeben. Jedoch mutz ich, um mich nicht zu verzetteln, das Wichtigste, die Kriegserklärung der Ammre, nach Möglichkeit gekürzt, im Wortlaut der Broschüre anschließen: Die Verleger haben bisher in der Aufführungssrage die GDT. unter Hintansetzung ihrer eigenen Interessen unterstützt. Wenn aber jetzt die GDT. dazu übergeht, ihre durch die Mit hilfe der Verleger erworbene Macht zum Kampfe gegen die selben zu verwenden, so ist dies eine schlechte Vergeltung für die Dienste, die sie sich noch in jüngster Zeit seitens der Verleger, z. B. bei den Verhandlungen mit der Wiener Autorengesellschast und mit der Sooiote ckes auteurs, eompvsi- tsurs in Paris, hat leisten lassen. Da kann man es in der Tat den deutschen Verlegern nicht verübeln, wenn sie den aufgezwungenen Kampf annehmen und sich der von der Leitung der GDT. ausgeübten Diktatur nicht ohne Widerstreit beugen wollen. So hat der deutsche Musikverlag, getragen von der in allen beteiligten Kreisen täglich wachsenden Erbitterung gegen die Leitung der GDT., einmütig beschlossen, mit seiner ganzen ihm zur Verfügung stehenden Macht die ebensalls nicht unbeträcht liche Macht der Ammre zu stützen und den Maßnahmen der GDT. zu begegnen. Wir sind ermächtigt, den Herren Kompo nisten mitzuteilen, daß die meisten und bedeutendsten Verlags- sirmen sich bereit erklärt haben, die in dem nachstehend wieder- gcgebenen Revers aufgestellten Verpflichtungen streng zu erfüllen. Er lautet: »Hierdurch verpflichte ich mich unwiderruflich, künftighin nur solche Werke für meinen Verlag zu erwerben, bei denen bezüglich der mechanischen Urheberrechte folgende Voraus setzungen erfüllt sind: Entweder: der Autor ist Mitglied der »Ammre«, oder: der Autor, falls er nicht Mitglied der »Ammre« ist, a) überträgt mir die mechanischen Urheberrechte mit im Verlagsschein, b) oder erteilt meiner Firma unwiderrufliche Vollmacht zur Verwertung dieser Rechte, e) oder verpflichtet sich mir gegenüber schriftlich, die mecha nischen Urheberrechte überhaupt nicht zu verwerte», son dern ganz für sich behalten zu wollen, ä) oder verpflichtet sich mir gegenüber schriftlich, bei even tueller späterer Verwertung der mechanischen Urheber rechte diese mir oder im Einverständnis mit mir nur einer solchen Anstalt für mechanische Urheberrechte zu übertragen, deren Wahl ich genehmige. Auch verpflichte ich mich im Falle ä) meine Genehmigung zur Über tragung der mechanischen Urheberrechte nur an die »Ammre« oder an eine aus ihr hervorgegangene oder in Gemeinschaft mit ihr arbeitende Gesellschaft zu erteilen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichte ich mich, eine Konventionalstrafe von Ein Tausend Mark, und zwar je zur Hälfte an den Deutschen Musikverleger verein und an den Verein Deutscher Musikalienhändler, welche Vereine zur selbständigen Geltendmachung des Rechtes befugt sein sollen, abzuführen. Erfüllungsort ist Leipzig. Datum. Unterschrift.« Auch bedürftige Autoren sind von der Ammre nicht vergessen worden, für sie sollen aus den Reingewinnen Fonds angesammelt werden. Das deutsche Musiksortiment, das durch den Kanrpf vorerst nicht getroffen wird, steht zweifellos in seiner Mehrheit auf Seite der Verleger. Es wird sogar, falls vielleicht die GDT. zu dem schon so oft mißglückten Versuch eines Genossen- fchaftsvcrlages greisen sollte, Wohl schwerlich als nutzbringender Konsument zu haben sein. Kleine Mitteilungen. Darf bei Kopierung eines Gemäldes der Name des Aulors miilopiert werden? lNachdruck verboten.) — Mit die ser Krage hatte sich das Reichsgericht in einer Strafsache zu beschäftigen, die den Kunstmaler Georg Psafsrath betras, der vom Landgericht Düsseldorf am 12. Juli vor. Jahres wegen Ur kundenfälschung und Betrugs zu 2 Wochen Gefängnis verurteilt worden ist. Im Sommer tlltv kaufte ein gewisser Br. bei dem Angeklagten vier Ölbilder für je 3V Unter jedem der Bilder stand auch der Name des betreffenden Malers. Nun waren die Bilder aber nur von dem Angeklagten selbst angefcrtigte Kopien, während Br. sie, gerade weil sie die Namen von bekannten Düsseldorfer Kunstmalern trugen, für Originale gehalten und gerade deshalb gekauft hatte. Während der Angeklagte behauptet hatte, er habe sich für berechtigt gehalten, die Namen mitzukopieren, und habe außerdem gar nicht die Absicht gehabt, die Bilder als Originale zu verkaufen, hat das Gericht sowohl eine Ur kundenfälschung, als auch einen Betrug für vorliegend erachtet. Gegen das Urteil hatte der Angeklagte Revision eingelegt mit der Begründung, daß ein Betrug nicht vorliege, da die Vermogensbeschädigung nicht seststehe, denn Br. habe die Bilder genommen, weil sie ihm gefielen, und diese seien mit 30 ,/i für das Stück nicht zu teuer bezahlt: hieran ändere auch nichts die Ansicht des Vorderrichters, daß, wie es im Ur teil heißt, nicht signierte Studien in großer Zahl stets sehr billig zu haben sind. Des weiteren liege keine Urkundenfälschung, sondern höch stens ein Vergehen gegen das Urheberrecht vor. Auch der Neichsan- walt hielt das Urteil, und zwar die Begründung der Vermogensbeschä digung für bedenklich. Wenn man hingegen, so führte er weiter aus, mit der Vorderinstanz annehmen wolle, daß die Bilder, wenn sie nicht signiert gewesen wären, nicht den Wert von 30 -kk gehabt hätten, und daß der Zeuge Br. sie dann nicht gekauft haben würde, so ließe sich die Annahme der Vermögensbeschädigung und somit des Betruges halten. Aus diesem Grunde beantragte er nur eventuell, die Revision zu verwerfen. Das Reichsgericht folgte diesem Eventualantrage aber nicht, sondern hob das Urteil der ungenauen Feststellungen wegen ans und verwies die Sache an die Vorinftanz zurück. <8 O. 111V/12.) I,. Die 8. Tagung der Deutschen Berussvormünder wird am 22. und 23. September in Stuttgart stattsinden. Zur Verhandlung kommen folgende Fragen: 1) Entwicklung und Stand der Bcrufsvormnndschast in Württemberg. 2) Unterstützung der Berussvormundschaften durch Vor- mundschastsgerichte und Polizei. 3) Fürsorge für wandernde Jugend liche. 4) Unterstützung der Berussvormünder untereinander. An die Berussvormündertagung wird sich unmittelbar die Tagung des Deut schen Vereins für Armenpflege und Wohltätigkeit anschließen. Befreiung von der Angestelltenversichcrung bei vorübergehenden Dienstleistungen. — Wie man den »Leipz. Neuesten Nachr.« schreibt, wird der Bunbesrat demnächst eine Ausfiihrungsbestimmung zu 8 8 des Angestelltcnversicherungsgesctzes erlassen, und zwar über die Be freiung von der Versicherung bei vorübergehenden Dienstleistungen. Eine entsprechende Bestimmung hatte der Bunbesrat auch für die Reichsversichcrungsordnung zu treffen. Ein besonderer Erlaß war da zu nicht erforderlich, weil durch bas Einfllhrungsgesetz die diesbezüg liche Bestimmung des Jnvalidenversicherungsgesctzes in Geltung ge lassen wurde. Der 40. Deutsche Gastwirtslag wirb in de» Tagen vom 0. bis 13. Juni in Bremen stattfinden. Personalnachrichten. Eberhard Nestle — Der bekannte Philologe und Kenner der grie chischen und orientalischen Sprachen Professor der Theologie und Phi losophie Eberhard Nestle, zuletzt Ephorus am Theologischen Seminar in Schönthal, ist in Stuttgart unerwartet im Alter von fast 82 Jahren gestorben. Er war als gründlicher Kenner der Bibel und als Her ausgeber der über die ganze Kulturwelt verbreiteten griechischen Aus gabe des Neuen Testaments bekannt. »verantwortlicher Redakteur: EmtlThomas. — Verlag: Der Bvrsenveret nder Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus, Hospttalstratze. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig.— Adresse der Redaktion: Leipzig-R., Gerichtsweg 111.
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