Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.03.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-03-13
- Erscheinungsdatum
- 13.03.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19130313
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191303131
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19130313
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1913
- Monat1913-03
- Tag1913-03-13
- Monat1913-03
- Jahr1913
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
2734 Börsenblatt f. d. Dlschn. Bulbb'ndel. Redaktioneller Teil. ^ öS, 13. März 1913. Verkehr, der sich zwischen dem Verleger und diesem Kreise ab spielte, übrigens, was hier nur bemerkt, nicht ausgeführt werden kann, ein überaus anziehendes Bild, keine Streitigkeiten, überall freundlicher Dank für angemessene Honorierung, Dürr der Mann, der in manchen Fällen mit Rat und klingender Tat in das Leben der Freunde eingreift. Die bon vr. pkil. Alphons Emil Friedrich Dürr der Biblio thek des Vörsenvereins der Deutschen Buchhändler testamenta risch vermachte Sammlung von Bibliothekszeichen (Exlibris) enthält insgesamt 2635 Exlibris, nämlich: Aufgelegt, bearbeitet und nach Künstlern geordnet 1. Deutsch-österreichische 1403 2. Ausländische, nämlich : Schweiz ö2 Frankreich 29 Italien 10 Belgien 15 Holland 9 Schweden und Norwegen 18 Rußland 28 Spanien und Portugal 34 England 23 Amerika 24 zusammen: 242 3. Originale 12 4. Notariats-Exlibris 4 Aufgelegt, ungeordnet: 1. Bearbeitet 182 2. Von unbekannten Künstlern 36 Nicht aufgelegt: 1. deutsche, nach den Künstlern geordnet 378 2. ausländische, teilweise bearbeitet (wo- von einige doppelt) 140 3. Dubletten 238 Insgesamt: 263ö Der Wert der vr. Alphons Dllrrschen Sammlung von Biblio thekszeichen läßt sich mit Wert und Bedeutung der Exlibris- Sammlung des Börsenvcreins (von dem Umfang natürlich ganz abgesehen) an sich nicht vergleichen. Der Künstlernamen ersten Ranges sind wenige; die mechanischen Reproduktionsverfahren übcrwiegen über die Originalgraphik des Holzschnitts, der Litho graphie und der Radierung; aus älterer und alter Zeit würden nur die 4 Notariats-Exlibris und 28 aus dem 16. und 17. Jahr hundert stammende Exlibris in 8. 1 zu nennen sein. Trotzdem bildet die vr. Alphons Türrsche Sammlung von Bibliothekszeichen gerade für die Exlibris-Sammlung der Biblio thek des Börsenvereins eine dankenswerte Bereicherung, da die Exlibris-Sammlung des Börsenvereins ihre Größe und Stärke in den Exlibris der älteren und ältesten Zeit hat, während sie für die Gegenwart und jüngere Vergangenheit im allgemeinen nur mit minderwertigen Exlibris versehen ist. Das letztere liegt daran, daß es der Bibliothek des Börsenvereins nie vergönnt war, nach dieser Richtung hin eine bedeutende Gesamterwerbung zu machen, so daß die Vermehrung dem Zufallsspiel eines bescheidenen Tausch- Verkehrs überlassen ist. Insofern, wie gesagt, stellt der Erwerb der vr. Alphons Dürrschen Sammlung eine wesentliche Bereiche rung dar. In dem Gesagten liegt zugleich, daß die Zahl der Dubletten nur eine sehr geringe sein wird. Der Umstand, daß der größere Teil der Sammlung bereits bearbeitet, aufgelegt und gesondert ist, wird uns allerdings nicht entsprechend von Arbeit befreien; die Blätter werden unseren entsprechend zu montieren und bei uns einzuordnen sein; ein besonderer Stempel wird die Zugehörigkeit des einzelnen Blattes zu der vr. Alphons Dürrschen Sammlung von Bibliothekszeichen sesthalten. Deutsches Buchhandels-Strchiv vr. I. Goldfriedrich, Archivar. Der Streit der Ammre*) mit der GDT.**) unter teilweiser Benutzung der Broschüre »Ein Wort zur Auf klärung« und anderer authentischer Quellen. Von Ernst Challier sen-Gießen. Seit 19. Juni 1901, der uns eine Neuregelung des Gesetzes betreffs des Urheberrechts brachte, ist der Musikalienhandel eigentlich noch nicht wieder zur Ruhe gekommen. Hiervon wur den zwar in erster Linie die Grohverleger berührt, denen das Aufführungsrecht, das bis 1901 nur für musikalisch - dramatische Werke und solche, die einen dahinzielcnden Vermerk tru gen, einen Schutz vorsah, genommen und dem Urheber besonders übertragen wurde. Seit 1901 steht für jedes musikalische Werk, ganz gleich, welchem Zweige es ange hört, dem Urheber das Aufführungsrecht zu, wenn es der Verleger nicht neben dem Verlagsrecht noch besonders er wirbt. Diese Vergünstigung machten sich die Komponisten zunutze, und am 1. Juli 1903 überraschte die GDT den Musikalienhandel mit einer »Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht«. Wie diese Anstalt sich einführte und welche Beunruhigung sie durch ihre Geschäftsführung verursachte, soll hier nicht erörtert werden, das gehört bereits der Geschichte an, die der Anstalt Wohl keine Ruhmeskränze flechten wird. Hinzufügen muß ich jedoch, daß die Anstalt mit den Verlegern nach jahrelangen Kämpfen zu einem moclus vivoncli kam, sehr auf Kosten der letzteren. Im Jahre 1909 traten dann bei Vorbereitungen zur etwaigen Erweiterung der bestehenden Schutzfrist, die am 4. Mai 1910 vom Reichstag mit erdrückender Majorität endgültig abgelehnt wurde, neue Spal tungen im eigenen Lager des Musikalienhandels ein. Dieser Bru derkampf war heftig, hielt sich aber in den Grenzen disputierender Kollegen, die zwar verschiedene Meinungen haben, aber das Beste für ihren Stand erstreben. Daß dabei ausnahmsweise mal der eine oder der andere besonders impulsive Kollege das Sachliche mit dem Persönlichen verwechselte, hat in beiden Lagern mehr Lächeln als ernste Besorgnisse Herborgerufen. Fast gleichzeitig machte sich eine Vereinigung, die aus Musi- kalienverlegcrn bestand und sich Treuhandgesellschaft bezeichnete und die später mit dem Verein deutscher Musika lienhändler sich verschmolz, an die Arbeit, die Fabrikanten der mechanisch-musikalischen Instrumente, die bisher, ohne jede Ent schädigung, das ganze Reich der Töne für sich mit Beschlag be legt hatten, tributpflichtig zu machen. Es gelang ihr, die Reichs regierung für ihre Bestrebungen zu interessieren, die nach An hören der Fabrikanten, unter gewissen Beschränkungen, um die blühende Industrie der mechanischen Musikinstrumente schonend zu belasten, eine Vorlage ausarbeitete, die nach einigen Abände rungen vom Reichstage angenommen wurde. Seit 22. Mai 1910 ist das betreffende Gesetz, das lediglich eine Erweiterung des Z 22 bedeutet, in Kraft. Eine sehr wichtige Beschränkung hierbei zwingt den Verleger (event. den Besitzer des Rechtes) der irgend einem Fabrikanten die mechanische Übertragung übergeben hat, es jedem anderen, der es fordert, gegen angemessene Vergütung auch zu gestatten (Zwangslizenz). Damit soll den Grobkapitali sten unter den Fabrikanten die Möglichkeit genommen werden, das Beste stets den Schwächeren vor der Nase fortzunehmen. Schon während der Verhandlung mit der Behörde hatte sich die Treuhandgesellschast mit einer großen Anzahl Fabrikanten und Autoren verständigt, langfristige Verträge abgeschlossen, Anschlüsse sich gesichert, und ehe noch der Reichstag sein Ja und Amen ge sagt hatte, war alles fix und fertig. Ebenfalls wurde die GDT durchaus nicht beiseite geschoben, denn noch am Tage vor Be gründung der Ammre hatte sich die Treuhandgesellschaft bereit erklärt, mit allen ihren Rechten in corpore in die Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht einzutreten. Alle Verhandlungen waren vergeblich, scheiterten an dem Widerstand des Herrn Rösch, des Geschäftsführers der Anstalt, der die dargebotene Hand zu rückwies, wobei er hohnlachend auf die Nachgiebigkeit und Un einigkeit der Verleger 1897 und 1903 aufmerksam machte. *> Anstalt f. mechanisch-musikalische Rechte. ») Genossenschast Deutscher Tonsetzer. (Fortsetzung aus S. 2771.)
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder