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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.03.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-03-17
- Erscheinungsdatum
- 17.03.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19130317
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191303174
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1913
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7«. UMMMMMM t 360 viergejpalt. -Petitzeilen. die Seile * Zeile 36 M^ ^ z> > »ahrlich frei Geschäftsstelle oder 36 Mark bei Oostü^erweifung ZZ für >/, 6.1? M. statt 18 M. Stellengesuche werden mit 10 Pf. pro 1 »»innerhalb des Deutschen Reiches. Nichtmitglieder im ZZ Seile berechnet. — In dem illustrierten Teil: für Mitglieder zahlen für jedes Exemplar 30 Mark bez. Z»des Dörsenvereins die viergespaltene -Petitzeile oder deren jr ^üb 21^ch dem -Ausland erfolgt Lieferung »5NaUm 15-Pf.. >/^S. 13.50 M..'/^ 6.26 M..'/. S. 50 M.; für Nicht- Nr. 62. Leipzig, Montag den 17. März 1913. 80. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Badisch-PsSlzlscher Biichhimdler-Berblind. E. B. Heidelberg, Landau, Zweibrücken, 14. März 1913. Unsere diesjährige Hauptversammlukg findet am Sonntag, den 6. April, in Karlsruhe statt. Tagesordnung und Ein ladung gehen den Mitgliedern direkt zu. Gäste sind wie immer herzlich willkommen. Anträge sind bis zum 26. März schriftlich einzureichen. Der Vorstand des Ladisch-pfälzischen Luchhändler-Verbandes. Ed. Faust. Herm. Lang. l>. Rud. Wolfs. Joh. H. Eckardt. I. Peth. Eingabe des Vorstandes des Börsenvereins betr. Herabsetzung des von der Grotzherzoglichen Sberrechnungskammer in Darmstadt für die Hochschutinstitute geforderten Rabatts. Leipzig, den 1. November 1912. An das Großherzogliche Ministerium des Innern in Darmstadt. Der ehrerbietigst Unterzeichnete Vorstand des Börsenver eins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig bittet, dem Groß herzoglichen Ministerium folgende Ausführungen mit der Bitte um wohlwollende Prüfung und Berücksichtigung unterbreiten zu dürfen. Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler ist statutarisch berufen, die Interessen des Deutschen Buchhandels im weitesten Umfange zu vertreten und das Wohl der Angehörigen des Deutschen Buchhandels zu Pflegen und zu fördern. Zu seiner Ausgabe gehört insbesondere die Feststellung allgemein gültiger geschäftlicher Bestimmungen im Verkehr der Buchhändler mit dem Publikum. In der Vertretung der allgemeinen Inter essen des Deutschen Buchhandels wird der Börsenverein durch seine Kreis- und Ortsvereine, die auch die Wahrung örtlicher Interessen mit zu ihren Hauptaufgaben zählen, tatkräftig unterstützt. In Erfüllung dieser Bestrebungen hat nun der Vorstand des Kreisbereins »Mitteldeutscher Buchhändler-Verband« an das Großherzogliche Ministerium die Bitte gerichtet, eine Ver fügung der Grotzherzoglichen Oberrechnungskammer in Darm- stadt außer Kraft zu setzen, auf Grund deren für alle Bücher lieferungen an die Seminare, Kliniksbibliotheken und alle son stigen Institute der Universität Gießen der gleiche Rabatt von 7!47» wie bei Lieferungen an die dortige Universitätsbiblio thek selbst verlangt werden soll. Das Großherzogliche Ministerium hat zwar in seinem Be scheid vom 2. Oktober d. I. die Stellung der Oberrechnungs kammer gebilligt, dennoch möchte der ehrerbietigst Unterzeich nete Vorstand die Bitte seines Kreisvereins wiederholen und um Aufhebung der Verfügung der Grotzherzoglichen Oberrech nungskammer höflichst bitten. Der Unterzeichnete Vorstand rechnet um so eher auf eine freundliche Annahme und Erfüllung seiner Bitte, als das Kö niglich Preußische Ministerium der geistlichen Unterrichts- und Medizinal-Angelegcnheiten bereits im Jahre 1906 verfügt hat, daß nur die staatlichen Bibliotheken, die einen Vermehrungs- etat von mindestens 10 000 im Jahre haben, einen Rabatt auf deutsche Schriftwerke von 714°/» beanspruchen sollen. Davon sind außerdem noch ausgeschlossen: Zeitschriften, die mehr als zwölfmal jährlich erscheinen, Schulbücher, Karlen, Lehrmittel und sämtliche Artikel, die vom Verleger mit weniger als 25"/» rabattiert werden. Dieser Rabattsatz von 7!47» kommt aber im ganzen Gebiete des erwähnten Preußischen Ministeriums nur den betreffenden Hochschulbibliotheken selbst, nicht aber den Bibliotheken der verschiedenen Hochschulinstitute wie Semi naren und Kliniken zugute. Darüber sind nie in den betei ligten Kreisen Preußens Zweifel entstanden. Ebenso hat es auch nur einer Eingabe des Unterzeichneten Vorstandes an Se. Exzellenz den König!. Preußischen Justizminister bedurft, um bei diesem volles Verständnis für seine Bestrebungen zu finden, die nicht auf Willkür beruhen, sondern aus den Lebensbedürf nissen des Deutschen Buchhandels heraus sich entwickelt haben. Ferner hat auch das König!. Sächsische Gesamt-Ministerium den berechtigten Wünschen des Buchhandels entsprochen, und es erhalten auch hier nur die großen Bibliotheken selbst, wie z. B. die Universitätsbibliothek in Leipzig, den Rabatt von 7147», während die Seminare und Jnstitutsbibliotheken nur 57» Ra batt beanspruchen können. Wenn der Deutsche Sortimentsbuchhandel schon vor einigen Jahren darauf sehen mußte, daß ihm sein ohnehin bescheide ner Geschäftsgewinn nicht noch durch unerfüllbare Rabattan- sprllche der Behörden geschipälert wurde, und deshalb in eini gen Fällen besondere Eingaben an die übergeordneten Stellen nötig waren, so ist er heute noch weniger in der Lage, Zuge ständnisse machen zu können. Der Sortimentsbuchhandel muß heute mit ganz anderen Spesen rechnen, als vor einigen Jah ren. Die von ihm zu zahlenden Gehälter sind beträchtlich ge stiegen. So sehr er auch bestrebt ist, seinen Mitarbeitern einen auskömmlichen Verdienst zu gewähren, ist er heute dazu fast nicht mehr imstande, und die Folge davon ist, daß es bereits an tüchtigem Gchilfenmaterial mangelt, weil die Aussichten für den jungen Buchhändler die denkbar schlechtesten sind. Fer ner muß die Steigerung der Ladenmieten und die anspruchs vollere Ausstattung der Läden erwähnt werden, um den An forderungen des Publikums gerecht zu werden. Hinzu treten demnächst die sich aus den neuen Versicherungsgesetzen ergeben den vermehrten bzw. neuen Leistungen für die Angestellten, die das Budget des Sortimenters noch weiter belasten. Auf der anderen Seite muß berücksichtigt werden, daß infolge der Ver teuerung aller Lebensbedürfnisse sich auch die eigene Lebens haltung des Sortimentsbuchhändlers verteuert hat, daß er nicht in der Lage ist, Aufschläge auf seine Ware zu machen, und daß auch der Verlag nicht ohne weiteres imstande ist, den dem Sor timent gewährten Rabatt zu erhöhen. Dieser beträgt jetzt im Durchschnitt bei wissenschaftlichen Werken, die hauptsächlich für die Seminar-, Klinik- und Jnstitutsbibliotheken in Frage kom men, 25—307». Die Spesen des Sortimenters betragen min destens 157», meistens aber auch 207« und mehr. Es bedarf deshalb wohl keiner näheren Darlegung, daß der Sortimenter MS
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