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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.04.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-04-04
- Erscheinungsdatum
- 04.04.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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^ 76, 4. April 1913, Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen, VSrftnila» >, d, Dtlchn, «uchhandkl, 3485 Kmte« der KSchlilh« LlUdeMsmWe. ünter Bezugnahme auf die Veröffentlichung des Vorstandes des Börsenvereins in Nr, 66, Seite 3069 des Börsenblatts vom 22, März 1913 beehre ich mich auf Verlangen der Königlich Preußischen Landesaufnahme die für den Kartenbezug vom 1. April 1913 ab in Frage kommenden 8 Vertriebsstellen bekannt zu geben: 1. Kartenverkriebsstelle Berlin, Nettelbeckstraße 7/8, für den Landerbezirk der Provinz Brandenburg, der Lohenzollernschen Lande, der Königreiche Bayern, Sachsen, Württemberg, des Großherzvgtums Baden, der Kolonien und des Auslandes, 2, Kartenverkriebsstelle Breslau für den Landesbezirk der Provinzen Posen und Schlesien. Z, Kartenverlriebsstelle Danzig für den Landesbezirk der Provinzen Ost- und Westpreußen, 4, Kartenvertriebsstelle Stettin für den Landesbezirk der Provinzen Pommern, Schleswig-Lolslein, der Eroßherzogtümer Mecklenburg- Schwerin und -Strelitz und der Freien Städte Lamburg und Lübeck, 5, Kartenverkriebsstelle Magdeburg für den Landesbezirk der Provinzen Sachsen, des Regierungsbezirks Cassel, des Lerzogtums Anhalt und der Thüringischen Staaten, 8, Kartenvertriebsstelle Hannover für den Landesbezirk der Provinz Lannover und Westfalen, des Großherzogtums Oldenburg, des Lerzogtums Braunschweig, der Fürstentümer Lippe, Schaumburg-Lippe und Waldeck und der Freien Stadt Bremen, 7, Kartenvertriebsstelle Koblenz für den Landesbezirk der Rheinprovinz, des Regierungsbezirks Wiesbaden und des Großherzog- tums Lessen, 8, Kartenvertriebsstelle Straßburg für den Landesbezirk der Reichslande Elsaß-Lothringen. Weiter lasse ich auftragsgemäß die von der Königlichen Landesaufnahme festgesetzten „Bedingungen für die Annahme von Mittelspersonen durch die Karten-Vertriebsstelle»" hier folgen: "i- Karten-Vertriebsstelle - erteilt d . - die Befugnis, in ihrem Aufträge Bestellungen auf Generalstabskarten anzunchmcn und die Lieferung zu vermitteln, 2. Hiermit verbunden ist die Erlaubnis zur Anbringung eines Schildes am Geschäftslokal nach vorgeschriebenem Muster und zum Erlaß geeigneter öffentlicher Bekanntmachungen im Orte selbst und der näheren Umgebung, Z, Zur Aufgabe der Bestellungen dienen die Bestcllkarten, die mit dem Firmenstempel der Mittelspersonen »ersehen sein müssen, 4, Bestellkarten, Verzeichnisse und Übersichtsblälter der Veröffentlichungen der Landesaufnahme können nach Bedarf und unent geltlich von der Karten-Vertriebsstelle angefordert werden, 5, Den Bestellern dürfen keine andere» Kosten als die Portobeträge für die Bestellungen in Rechnung gestellt werden, 6, Die Lieferung der Karten erfolgt unmittelbar durch die Karten-Vertriebsstelle unter den auf den Verzeichnissen bekannt- gegebenen Bedingungen, 7, Besteller, die die Karten zu ermäßigten Preisen zu beziehen wünschen, sind unmittelbar an die Karten-Vertriebsstelle zu verweisen, 8, Für ihre Mühewaltung wird den Mittelspersonen nach Vereinbarung ein Rabatt von -, auf die Gesamteinnahme gewährt, die sich aus den vermittelten Bestellungen ergibt, Anberückstchtigt bleiben jedoch der Zuschlag für etwaiges Aufziehen von Karten und Bestellung zu ermäßigten Preisen, Die Abrechnung und die portofreie Zustellung der Vermittlungsgebühr erfolgt vierteljährlich durch die Karten-Vertriebsstelle, 9, Die Vermittlungsstelle kann auf Wunsch auch eine Anzahl derjenigen Kartenblätter zum direkten Verkauf erhalten, die für den betreffenden Ort vornehmlich in Frage kommen. Die Anzahl ist wegen der alljährlich erfolgenden Berichtigung der Blätter nur so hoch zu bemessen, daß ihr Absatz innerhalb eines Jahres gewährleistet ist, da Rücknahme oder Amtausch der gelieferten Blätter nicht stattfindet. Die Abgabe erfolgt nur gegen Barzahlung des Gesamtbettages abzüglich tztz Rabatt und der Verkauf — auch von aufgezogenen Exemplaren — darf nur zu den von der Landesaufnahme festgesetzten Preisen erfolgen, 1V, Jedes Nichteinhallen der vorstehenden Bedingungen führt die sofortige Aufhebung des Geschäftsauftrages herbei; jedoch behält sich die Karten-Vertriebsstelle das Recht vor, nach eigenem Ermessen auch aus anderen Gründen den Geschäftsauftrag jederzeit aufheben zu können, - - , den 19 (Ort und Datum) Die Karten-Vertriebsstelle der Königlich Preußischen Landesaufnahme." Mit dem I. April d. I. stelle ich den buchhiiiidlerischen Vertrieb der Karten der Königlichen Landesaufnahme ein. Von diesem Zeitpunkt ab sind alle Kartenbestellungen und Anfragen lediglich an die vorgenannten Vertriebs- stellen zu richten. Zuständig ist diejenige Kartenvertriebsstelle, in deren Bezirk sich der Besteller befindet. Da nach den „Vertriebsbestimmungen" die Abgabe von Karten zum Weiterverkauf nur an die als Mittels personen, d, h. Annehmer von Aufträgen, verpflichteten Stellen erfolgt, so geht daraus hervor, daß alle übrigen Bestellungen des Buchhandels ohne Rabatt ausgeführt werden. Lochachtungsvoll Berlin NW. 7,31 März 1913 R. Eisenschmidt. 45L 'NSrscnblatt Mr de» T nusch-n Buchhandel, so, Jahrgano
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