Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.04.1913
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- 1913-04-07
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^ 78, 7. April 1913. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Drschn. Buchhandel. 3623 1 Fortsetzung zu Seite 3586.j liegenden großen Aufgaben darf man annehmcn, daß die Vorlage so bald als möglich, jedenfalls aber noch vor der Vertagung verabschiedet wird. Denn das Inkrafttreten der Konvention hängt lediglich von der Verabschiedung der Vorlage im Deutschen Reichstage ab. In Rußland bedarf die Konvention nicht der Zustimmung des Parlaments, sie wird vielmehr durch kaiserliche Order in Kraft gesetzt. In der Konvention ist vereinbart, daß ihre Geltung vier Wochen nach der Ratifizierung beginnt. Es hängt mithin allein von den deutschen gesetzgebenden Kör perschaften ab, wann der durch die Konvention den Werken der Litera tur und Tonkunst gewährte Schutz in Kraft tritt. Autoren und Verleger. — Von Herrn Geheimem Regierungsrat Or. H ermann Muthesius in Nikolassee-Wannseebahn ging uns zugleich im Namen des Herrn Karl Scheffler nachstehende Er klärung zu: Die Westdeutsche Verlagsgesellschaft m. b. H. in Wiesbaden kün digt ein Werk »Das Deutsche Landhaus« an und nennt an zweiter Stelle den Mitunterzeichncten »Geheimen Negierungsrat Dr.-Jng. H. Muthesius« als Mitarbeiter. Da dieser dem Verlage niemals Arbeiten zur Veröffentlichung überlassen hat, forderte er die Verlagsgesellschaft zur Erklärung über diesen Mißbrauch seines Namens auf. Die Nen nung seines Namens als Mitarbeiter wurde »als Versehen des buch- händlerischen Angestellten« und gar nicht in den Intentionen des Ver lages liegend bezeichnet. Trotzdem wird ein Waschzettel über das Buch an die Zeitungen versandt, der den Namen Hermann Muthesius ebenfalls an hervorragender Stelle als Mitverfasser nennt. Bei näherer Untersuchung stellt sich heraus, daß der Verlag zwei Besprechungen über von dem Mitunterzeichneten Muthesius gehaltene öffentliche Vorträge, die zum Teil um Jahre zurückliegen, anscheinend aus Tageszeitungen ausgenommen hat, sie jedoch als selbständige Ar tikel, die unter der Überschrift Hermann Muthesius als Verfasser nennen, vorftthrt. Auch in der Inhaltsangabe des Buches ist sein Name in das »Verzeichnis der Mitarbeiter« ausgenommen. In der Zeitschrift »Heimkultur«, die diese Verlagsgesellschaft herausgibt, werden ferner eine Reihe von Aufsätzen von dem Mitunter zeichneten Karl Scheffler gebracht. Diese Aufsätze sind Teile des Sam melwerkes »Moderne Kultur«, das Professor Ed. Heyck bet der Deut schen Verlags-Anstalt, Stuttgart, im Jahre 1907 hat erscheinen lassen. Die Erlaubnis zu einem Abdruck mit Quellenangabe ist laut Erklärung der Deutschen Verlags-Anstalt vor sechs Jahren der Zeitschrift »Das Landhaus«, die früher ebenfalls in dem Wiesbadener Verlag erschien, erteilt worden. Doch hat nun die Zeitschrift »Heimkultur« diese Auf sätze ohne Quellenangabe und ohne den Verfasser zu fragen so abge druckt, daß sie wie selbständige Beiträge erscheinen. Auf Reklamatio nen hin hat die Redaktion der »Heimkultur« auch hier ein Versehen vorgeschützt und sich geweigert, Schadensersatz in geforderter Höhe zu leisten. In beiden Fällen ist mit Erfolg der Anschein erweckt, als gehörten die Unterzeichneten zu den Mitarbeitern der Westdeutschen Verlags gesellschaft. Sie wollen nicht verfehlen, auf dieses Vorgehen der West deutschen Verlagsgesellschaft hiermit öffentlich hinzuweisen. Sie geben die Erklärung ab, daß sie nie das Geringste mit diesem Unter nehmen zu tun gehabt und niemals in irgendeiner Weise mit ihm in Verbindung gestanden haben. Berlin, März 1913. Karl Scheffler. Hermann Muthesius. Darauf antwortet die Westdeutsche Verlagsgesellschaft m. b. H., Wiesbaden, der wir diese Auslassungen vor Abdruck unterbreiteten: In einem früheren Jahrgang unserer Zeitschrift sind zwei Referate über Vorträge von Herrn Muthesius enthalten (deren eines beginnt sogar: Im Berliner Verein hat gesprochen) und im Register des Jahrbandes mit verzeichnet. Ein Kunstreferent, dem dieser Jahrband besonders zugcsagt hat, veröffentlichte eine günstige Kritik, deren Beifügung als Waschzettel für einige Blätter gestattet wurde. Diese »Ankündigung« nennt auch einige im Sachregister dieses Jahrbandes vertretene Künstlernamen — selbstverständlich nicht als Mitherausgeber. Ferner ist i m V o r j a h r e in »Heimkultur«, der Fortsetzung einer früheren Zeitschrift unseres Verlages, e i n uns damals zur Verfügung gestellter Aussatz von Karl Scheffler »Stil und Geschmack des Wohnens« abgedruckt, der in einer Nedaktionsmappe zurückgelegen hatte, wobei die Fußnote mit der Quellenangabe übersehen wurde. Ans Veranlas sung unseres in Verlagssachen als Autorität bekannten Rechtsbei standes haben wir seinerzeit die »unbescheidene« Forderung abgelehnt und Herrn Scheffler, weil ans eine spätere Quellenangabe verzichtet l wurde, die auch nach Ansicht anderer Kollegen unter diesen Umständen ! angemessene Vergütung von 50 und Abnahme von weiteren Zweit drucken für 100 angeboren. Andere Kollegen und auch wir, deren Veröffentlichungen die Deutsche Verlags-Anstalt ebenfalls mit Erlaub nis und Quellenangabe benutzte, hätten sich gewiß mit einem nach träglichen Hinweis begnügt. Dies ist der einfache Sachverhalt. Wir wollen bei dieser Gelegenheit die öffentliche Feststellung nicht unterlassen, daß man schon seit zwei Jahren versucht, unsere Heim- kulturarbeitcn zu unterbinden, und selbst »objektive Unwahrheiten« bei der Verfolgung dieses Zieles nicht scheut. In literarische Streitig keiten lassen wir uns nicht ein. Wir haben das gleiche Recht zur Ar beit auf kulturellem Gebiete wie andere. Wir fragen nicht nach Namen einzelner Personen, uns ist ein jeder gute Rufer im Streite will kommen. Wiesbaden, 31. März 1913. Westdeutsche V e r l a g s g e s e l l s ch a f t m. b. H. H c i m k u l t u r - V e r l a g. Der Verband der Evangelischen Buchhändler ladet in der vor liegenden Nummer die Mitglieder auf Freitag, den 18. April, nachmittags 5 >6 Uhr, nach dem Evangelischen Vereinshaus zu Leipzig, Roßstr. 16, zur Hauptversammlung ein. Neben rein internen Vereinsangelegen heiten stehen auf der Tagesordnung ein Vortrag von Wilhelm Kotzde über »Volk und Dichtung«, sowie verschiedene Referate über »Wander vorträge« (von Otto Nippel), »Wiederverkäufer-Ordnung und Schriften- vcrbreitung« (von Ernst Fischer) und »Innere Mission und christlicher Buchhandel«. Deutsche Bücher und englisches Papier. — Durch eine Anzahl deutscher Zeitungen ging kürzlich eine angeblich aus London stammende Notiz folgenden Inhalts, die auch von der »Kreuzzeitung« über nommen wurde: »Es dürste weiteren Kreisen des deutschen Publi kums nicht bekannt sein, daß für gewisse Sorten von Papier, das man zum Druck von Romanen und besserer Literatur benötigt, England bessere Herstellungsmöglichkeiten besitzt als Deutschland, und daß darum viele deutsche Verleger das Papier zu ihren Ver öffentlichungen aus England beziehen. Das machten sich dann die Eng länder zunutze, indem sie auf die Papierausfuhr aus England ziemlich ansehnliche Zölle legten, die die deutschen Käufer tragen mußten. Da kamen nun deutsche Verleger auf die Idee, ihre Bücher nicht in Deutschland, sondern gleich in England, am Orte der Papierfabrikation, drucken zu lassen, und sie ließen dann nicht das unbedruckte Papier, das verzollt werden mußte, nach Deutschland gehen, sondern gleich die fertig gedruckten Bücher, auf denen kein Zoll liegt. Das wird so gehandhabt, daß die Bücher zwar in Deutschland gesetzt und dann stereotypiert, die Matern aber nach England gesandt werden, wo dann die eigentliche Drucklegung erfolgt. Auf diese Weise werden z. B. die bekannten »Ullstein-Bücher« in Deutschland gesetzt, aber in England gedruckt. Jetzt wollen die Engländer den Deutschen nicht länger die Umgehung des Papierzolles zugute kommen lassen, und so plant man drüben, auch einen Zoll auf die Ausfuhr von Büchern zu legen.« Auf unsere Bitte um Richtigstellung schreibt uns Herr W. von Knoblauch-London: Die Notiz der Kreuzzeitung beweist eine vollständige Unkenntnis britischer Handelsverhältnisse und eine noch größere der deutschen Zollbestimmungen. Sie kann nur von einem Korrespondenten her- rtthren, der ohne Kenntnis der englischen Sprache über britische Verhältnisse berichtet. Vielleicht schnappte er in einem Cafä etwas auf und macht daraus ein kleines, niedliches Hetzartikelchen für die lieben Leser in Deutschland zurecht. Ihm ist offenbar vollständig unbekannt, daß Großbritannien trotz aller Agitation der diskredi tierten Schutzzöllner Freihandel treibt. Um ganz sicher zu gehen, wandte ich mich an die »Londoner Handelskammer«, die mir unterm 28. März 1913 folgendes antwortete: »In Beantwortung Ihres Schreibens vom 27. eurr. teile ich Ihnen mit, daß keine Ausfuhr-Zölle auf Druck- oder anderes Papier, das von hier verschifft wird, erhoben werden. C. E. Musgrave, Sekretär.« Das Original sende ich der verehrlichen Redaktion zur gcfl. Einsicht. (Wird bestätigt. Red.) Nach dem vall^ lle^Vsarboolr 1913 wurden 1911 nach Großbritannien ein geführt: Papier (Druck- und anderes Papier) im Werte von E 2 087 000, dagegen ausgeführt netto ^ 2076000. Seit 1908 ging die Einfuhr um netto 246 000 zurück, während die Ausfuhr um netto F 566 000 zu nahm. Einer der besten Abnehmer für Druckpapier ist Deutschland, leider waren keine genauen Angaben zu erlangen. Die Ausfuhr
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