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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.04.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-04-26
- Erscheinungsdatum
- 26.04.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1913
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SS, 26. April 1913. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 1163 pfehlen wäre ferner, daß die Abteilungen V, VI und XI auf einander folgen; noch besser könnte Abteilung VI vorangestellt werden. Wegen Übertretung des Artikels 13 des »Reglement« war die Firma Metlink in Zutphcn von der Benutzung der Lestellanstalt und des Nieuwsblad ausgeschlossen worden, im Anschluß daran weitere 11 Firmen als Zwischen händler und Lieferanten. Die Schleuderei bestand darin, daß die genannte Firma bei Ausschreibungen von Ge meinden sich Preisunterbietungen zu schulden kommen ließ. Die Ausschließung aller 12 Firmen ist im Januar aufgehoben wor den. Die mit den Gemeinden eingegangenen Lieferungsver- träge, die meist bis 31. Dezember 1913, teilweise aber auch länger laufen, dürfen von der Firma Mellink eingehalten wer den, ohne daß diese Lieferungen als Übertretungen angesehen werden sollen. Weiter ausgeschlossen bleiben nur noch 13 Firmen. Daß sich auch der holländische Buchhandel gezwungen sicht, die Auchbuchhändler abzuschlltteln, geht aus einer Bekannt machung der »Vereeniging ter bevordering van de belangen des boekhandels« im Nieuwsblad hervor: Der Vorstand macht bekannt, daß er zur Lösung der Frage: »Wer ist als Buchhändler anzusehen?« beschlossen hat, eine Liste derjenigen Wiederverkäufer aufzustellen, die von den Korrespon denten (Landes- oder Bezirksvorsitzenden) und den Mitgliedern hierfür in Vorschlag gebracht werden. Diese vorläufige Liste soll dann in einer Versammlung des Landesvereins (Correspon- dentschap) besprochen und endgültig sestgestellt werden. Auch Nichtmitglieder der »Vereeniging« können in diese Liste ausgenommen werden, sobald sie sich zur Einhaltung der Be stimmung schriftlich verpflichten. Nachträgliche Aufnahmen, die durch die Landesverbände er folgen, oder Streichungen von Firmen (durch den Vorstand der Vereeniging) sollen durch das Nieuwsblad bekanntgemacht wer den, außerdem wird die Liste, die als offiziell zu gelten hat, in der jährlichen Hauptversammlung revidiert und neu heraus gegeben. Der Vorstand kann bei Konkurseröffnung, bei Auf hören der Mitgliedschaft und bei Ausschluß wegen Artikel 13 des Reglements die betroffene Finna von der Liste streichen, in allen anderen Fällen ist zur Streichung die Zustimmung der Hauptversammlung erforderlich. Die erste vorläufige Liste, die im Nieuwsblad veröffentlicht wurde, stammte aus Amsterdam und enthielt 61 Firmen. Die Sichtung ist anscheinend sehr streng vorgenommen worden, denn wenn man von den 260 Firmen Amsterdams alle reinen Ver leger, Drucker, Annoncenbureaus usw. streicht, so bleiben immer noch weit über hundert Firmen, die sich mit Sortimentsbuch handel beschäftigen. Dem »Algem. Handelsblad« wird aus Kapstadt ge schrieben: Das neue Urheberrechtsgesetz und der Anschluß der Niederlande an die Berner Konvention wird wenigstens in den ersten Jahren unangenehme Folgen für Südafrika zeitigen. Hun dert Jahre lang war unsere holländische Sprache fast erdrückt von der ungleich mächtigeren englischen Sprache. Infolge des Schulun terrichts schreiben und lesen Holländischsprechcnde leichter Englisch. Wir haben kein einziges holländisches Tageblatt gegenüber einer großen Anzahl englischer, von denen einige sogar zweimal täg lich erscheinen. Die englischen Blätter bezahlen Beiträge, und zwar etwa 2S -kk für einen Artikel von 125—150 Zeilen, während nur einige kleine Wochenblätter etwa 5 für einen Beitrag zahlen. »Cape Times« hat 25 000 Leser, das holländische Haupt blatt der Kap-Provinz »Ons Land« dagegen vielleicht 2500. Die Zeitung von Natal »De Afrikaner« dürfte etwa 500 Abonnenten haben. Diese Blätter leben von den Inseraten, der Lesestoff wird durch freiwillige Beiträge und durch die Schere gebildet, die eine noch größere Rolle bei unseren Monatsblättern spielt, deren Redaktionen auf »De Amsterdamer« oder »Op de hoogte« abonniert sind. Wenn nun ein niederländischer Verleger das neue Urheber- rechtsgesetz auf Süd-Afrika anwendete, so müßten alle Monats- Blätter ihr Erscheinen einstellen, und auch die Zeitungen würden davon betroffen werden. Auf dem Schulgebiet macht sich das Fehlen von Schullie dern bemerkbar. Was davon in Niederland existiert, ist erst nach Umarbeitung hier in Südafrika zu benutzen. Die englischen Verleger bearbeiten dagegen Stadt und Land mit ihren Rei senden oder Prospekten. Die (in Holland gebräuchliche) Ziffern methode in der Notenschrift ist hier nicht üblich, sondern ein englisches System »Tonie-sol-kn«. Natürlich hoffen wir alle, daß dieser Zustand besser wird. Ist erst die Kenntnis unserer Sprache weiter verbreitet als jetzt, so könnten in etwa fünf Jahren Personen kommen, die selber für afri kanische Schulzwecke geeignete holländische Bücher schreiben, was indes Wohl aus lange Zeit hinaus ein frommer Wunsch bleiben wird. Unlängst verlangte ich von einem Verleger in Holland einige Liederbücher für etwa 30 Cents pro Stück. Sie kamen, aber mit der Post auch eine gedruckte Warnung, wonach das Vervielfältigen dieser Lieder bei einer Butze bis zu kl. 5000.— verboten ist. So hilft Niederland mit, das Holländische in Süd afrika untergehen zu lassen. Ich unterlasse es vorsichtigerweise, meine Bemerkungen zu diesen Auslassungen zu machen, glaube aber nicht, daß durch die Unterdrückung des unerlaubten Nachdrucks irgendeine Kultur sprache Schaden leiden könnte. In Verbindung hiermit sei noch die folgende Stelle eines Briefes aus Transvaal mitgeteilt: »Von allen englischen Büchern werden Rezensionsexemplare auch an die südafrikanischen Zeitungen gesandt, warum geschieht das nicht seitens der Verleger in Holland?« Deutschen Verlegern, die in der Buchausstattung Neues und Apartes bringen wollen, empfehle ich die Durchsicht des Muster buchs des Papierlieferanten G. H. Bllhrmann, Rotterdam. U. a. bringt diese Firma ein Papier unter dem Namen »Banzey« in den Handel, das maschinell verfertigt ist und vollkommen den Charakter des teuren japanischen Handpapiers hat. Für die Haupversammlung des »Verbands van Neder- landsche Kunstenaarsvereenigingen« waren folgende Vorträge angekündigt: Jan Gratama, Moderne Kunst und Industrie und der Deutsche Werkbund. — Frans Coenen, Kunst- und Sitt- lichkeitsgesetz. — VanGijn, Personeele belasting (Einkommen steuer) und Künstler-Ateliers. — Jan vanGilse, Das mo ralische Recht der Komponisten auf ihre Werke. — Anton Overkamp, über die Fortbildung des Künstlers. — Wil lem Hutschenruyter, Das Beethovenhaus. Zum Direktor der Bibliothek des Friedens-Palais ist Herr Alberic Rolin, Hochlehrer des internationalen Rechts an der Universität Gent und Sekretär des Institut äs Droit inter national von dem Vorstand der Carnegie-Stiftung ernannt worden. Robert Rosinus. Kleine Mitteilungen. Zum Kapitel Auchbuchhaudcl. — Mit der Bitte um Veröffent lichung erhielten wir folgende Einsendung: Ein Herr Richard Hebtg, Dortmund (Wests.), Weihenburgerstr. SL, schreibt uns: Bitte um An gabe des Buchhändlerpreises des Werkes Band I u. II. Ich habe Bestellung aus k Bände. Eine Anfrage bei einer Sortimentsbuchhandlung in Dortmund er gab, daß in Dortmund weder ein Buchhändler, noch ein Kolporteur Hebtg ansässig fei, in dem angegebenen Hause vielmehr ein Architekt dieses Namens wohne. 8. Der Preisträger des Souzoguo-Wettbcwcrbcs. — Aus Mailand wird berichtet: Das Preisrichterkollegium, das über den jüngsten von dem italienischen Musikvcrlcger Sonzogno ausgeschriebenen Wettbe werb zu bestimmen hatte, fällte in diesen Tagen sein Urteil zugunsten des jungen, bisher kaum bekannten Komponisten Arrigo PeLrolIo. Ins gesamt waren S1 Opern und 8 sinfonische Kompositionen cingereicht worden, von denen 7 Opern in den engeren Wettbewerb kamen. Das preisgekrönte Werk Pedrollos ist eine dreiaktige Oper »Juana«, das Libretto stammt von de Carl!. Der junge Musiker Pedrollo, von dem bereits vor fünf Jahren eine dreiaktige Oper »Das gelobte Land« in Cremona mit bescheidenem Erfolge aufgeführt wurde, rückt nun durch die Erlangung des Sonzogno-Preises mit einem Schlage in die erste Reihe der modernen italienischen Opernkomponisten.
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