Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.04.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-04-29
- Erscheinungsdatum
- 29.04.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19130429
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191304296
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19130429
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1913
- Monat1913-04
- Tag1913-04-29
- Monat1913-04
- Jahr1913
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. ^ 97, 29. April 1913. Frensdorfs und Privatdozent I)r. zur. Schreiber. XIV. Ausgabe: Sommer-Semester 1918. Herausgegcbcn, verlegt und überreicht von Friedrich Kronbaner in Göttingen, Weender- straße 25. 8°. 64 S. mit Porträts und Abbildungen. in 8 tutt § 3 it, l^derlmi «l8ti L886 3 I II. 8°. 104 8. 2295 l^rn. 1. InnnrNim6-Iii8t6 clei 08t6lM6886 1913. 46,7 X30,2. 16 8. ?i6i8 75 ^ Kar. ZanA 1913.) I.6X.-8". 252 8. ?rei8 2 .// 50 ^ ; xed. null l<oel<, Koriin). 30,5X23,4. 28 8. u. 6 'lakokn Xkkilciunßon. 256 6 6 rIinX 24, Ll88886r8tr. 77. 8". 32 8. 1022 X'in 1872—1913.^ 8°o 88 8.^^ ^ gegen die guten Sitten verstößt. Ein solcher Verstoß ist aber hier schon deswegen nicht anznnehmen, als der Verleger ein sehr berech tigtes Interesse daran hat, seine Werke und Zeitschriften so in den Handel zu bringen, wie sie ans seiner Hand hervorgehen. 8k. Ist im Buchhandel die Zahlung des Kaufpreises durch den Kommissionär für die Sortimenter üblich? — In dem Prozesse einer Verlagsbuchhandlung in Hannover gegen einen Sortimcntsbuchhändler in Breslau ist die Leipziger Handelskammer vom Amtsgericht Breslau um ein Gutachten in folgender Angelegenheit ersucht worden: Die Verlagsbuchhandlung klagt ans Zahlung eines Betrages für gelieferte Bücher. Der beklagte Sortimenter gibt zu, den Betrag schuldig zu sein, er hat ihn im Laufe des Prozesses bezahlt, bestreitet aber seine Pflicht zur Erstattung der Kosten mit der Behauptung, daß er nicht in Verzug gewesen sei. Zur Begründung führt der Beklagte an: Die in der Klage angeführten Waren seien von dem Kommissionär L. in Leipzig geliefert worden. Cs sei im Buchhandel üblich, daß sich der Lieferant wegen der Bezahlung an den Kommissionär wende. Dies sei im vor liegenden Falle nicht geschehen. Hätte sich die Klägerin an den Kom missionär gewandt, so würde dieser den Betrag sofort gezahlt haben. Die klägerischc Verlagsbuchhandlung erklärt die Darstellung des Be klagten für unrichtig und begründet dies wie folgt: Jeder Verleger und auch die meisten Sortimenter Hütte» in Leipzig einen Kommis sionär, der den Geschäftsverkehr zwischen Verleger und Sortimenter regele. Der Verleger liefere die von dem Sortimenter bestellte Ware zunächst an seinen eigenen Kommissionär, der die verschiedenen Pakete für die verschiedensten Kunden sortiere und dem Kommissionär des Bestellers, d. h. des Sortimenters, überweise. Dieser sende dann die Bücher an den Sortimenter ein. Es sei nicht üblich, daß sich der Ver leger wegen der Zahlung der Bücher an den Kommissionär wende. Dies könne nur Vorkommen, wenn der Sortimenter den Verleger an weise, den Rechnungsbetrag bei seinem Kommissionär zu erheben, und der Kommissionär gleichzeitig die Anweisung erhalte, zu zahlen. Beides sei im vorliegenden Falle nicht geschehen. Das Gericht wünschte nun zu wissen, ob die Anschauung des Sortimenters oder die des Verlegers zu treffend sei. In Übereinstimmung mit dem von der Handelskammer befragten Börsenvcrcin der Deutschen Buchhändler zu Leipzig ist hierauf folgendes Gutachten abgegeben worden: »1. Es ist im Buchhandel nicht üblich, daß sich der Verleger wegen der Bezahlung des Kaufpreises eines von einein Sortimenter bezogenen Werkes an den Kommissionär des Sortimenters wendet. 2. Der Verleger pflegt den Rechnungs betrag für ein an den Sortimenter geliefertes Werk bei dessen Kommis sionär nur dann zu erheben, wenn der Sortimenter ihn dazu ermächtigt hat und außerdem seinem (des Sortimenters) Kommissionär gleich zeitig Anweisung erteilt hat, die von dem Verleger zu präsentierende Faktur einzulösen.« Fernsprechnummer als Telegrammadresse. — Die Kommission des Deutschen Handelstags betr. Verkehr sprach sich am 8. April dagegen ans, daß die Fernsprechnummer als Telegrammadresse gelten könne. Die Pcnsionsanstalt deutscher Journalisten und Schriftsteller in München wird ihre diesjährige Hauptversammlung im Anschluß au den Delegiertentag des Verbandes deutscher Journalisten- und Schrtft- stellcrvereine Ende Juni in Stuttgart abhalten. Da die Pensions anstalt deutscher Journalisten und Schriftsteller gleichzeitig das 2. Jahr zehnt ihres Bestehens feiern kann, will die Anstaltsleitung, um dem Iubiläumsgedanken auch praktischen Ausdruck zu geben, bei der Haupt versammlung in Stuttgart einen Antrag auf Erhöhung des Zuschusses zu den Renten stellen. Der diesjährige Bibliothekartag. — Auf dem diesjährigen Biblio thekartag, der vom 14.—17. Mai in Mainz stattfindet, werden fol gende Gegenstände zur Verhandlung kommen: Die Probleme und Methoden der Gutenberg-Forschung von Zedler, die handschriftlichen Ptolemäuskarten und ihre Entwicklung im Zeitalter der Renaissance von Dinse, die Deutsche Bücherei in Leipzig von Paalzow, Auf bewahrung und Katalogisierung der handschriftlichen und gedruckten Eiubandmakulatur von Kohfeld. Am Freitag, den 16., findet die Mitgliederversammlung statt. Nene Bücher, Kataloge etc. .Uatkomatik, ?lly8ilc, ^8kronomi6, Oliomie unä V6r>v3nclk68. — ^u- tigu.-KataloZ ?lo. 151 vom ^ I< 3 cl 6 m 1 8 e k 6 n Antiquariat » j 6 ck 6 I 8 3 6 Ü 8 6 N « in 0 ÖttiNS 6 N , llkerkÜ880I 8tl 3886 10. 8°. 83 8. 2279 X n. Göttinger Almanach für Rechts- und Staatswissenschaften, mit Bei trägen der Herren Geh. Iustizrat Professor vr. zur. 6k pkil. Fcrd. Personalnaihrilhten. Auszeichnung. — Herrn Verlagsbuchhändler Friedrich Thiene mann in Gotha, Inhaber der Fa. E. F. Thienemann, wurde von dem Herzog von Sachsen-Koburg-Gotha die Medaille für Kunst und Wissenschaft in Gold verliehen. Sprechsaal. Anfrage. Ich bitte die Kollegen vom Sortiment um Bekanntgabe ihrer Ansicht in folgender Angelegenheit. Wie wohl überall, so werden auch in meinem Ladengeschäft von seiten der bedienenden Gehilfen Bücher zu Studicn- zweckcu gern mit nach Hause genommen, die dann nach längerer oder kürzerer Zeit wieder zurückgebracht werden. Diese Bücher werden auf besondere Blätter in jedem einzelnen Falle notiert' ebenso wird die Rückgabe gewissenhaft gebucht. Selbstver ständlich weiß jeder Gehilfe in meinem Geschäft, daß irgendwie beschädigte Exemplare von ihm behalten und bezahlt werden müssen. Es handelt sich also beim Verkauf dieser Bücher wohlgemerkt um tadellose Exemplare. Als gewissenhafter Sortimenter muß ich mir aber auch die Frage vorlegen, ob ein Buch, in das überhaupt einmal Einblick genommen wurde, einem Kunden noch als neu verkauft werden darf. Andererseits bin ich entschieden der Ansicht, daß das bedienende Personal die wichtigeren Neuerscheinungen und die hervor ragendere ältere Literatur nicht bloß durch Besprechungen, sondern auch durch Lesen der Originale kennen lernen soll. Tritt doch wohl täglich der Fall ein, daß ein Kunde vor dem Kauf eines Buches den betreffenden Gehilfen fragt: »Haben Sie das Buch auch gelesen?» und erst auf die bejahende Antwort des Verkäufers sich zu einem Kauf entschließt. Wenn sich dann, wie im vorliegenden Falle, das Sortiment in einer Kleinstadt ohne öffentliche Bibliothek befindet, so ist der vorwärtsstrebende Gehilfe notgedrungen auf die Literatur schätze seines Sortiments angewiesen. Ähnlich verhält es sich bei dem mit meinem Ladengeschäft zusammenhängenden Verlag. Auch hier soll der Verlagsgehilfc einerseits die Verlagswerke selbst lesen, andererseits die wichtigeren, in die spezielle Verlagsrichtung ein- schlageudeu anderen Werke zu Gesicht bekommen, um später in der Lage zu sein, über Annahme oder Nichtannahme eines Manuskripts ein begründetes, fachmännisches Urteil abgebcn zu können. Es wäre mir daher in diesen für beide Teile gewiß sehr wichtigen Fragen hochinteressant, recht viele Meinungen aus dem Sortimenterkreise zu hören. A. B. in L heim. Verantwortlicher Redakteur: Emil Thomas. — Verlar,: Der B ö r s e u n c r e t n der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus, Hospitalstrabe. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse -er Redaktion: Letpzig°N, Gerichtsweg 28 sBuchhändlerhaus).
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder