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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.05.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-05-07
- Erscheinungsdatum
- 07.05.1913
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- Deutsch
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- Saxonica
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4850 VS-s-nbl-U I. d. Dlschn. «uchh»ndc>. Redaktioneller Teil. ^ 103, 7. Mai 1913. Nun haben wir uns der Sache angenommen, meine Freunde und ich, die eine Zahl bilden, die größer ist, als sie durch das soeben gehörte Wort: »eine mehr oder weniger kleine Minorität« bezeichnet wird. Daß sic größer ist, ersehen Sie daraus, daß, wenn unter der Aussicht derjenigen, von denen man geschädigt werden kann, abgestimmt wird, solche Herren, die eine Stunde vorher noch recht sest waren, selbst vorzutreten, daß die dann sich scheuen, auszutreten. Daraus geht hervor, daß die Zahl derer, die mit meinen Freunden und mir verbunden sind, viel größer ist, als sie erscheint; die haben nun zuerst gegen diese seit 1910 kodisizierten Mißbräuche einen Ansturm versucht und jahrelang versucht, sie zu beseitigen. Mit der Zeit sind wir aber dahin gekommen, uns zu sagen: es ist nun so weit gediehen, wie es ist, und es wird uns nicht möglich sein, das einfach abzu schaffen; und da haben wir — und ich kann Ihnen sagen, daß ich manche Tages- und Nachtstunde darauf verwendet habe, darüber uachzudenken — nach einem Ersatz für unser ausgefallenes Recht gesucht, und den Ersatz haben wir geglaubt in unserem Antrag zu finden, in welchem wir dem Sortimenter, der den Rechtsboden unter den Füßen verloren hatte, durch diese neuen Bestimmungen in den §8 1t und 12 einen neuen Rechtsboden zu schaffen suchten. Das nämlich ist die Hauptsache, damit ein Sortimenter weiter bestehen und ein Sortimenterstand gedeihen und sich halten kann, daß ihm der unter den Füßen weg gezogene Rechtsboden wieder geschaffen wird. Denn was ist das für ein Rechtsboden, wenn der Verleger das Buch, das er öffentlich mit einem bestimmten Ladenpreis publiziert, unter der Hand und ohne daß der Sortimenter jederzeit davon weiß, billiger verkaufen kann; wenn der Sortimenter sich aus eigene Kosten die Sachen kommen läßt, vertreib und, nachdem er wer weiß wieviel Kosten und Arbeit aufgewendet hat, schließlich durch einen Zufall erfährt: ach, der Verleger hat ja das Werk den Interessenten bereits zu einem billigeren Preis angeboten und verkauft! Ist das ein Rechtsboden, auf dem fußend man noch mit jemand einen aus Vertrauen begründeten Vertrag schließen kann? Wir sind also da aus diesen Ausweg gekommen, und es ist ein Ausweg, der nicht die Gewerbefreiheit durchbricht. Wenn früher von der anderen Seite betont wurde, man wolle gegen uns die Gewerbefreiheit aufrecht erhalten, so wollen wir jetzt umgekehrt dem Sortimenter auch die geraubte Gewerbefreiheit wieder Herstellen. Wenn also der Verleger mit gewissen Kreisen, die nämlich die Hauptabnehmer seiner Sachen sind, einen Vertrag schließt: Euch liesere ich das billiger, — dann soll der Sortimenter verlangen können: Du mußt mich in die Lage versetzen, von solchen Verträgen jederzeit zu wissen. Du mußt das in die Kataloge Hineinsetzen, die auf meine Kosten gedruckt werden, denn die Kataloge werden doch in der Hauptsache vom Sortiment bezahlt. Du mußt das hineinsetzen, damit ich, wenn ich nachsehe, es jederzeit finden kann; und wenn du deine Bedingungen änderst, mußt du auch das in den Katalog Hineinsetzen: das Buch, dann und dann erschienen, wird von jetzt an die und die Interessenten zu dem und dem Preis verkauft. — Sie werden zugeben, daß das kein Eingriff in die Gewerbe freiheit ist; aber es ist damit ein Rechtsboden geschaffen, damit der Sortimenter nicht ungestraft und noch dazu gesetzlich getäuscht und in seinem Vermögen geschädigt werden kann. Was wir beantragen, kann von Ihnen auch genehmigt werden, wenn diese ganze von Ihnen heute vorgeschlagene Änderung angenommen ist; daran wird nichts geändert. Wir stellen also den Antrag: »In beiden Fällen —« <wenn entweder der Verleger nur direkt liefert oder an gewisse Kategorien zu billigerem Preis liefert —) »In beiden Fällen muß der Verleger diese Sonderpreise nebst Kennzeichnung des dabei gewährten Sortimenter rabatts in allen Publikationen und Verzeichnissen des Buchhandels sowie auf seinen Fakturen und Zirkularen neben den regulären Preisen ansühren.« Er darf also nicht auf die Faktur setzen: der Ladenpreis beträgt so viel, während er z. B. an alle Ingenieure usw. (Heiterkeit), ohne daß wir eine Ahnung davon haben, zu einem ermäßigten Ladenpreis liefert. Das, was wir wollen, ist also nicht ein Eingriff in die Rechte anderer, sondern es ist eine Verteidigung unserer eigenen Rechtssicherheit. Vorsitzender Herr Kommerzienrat Karl Siegismund-Berlin: Ich möchte Sie bitten — Herr Or. B. Lehmann-Danzig: Ach, ich spreche wohl zu laut? (Heiterkeit.) Vorsitzender Herr Kommerzienrat Karl Siegismund-Berlin: Nein; ich wollte Sie nur bitten, bei Ihren Ausführungen darauf Rücksicht zu nehmen, daß wir noch in der Generaldiskussion sind. Herr 11r. B. Lehmann-Danzig: Ich meine, ich spreche so ähnlich, wie Herr Or. Ehlermann gesprochen hat. Dementsprechend haben wir nun also auch zu z 12 die nötigen Schutzmaßregeln vorgeschlagen wie in § 11. Wir wollen uns nur dagegen schützen, daß wir von anderen auf unsere Kosten für fremde Interessen benutzt werden. Und der Börsen verein ist doch eine moralische Institution, die keiner höher schätzen kann als ich, der ihn seit seinem ersten Eintritt geschätzt hat. Meine Herren, ich habe mein Amt deshalb ausgegeben, well man mich hindern wollte, die Fähigkeiten, die ich mir durch Studium und Erfahrung erworben, für die Wahrnehmung der Interessen des Mittelstandes zu verwerten. Ich habe dabei ganz schöne Erfolge erzielt; ich habe als junger Gymnasiallehrer in einem Landstädtchen einen großen Bauernverein gegründet, dessen Kassensystem jetzt einen Umsatz von mehr als 30 Millionen jährlich hat; ich habe damals die größte Anerkennung dafür gefunden, und meine Nachfolger, die weniger dafür eingesetzt und einzusetzen hatten, haben dafür den Roten Adlerorden bekommen. (Heiterkeit.) Vorsitzender Herr Kommerzienrat Karl Siegismund-Berlin: Das gehört aber wohl nicht zur Sache. Herr 0r. B. Lehmann-Danzig: Ich wollte es nur sagen, um zu zeigen, daß ich in diese Verhältnisse des Mittel standes seit vielen Jahren einen tiesen Einblick gewonnen habe, und ich möchte, daß auch unser städtischer Mittelstand künftig von unseren großen Institutionen und von den Regierungen genau so gestützt wird, wie der Bauernstand nach der Zeit meines Eintretens gestützt worden ist, indem man dadurch nicht bloß auch für den Stand der Rittergutsbesitzer, sondern auch für die Stabilität des Staates große Vorteile errungen hat. Ich will meine Ausführungen jetzt schließen und werde auf das Einzelne nachher noch eingehen. (Vielfacher Beifall.) Herr Hermann Hillger-Berlin (zur Geschäftsordnung): Ich möchte an die Redner, die noch sprechen, die Bitte richten, sich doch möglichster Kürze zu befleißigen. Wir verstehen es ja, wenn Herr Or. Lehmann seinem Herzen Luft macht, aber eigentlich sind es doch Dinge, die wir alle so oft gehört haben, daß wir sie auswendig wissen. Wir werden ja heute mit unseren Verhandlungen nicht fertig, wenn wir uns nicht der äußersten Kürze befleißigen. Herr Or. B. Lehmann-Danzig (zur Geschäftsordnung): Meine Herren, ich werde in meinen Ausführungen mich stets den Anordnungen des Herrn Vorsitzenden unterwerfen, ich werde mir aber niemals von einem Einzelnen, der mehr oder weniger seine eigenen Interessenten vertritt, irgendwelche Vorschriften machen lassen, wenn ich für den Stand eintrete, den ich zu vertreten habe. Vorsitzender Herr Kommerzienrat Karl Siegismund-Berlin: Herr Or. Lehmann, es ist keine Veranlassung, daß Sie sich aufregen. Ich werde schon sorgen, daß Ihnen der nötige Schutz zuteil wird. Herr Kommerzialrat W ilhelm Müller-Wien: Meine sehr geehrten Herren! Als wir gestern in später Abendstunde die Verkauss- ordnung berieten, wurde uns zuletzt ein Vorschlag unterbreitet, der als ein Kompromiß mit dem Verlegerverein bezeichnet (Fortsetzung aus Seite 4883.)
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